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bumm

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Alle Inhalte von bumm

  1. Lass mich überlegen, ach ja, Rotwild, Dammwild, Rehwild, Muffelwild, Gamswild, Schwarzwild, Feldhase, MArder, Dachs,Iltis, Kaninchen, Fuchs, Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria.....
  2. Natürlich, aber darum geht es doch. Wenn jemand mit seinem Bugatti Grünschnitt wegbringen will habe ich da absolut nichts gegen. Man kann den Kopf schütteln, man kann darüber lästern aber letztendlich ist es seine Sache. Wenn jemand die Lafette auf die Wiese schleppt und auf einen Fuchs wartet ist das genau so seine Sache. Andere machen das mit .17HMR, der Fuchs liegt auch bei .50BMG. Die innere Sicherheit dürfte bei dem Monster eher nicht gefärdet sein. Bis das Ding aus dem Kasten raus und im Anschlag ist, ist im wahren Leben eh alles vorbei. Also, wen juckts? Wer´s kaufen will, viel Spaß damit.
  3. Vielleicht brauche ich diese Waffe nicht zur Jagd aber man kann sie sehr wohl benutzen. Jede Jagdsituation ist anders, für einige gibt es vorgeschriebene Mindestanforderungen an die Munition, vorgeschriebene Maximalanforderungen gibt es nicht.
  4. Komisch, bei meiner WaffVwV ist die Erläuterung zu §20 über eine DIN A4 Seite lang, ist sie bei Dir wirklich so kurz? Bei mir steht z.B. auch Von der Pflicht, die geerbte Schusswaffe blockieren zu lassen, sind Waffenbesitzer ausgenommen, die z. B. eine waffenrechtliche Erlaubnis nach den §§ 8, 13, 14, 16 bis 19 besitzen. Unabhängig von der Art der einzelnen Erlaubnis (bzw. der einzelnen Waffe) kann bei ihnen davon ausgegangen werden, dass sie über die erforderliche Sachkunde zur Gefahreneinschätzung im Umgang mit Schusswaffen verfügen. Dies ist z. B. auch dann der Fall, wenn der Erbe (nur) eine erlaubnispflichtige Signalwaffe aufgrund eines Bootsführerscheins besitzt und eine großkalibrige Schusswaffe erbt. Auch steht da Geerbte Schusswaffen werden auf die nach den §§ 13 oder 14 bestehenden Waffenkontingente nicht angerechnet. Und was da nicht steht, oft aber funktioniert: SB sind Menschen, zumindest meine. Wenn man denen nicht zu dumm kommt, wenn man erträgliche Alternativen aufzeigt lassen die manchmal mit sich reden, einfach so von Mensch zu Mensch.
  5. Braucht man dafür wirklich einen Anwalt? Ich bin bisher gut ohne durchs Leben gekommen aber immer wenn ich etwas von Anwälten hörte haben die wenig geholfen und viel gekostet. Erstmal habe ich in meiner unendlichen Trauer überhaupt nicht an die Waffen gedacht und den Schrankschlüssel hab ich grade eben erst gefunden, wußte also überhaupt nicht was im Schrank drin war. Als Erbe eine WBK beantragen geht einfach so, mit der Sbine reden auch. Vielleicht ist sie ja von der Idee, das Zeug steht vorerst beim Büma rum begeistert. Irgendwie Sachkunde machen. Jagdschein hat den Vorteil das man Langwaffenmun bekommt. Sportschütze hat den Vorteil das man sich nur mit Waffen und Recht, nicht noch mit dem Wild, den Bäumen und dem ganzen Rest befassen muß. Das muß man sich einfach nach seinen persöhnlichen Vorlieben aussuchen. Und jetzt kommt der Punkt wo der Frosch ins Wasser springt. Ganz entscheidend. Die geerbten Waffen bleiben geerbte Waffen. Die besitzt man Bedürfnisfrei und da man Sachkunde hat ohne irgendwelche Stöpsel im Lauf. Auch wenn man sein neues Sportschützen/Jagdhobby wieder aufgibt bleiben einem diese Waffen. Und wenn das alles so nicht klappt kann man immer noch zum Anwalt rennen. Von mir aus auch zu den genannten.
  6. Ein guter Zaun macht einen guten Nachbarn und eine stabile Tür (die Kriminalpolizei rät ja dazu) ein friedliches SEK. Und wenn hinter der Tür nichts verbotenes zu finden ist bekommt man hinterher eine neue stabile Tür. Schade nur das ich jetzt das passende Video dazu nicht wiederfinde.
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