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  1. Ignoriert ihn am besten. Ich habe den Fehler gemacht, seinen Beitrag ausnahmsweise manuell einzublenden, obwohl die Ignorierfunktion ihn so schön ausgeblendet hat. Wir müssen nicht noch weiter vom Thema abschweifen.
  2. Dahin geht der Trend, leider. Aber ganz so schlimm ist es noch nicht. Ich habe jetzt vor, die Minimalanforderung leicht überzuerfüllen. Mein Missfallen über das an einigen Stellen zu restriktive Waffengesetz werde ich an der Wahlurne ausdrücken. Das ist effizienter als die Zuverlässigkeit wegen einer < 5 Joule CO2-Pistole abererkannt zu bekommen. Stolz drauf bin ich aber nicht. Ich wollte bisher vorauseilenden Gehorsam vermeiden, eben weil das Waffengesetz schon zu restriktiv ist.
  3. (selber gelöscht)
  4. Dazu ist vielleicht doch eine Einschränkung nötig. Ich habe ChatGPT gefragt. Er schrieb: Ich fragte nach: Zu Fall (a) schrieb er: Fall (b) sah er kaum anders. Fall (c) sei einwandfrei. Die "besonderen Umstände" also, auf die könne es im Ausnahmefall ankommen! Kommt mir nicht ganz unplausibel vor. Wenn Kinder unbeaufsichtigt an den leicht aufbrechbaren Koffer mit der CO2-Pistole kommen, ist das vielleicht fragwürdig. Im Ausgangsfall wohnen in der Wohnung aber keine Kinder. Also sollte man heutzutage wohl doch etwas über das Minimum hinausgehen. Damit man Reserven für eventuelle besondere Umstände hat. Auch wenn das Ganze insofern etwas absurd ist, als eine < 5 Joule CO2-Pistole nur weniger Schaden anrichten kann als eine kräftig geworfene Fernbedienung vom Fernseher. Von den unverschlossenen Küchenmessern ganz zu schweigen. Insofern ist da nach meiner jetzigen Sicht doch was dran, wie @ASE § 36 WaffG ins Spiel brachte.
  5. @ASE hat oben behauptet, ein verschlossenes Behältnis (z. B. das genannte verschlossene Köfferchen) reiche nicht für freie Waffen wegen § 36 WaffG. Das sehe ich aufgrund der Argumentation im vorigen Beitrag anders. Was in § 36 WaffG mit "erforderlichen Maßnahmen" gemeint ist, ist in § 13 AWaffV genau definiert. Demnach genügt ein verschlossenes Behältnis, insbesondere ein verschlossenes Köfferchen. Erfüllt man die Mindestanforderung, erfüllt man das Gesetz. Das Waffengesetz ist nicht so gemeint, dass man Abhandenkommen freier Waffen unter allen Umständen verhindern muss, also 100%. Man muss kein Fort Knox um sein < 5 Joule CO2-Pistölchen bauen (entgegen dem, was ASE vielleicht implizieren möchte). Aber ich bin nur Informatiker. Aber das heißt, ich kann Logik. Nimmt man WaffG und AWaffV vom Standpunkt der Logik her ernst, denke ich, meine Argumentation ist schlüssig.
  6. Noch mal zu den relevanten Paragraphen im WaffG und AWaffV. § 36 WaffG: Folgender Paragraph präzisiert die erforderlichen Vorkehrungen: § 13 AWaffV: Die Formulierung "mindestens in einem verschlossenen Behältnis" in § 13AWaffV bedeutet, ein verschlossenes Behältnis genügt für freie Waffen. Begründung: In § 13 Abs. 2 entspricht Satz 1 für freie Waffen dem Satz 3 für erlaubnispflichtige Waffen. In Satz 1 steht: "mindestens in einem verschlossenen Behältnis" In Satz 3 steht: "in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (...) entspricht" Würde das verschlossene Behältnis nicht für freie Waffen genügen, dann würde Widerstandsgrad 0 auch nicht für erlaubnispflichtige Waffen genügen.
  7. Was denkst Du denn, wie viel Schließvorgänge das hält? Der Tresor ist ein hochwertiger von einem deutschen Markenhersteller. Aber sogar ein hochwertiger Schließzylinder von Keso ging mir vor kurzem ohne Vorwarnung plötzlich kaputt. Die Tür hätte ich nicht mehr aufgekriegt. Aber irgendwie hatte ich die Eingebung, das Schloss vor dem Schließen der Tür zu testen. Sonst hätte ich ein größeres Problem gehabt (weil die Tür eben gut gesichert war und auch das Keso-Schloss gegen Einbrechversuche geschützt war). Beim Tresor möchte ich schon gar nicht, dass der irgendwann klemmt und nicht mehr aufgeht.
  8. Es geht darum, mit der CO2-Pistole Trockentraining machen zu können, ohne andauernd den Tresor öffnen und schließen zu müssen. Der Tresor hat ein elektronisches Zahlenschloss mit Elektromotor und Mechanik. Schon mal von Verschleiß gehört? Ich habe die entsprechende scharfe Pistole zu der CO2-Pistole. Für einige Übungen, die ich gerne und häufig trainiere, reicht die CO2-Ausführung. So schone ich die richtige Waffe. Ich finde es sogar sicherer, die CO2-Pistole wie beschrieben außerhalb aufzubewahren, weil so die richtigen Waffen verschlossen bleiben, wenn ich nur auf das 5-Joule-Pistölchen zugreifen möchte. Bei Lichte betrachtet ist die eigentlich eher ein Spielzeug. Eine geworfene Fernbedienung vom Fernseher richtet mehr Schaden an als das Teil kann mit seinen < 5 Joule Gummikugeln. Aber ich will das WaffG einhalten. Außerdem ist der Platz im Tresor sehr beschränkt und somit wertvoll. Der Wohnzimmerschrank kommt in Frage. Ich habe kein Problem damit, den verschlossenen Koffer mit der CO2-Pistole da reinzulegen. Mir geht es darum, nicht die vielen Schlüssel der gleichschließenden Schlösser des Wohnzimmerschranks in den Tresor packen zu müssen. Meine Güte, in einem freien Land würde das kaum einer glauben, worüber man sich hier Gedanken machen muss. Und dann gibt es anscheinend auch noch Leute, die das angemessen finden. Sowas wollte ich in diesem Thema aber eigentlich nicht diskutieren.
  9. § 13 Abs. 2 WaffG: Eine Frage zur Aufbewahrung einer CO2-Pistole (frei ab 18 Jahre, < 5 J): Sie wurde neu in einem kleinen Kunststoff-Koffer ausgeliefert. An den Griffhälften des Koffers ist jeweils eine Kunststoff-Öse. Die Ösen sind geeignet, den Koffer mit einem kleinen Schlösschen zu versehen, so dass er als verschlossen gelten sollte. Allerdings könnte man das Köfferchen leicht wegtragen samt Inhalt. Die Kunststoff-Ösen sind nicht besonders stabil, daher kein sicherer Aufbruchschutz. Das ist die CO2-Pistole: umarex.de/produkte/produktwelten/action/magfed-paintball/markierer/2.4000.html (aber mit blauem Schlitten). Wenn die CO2-Pistole in diesem Koffer ist und der ist per Schlösschen verschlossen, dann ist sie waffenrechtlich einwandfrei aufbewahrt, richtig? Dann muss sie also nicht mit in den Tresor. Sie braucht auch nicht in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt werden. In dem Köfferchen aufbewahrt wie beschrieben, also verschlossen, genügt. Richtig? Hintergrund der Frage: Ich hörte von einem Fall aus meinem Umfeld, wo wegen einer mangelhaft belegten und selbst falls zutreffend eher kleinen Ordnungswidrigkeit gegen das Waffengesetz die Zuverlässigkeit seitens der Behörde aberkannt wurde. Also gilt es, den Kontrolletis keine Angriffsfläche zu bieten.
  10. Ich bin hier raus, driftet mal wieder viel zu sehr ab. @MSS79, Du hast Dich hier schon lange nicht mehr gemeldet. Falls es was wird mit dem Kurs bei "Kontra", würde ich mich über eine PN von Dir freuen.
  11. (Habe mich vertan, kann gelöscht werden. Entschuldigung @Sahara.)
  12. §5 WaffG, da steht's.
  13. Beim Überprüfen kann man sich übrigens auch vom KI-Chatbot assistieren lassen: "Bitte verlinke eine Quellenangabe und zitiere die relevante Stelle daraus." Dann braucht man fast nur noch auf den Link drücken und lesen, ob das da tatsächlich steht. Anfangs taten sich die Chatbots mit Quellenangaben schwerer, heute klappt es öfter. Bekommt man keine Quellenangabe, ist das natürlich sehr verdächtig. Bei obiger Bitte ruderten Chatbots bei mir schon mehrfach zurück. "Entschuldigung, ich habe mich geirrt ..." oder ähnlich. Trotzdem rate ich weiterhin zum Selberdenken (gemäß dem Kant-Zitat aus meiner Autosignatur). Nicht nur beim Unterhalten mit Chatbots.
  14. Ist er nicht. Alter, da bekommt man ja Angst, wenn man das liest. Sonst sind aber gute Tipps dabei, meiner bescheidenen Ansicht nach.
  15. Ich glaube, die hatten wir beide noch nicht (habe ich auf die Schnelle hier jedenfalls nicht gefunden): youtube.com/@TheHumbleMarksman youtube.com/@HonestOutlawReviews Sind beide sehr gut, was das Testen von Pistolen betrifft, besonders wenn es Richtung dynamisches Schießen geht. Meiner bescheidenen Meinung nach können beide gut dynamisch Schießen, das merkt man auch bei den Tests. Ich finde deren Videos ziemlich aussagekräftig. Honest Outlaw schaue ich schon lange. Humble Marksman ist ziemlich neu für mich. Folgenden neuen Vergleichstest finde ich gut, zumal ich auch erwogen habe, eine Staccato zu kaufen: PS: Besonders Spaß macht das Schauen von deren Videos mit uBlock Origin als Browser-Erweiterung (ich nutze sie für Firefox). Keine Reklame mehr.
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