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USPMichael

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  1. Ich hatte in der ersten Januarwoche meine UB für einen Lehrgang Ende Februar beantragt. Nach der üblichen Aussage "dauert 4-6 Wochen" wäre das kein Thema gewesen. Irgendwann bekam ich eine mail vom SB in der mir der Sachverhalt mit dem LKA erklärt wurde und man nicht wisse wie lange sich die Bearbeitung verzögert. Ich habe dann den Veranstalter des Kurses angerufen um ihm mitzuteilen das ich zu Kursbeginn wohl keine UB habe und daher nicht am Kurs teilenehmen kann. Daraufhin kam die Aussage: "Kommen sie auf jeden Fall, wir klären das gerade mit der Aufsichtsbehörde." Zu Kursbeginn hatten dann ca. 50% der Teilnehmer (fast alle aus RLP) keine UB. Die Aufsichtsbehörde hat dann die Teilnahme inkl. Prüfung zugelassen, es wurden aber bis zur Vorlage der UB keine Prüfungsbescheinigungen ausgegeben. Am Montag nach der Prüfung hat dann mein SB angerufen das die UB da wäre und ob er sie einem Kollegen mitgeben solle der gleich zu einer Postfahrt zu meinem Arbeitgeber unterwegs sei. Ich habe das dann dankend abgelehnt, so dringend war es dann nicht mehr. Die Sache hat dann letztendlich 8 Wochen gedauert und das lag definitiv nicht am Sachbearbeiter meiner Waffenbehörde.
  2. Ich denke, das wir hier in Deutschland für ein Ereigniss von dieser Größenordnung zwar besser, aber trotzdem nicht ausreichend vorbereitet wären. Warum besser: 1. Kleinere Fläche --> kürzere Anfahrtswege. 2. Mehr Rettungsdienstpersonal --> jedes Dorf hat seine Feuerwehr, jeder Kreis seinen DRK Kreis/Ortsverband, dazu kommen THW und andere HiOrgs. Das sind relativ mehr Helfer, die in kürzere Zeit mobilisiert werden können. 3. Aus vorherigen Ereignissen gewonnene Erkenntnisse werden ausgewertet und in Pläne übernommen. Das alles wird aber nicht ausreichen um eine Stadt in der Größenordnung von z.b. Dresden komplett zu evakuieren. Denn bislang war eine solche Aktion noch nicht notwendig. Selbst das Oderhochwasser hat nur Teile der Städte erreicht. Ob in einem solchen Maß Anarchie ausbrechen würde wage ich auch zu bezweifeln, es käme allerdings auch drauf an welche Städte betroffen wären. Manchen Bewohnern von Großstadt-Ghettos würde ich ein solches Verhalten eher zutrauen als Einwohnern einer Kleinstadt. ML
  3. Die Aufregung um die etwas "wenig gesetzeskonforme" Auslegung des BDMP für die Gelbe-WBK ebbt spätestens am Schreibtisch des SB ab. Denn die meisten SB werden sich an das Gesetz halten und nicht an den BDMP. Mein SB hat kurz mit den Schultern gezuckt und Gesetzeskonform ausgestellt. Was sollte er auch anders machen. Wär ja genauso wenn der ADAC eine Beschränkung auf 90PS vorsehen würde und die Führerscheinstellen plötzlich die FS so ausstellen würden. Da würde sich jeder an den Kopf fassen. Nur beim WaffG halt nicht. @die Aufgeregten hier: Nun kloppt euch nicht um die Feinheiten der Sportordnung. Jede Regel ist auslegungsfähig, das ist halt so. Also lasst die Korintenkackerei und kümmert euch um die großen Sachen. @DEMES: Mich würde interessieren warum der BDMP solch einen Alleingang startet? Das man das Gesetz verschieden interpretieren kann ist klar, aber warum in diesem Fall? ML
  4. Mich würde mal die Einstellung der Sachbearbeiter zu dem Thema interessieren. Wenn ich mit einer Bedürfnisbescheinigung des BDMP für z.b. ein Repetiergewehr ankomme und mir der SB die Gelbe WBK ausstellt, so kann er ja eigentlich die Einschränkungen des BDMP gar nicht eintragen, da sie ja nicht dem Gesetz entsprechen. Oder irre ich mich da? ML
  5. Nachdem ich mir die ganze Diskussion mal angetan habe und die Ausführungen in der V0 gelesen habe, stelle ich mir die Frage: WARUM? Warum verhält sich das Präsidium bzw. Dr. Schilling so? Was will er damit erreichen? Ein Bundesverdienstkreuz? Einen fragwürdigen Platz in den Geschichtsbüchern? Was hat er davon? Er zieht sich den Zorn seiner Mitglieder auf sich und macht sich in Schützenkreisen lächerlich. ML
  6. Also als Sportschütze würde ich mich erst wundern, mir dann an den Kopf packen und dann die Prüfung sein lassen. Heftig, heftig.... ML
  7. Antwort auf: Den Vorschlag der Weiterbildung für Lehrer in Waffenkunde begrüße ich ausdrücklich! In Zeiten, wo aber sogar daran gespart wird, uns eine entsprechende Ausbildung im Hinblick auf das Erkennen von psychischen Störungen bei Schülern und den Umgang damit zu ermöglichen, halte ich das für einen schönen Traum. Nein, den Traum kannst du Wirklichkeit werden lassen. Du hast Erfahrung mit Waffen, Du bist sachkundig. Also müsstest du dir nur eine Art Unterricht zusammenstellen und dem Kollegium in einer Fortbildung vorstellen. Material und Unterstützung wirst du im Internet finden, da gehe ich jede Wette ein. Das setzt zum Einen Eigeninitiative durch dich vorraus und zum Anderen das Wollen des Kollegiums. Wobei ich bei Letzterem die größten Hindernisse sehe. Denn (Achtung, Lehrer-Bashing ) es gibt nichts unbeweglicheres und unflexibleres als Lehrer die ihre jahrelang eingefahrerene Spur verlassen sollen. Also, ran an den Feind und die Schulleitung auf deine Seite gezogen. Dann klappt das auch. Denn man sollte wissen was gefährlich ist und was nicht, bzw. was verboten ist und was nicht. M
  8. Mich würde mal interessieren, was die Schulleiterin für Konsequenzen gezogen hat, bzw. ob und wie der Schüler bestraft wurde. Bei Waffen in der Schule würde ich auch etwas nervös werden, sofern es sich um Gaspistolen oder Messer handelt. Jemandem wegen eines Magazins gleich "rund" zu machen ist doch etwas übertriebener Aktionismus. Zum Thema Sachkunde: Selbst wenn du dich nur mit den für dich relevanten Waffen auskennst so sollte man doch ein Magazin für Rundkugeln von einem für Patronen unterscheiden können. Ein Blick über den Tellerrand kann nicht schaden. Apropos Tellerrand: Wäre der Anlass nicht eine gute Gelegenheit das Kollegium mal über Merkmale bzw. Unterschiede von Spielzeug und "echten" (auch Gas-) Waffen aufzuklären? Nutze die Gelegenheit um Unwissen zu bekämpfen... M
  9. Mir von meinem Sachbearbeiter das gleiche gesagt. Der Erwerb ist erlaubnisfrei, das Wechselsystem muss aber eingetragen werden. Analog zur gelben WBK. Michael
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