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Janzfan

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Alle Inhalte von Janzfan

  1. Na schön; man wird sehen, ob meine Beispiele mit der Verwendung von Wechselsystemen, bzw. schwächeren Patronen anstatt der genutzten Waffen in den befürworteten Kalibern in der Praxis für den Bedürfniserhalt genügt. Aber die Kontrolliererei...
  2. Ich gebs auf. Ihr schreit genau wie das Wahlvieh nach der Peitsche in möglichst viele Intimbereiche. Macht wirklich keinen Spaß mehr. Gut Schuß ! (& mit dem überwundenen "12 /18 mit JEDER Waffe" braucht nun auch Keiner immer wieder zu kommen. "12/18 alte Prägung" gegenüber Waffen- & WBK- Kontrollen bleibt ein schlechter Tausch; aber amüsiert Euch mal schön damit.)
  3. "Alle Schützen müssen gemeldete Aufsichten sein." Soll heißen, man kann nur noch mit neuem Kurs & nicht mehr mit "alter Aufsicht-Meldung bei der Behörde" (das war vor X-Jahren nur ein Formularblatt in der Akte, ohne Kurs, wars sogar kostenlos ?) allein & überhaupt schießen ? Es genügt also nicht, wenn nur Einer die aktuelle Aufsicht hat ? (Der hätte ja dann keine qualifizierte Aufsicht, wenn er selbst schießt & keine weitere Aufsichtsperson anwesend ist ?) Welche "Möglichkeiten" sollen das mit gleichwertigen Standzulassungen (benötige KW-Bahnen 25 m bis mit genügend Reserve min. 5000 J; die DEVA-Bahnen gingen bis 7000 & 10000 J...) sein ?
  4. Tja, noch; gerade in diesem Augenblick. Hier wird aber eifrig and der Umsetzung (vereins- / verbandsseitig; "nach eigenem Ermessen ?") gearbeitet. Es kann also wieder Jeder "Verantwortliche" sein Ding machen ? Einer machts vllt. so, wie ihr Beide; ein Anderer so, wie ich hier provokativ rumunke... Da gefiel mir "minimalbürokratisch" 12/18 mit beliebigen, erlaubnispflichtigen Waffen immer noch besser. Klar doch, von mir aus genau so auf 4/6 pro W-Art & nach 10 J Ruhe reduziert; lass mich ja nicht schlagen. Aber das ganze Kontroll- & Buchführungsgedöns kostet nun nur wieder Spaß & Zeit. Aber wahrscheinlich scheine ich unter Spaß & Privatvergnügen was anderes zu verstehen...
  5. Ja, meinte oben die Verwendung von Wechselsystemen. Sollte ich mich wirklich unangebracht erregt haben, lasse ich mich ja gern überzeugen. Wir haben also diesen Text hier vor uns (betr. die beiden Prüfungen im 10-Jahreszeitraum): (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe 1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder 2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat. Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Mich interessiert jetzt auch nur der Kontingentsbereich & nur KW; man besitzt also nur 2 KW. Es genügt also die Nutzung einer Waffe ? Ok. & muß nun, bei tatsächlicher Kontrolle (S-Nr & WBK Abgleich) die Waffe im befürworteten Kal. benutzt werden, oder kann das mit einem beliebigen (doch nicht etwa KK... ?) WS (Wechselsystem aus dem DE-Beispiel oben) erfolgen ? Falls Letzteres möglich, wie soll das dann dokumentiert werden ? Soweit zunächst.
  6. Wo werden hier dokumentierte Falschangaben gebilligt ? Bitte solche Unterstellungen zu unterlassen, danke. Reine versuchte Willkür. Danke für den wirklich wertvollen Hinweis... Also noch ein Versuch anhand von Fallbeispielen: Es wurden aus einer 50er DE in der Praxis (aus Kosten-, Gesundheits-, oder welchen Gründen auch immer) eher nur kleinere Kal. geschossen. Es ist ein teures, seltenes, unersetzbares (alt, oder deutsche Produktion eingestellt / Ersatzteile...), oder wie auch immer besonderes Einzelstück vorhanden. Es hat sich Jemand mit einem starken Kaliber übernommen... Wen hatte die Häufigkeit der Nutzung zuvor interessiert ? Die Waffe hätte einfach nur liegenbleiben & Termine mit Fremdwaffen erbracht werden können. Denkt doch mal weiter: Also nicht nur nachweislich mit "eigener Waffe", sondern auch nachweislich mit dem befürworteten Kaliber (hier jetzt Munitionsbezeichnung) der Waffe... ? Also die neu nachzuweisenden Termine für einen 357 Mag nur in 357 & nicht 38 Spez, & so weiter, & so fort... Wäre ja sonst "Urkundenfälschung", wenn man 38er, statt 357er einträgt... Munikontrollen... ? Ein Nichtwiederlader, der aus gesundheitlichen Gründen keine 44 Mag/454 C/460-/500 S&W Fabrik mehr verwendet ist nun für seinen Bedürfniserhalt auf speziell angefertigte Schlappladungen angewiesen; 44 Spez/45 LC/(theoretisch extraschwache)500 S&W Spez darf er ja offiziell nicht nehmen ? Ein Riesenaufwand. Empfindliche Störungen. Würde darüber noch mal nachdenken, bevor über Andere geurteilt wird.
  7. Über 125 wär ich raus.
  8. Bedauerlich, all das hier lesen zu müssen. Also immer schön dem Gegner bei weiteren Eingriffen ins Private zuarbeiten. Bald Muni-Buchführung, Leistungsnachweise,... ? Was war am "normalen" 12/18 (was man eh in aktiver Praxis erfüllte) nicht gut ? Labert man auf der Behörde seine Privatsachen aus ? Liebhaberei / "Habenwollen" war selbst unter Seinesgleichen immer schon verpönt ?
  9. Nannte sich mal Entscheidungsfreiheit. Zeigt sich hier selbst privat mal wieder unerwünscht. Genau sowas meine ich... Einfach nur Schade.
  10. So (ver)baut man sich seine Zukunft selbst.
  11. Sagen wirs mal so; wer Gefahr sucht, sollte sich dessen bewusst sein & ist unter Zugzwang. Ansonsten werde ich freiwillig keine Waffe präventiv nutzen. Kann sich auch mal ändern.
  12. Kann man nicht einfach mal nur passiv sein ?
  13. Glückwunsch zu edlen Pionierarbeit. So sieht deutsche Tugend aus... (gibts keinen Schulterklopfemoji ?)
  14. & bleiben 31er. Überflüssig, wie ein Kropf.
  15. Wie oft hatten wir das hier jetzt schon ? Oder wollen wir das vorauseilend für den Gesetzgeber vorkauen ?
  16. Warum sollte man Furcht vor Dingen haben, die man nicht ändern kann ?
  17. In den 80ern in Westberlin gabs nur ne Ausnahmeregelung, um mit unter 18 Luftpumpen zur Schießstätte transportieren zu dürfen.
  18. Auch ohne Zuverlässikkeit & Eignung ? Gefühlt stört mich eine versicherungs- & kriminaltechnische Registrierung nicht. Ansonsten können wirs bei Fahrzeugen auch lassen ? Nach welchem Standart ? Analog zu unseren 60 / 2x1 Tagessätzen; nur Gewalt-, oder alle Delikte... ? (Alle) Drogen ?
  19. .
  20. Hatte Schränke (nix Tür aushängen...) bis gut 500 kg ohne jede Hilfe mit lediglich 3 Stück 1 1/2"-Rohren (nur wenige cm länger, als Schrankbreite) im Haus & im Keller "spazierengefahren". Gerade bei Türschwellen bestens zu empfehlen...
  21. Hätte nicht auch dort was in der Art sein können ?
  22. Oder alles digitalisieren ? (Alle Ausweise, F- & Fahrzeugscheine, Krankenkarten; in einer einzigen "KI") Wer würde sowas cool finden ?
  23. Erwerbsstreckung also auch nicht. Schattenarmee ?
  24. Es geht um Kontrolle des normalen KWS-Konsumenten
  25. Es geht um (Personen-) Erfassung !
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