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Beiträge von Tauri
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und so ist es ja auch richtig...
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es geht allenfalls um die Feilscherei für die Höhe des Strafmaßes. Wenn ich als (ehemaliger) Waffenbesitzer / -eigentümer /-sachkundiger nicht weiß, was ein Waffenbesitzverbot bedeutet, sollte man sich generell Gedanken darüber machen, ob man persönlich für den Waffenbesitz geeignet ist.
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Am 24.5.2020 um 10:11 schrieb Dochillers:
Mir wurde die WBK entzogen und der Waffenbesitz verboten.
was ist daran mißverständlich? Die Begründung ist vielleicht für das Widerspruchsverfahren interessant, spielt aber im Moment keine Rolle, da das Widerspruchsverfahren keine aufschiebende Wirkung hat und das Besitzverbot somit aktuell gültig ist.
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das ist nur ein Geldverbrennungsmaschine.
Da bekommt jemand ein Waffenbesitzverbot - aus welchen Gründen auch immer. Augenscheinlich, nachweisbar, eindeutig und für jeden klar erkennbar, nimmt er trotzdem eine Waffe in die Hand und nutzt sie für einen Wettkampf, besitzt sie also i.S. des WaffG.
Wie soll dir da noch ein RA (auch wenn es ein "guter" ist) noch raushelfen?
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vor 36 Minuten schrieb waldlaeufer55:
Keinen Sinn,wenn nicht auf den Tisch kommt,worauf sich das Verhalten des Rechtstaates
Begründet.
das ist wohl eher zweitrangig. Auch wenn es viele anders sehen wollen, ein Waffenbesitzverbot wird, auch in der heutigen Zeit, nicht so ohne weiteres ausgesprochen. Da muss schon was "Dickeres" hinterstecken.
Für die hiesige Diskussion ist es auch vollkommen unerheblich. Hier geht es um die Definition "Waffenbesitzverbot" an sich und nicht um die Definition "Warum". Und das ist hier schon eindeutig erklärt worden.
Schließen!
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boah ey, vier(!) Seiten für eine Sache, die eine der wenigen eindeutigen Regelungen des WaffG ist.
Ich fasse es nicht
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war da nicht auch mal was mit ner Handtasche?
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vor 25 Minuten schrieb HillbillyNRW:
Wär ja noch schöner, nachher kommt so ein Zausel auf die Idee, mir vorzuschreiben, wo ich zu trainieren habe.
Das fehlte noch!
Auf die Idee kommt sicher keiner. Hast du wohl falsch verstanden.
Ich kann dir das nur für den BDMP sagen. Da bescheinigt die SLG die regelmäßige Sportausübung gem. § 14 Abs 2, Nr. 1. Ist eben so. Dafür kostet es aber nichts - auch nicht beim Verband.
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vor 23 Minuten schrieb Katechont:
Warum? Damit der Verein den Antrag auf Richtigkeit prüfen kann und der Vorstand sicher sein kann, für was er da eigentlich unterschreibt.
Blödsinn!
Der Verein bestätigt die Mitgliedschaft, die regelmäßige Trainingsteilnahme und das Vorhandensein eines Standes. Alles andere prüft der Verband.
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mir auch.
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vor 2 Minuten schrieb weissblau:
Wenn ab z.B. Juni wieder auf ist sollte das klappen..
kommt darauf an...
Nicht alle haben es so einfach wie du. Wir mieten unseren Stand einmal die Woche. Es ist ein Stand in einer Sporthalle der Stadt. Leider wird diese Halle aber auch für anderweitige Events vermietet. Der Stand ist dann gesperrt. Im letzten Jahr sind so gerade mal die Hälfte der Termine möglich gewesen.
Deine pauschale Aussage "wer im April ein Problem hat..." ist einfach nur falsch und unfair gegenüber Denjenigen, die zwar wollen aber nicht können.
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Gerade eben schrieb weissblau:
was hindert ihn die letzten 10 Pflichttermine bis zum nächsten Januar zu machen?
die Schießstandsperrungen?
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vor 1 Stunde schrieb weissblau:
Wer im April ein Problem hat eine WBK zu beantragen weil er im letzten Jahr seine 12 Termine (sind das nicht 18?) zusammenzutragen, der sollte sich ein anderes Hobby suchen.
schon mal daran gedacht, dass einige auch erst in diesem Jahr angefangen haben? Die werden u.U. ihre 18mal in diesem Jahr nicht voll kriegen und entsprechend länger brauchen.
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vor 1 Minute schrieb hunting-ben-hur:
Aus welchem Grund?
Was ist der Sinn der dahinter steckt?
steht doch über deinem post
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Puh! 😓 Gestern noch schnell meine X-Five beim Büma abgeholt, bevor wir alle eingesperrt werden. Hat übrigens nur 3 1/2 Wochen bei Sig Sauer gebraucht! Also, ich kann mich über den Service nicht beklagen.
Nützt mir jetzt allerdings auch nichts mehr, da sämtliche Wettkämpfe abgesagt wurden. Training is auch nicht.
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die Grünen wollen ein Psychotest für alle und das möglichst alle 5 Jahre. Curio hat nur gesagt, dass es ein Vollzugsdefizit gibt, denn der Psychotest kann auch jetzt schon unter bestimmten Umständen angeordnet werden. Das ist ein erheblicher Unterschied.
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bei dem ganzen Rumgeblödel ist nun doch noch eine vernünftige Antwort auf meine erst gemeinte Frage herausgekommen.
Danke @Knight!
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macht mir keine Angst! Meine X-Five ist gerade zur RePa in Eckerförde.
Ich hatte dort angerufen, die Waffe direkt dort abgeben wurde abgelehnt. Also zum Büma und der sagt: 4-6 Wochen. Eher 6-8 Wochen. Nun ist schon eine Woche rum und der Kostenvoranschlag ist immer noch nicht da. Und ich habe Ende März Wettkämpfe! Habe wenig Hoffnung, dass ich sie bis dahin zurück habe.
Das ging früher anders, als Fredy noch da war.
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jetzt weiß ich immer noch nicht, wie die Mods bestellt werden...
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dann hast du wohl kein Glück gehabt beim Würfeln 🤣
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wenn Gott es nicht macht und Tom auch nicht, wer dann? Gibt's da ein Moderatoren-Ernennungs-Konzil oder eine außerordentliche FvLW-Mitgliederversammlung oder wird das im Hinterzimmer bei Wein, Weib und Gesang ausgewürfelt?
Waffenversand - Datum des Erwerbs?
in Waffenrecht
Geschrieben
wir sprechen hier nicht vom Überlassungsdatum, sondern vom ERWERBSdatum. Wenn die Waffe auf dem Versandweg ist, habe ich nicht die tatsächliche Gewalt darüber und folglich nicht erworben.
"Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen".