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Tauri

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Beiträge von Tauri

  1. so so. Das Max-Planck-Institut "nimmt also an", das soundsoviele Menschen im Jahr mit legalen Waffen getötet werden.

    Ist das nun ein wissenschaftliches Institut oder nicht? In der Wissenschaft zählen keine Annahmen, sondern nur objektiv nachweisbare Tatsachen. Über die verfügen sie aber wohl nicht, sonst würden sie ja nicht "annehmen". Und auf solch einer Basis werden Gesetze gemacht. Ich könnt 🤮

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  2. yup, genau der!

     

    § 31a Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk 14

    (1) Die Meldebehörde übermittelt dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) oder dem nach § 10 Absatz 7 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15. Dezember bis 21. Dezember 2010 (HmbGVBl. 2011 S. 64) von ihm beauftragten Dritten zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs des Rundfunkbeitrages im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Personen:

    1. Familienamen,
    2. Vornamen,
    3. frühere Namen,
    4. Doktorgrad,
    5. Tag der Geburt,
    6. gegenwärtige und letzte frühere Anschrift,
    7. Tag des Ein- und Auszuges,
    8. Familienstand beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
    9. Sterbetag.

    Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre nach § 34 Absatz 5 oder 6 im Melderegister gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

  3. vor 11 Minuten schrieb David7x64:

    Das ist aber sicher nicht der Fall. Dachte es kennt jemand die Rechtsgrundlage. Falls es eine gibt. Was ich allerdings bezweifle.

    Das ist ganz einfach: schau in das Meldegesetz deines Bundeslandes.

    In meinem Bundesland ist es ganz genau geregelt, welche Daten erhoben, gespeichert und an wen übermittelt werden dürfen. 

    Sogar der NDR darf meine Daten abfragen.

  4. ich habe Heinrich auch so verstanden, dass es egal ist ob nun große Magazine oder viele kleine. Denn durch schnellen Magazinwechsel kann der Vorteil der größeren Magazine (fast) ausgeglichen werden. Insofern ist aus Sachverständigensicht ein Verbot größerer Magazine weder zielführend, noch erforderlich. Ob der Täter nun ein 30er oder drei 10er verwendet ist wurscht, denn die Kapazität bleibt die gleiche. Das haben die Trottel in der Kommission bloß nicht begriffen.

  5. nur mal so als Hinweis, weil der thread-Titel "Neue" NWR-ID lautet:

    die ID gibt es schon so lange, wie es das NWR gibt. Sie wurde und wird bei Anlage eines Datensatzes autom. vom System vergeben. Jeder, der sich ein bisschen mit Datenbanken auskennt weiß, dass jeder Datensatz eine eindeutige (sprich: einmalige) ID benötigt/haben sollte. Sonst gibt es Kuddelmuddel.

    "Neu" ist nur, dass sie nunmehr im Verwaltungsverfahren auch öffentlich sichtbar ist.

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  6. vor 2 Stunden schrieb karlyman:

    ein Produkt auf den Markt bringen, aber keine Entsorungswege organisieren.

    ist doch bei den Vogelschredderanlagen ganz genau so.

     

    vor 2 Stunden schrieb karlyman:

    Die Lösung ist ganz einfach, wie beim E-Schrott (alte Haushaltsgeräte etc.): Rücknahmepflicht für die Hersteller.

    ganz genau! Ist aber wohl politisch nicht gewollt. Könnte sich ja negativ auf die Energiewende auswirken

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  7. vor 1 Stunde schrieb Katechont:

    an die Afd (die uns bei Angelegenheiten zum Waffenrecht bislang nicht enttäuscht hat) 

    und an die FDP (es geht ums Hier und Jetzt) richten mit der Bitte, bei der Abstimmung für unsere Belange da zu sein.

    das werden sie wohl, wie es bisher aussieht. Leider haben sie aber keine Mehrheit.

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