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Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Nein, das ist nicht unstrittig. Denn ich bezweifle, dass das vom Verband so gesehen wird. Unstrittig ist es dann, wenn der Verband offiziell verlautbart: "Ja, das ist für uns so in Ordnung". Und dann stellt sich auf einmal wieder die Frage: Wie sieht das denn der ausrichtende Verband? Der ist hier dann bezüglich der Würdigung der verwendeten Waffe auf einmal ausschlaggebend und (erstmal) nicht mehr das Gesetz. Stand der Technik. Seit mehr als 100 Jahren. Und Du wirst lachen, sowas wird von Gerichten herangezogen, auch wenn es uns nicht schmeckt. Davon war bisher nicht die Rede. Das hast Du jetzt zusätzlich einschränkend eingeführt. Aber gut, das reduziert die Anzahl der denkbaren Disziplinen nochmal gut um die Hälfte. Und eine sportliche Eignung notwendig ist. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Weil bei Grün mittlerweile der Verband das Vorhandensein geeigneter Waffen prüft und im Zweifel Rücksprache ob der Notwendigkeit hält. Bei den Vorderschaftrepetierflinten gibt es für Sportschützen nicht einmal ein Grundkontingent, wie es für Halbautomaten oder Kurzwaffen vorgesehen ist. Bei Gelb hätte ohne die 2/6er Regel die Möglichkeit bestanden, dass hier nur durch den finanziellen Rahmen begrenzt entsprechende Waffen eingekauft hätten werden können - bei Preisen von Ordonnanzwaffen im zweistelligen Bereich kann man sich bei der hier geäußerten Einstellung einiger grob vorstellen, wo das geendet hätte. Daher kam parallel zur Einführung der Gelben WBK für die nicht deliktrelevanten Waffen die 2/6er Regel hinzu, um die gleichzeitig nicht gewünschte "Anhäufig von Waffen" zu vermeiden. Ich habe das Gesetzesänderungsverfahren damals auch verfolgt und kenne ein paar der daran beteiligten Personen bzw. hatte die Gelegenheit, mit diesen zu sprechen. Die einzige Aussage in die von Dir angeführte Richtung ist dieses geflügelte Zitat. Alle anderen berichten anderes. Ich glaube letzeres, zwinge aber niemanden, mir das gleichzutun. Aber mal ein paar Beispiele aus der damaligen Begründung des Gesetzesentwurfes für die Neuregelung des Waffengesetzes, BT-Drs. Nr. 14/7758 aus 2001: Soviel nur zum "gesetzgeberischen Willen" aus dem ersten Entwurf für die damalige Neuregelung des Waffengesetzes. Darauf aufbauen wurde dann im Laufe des Gesetzgebungsprozesses eine Beschlussempfehlung verfasst, die zumindest noch die Repetier-Langwaffen mit unter die Gelbe WBK subsummierte, hier wir richtig angemerkt begründet durch die geringe Deliktrelevanz: Wie dann der Herr Staatssekretär auf seine Aussage kommt, kann ich nur Mutmaßen. Will ich aber lieber nicht. Der Verweis auf die "Pumpguns" erfolgt explizit, weil diese aufgrund ihrer vorgeblichen Deliktrelevanz nämlich besonders im Fokus standen. Ich bezweifle zwar, dass diese "Relevanz" in irgend einer form belegbar quantifizierbar gewesen wäre, aber schliesslich hatte Steinhäuser ja sowas mitgeschleppt (und nicht benutzt...) und so eine Behauptung ist schnell mal in den Raum geworfen. Dabei sind die kurzen Flinten mit Pistolengriff komplett verboten worden, später kamen die Flinten unter 95 cm dazu und die Flinten wurden eben explizit nicht mit in die Erwerbserleichterung durch die Gelbe WBK mit einbezogen. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Wenn man es bewusst nicht verstehen will, klar. Aber is' ja auch egal. Kauf was Du willst, worauf Du willst. Wenn's mit dem rechtlichen nicht so verständig wird, können wir es ja auch einfach mal praktisch angehen: Das habe ich so nicht gesagt. Aber waffenrechtlich ist das Versehen einer VR Flinte auf Grün mit einem anderen als ihrem glatten Lauf weniger bedenklich als umgekehrt. Das war der Kern meiner Aussage. Aber wenn denn Flinten mit gezogenem Lauf erlaubt sind, stünde einem sportlichen Einsatz nichts entgegen. Beim BDS sind sie wie erwähnt bereits explizit ausgeschlossen. Bei Slug/Flintenlauf Disziplinen haben solche Läufe natürlich einen Vorteil. Vielleicht findest Du ja eine Sportordnung, in der es explizit erlaubt ist und nicht nur implizit "nicht verboten". Üblicherweise wird hier ja recht genau angegeben, welche Waffen zugelassen sind, um eine gewisse Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Aber zur Praxis: Hast Du beispielsweise beim BDMP, RF2 schonmal probiert, mit einer Repetierflinte (ja, sorry, Repetierflinte, nicht "Repetierlangwaffe", steht aber nunmal so in der Sportordnung) mit gezogenem Lauf (mit der man gemäß Regelwerk zwar nicht antreten darf, aber das ignorieren wir für den Zweck des Beispiels) 28g 2,5mm Bleischrot zu verschiessen? Durch den Drall triffst Du alles drumrum, aber nur selten die Fallscheibe, auf die man gemeinhin zielt. Hier könnte man also die Frage der Geeignetheit stellen, wenn denn gezogene Läufe erlaubt wären. Mit "gesetzeskonformer Änderung" ist sicherlich nicht das Abweichen vom Hauptkriterium der Disziplin, nämlich der Flinte mit glattem Lauf, gemeint. Bei der von Dir (?, zu faul zum schauen) vorhin angeführten DSU steht im Sporthandbuch nur etwas von Flinten. Das sind gemäß Definition Waffen mit glatten Läufen. Ja, die stehen so nicht im Gesetz. Aber halt dummerweise in der Sportordnung. Es steht tatsächlich nirgendwo ein Ausschluss von Flinten mit gezogenen Läufen, vermutlich weil da niemand dran gedacht hat, als das Ding geschrieben wurde. Bei den Disziplinen mit Flintenlaufgeschossen wäre ein gezogener Lauf ein unheimlicher Vorteil gegenüber den Flinten, die einen glatten Lauf haben. Ob der Schreiber der Sportordnung hier im Sinn hatte, den großteil der Flintenbesitzer zu benachteiligen? Oder sind hier vielleicht doch nur Flinten mit glatten Läufen gemeint und nicht Flinten mit gezog... äh... Büchsen mit... äh, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen? Wie gesagt kann man ja mal ein offizielles Statement vom anbietenden Verband einholen, ob er seine Flintendisziplinen als Bedürfnisgrundlage für den Erwerb einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf die Gelbe WBK sieht. Die Frage ist, ob man diese Frage überhaupt stellen will, wenn die Antwort schon vorhersehbar doof ausfallen wird. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Leider gibt es neben dem Gesetzeswortlaut auch den schwammigen, ominösen gesetzgeberischen Willen und eben auch Kommentare, Textsammlungen, einschlägige Urteile zu gleich oder ähnlich gelagerten Fällen, Verwaltungsvorschriften, (teils politisch motivierte) Weisungen, "die Praxis" bei den Verwaltungen und ganz am Ende noch eine mehr oder minder sachkundige arme Wurst, die den Verwaltungsakt mit dem Bürger irgendwie hinbekommen muss. Ganz so einfach ist es also nicht, in etwas weniger eindeutigen Fällen aus einem Input zuverlässig einen Output vorherzusagen. Ob ich das auch doof finde? Ja, natürlich. Denn mich betrifft das ja auch. Aber es bringt ja nix, den Realitäten nicht in's Auge sehen zu wollen, weil man ja "Recht" hat. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Frag' doch mal beim diese Disziplin anbietenden Verband ganz offiziell nach, ob Du mit einer auf Gelbe WBK erworbenen Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 an deren Flintendisziplinen teilnehmen darfst und ob sie diese Disziplin als Bedürfnisgrundlage für einen solchen Erwerb sehen und Dir das vielleicht schriftlich für Deine Waffenbehörde geben würden. Auf die Antwort wäre ich gespannt. Nochmal: So ein Vorgehen ist ein bewusstes Ausnutzen von schwammigen Gesetzesformulierungen bzw. Lücken durch handwerkliche Fehler. Wenn man seinen Waffenbesitz auf diese Grundlage stellen will, kann man das ja gerne tun. Aber jeder Interessent sollte die Möglichkeit haben, sich dieser Situation auch wirlich bewusst zu sein. Mit Antworten wie von Steven ist man das nicht, die verleiten zu falscher Selbstsicherheit. Ich wollte das nicht auf dem Gewissen haben. Aber hier sollten ja alle zuverlässige, geeignete und erwachsene Menschen sein, insofern ist jeder für das, was er tut selbst verantwortlich - wir sind ja schliesslich nicht in der Politik. Das ist doch eben der Punkt, denn das Ergebnis ist voraussehbar. Was der Gesetzgeber eigentlich wollte, weiss jeder ganz genau. Das der Gesetzgeber seinen Willen gelegentlich mal dämlich formuliert, wissen wir auch. Wenn wir seine Schwäche jetzt bewusst ausnutzen, macht er es das nächste Mal einfach gründlicher. Die Gekniffenen sind immer wir. Und nach der nächsten Gesetzespräzisierung (lies: Verschärfung) gibt's dann wieder welche, die jedes geschriebene Wort bis zum letzten Satzzeichen ausreizen müssen. Und schon fängt wieder die nächste Runde an. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Es ergibt keinen Sinn, dass die 2/6er Regelung für die Grüne WBK gedacht war, da hier sowieso ein aufwändigeres Erlaubnisverfahren etabliert war. Die 2/6er Regelung ist für die damals neue Gelbe WBK zum gleichen Zeitpunkt neu eingeführt worden, um einer mehr oder minder unkontrollierten und ungebremsten (theoretischen, denn die Dinger kosten immer noch Geld und müssen irgendwo gesetzeskonform untergebracht werden...) Vermehrung des Waffenbestandes durch eine "bedürfnislose" Gelbe WBK entgegenzusteuern. Ich weiss nicht, welcher Dödel irgendwann mal die Aussage getroffen hat, dass diese Regelung ja nicht auf die Gelbe angewendet werden sollte, aber durch die dauerhafte Wiederholung dieser Aussage wird sie auch nicht richtiger. Wie gesagt, wenn man kurz drüber nachdenkt, ergibt es sorum auch keinerlei Sinn. Aber es gab auch damals natürlich wieder Leute, die meinten das alles ausreizen zu müssen. Und dann wurde es halt richtiggestellt und die Rechtssprechung hat sich konsolidiert. Nichts anderes wird im hier diskutierten Fall passieren, da müssen es nur noch ein paar versuchen und ein bisschen durcheskalieren. Und dann sind alle die, die derzeit so einen Eintrag haben die Gekniffenen. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Damit machst Du es Dir (natürlich mit voller Absicht) ein wenig zu einfach. Denn spätestens durch die Notwendigkeit, dass es für auf Gelb zu erwerbende Waffen eine Sportdisziplin geben muss, kommst Du auch um die Begriffe Flinte und Büchse nicht herum, denn genau das steht in vielen Sportordnungen. Und selbst nach Stunden kommt keiner von den vielen, die sich "wehren" müssen, hilfreich um die Ecke gesprungen und hat eine passende Disziplin für die hier diskutierten Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen im Kaliber 12 parat, die dann aus Sicht des durchführenden Verbandes trotzdem Flinten und keine Büchsen sind. Nicht, dass das nicht zu erwarten gewesen wäre. Ich will's nur nochmal feststellen und warte jetzt auch drauf, dass mich vielleicht jemand eines Besseren belehrt. Kann ja durchaus sein, dass ich in irgend einem Verband irgendwas übersehen habe. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Ich vergess' immer noch und immer wieder, in was für 'nem Revoluzzer und Rebellenforum wir hier doch sind. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Meint er wohl. Vergisst dann aber, dass man in unserem Fall dann eine Flintendisziplin mit einer Büchse schiessen würde. Das wird der Veranstalter natürlich nur merken, wenn er die WBK des Teilnehmers kontrolliert. Aber spätestens ein gelangweilter Sachbearbeiter könnte bei der Kontrolle von Ergebnislisten und den Bildern vom Match auf der einen oder anderen Vereins- oder Verbands-Webseite irgendwann mal stutzig werden. Und spätestens bei der vielleicht irgendwann mal kommenden Frage des Nachweises des Bedürfnisses für die vorhandenen Waffen (siehe Thread hier irgendwo) antwortet man dann was genau? -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Ja. Flintendisziplinen. Die werden mit Flinten geschossen. Nicht mit Büchsen. Bei einer Repetierlangwaffe im Kaliber 12 auf Gelber WBK hat man sich aber festgelegt, dass man ja eine Büchse erworben hat, keine Flinte. Denn die Vorderschaftrepetierflinte im Kaliber 12 dürfte man gar nicht auf Basis einer Gelben WBK besitzen. In dem von Dir konstruierten Fall baust Du keine Flinte "gesetzlich zugelassen" um, sondern eine Büchse. Eine Büchse, die Du mit vereinfachten Erwerbsbedingungen erworben hast, weil Du sie vorher aus einer Flinte gekoren hast, um die eigentlichen Erwerbsvoraussetzungen für diese Flinte zu umgehen. Lies: Der Umbau einer Büchse von der Gelben WBK in eine Flinte kann nicht "gesetzlich zugelassen" sein, der Umbau einer Flinte auf der Grünen WBK in eine "Büchse" durch Austausch des Laufes mit einem gezogenen Lauf wie in Deiner ursprünglichen Gegenfrage wäre das aber schon, da gleiche oder sogar höherwertige Erwerbsvoraussetzungen erfüllt wurden. Siehe analog Ausführungen zur Erlaubnispflicht in Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1, Satz 2: "Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe." Und auch wenn es von dem einen oder anderen Hersteller durchaus "ab Werk" bereits Schrotflinten mit gezogenen Läufen gibt, bleiben das selbst im Auge dieser Hersteller Flinten. Sie verschießen weiterhin jede Flintenmunition (wenn auch mit reduzierter Sinnhaftigkeit), die Ersatzteile finde ich in der Rubrik "Flinte", etc. Die rechtliche Bewertung seitens eines Gerichtes ist da absehbar. Jenseits der Grenze für dieses Beispiel sind dann so Sachen wie die Remington 7600 oder 7615, denn die verschiessen tatsächlich ein Büchsenkaliber durch einen "echten" gezogenen Lauf, obwohl ihre Gehäuse und andere Bauteile aus der Flinten-Produktionslinie stammen. Da ist das IMHO dann schon wieder eindeutig. Nein. Wir sind uns einig, dass eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf eine Gelbe WBK gehören würde[/b], wenn es denn ganz wissentlich seitens des Verbandes eine Schießsportdisziplin für Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 gäbe. Diese Wortklauberei ist mindestens genauso legitim wie die von der "das ist aber erlaubt"-Fraktion, dass das ja gar nicht so richtig im Gesetz verboten wäre. Denn entgegen Deiner so vollmundig überzeugend klingenden Aussage aus Beitrag #10 dieses Threads fangen wir dann doch jetzt erst an, nach einer eventuellen Disziplin zu suchen. Es ist ja nicht so, dass das nicht auch schon andere erfolglos probiert hätten (mich eingeschlossen). Und am Ende werden wir dann höchstens bei irgendwas landen, das "Kaliber größer als" für Repetierbüchsen beschreibt und damit eigentlich gar keine umgewidmeten Flinten im Kaliber 12 meint, was durch die zu schiessenden Leistungen auch meist nachzuvollziehen ist. Ein Verband ist bei dieser Suche zumindest für seine Flintendisziplinen schonmal komplett raus, denn der hat die Verwendung von Flinten(!) mit gezogenen Läufen im Zuge der sich abzeichnenden Entwicklung schonmal ausgeschlossen. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Und Du lieferst die Disziplin immer noch nicht, aber Gegenfragen und andere, nicht themenrelevante Informationen. Also liege ich mit meiner Feststellung wohl nicht falsch. Hat Dein SB auch was zu den möglichen Disziplinen gesagt, auf die man sich berufen kann in so einem Fall? Oder hast Du das bei dieser scheinbar eher technisch gelagerten Diskussion lieber nicht gefragt? Soso. Na dann weiterhin viel Spass beim Ausreizen. Bis der Krug halt mal bricht. Dann haben wir wenigstens wieder ein weiteres Thema zum gemeinschaftlichen Rumweinen. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Ja. Es geht nicht um die technische Definition von Flinte / Büchse. Das ist ein reiner Nebenkriegsschauplatz, den keiner zur Diskussion gestellt hat. Es geht um die vereinfachten Erwerbsbedingungen für Sportschützen, und da hat der Gesetzgeber "eigentlich" ganz klar gemacht, dass er eben Vorderschaftrepetierflinten gerne auf der Grünen WBK hätte. Wenn man jetzt aus der vom Hersteller als Flinte geborenen Waffe eine gekorene Büchse macht, umgeht man diesen Wunsch unter Ausnutzung eines Zugeständnisses an die Sportschützen. Wenn man diesen Bogen überspannt, dann fällt dieses Zugeständnis vielleicht in einer der nächsten Änderungen des Waffenrechtes wieder und wir kassieren wieder eine Verschärfung, anstatt uns weiter über die Liberalisierung zu freuen. Und das nur, weil eine handvoll Leute zu faul sind, einen Bedürfnisantrag auszufüllen und ihre Flinten ordnungsgemäß und wie vom Gesetzgeber vorgesehen zu erwerben. Vor Gericht wird man seine Meinung kaum durchsetzen können, weil neben der nicht falschen aber vom Gesetzgeber einfach schlampig ausgeführten Definition alle anderen Aspekte gegen die Büchseneigenschaft bei einer mit gezogenem Lauf ausgestatteten Flinte sprechen. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
OK, ich stelle fest, dass Du keine Disziplin nennen kannst. Deine Gegenfrage ist insofern irrelevant, als dass ich mir mit dem Eintrag einer mit gezogenem Lauf versehenen Vorderschaftrepetierflinte wissentlich versuche, mir eine vereinfachte Erwerbsbedingung zu Nutze zu machen, für die es eigentlich keine Sportdisziplin und damit auch nicht die Voraussetzung für ebendiese vereinfachte Erwerbsbedingung gibt. Bin ich einmal im Besitz einer Repetierlangwaffe mit glattem Lauf auf der Grünen WBK, habe ich offensichtlich die normalen Erwerbsvoraussetzungen für diese Waffe bereits erfüllt und vereinfache mir durch den Wechsel des Laufes nicht den Erwerb. Die Waffe bleibt dabei nach wie vor eine Flinte und wird dadurch keine Büchse. Früher gab es zwischen dem Erwerb einer Vorderschaftrepetierflinte und einer Mehrladerepetierbüchse keinen Unterschied in den Erwerbsvoraussetzungen. Der hier diskutierte Missbrauch der Gelben WBK kam erst nach dieser Vereinfachung, die dann sofort auf Biegen und Brechen ausgenutzt werden muss. Man kann sich natürlich gerne an den Einzelbuchstaben des Gesetzes hochziehen (auch wenn man eigentlich ganz genau weiss, was der Gesetzgeber in seiner rührenden Unfähigkeit hat sagen wollen) und versuchen, alles scheinbar Mögliche auszureizen. Das haben andere auch schon gemacht. Am Ende hat das zur Folge, dass es entsprechende Urteile und die nächsten Änderungen und Verschärfungen im Waffenrecht geben wird, mit denen diese Definitionslücken dann ausgeräumt werden. Ob uns das alles weiterbringt, wage ich zu bezweifeln. Aber Hauptsache, man hat seine Flinte... sorry, Büchse... auf der Gelben WBK und kann sich eine Weile für diesen Pyrrhussieg auf die Schulter klopfen. Nochmal: Weil XY so etwas auf einer Gelben WBK eingetragen hat, muss das nicht bedeuten, dass das generell OK ist. Wir haben 550 Waffenbehörden, 16 Bundesländer und dementsprechend viele Landesregierungen und LKAs, dazu das BKA und ein BMI. Jeder hat irgendeine Meinung, beliebige Sach- und Fachkunde und macht irgendwas. Einer Sache muss man sich nur bewusst sein: Die Waffengegner sind heute besser und schneller informiert und machen entsprechende Politik. Verschärfungen steht man offener gegenüber als weiteren Vereinfachungen und Liberalisierungen und durch das NWR lassen sich - im Gegensatz zu früher - eventuelle "Fehltritte" bei der Eintragungspraxis einfacher und vor allem flächendeckend aufarbeiten und nachkorrigieren. Das war zu Zeiten von 550 zuständigen Stellen mit jeweils eigenen Datensätzen noch anders. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Steven, evtl. hast Du die Frage ja übersehen: Welche Disziplin des BDMP hast Du denn genau gemeint, die für Repetierbüchsen im Kaliber 12 geeignet ist? Ich bin wohl zu doof zum suchen. Ich hab' nur für den BDS gefunden, dass dort 2009 in einer Aktualisierung der Sportordnung 2010 die technischen Spezifikationen der Disziplin L 2.03 ergänzt wurden, um für die Flintendisziplinen Waffen mit gezogenen Läufen nochmal explizit auszuschließen. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Korrekt, darum geht es aber auch nicht primär. Es geht primär darum, ob es eine Sportdisziplin eines anerkannten Verbandes gibt, die eine Repetierbüchse im Kaliber 12 zulässt. Erst dann darf eine Waffe nach 14.4 mit einer Gelben WBK erworben werden. steven schreibt ja, dass es die gäbe. Nein, das nicht. Das wird sicherlich erst bei Streitigkeiten vor Gericht als Bewertungskriterium herangezogen. Vielleicht mag' man ja sogar in einem LKA jemanden mit dem Thema überrumpeln (würde mich nicht wundern, weil ich beim einen oder anderen LKA schon die kuriosesten waffenrechtlichen Ansichten zu Ohren bekommen habe), die Tatsache eines Eintrages in einer WBK beweist ipse facto aber noch nicht, dass dieser Eintrag rechtmäßig ist. Das sieht man ja wunderbar am von Dir verlinkten Beispiel. Doof wird's dann nur, wenn sich des Themas irgendwann mal der Gesetzgeber oder ein oberstes Gericht hochoffiziell annimmt, weil es genug Leute gibt, die der Meinung sind "Ihr gutes Recht" bis zur Grenze ausschöpfen zu müssen (siehe auch das aktuelle Beispiel mit der geladenen Waffe im Tresor, "weil man's ja darf!!!"). Dann gibt's halt eine mehr oder minder endgültige Festlegung und das Waffenrecht ist wieder ein kleinwenig komplexer, diffiziler und einschränkender geworden. Dann gibt es eine Runduminfo an alle Waffenbehörden, es folgt eine kurze Suche im NWR und es werden bereits erteilte Erlaubnisse widerrufen. Aber wir wollen das ja scheinbar so... -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
In welche Disziplin (Nr.) denn genau? -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Welche denn? Ich glaube kaum, dass "Das hat der andere Sachbearbeiter aber auch schon falsch gemacht, also fordere ich diesen Fehler von Ihnen auch!" ein funktionierender Argumentationsstrang sein wird. Aber ich möchte Wetten, dass die Vorderschaftrepetierbüchse vorher eine Vorderschaftrepetierflinte mit (evtl. zusätzlichem) Sluglauf war. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
German antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Ist halt doof, denn der Sachbearbeiter hat recht und wird in letzter Konsequenz auch vor Gericht bestätigt werden. Der Käufer kann sich ja schonmal nach der sportlichen Disziplin für Repetierbüchsen im Kaliber 12 in irgendeiner Sportordnung umsehen, für die er die Waffe gekauft haben will. Denn nur für Waffen, für die es in einer Sportordnung auch eine Disziplin gibt, hat er ja eine Erwerbsberechtigung. Insofern wird er das für seine weitere Argumentation wissen müssen. Im Zweifel wird ja eine einfache Anfrage beim betreffenden Verband ergeben, ob sie Flintenlaufgeschosse verschiessende Büchsen im Kaliber 12 für ihre Disziplinen (z.B. mit "größer als"-Kaliberangabe) zulassen. Am Übungsschiessen/Wettkämpfe für Waffen im Kaliber 12 wird er ja nicht teilnehmen können, weil diese für Flinten, nicht für Büchsen sind. Der Händler hätte die Waffe aber auch nicht verkaufen dürfen, wenn ihm eine Gelbe WBK als Berechtigung vorgelegt wird. Damit müsste man auch den zur Rücknahme "zwingen" können, denn das Endergebnis einer weiteren Eskalation wird auch ihn treffen und betreffen. Man muss halt nicht jeden Versuch unternehmen, das Waffengesetz zu umgehen. Dann fliegt man damit auch nicht auf die Nase. -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
German antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das scheint man jetzt zu versuchen. Ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt. -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
German antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Kleine Anmerkung: Es gibt mittlerweile z.B. auch einen §28a WaffG. Das ist z.B. auch ein möglicher Kreis von Nutzern, die ein entsprechendes Bedürfnis begründen können, wenn das BAFA dieser Begründung dann auch folgt und das Konzept in sich schlüssig ist (ob man das hinbekommt, steht wieder auf einem anderen Blatt). Wenn man den Gerüchten Glauben schenken darf, ist mindestens eins dieser Dinger zumindest bis Ende 2013 im Einsatz gewesen und steht auf einer deutschen WBK. Und wenn es zu diesem Zeitpunkt nicht wieder innerhalb Deutschlands war, wird es das vermutlich auch weiterhin sein. Solange die Basiswaffe vor dem 2.9.1945 gefertigt wurde und die Waffe mit zivil gefertigtem Lauf und Verschluss ausgestattet ist und nicht mit einfachen Mitteln zum Vollautomaten umbaubar ist, ist da rechtlich auch kein Problem zu sehen. Und wegen vielleicht einer handvoll absetzbarer Exemplare wird da niemand einen für diese Waffe eh nicht so wirklich benötigten Feststellungsbescheid beantragen.