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Danke Euch; also sicherheitshalber abschließen. (Genügt wirklich ein Kabelbinder als "Schloss"; wurde das hier anderswo so thematisiert ?) Beispiel: Revolver wird in passendem FAW-Futteral mit Schloss am Reißverschluss verschlossen. Da eine Wechseltrommel (mit Kran & Welle) in zusätzlichem Überzug nicht mit hineingezwungen werden soll, wurde extra dafür das kleinste, ebenso abschließbare FAW Futteral beschafft & fertig ist der Lack. (In der Praxis wird ohne Not keine WT mitgenommen & das kleine Futteral dient nur zur Aufbewahrung im Schrank.)
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Es geht wiegesagt nicht um komplette Waffen.
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Wars nicht umgekehrt & sie sind (aufgrund zugehöriger, eingetragener Waffe) erlaubnisfrei ? Habe das hier mehrmals so gelesen. Hatte ich auch hier so gelesen. Meine Frage bezog sich aber auf WS (WL / WT), also Teile, die nicht zur eingetragenen (& abgeschlossen transportierten) Waffe gehören.
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Hallo, müssen auch Wechselsysteme (auch einzelne Läufe & Wechseltrommeln), die separat (also nicht im selben Behältnis mit kompletter Waffe) beim vom Bedürfnis umfassten Zweck in einem (mit Schloss) abgeschlossenem Behältnis transportiert werden ? Danke für kurze Info.
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Super, danke nochmals ! Hatte das vom BdMP schon mal hier gehört (wohl auch kurz hier so gelesen, als ich das vor längerer Zeit schon mal ansprach), jedoch den Wortlaut dessen Sportordnung nicht mehr auf dem Schirm. (Praktische Disziplinabläufe sind mir nicht bekannt, es weden dort wohl die Waffen geholstert ?) Da sind beim BDS halt spaßbremsende Defizite, will mich aber nicht beklagen; wollte lediglich "Rechtssicherheit" & nicht extra (für sporadische Nutzung) in weitere Verbände eintreten. Somit kann man wenigstens auf eventuelle Nachfrage vom Amt einen Verband benennen.
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Sagte ja länger als die 10 3/4" BDS Freie Klasse aber KW bleibend. Z. B. DE Mk VII 14", o. Ä. Danke dafür. Auch .50er Kaliber ? Auch hier nochmal danke. Es sind also solche Optionen in anderen deutschen Verbänden vorhanden. Bleibt wiegesagt KW; nur am .50er Kal. könnte es scheitern (falls ZPW für DE Mk XIX .50er 14"-Läufe baut ) Hier in diesem Thema jetzt nur fiktive Beispiele.
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Meine nur die Erwähnung "Schießen nur nach Sportordnung" in einer Beschreibung eines Standbetreibers. Inwieweit das gutachterlich / gesetzlich geregelt ist, keine Ahnung. Zwei Beispiele BDS- KW auf Grün: (Behördliche ?) Kontrolle auf dem Weg zur / auf der Anlage mit einem zuhause / oder erst auf der Anlage montierten WS / WL, was nicht in der befürworteten Disziplin der Grundwaffe genutzt werden kann. 1) WS eines Kalibers außerhalb BDS-Kaliberliste 2) KW-WL ist LÄNGER, als Disziplin (Freie Klasse) zulässt Und so weiter Könnte auf Nachfrage NICHT beantworten, in welchem ANDEREN Verband etwa ein solcher langer Lauf (immer noch KW) nutzbar wäre... Bin ich dazu (wie bei Gelb neu) verpflichtet ? Es geht nur um Sachen, die nicht gesetzlich vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind (wie etwa KW-Läufe unter 3").
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So sollte es sein.
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Na so schnell hätte ich die Flinte nicht ins Korn geschmissen; Wissen ist natürlich Macht. Daher sagte ich ja zuerst weiterschauen / Klinkenputzen; der BDS wahr nur meine 1. Wahlempfehlung; fing ja auch erst eisern beim DSB an. Sicher; wird ja hier auch bestätigt. Dafür war das zwangsläufige "Krafttraining" mit der schweren FWB 80-Lupi wieder sehr förderlich...
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Jeder, wie er mag. Mich erinnert das nur an die westberliner Vorwendezeit, wo vom PSV genau so die wenigen Lizenzen dem Leistungskader vorenthalten blieben. Da lob ich mir doch Alternativen nach der Philosophie "dabeisein ist alles".
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Na noch mehr davon herholen & weiter rumwundern, warum ein paar Andere (leider unwirksam) besorgt handeln.
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Ach, & die Kandidaten erkennt man immer so einfach, so, so... ist ein Top- "KW-Schießlehrer" & Krafttrainer. Hatte in den 80ern mit der FW 80 in Westberlin unter DSB-(PSV-) Bedingungen Schießen gelernt. (Wenn auch nicht leistungsmäßig, eher just for fun; mehr als 8er Schnitt auch mit späteren erlaubnispflichtigen KW wurde es nie & auch das ist nun wegen Sehschwäche Geschichte). Aber immer 25 m; auch mit Vaters GKs schon vor Vereinseintritt (PSV mit 16) & dem Lupischießen in Berlin-Wannsee; also nie kürzere Entfernungen. Waren andere Zeiten damals. Man kann aber auch heute gar nicht genug dem Engagement freundlicher (in einem Fall BDS-) Schützen danken, die Anfängern sofort (ggf. sogar mangels Vereinswaffen noch mit eigenen GK-Waffen...) vollwertig zur Seite stehen & so die Ersttermine bis zur Erstbefürwortung einer Wunschwaffe ermöglichen !
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Herzlich willkommen. Weiterziehen; gibt Besseres. Nach BDS-Vereinen schauen.
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Muß ich wirklich überlegen, von wem ich mich mehr gefährdet fühle: Vom wohlgehüteten privaten Waffenraum / Schrankstillleben, oder den Pendants von verschiedenen anderen Leuten... ? Gruselige Zeit.
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Also wir gegen uns (selbst); quasi suizidal-harakirimäßig ? Auf das Ding hin müßte ich eigentlich noch mehr Aufträge geben. Aber mein neuer BüMa mag wohl schon nicht mehr...
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Wer "muß" gegen wen "vorgehen" ? Nicht, das ich was missverstehe...
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Was nicht genutzt wird, kommt weg.
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Wie wird auf das Tier eingewirkt ? Kenne mich mit Hundehaltung nicht aus.
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Gebongt; danke für die Infos. Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.
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Meinte weiter oben "Voreintrag", nicht "Eintrag"; sorry.
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M. M. n. kein "Erwerb" vor Eintrag; somit auch kein Leihschein nötig.