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Tauri

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Beiträge von Tauri

  1. eine große Anzahl von Tresoren hat mittlerweile das elek. Schloss "DFS - SB".

    kannst du mir mal erklären was das ist? Ich besitze seit 7 Jahren einen 0-Schrank mit elektronischem Schloss ohne mechanische Hilfsöffnung. Bisher habe ich einmal die Batterie getauscht, die natürlich von außen zugänglich ist. Ansonsten keinerlei Probleme.

  2. Ist das so? Ich erkenne darin eher ein Misstrauen gegen den Bürger, als gegen die Staatsmacht und eine Tendenz zum Überwachungsstaat ist klar erkennbar.

    du vergisst, dass auch der handelnde Beamte Bürger ist. Insofern gelten für ihn dieselben Rechte und Pflichten. Sprich: ist eine Durchsuchung rechtswidrig, begeht der Beamte einen Hausfriendensbruch. Hat er dabei die Tür eingetreten, begeht er eine Sachbeschädigung.

    Darüber hinaus gibt es bestimmte Straftaten, die nur von einem Beamten begangen werden können und außerdem Straftaten, die eine besondere (in der Regel höhere) Strafandrohung bei der Ausführung im Dienst vorsehen. Hinzu kommen jeweils noch die obligatorischen Disziplinarverfahren. Im Gegensatz zum Bürger wird der Beamte also doppelt bestraft.

    Wie Tyr schon sagte, unser Rechtssystem bietet genügend Möglichkeiten der Sanktionierung von unrechtmäßigen Amtshandlungen.

    Man hört nur sehr wenig davon, weil sie so wenig vorkommen! :P

  3. Demokratie ist immer die Mehrheitsbestimmung über Minderheiten, nicht nur im negativen, sondern auch im positiven Sinn.

    Was du willst ist eine Anarchie:

    Wiki:

    "Insbesondere existiert in Anarchien keine lenkende Zentralgewalt, also kein Staat. Bekannte Anarchien sind dennoch von sozialen Normen und Regeln geprägt, unter anderem zur institutionalisierten Abwehr der Entstehung von Herrschaft."

    Also auch hier gibt es Regeln und daraus abgeleitet eine Mehrheitsbestimmung (eventuell aber auch eine Minderheitenbestimmung).

    Das fehlen jeglicher Regeln und sozialer Normen wird allgemein als Chaos bezeichnet.

  4. es ging um:

    "Eine "Eigensicherungsmaximierung" darf nicht ohne demokratische Kontrolle exzessiv betrieben werden."

    Wobei sich dieser Satz ja auf die Polizei bezog.

    Was ich mit meinem Beitrag (mal auf Deutsch gesagt) ausdrücken wollte: ich bin dagegen, dass jeder nicht vorbestrafte Schwachkopf eine Waffe tragen darf.

    Es sollte schon eine demokratische Kontrolle bei einer Vereinfachung des Waffenrechts geben.

  5. Lies einfach, was ich geschrieben habe und denke darüber nach.

    Und lass' es gut sein.

    Die Mitleser haben's kapiert....

    nee, nee mein Lieber so schnell kommst du mir nicht davon.

    Zunächst erst mal, woher weißt du, dass die Mitleser es kapiert haben? Platitüden und mal wieder versteckte Abqualifizierung eines Diskussionspartners, kennt man ja nicht anders von dir.

    Ich habe ja deine Aussagen zu der Aufgabe der Ausschüsse, nämlich (u.a.) Beschlussempfehlungen abzugeben nicht in Frage gestellt.

    Ich habe nur bestritten, dass das NWR auf dem Mist des Innenausschusses gewachsen ist. Dem ist nämlich nicht so.

    diese Aussage:

    Auch die Geschichte mit dem zentralen Waffenregister wurde schlußendlich dort ausgegoren.

    ist nämlich schlicht und einfach Unsinn.

    Und nur darauf habe ich hingewiesen

  6. ICH kann lesen!

    Tatsächlich?

    Nur dumm, dass dieses Vorhaben über das BMI vom Kabinett in das Gesetz geschrieben wurde und nicht vom Innenausschuss.

    Der Innenausschuss hat nur das Gesetzt beraten aber nicht gemacht. Er kann auch allenfalls nur eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgeben.

    Aber das brauche ich dir als vorzüglichen Kenner des Gesetzgebungsverfahrens und der der damit verbundenen Verfahrensweisen ja nicht erklären.

  7. Ich kenne aber auch andere Varianten der Durchführung.

    Yep!

    Aber letztendlich ist jeder Fall ganz individuell zu betrachten.

    Welche Kriterien alle in einer Fallanalyse eine Rolle spielen und die Tatsache, dass es immer andere Kriterien gibt, kann wohl nur jemand beurteilen, der solche Analysen zu seiner täglichen Arbeit zählt.

    Deshalb spreche ich über die meisten, teilweise polemischen Ausführungen von Betroffenen ganz bewusst von Stammtischparolen.

  8. schöne Geschichte, wie sie sich wohl noch öfter abspielen wird. Als Betroffener ist man immer der Meinung "das die Grundrechte mit Füßen getreten wurden", der Blick zur Objektivität ist hier immer ein wenig getrübt. Hinzu kommen noch Erkenntnisse aus der Stammtischstrafprozessordnung und schon sind alle böse außer man selbst.

    Was wäre aber, wenn die Polizei nichts unternehmen würde? Meistens sind es ja böswillige Unterstellungen, wie bei Chiron, aber manchmal könnte ja etwas dran sein?

    Dann möchte ich die Hobbyjuristen hier mal erleben, wie sie dann über die Grünen/Blauen herziehen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und sich beschweren, dass die "Bullen ja mal wieder nichts getan haben".

    Wie heißt es doch so schön: wie man's macht, macht man's verkehrt.

    Aber bleibt ihr man ruhig bei Verschwörung des Staates (und der Polizei im Besonderen) gegen die Bürger

  9. Vielleicht gibt es noch eine Möglichkeit die Gründe der Nichtannahme zu erfahren. Allerdings habe ich da keine große Hoffnung.

    Manfred Breidbach

    bis heute war mir nicht bewusst, dass man ein Grundrecht mit einem einfachen Satz so mit Füßen treten und in den Dreck werfen kann.

  10. Na ja, selbst der BDMP legt da einem Steine in den Weg:

    Es gibt zwar die Möglichkeit der Gleichstellung von Schießleitern aus anderen Verbänden, dabei kommt man aber auch nicht um den Lehrgang herum. Und was koster der???

    Nicht "außerdem" sondern nur durch den Schießleiter bist du Aufsichtsberechtigt.

    Tja ... siehe §3 Und §6

    edit: Paragraph hinzugefügt

    1. ein Schießleiter ist nicht zwangsläufig Aufsichtsperson

    2. ein Schießleiterlehrgang beim BDMP kostet nichts - jedenfalls nicht in meinem LV

    3. beim BDMP kann man auch Aufsicht sein ohne Schießleiter zu sein - wäre auch kompletter Blödsinn und gesetzlich nicht gefordert! Oder ist z.B. beim DSB jede Aufsicht auch Schießsportleiter?

  11. Alleine auf dem Stand: ok er schiesst.

    ach? Tatsächlich? Nach einigen Beiträgen hier dürfte er das nicht weil er keinen "Lehrgang als Standaufsicht" hat!

    Oder zählt vielleicht doch nur die Sachkunde i.S. des WaffG?

  12. Es ist doch eigentlich ganz einfach :

    Der Standbetreiber hat das Hausrecht -

    und

    ER

    sagt an,

    was Aufsichtsführende über bzw. zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen beizubringen haben.

    So ist es - und fertig.

    Im Prinzip richtig!

    Dann müssten aber in der StO die Voraussetzungen eindeutig aufgeführt sein. Das wiederum würde bedeuten, dass eine Aufsichtsperson theoretisch nur die Zulassung für einen bestimmten Stand hätte. Selbst im DSB gibt es nicht die Standordnung, weil immer wieder einzelne Vereine davon abweichen.

    Würde bedeuten, dass du dir jede StO vorher ansehen müsstest.

    Ich verstehe nicht, warum es einige Verbände komplizierter machen als es ist.

    Leider sehen es einige Verbände eher ein wenig verkniffen oder als Gelddruckmaschine.

    Ich habe einen Aufsichtsschein des BDMP (ohne Lehrgang!) und bin im BDMP außerdem Schießsportleiter. Wenn das vom BDS (außer IPSC), DSU, DSB usw nicht anerkannt wird, ist mir das im Prinzip wurscht. Dann mache ich da eben keine Aufsicht, was u.U. ja auch dazu führen könnte, dass Schützen dieser Verbände nicht schießen könnten.

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