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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Macht grundsätzlich keinen Unterschied
  2. Wie kommst auf die Idee?
  3. Wenn das Ding in der Hand hast damit legst dann Ggf. dein Verein auch noch ein Ei, wenn das Verbot bekannt war
  4. Wohl eher kein Fachanwalt Waffenrecht.... vermutlich kann der Staatsanwalt das WaffG lesen „besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,“
  5. Fraglich ist wie der Anwalt die EINDEUTIGE Formulierung im WaffG Dann erklären will “besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,“
  6. Mami, Mami ich weiß was........ aber ich sag es nicht 🙈🤣🤪
  7. Darauf wird die Behörde auch spekulieren und hat Ihren Willen.....aber eh, @Sachbearbeiter siehst ja was die Behörde MUSS.......
  8. jo, genau DAS Gibt halt Behörden denen EGAL ist was du meinst....
  9. jo, aber das Gilt halt erst ab September... ich denke, ADE war sche zur Waffe.....
  10. Das LKA in Berlin sticht hier hervor...Auskunft nur wenn der "abgefragte" das schriftlich vorab erlaubt......
  11. Ich find den Plan gut, denk aber es ist ne riesen Nummer, wenn das so richtig "profi" sein soll. Zufrieden werden eh nie alle sein, denke das die Macher am Ende zufrieden sein müssen.
  12. Da jede Behörde eigene Preise macht ist das hier nur Blablabla... Austrag kostet auch mal 20€
  13. Nix mehr, hat sich in DE erledigt, gilt als Kriegswaffe
  14. Problem ist , wenn ich lese halbautomat, Schweiz, grosses Magazin....die Warscheinlichkeit das es ein PE90 oder PE57 ist, ist da halt sehr gross und beides in DE ein NOGO! Etwas mehr info wäre schön
  15. CZM52

    Neuer IWA Termin

    Gut so.... beides!
  16. Nö aber die Statistik wird nix
  17. Jo, je nachdem wann gekauft und wie begründet und je nach Kaufdatum dann mit mehr oder weniger Aufwand
  18. Das wäre? und das steht WO?
  19. Wird sich auch kaum ändern
  20. Das ist ja auch nur für Magazine nach 2017
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