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Er ist schon beschriftet wie er offiziell im Handel ist. Ich will nur eine Nummer anbringen, damit er individuell identifizierbar ist. Man darf da auch ein Bild Draufmalen, das hat den selben rechtlichen Effekt.
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Wo ihr jetzt alle Laser habt, könnte jemand mir eine Beschriftung auf einen F-Schalldämpfer für Druckluftwaffen anbringen? So dass es ordentlich aussieht?
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Was ist diese Black Ribbon denn für ein Modell? Sonderausfertigung oder kommt die erst noch? Ich finde die bisher nur bei Triebel auf der Webseite aber nirgendwo bei Walther oder in anderen Ländern.
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Aber Achtung, der Nachweis muss nach 10 Jahren erneut erbracht werden.
Bei mir war am Ende die Aussage, dass Trainings in privaten Anlagen natürlich auch gelten. Im Aargau unterschreiben die Betreiber auch auf Anfrage die Termine.
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Meine Anfrage bei SIWAS Aargau und FEDPOL in diesem Thema hast du gelesen? Hilft das weiter?
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vor 7 Minuten schrieb 2stroke:
Man mag mich für Naiv halten, aber was muss ich denn tun damit die Polizei bei mir klingelt oder das SEK kommt?
Stell deinen Name mit Adresse hier rein und deine Frage wird morgen um 05:15 Uhr beantwortet. Es gibt einfach genug gelangweilte Idioten. Das zusammen mit einer Kultur der Denunziation und voila.
In den USA gibt es das sogar auf Video. Nennt sich Swatting. Einfach aus Böswilligkeit und Langeweile.
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Als ich damals angefragt habe um böse Magazine zu kaufen, wurde mir gesagt, dass in Deutschland niemand die Teile verkaufen würde. Man wolle sie lieber aufheben für die Zombieapokalypse. Sportlich verwenden darf man sie ja nicht mehr
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So, für alle anderen Einkauftouristen hier meine Erfahrungen.
Mit dem Strafregisterauszug die Importbewilligung besorgen. Geschosse und Hülsen in DE kaufen und an eine Grenzpaketstation liefern lassen.
Einziges Problem sind Zündhütchen, die werden von den Paketannahmestellen wegen Gefahrgut nicht angenommen. Alternative wäre persönliches Abholen bei Frankonia Freiburg aber die Fahrtkosten und das Risiko, dass sie sie dann doch nicht da haben (siehe Frankonia-Thread) waren mir zu hoch. Wenn ihr jemanden kennt, der auch Zündis annehmen kann, käme es noch billiger.
Den ganzen Mist in DE einladen, am DE Zoll die Mehrwertsteuer stempeln lassen. Über die Brücke fahren, CH Mehrwertsteuer abdrücken und dem CH Zöllner erklären, dass die Importbewilligung für ihn ist und ich die nicht wieder mitnehmen will
Thats it. Ausser der Frage am Zoll ob ich Jäger sei mit so viel Geschossen hat sich keiner für irgendwas interessiert. In CH wusste der Zöllner nichtmal, was er mit der Importbewilligung machen soll und wollte sie mir zuerst wieder mitgeben, statt sie zu löschen.
Mit den so beschafften Komponenten und dazu Zündhütchen und VV-Pulver aus der Schweiz lade ich die 9x19 aktuell für 136 Fr. pro 1000 Schuss. Und das ist inklusive aller Genehmigungen, Steuer, Gebühr für den Paketannahmedienst an der deutschen Grenze und den Leihwagen zum Transport.
Bei Ladenpreisen von bald jenseits der 260 Fr. ist das für mich in Ordnung.
Fröhliches legales Importieren
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Eine interessante Lektüre. Bestätigt, dass die Dinge auch schon vor meiner Zeit genau so bescheuert gelaufen sind wie heute. Hier ein Auszug zur Situation in den 70ern von Seite 130:
ZitatHier wird die – von vielen Vertretern der waffentragenden Verbändegepflegte – Angewohnheit deutlich, sich gegen andere Organisationenausspielen zu lassen. Die Abordnung betonte, dass die Waffen Sportge-räte und keine Mittel zur Selbstverteidigung seien. Das bedeutet aller-dings auch, dass Selbstverteidigungswaffen für sie etwas Anrüchigessein müssen. Auch interessierte sie nicht eine generelle Lockerung,sondern nur eine sehr eng gefasste Erleichterung bei ihren eigenenForderungen. Gegenüber der FDP, die ja das Waffengesetz energischverteidigte, wird ein unterwürfiger Kurs eingeschlagen. Solidarität mitanderen Schützen oder sogar anderen Waffenbesitzern fehlt vollkom-men.Und weiter auf Seite 135:
ZitatIn den meisten Fällen versuchte man, Einfluss auf Politiker zu nehmen, indem
man diesen den Dialog anbot und die eigenen Probleme schilderte. Sehr
häufig wurde in diesem Zusammenhang auch ein gewissermaßen der
Grundsatz „Do ut des“ angewandt; man versicherte den Politikern, dass
man ein restriktives Recht nicht nur mittrage, sondern auch gutheiße,
und ermutigte sie, auch weitere Beschränkungen und Verbote zu erlassen.
Gleichzeitig äußerte man jedoch seine Wünsche und erhoffte sich
bei diesen eine Lockerung des Gesetzes – ein Kalkül, das eigentlich nie
aufgegangen ist.
Es zeigt sich, dass diese Gruppierungen kein Bewusstsein von einer
übergreifenden Gemeinschaft der Waffenbesitzer besaßen. Vielmehr
versuchte man, für die von sich selbst vertretenen Schützen, deren Interessen
man ja wahren sollte, möglichst viel herauszuschlagen, auch auf
Kosten von anderen Waffenbesitzern.Hätte ich die Jahreszahl nicht genannt, könnte das auch von heute sein
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So, nach langem Hin und Her die Antwort der FEDPOL.
ZitatAls Schiessnachweis gelten auch Schiesstrainings. Diese können in einem Schiesskeller absolviert werden. Wie Sie richtig festhalten besteht kein Vereinszwang.
Wenn ich die Mail vom SIWAS Aargau jetzt nochmal lese, habe ich fast das Gefühl, dass sie meine Frage falsch verstanden haben oder falsch verstehen wollten.
Zumindest mein Stamm-Schiesskeller trägt die Termine bereits ein.
Frohes Schießen mit allem was Spaß macht!
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Bitte meinen Post auch lesen. Ich habe doch explizit die Verordnung zitiert und klar gemacht, warum es eben zumindest für mich nicht klar ist.
Dass mit "das Schiessen" ausschließlich organisierte Anlässe des SSV gemeint sind, steht da nicht genau. Und eben diese Fragestellung mit Schießskeller ja oder nein ist schon wichtig. Gerade weil es vorher hieß, es gäbe keinen Vereinszwang. Und im Internet steht bis heute teilweise, dass es im Schießskeller eben doch ginge. Und genau das ist in meinen Augen Verarsche des Wählers.
Wenn ich einen Denkfehler mache oder du neue Informationen hast, bin ich dankbar für Aufklärung. Aber wirf mir bitte nicht vor, ich würde die offiziellen Dokumente nicht lesen.
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Das Zitat ist zwar nicht von mir, aber glaub mir, ich habe die Gesetze ziemlich genau studiert. Was mühli da schreibt ist doch richtig. Mit der kleinen AB für Sportschützen kannst du einen z.B. 9mm HA über 60 cm Gesamtlänge mit 30er Magazin kaufen. Im Verein schießen geht trotzdem nicht. Dazu brauchst du eine separate Waffe.
Es ist nämlich zum Glück nirgendwo definiert, dass man mit genau den Waffen auf der AB das Schießen nachweisen muss. Geht ja auch gar nicht, wenn Schießkeller nicht erlaubt sind und Vereine so sturköpfig bleiben.
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vor einer Stunde schrieb mühli:
Versuche dann mal bsp. mit deiner per kleiner Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiessen 9 mm Halbautomaten von B&T oder anderes Fabrikat erworbenen Waffe in einem Schützenverein des SSV zu schiessen! Bleibt eigentlich nur ein Schiesskeller übrig.
Eben, das geht eigentlich nicht. Da musst du quasi eine zugelassene Waffe auf WES haben, um im Verein zu schießen, damit du deine AB für die Waffe, die du im Schießskeller benutzt, zu erhalten. Das kann doch nicht Zweck der Sache sein??
Oder haben sie sich das so gedacht, dass man mit der AB ausschließlich Stgw90 kaufen soll?
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Aber mal was zum ursprünglichen Thema, absichtlich als eigener Beitrag.
Für die neue kleine Ausnahmebewilligung braucht es ja gemäss Artikel 28d Absatz 3 WG einen regelmässigen Nachweis der schiesssportlichen Tätigkeit. Oder so.
In der Waffenverordnung steht in Art. 13e:
Zitata. Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schiessverein; oder
b. Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens.Genauere Definitionen dazu findet man offiziell nicht, nur gelegentlich Interpretationen von Vereinen. Hier z. B. schreibt die Feldschützengesellschaft St. Gallen zum Vereinsnachweis
ZitatDer Schiess-/Schützenverein muss nicht in der Schweiz domiziliert und nicht für das ausserdienstliche Schiessen anerkannt sein.
Und für den Schiessnachweis von vereinslosen Schützen:
ZitatAls Schiessnachweis gilt eine Bestätigung eines Vereins oder Schiesskellers über Ihre Schiesstätigkeit oder der Eintrag im militärischen Leistungsausweis (obligatorisches Schiessen / Feldschiessen).
Also alles kundenfreundlich für die Schützen:
- Mitglied in einem deutschen Verein reicht aus zum Erhalt der Ausnahmebewilligung
- Trainingstermine im Schiesskeller können eingetragen werden
Denkste!
Ich habe bei der FEDPOL Zentralstelle Waffen und bei SIWAS Aargau (weil die schweizweit die meisten WES ausstellen) nachgefragt, wie diese Regeln angewendet werden. Resultat:
Mitgliedschaft nur in einem Schweizer Verein zählt. Ok, das war zu erwarten, weil ein deutscher Verein ja alles mögliche machen kann, ausser Schießen.
Laut SIWAS zählen für den Schiessnachweis aber ausschliesslich organisierte Schiessen (also Wettkämpfe) des SSV. Schiesskeller ist also kein Schiessnachweis! Eine entsprechende Anfrage bei der FEDPOL zur Klarstellung läuft noch.
Man beachte, dass sie uns vor der Abstimmung alle versichert haben, dass es keinesfalls einen Vereinszwang geben soll. Resultat ist, dass man für eine kleine Ausnahmebewilligung jetzt doch Mitglied in einem Verein sein muss oder 5 SSV Wettkämpfe mitschiesst. Ob das überhaupt geht ohne in einem Verein zu sein, weiß ich nicht. Auf die Schnelle habe ich z.B. nur gefunden, dass man selbst beim Feldschiessen einem Verein zugewiesen sein muss.
Dachte das interessiert vielleicht jemanden. Ist doch eine zentrale Änderung mit dem neuen Affengesetz.
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Am 7.11.2019 um 23:29 schrieb pierrech:
FYI: Ich habe bei der Kantonspolizei ZH die Liste meiner registrierten Waffen angefordert. Zuerst per Email, dann 'schriftlich', aka per Post.
Mal schauen, was kommt. Und wann es kommt.
Ist doch super, so werfen sie ein Netz aus und hoffen, dass jemand versehentlich noch nicht gemeldete Waffen anmeldet. Bei denen kann man dann nachhaken und sie eintragen. Dumm sind sie nicht
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Verkauf in ein liberaleres Land ginge auch.
Oder mir geben, ich nehme sie dann gerne. Verzollung übernehme ich.
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Am 22.11.2019 um 15:18 schrieb Kanne81:
proposal on the placing of the market and use of lead in ammunition
vor 10 Stunden schrieb karlyman:Mich würde immer noch interessieren, an welcher Stelle da die Betroffenheit von Bleimunition in umgrenzten Schießständen bzw. umschlossenen Kugelfängen angesprochen wird.
Siehe oben. Da steht klar, dass sie ein Verbot für den Verkauf und die Verwendung wollen. Und wenn du die Munition nicht mehr kaufen kannst, ist es auch egal ob da in einem Nebensatz steht, dass das ja alles nur für wetlands ist.
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Außerdem berechtigt der Efwp nicht zum permanenten Verbringen, sondern nur zum temporären mitnehmen. Ist zwar relativ bei Munition, aber ich wollte nicht mit dem Kofferraum voller Zeugs erklären, warum ich 7000 Schuss für eine einzige Veranstaltung brauche.
Ich habe Mal beim Bundesverwaltungsamt angefragt und schreibe die Antwort dann hier. Kann ja nicht sein, dass alle ausser mir den Einkauftourismus betreiben dürfen
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Ja, leider sind Hülsen und Geschosse hier Munitionsbestandteile, für die man zumindest einen Strafregisterauszug braucht.
@Mitr Kannst du Probleme definieren? Was kann der CH Zoll noch meckern, wenn man die Einfuhrbewilligung hat? Oder habt ihr es ohne versucht?
Mit kommerzieller Munition hat das bei mir schonmal reibungslos geklappt, da wollten sie nur ganz genau jede Zeile abhaken.
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Hallo zusammen,
meine Vorräte an Munition wollen wieder erneuert werden und deswegen kläre ich mal überall Preise für Wiederladekomponenten ab.
Hat von euch schon mal jemand Geschosse, Hülsen und Zündhütchen in Deutschland eingekauft und dann über den Zoll gebracht?
Ich stelle mir das so vor: Vom FEDPOL die Importbewilligung holen, weil Munitionsbestandteile in der Schweiz unters Waffengesetz fallen. Dann damit und der Ware und den Mehrwertsteuerzetteln zum Zoll in DE und zum Zoll in CH. Fertig.
Vergesse ich was? Braucht man von der deutschen Seite eine Ausfuhrbewilligung wenn man das privat macht? Meines Wissens gibts diese Ausfuhrbewilligungen nur für Waffen und Munition, aber die Geschosse, Zündhütchen und Hülsen sind in Deutschland nicht im Waffenrecht erfasst, oder?
Danke für euren Rat
Kappa
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Der Klassiker also wieder. Bedürfnisforderungen draufsatteln und schon wehrt sich keiner mehr wegen den Magazinen. Die wohl anscheinend ebenfalls klamm und heimlich von einem bedingten Verbot in Kombination mit der Waffe zu einem totalen Besitzverbot verschärft werden.
Und der Verfassungsschutz kann auch nicht mehr angefochten werden.
PS: Ich nehme 30er und 50er Glock Magazine 9x19 zur Entsorgung an!
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Was ja gerade der Reiz dieser Systeme war, dass man einen Karabiner mit rechtlichen Status einer Pistole hat. Hat ja auch Sinn gemacht, weil Pistolen in DE als die gefährlicheren Waffen eingeschätzt wurden.
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vor 2 Stunden schrieb mühli:
Ich bin gerade am abklären, wie es aussieht bei Schaftsystemen über 60 cm, die dauerhaft nicht unter 60 cm Gesamtlänge gebracht werden können und/oder in Verwendung von Pistolen, die standardmässig ein 10 Schussmagazin (bsp. Glock 26) oder weniger aufweisen.
Danke für deinen Einsatz!
Mich interessiert der Punkt auch brennend. Gib uns bitte Bescheid, wenn du was weißt. Speziell die Situation Glock in Triarii, gesamt in jeder Version über 60 cm, aber mit Magazin über 10 Schuss.
Zählt das dann zusammengebaut als Langwaffe mit Magazinbegrenzung 10 Schuss oder bleibt es eine Pistole?
Brauche ich eine Ausnahmegenehmigung für Langwaffen mit großem Magazin oder nicht, weil es als Pistole 20er aufnehmen darf?
Im Aargau ist es ja scheinbar so, dass man seine Altbestand anmelden soll und dann (vermutlich??) Die entsprechenden Ausnahmebewilligungen "klein" bekommt. Alles noch etwas dubios.
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Und man kann nicht schon auf Ebene "Büchse" aufhören und nicht weiter präzisieren?
Billige Laserbeschriftungsgeräte 99 Euro für Windows zur Markierung bislang freier Waffenteile, Magazine
in Allgemein
Geschrieben
Ich nehme immer noch gerne Vorschläge an (gerne als PN), wem ich das Teil schicken kann und was er dafür haben möchte, einen Code auf einem runden Teil anzubringen. Material ist schwarzes Aluminium, die Beschriftung sollte danach weiß sein. Das Teil ist in Deutschland frei ab 18.