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Nakota

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  1. Eine original Winchester 1866. Kostenpunkt so um die 15.000 Euro aufwärts. Die Munition in .44 RF gibt es gar nicht mehr.
  2. Dein Körper selbst produziert Alkohol. Ist zwar in einer sehr kleinen Menge, aber immerhin würde es ohne nicht gehen. Im Apfelsaft sind so um die 0,4 Prozent.
  3. Da frage ich mich was das soll. Eine Art Sippenhaft (bei Familienvätern oder Mütter) runter bis zum Jüngsten. Immerhin kann es sich ja um einige tausend Euro in der Haushaltskasse handeln die dann fehlen. Ich denke, da geht es eher darum Geld zu machen.
  4. Wenn der Eintrag drin bleibt, ab zum Anwalt. Und der §52 sagt lediglich, dass frühere Vergehen (durch alte Gerichstakten die zufällig auftauchen) weiterhin verwendet werden dürfen. Diese Akten werden leider nicht zwangsläufig vernichtet. Und dann wäre da noch die Frage: warum die § einer angeblichen Löschung/Tilgung wenn alles drin bleibt, Schildbürger? Und genau darin besteht die Ausnahme nach §52. Allerdings muss das schon ein großer Zufall sein, wenn die plötzlich beim Beantragen einer WBK auftauchen, außer man ist ein Stadtbekannter Untäter. Ein Knacki, der wegen was Einsaß? Wir sprechen von einmaligen Vergehen und nicht von "unbelehrbaren" Straftätern. Die sorgen von selbst dafür, dass sie immer genug Einträge im BZRG haben.
  5. Das oder die WaffG's sind in dieser Hinsicht klar. Wenn es eine Auflage des Gerichts gab, dann nur deswegen, weil die Dekowaffen anscheinend nicht den Regeln entsprachen.
  6. Doch doch, allerdings muss es nicht der Tresor sein. Dein abgeschloßener Kleiderschrank oder an der Wand per Schloß gesichert reicht auch. Zur Not ins Schlafzimmer und abschliessen.
  7. Ne ne, bin ja nicht der Freund von Mutzmutz. Kann ich nicht. Hätte ich aber gewußt, dass die schon wieder eine Prüfung einholen, hätte (Deutschlandkätte hin oder her) ich eher einen Bedürfnisantrag gestellt.
  8. Ich habe gefragt: Also bei uns in Darmstadt schreiben sie einfach Revolver Kat. B rein. So, muss jetzt noch 6-8 Wochen warten (Zuverlässigkeitprüfung) weil ich in den letzten 6 Monaten keine Waffe gekauft habe.
  9. Rüdiger, du irrst. Man mag es subjektiv anders sehen aber der Gesetzgeber gibt dem LWB hier recht. Normaler Gebrauch der Mietsache. Du kannst dem Mieter auch verschweigen, dass du Kinder hast und dann mit Fünfen antanzen.
  10. Manche hier sollten aufhorchen, wenn ihre 15 jährige Tochter gemeinsam mit einem Freund in ihrem Zimmer ist.
  11. Mein Ruger Vaquero ist als Revolver Kat. B eingetragen (Bedürfnisbescheinigung vom DSB ). Könnte natürlich in Richtung Erwerbsgrund gehen. Jürgen, ich bin etwas vom Eingangsthema abgetrifftet. Morgen informiere ich noch über das Ergebnis meines Besuches bei der SBine.
  12. Es ist nur von "zusammen mit der Waffe lagern" die Rede. Zusammen heißt meiner Meinung nach nicht in der Waffe. Ansonsten würde es ja auch heißen geladene oder schussbereite Waffe. EDIT: Beiträge haben sich etwas überschnitten.
  13. Morgen hole ich mir meinen Voreintrag. Mal sehen, ob es dann Sportrevolver oder schlicht einfach und richtig Revolver heißt. Eventuell muss dann eben eine ergonomisch geformte Griffschale an meinen zukünftigen Uberti SA 1873 damit man den Sportrevolver von außen auch als solchen erkennt .
  14. Bin auch kein Freund von unnötigen Anglizismen. Bei SPON kannst du dir immer die neuesten Anglizismen rein ziehen, die rühren richtig die Trommel für Denglish. Jetzt geh ich mir mal einen Selfie machen.
  15. Die Bereitschaft zu töten müsste schon vorhanden sein.
  16. Ist zwar schon was älter das Thema aber was zum Teufel ist ein Sportrevolver? Sehe gerade auf meiner Bedürfnisbescheinigung vom BDS (Voreintrag muss ich mir noch holen) auch das Wort Sportrevolver, obwohl beim Antrag explizit angegeben Single Action (oder ist das auch ein Sportrevolver weil ich Sportschütze bin?). Und gibt es eine Kat. B Sportrevolver?
  17. Mich würde interessieren wie der Anwalt das interpretiert.
  18. Vermeide lediglich den Tresorschlüssel an Dritte weiter zu geben (diesen Fall gab es tatsächlich, angeblich wegen anstehenden Hochwassers im Haus) und dann ist alles Paletti.
  19. heletz, das hatte ich (mit anderen Worten) aber ja geschrieben. Aber solange das BVerfG nichts kippt ist es (leider) erst mal gültig.
  20. Sicher hast du. Lies doch noch mal das Waffg durch. Wer eine WBK hat, hat sich automatisch den für ihn geltenden Gesetzen (stilschweigend) unterworfen. Wird man Volljährig ist das genau das gleiche. Wüsste jetzt nicht, dass man bei Erlangung der Volljährigkeit einen Eid auf (z.B.) das BGB schwören müsste. Eine andere Frage ist, ob das Gesetz zur Aufbewahrungsüberprüfung und Verletzbarkeit der Wohnung juristisch wirklichen Bestand hätte. Angeblich dient das der Sicherheit vor einem Unfall, weil sich ausversehen ein Schuß lösen könnte etc.. Die Medien stellen es aber eher so dar, als würden bei Kontrollen ständig irgendwelche WBKler "Amok" laufen und schon 150 Kontrolleure durch einen Schuß aus der Waffe getötet worden
  21. Ich bewahre Zucker und Salz auch zusammen auf, allerdings nicht vermengt in der gleichen Tüte. Meine eine Waffe wird auch mit der anderen zusammen gelagert aber nicht ineinander. "Zusammen" scheint mir mißverständlich zu sein. Es heißt ja nicht "(unter, durch-) geladene Waffe sondern nur "zusammen" im WaffG. Als ich meinen Führerschein gemacht habe, habe ich mich einverstanden erklärt, die STVO einzuhalten. Als ich meine WBK bekam habe ich mich einverstanden erklärt eine Kontrolle zuzulassen. Mich würde interessieren, wer jetzt dieser Kontrolle bei erhalt der WBK widersprochen hat? Und mal ehrlich. hätte es Winnenden nicht gegeben und den WBKler..?
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