Hab mal den LJV angeschrieben...ich stell mal die Korrepondenz rein (Klarnamen abgeändert, Hervorhebungen von mir):
Sehr geehrter Balrog,
unser Dachverband DJV , der ja auf Bundesebene für das WaffR zuständig ist , hat sehr schnell und entschieden reagiert und Hinweise veröffentlicht.
Auf die Veröffentlichungen auf unserer Netzseite darf ich verweisen. Es wird darüber hinaus versucht, klarstellende Änderungen in die das laufende
Novellierungsverfahren des BJagdG einzuspeisen.
Seitens des IM Baden-Württemberg haben wir die Rückmeldung, dass etwaige bundesweite Vorgaben abgewartet werden und ein Vorpreschen nicht geplant ist.
Mit freundlichen Grüßen
Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.
Tel. 0711/268436-13
Sehr geehrte Damen und Herren,
das unglückliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bezüglich halbautomatischen Schusswaffen ist in aller Munde.
Das Urteil ist in seiner Tragweite noch nicht absehbar, kann aber für den Besitz halbautomatischer Schusswaffen katastrophale Folgen haben. Dies betrifft nicht nur Jäger mit sogenannten "Black Rifles" (AR10/15-Derivate und dergleichen), sondern auch Besitzer "jagdlicher" Selbstlader wie z.B. Sauer 303.
Als betroffener Jäger und Mitglied im LJV möchte ich gerne wissen, was unsere Interessenvertretung LJV plant, um etwaige negative Auswirkungen auf den Waffenbesitz zu verhindern. Wird hier "klare Kante gezeigt", beispielsweise über Anstrengungen zur Abschaffung der 2-Schuß-Regelung?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil