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Leistungen von mwe
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Das Gegenmittel ist die Gewaltenteilung (Art. 20 GG). De facto immer weniger vorhanden in unserem Land. De jure ist das illegal. PS: Claude hat mir dazu gerade geschrieben (als ich mich mit ihm über Erosion der Gewaltenteilung und die Aufgaben des Verfassungsschutzes unterhalten habe): Ferner schrieb er: Die Medien versagen, was den Erhalt der Gewaltenteilung betrifft. Die Wähler und die Opposition bleiben als Hoffnung. Die Wissenschaft nur noch partiell.
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Meine Güte, perfekt sind wir alle nicht. Herr Maaßen ist sicher einer der besseren, der in hoher Position in der Exekutive war. Er hat sich für Wahrheit und Volk eingesetzt, als er im Amt war. Dafür wurde er leider abgesägt. Besser als das, was viele andere zustande gebracht haben.
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mwe antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Nein, ich meinte die Störung mit Patrone im Patronenlager. Besonders wenn man die genaue Ursache nicht weiß und nicht sicher ausschließen kann, dass sie unterwegs ungewollt losgeht. -
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mwe antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Also so: -
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mwe antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Albtraum. Da hätte der Büchsenmacher wirklich helfen sollen. Das war ein Notfall. PS: Wie war sie denn verklemmt, also welche Art Störung? Und wie hast Du es am Ende geschafft, die Waffe zu entladen? -
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mwe antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Nein, nein, Du hast mich falsch verstanden. Meine Kritik richtet sich nicht an die Leidtragenden des NWR bzw. von Teilen des WaffG sondern bezieht sich auf fragwürdige Regelungen, die darin enthalten sind. "Wenn es nicht nötig ist ein Gesetz zu erlassen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu erlassen." In dem Sinne wünsche ich mir eine Vereinfachung des Waffengesetzes und zugehöriger Regelungen. -
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mwe antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Da fühlt man sich doch gleich ein bisschen sicherer! Man bedenke nur, was alles passieren kann, wenn eine Waffe ohne Angabe der NWR-ID eintrifft! Nachher springt da noch ein Dämon raus, weil er sich unüberwacht fühlt! Gut, dass wir das NWR haben! Wer Spuren von Ironie findet, darf sie behalten. -
Ignoriert ihn am besten. Ich habe den Fehler gemacht, seinen Beitrag ausnahmsweise manuell einzublenden, obwohl die Ignorierfunktion ihn so schön ausgeblendet hat. Wir müssen nicht noch weiter vom Thema abschweifen.
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Dahin geht der Trend, leider. Aber ganz so schlimm ist es noch nicht. Ich habe jetzt vor, die Minimalanforderung leicht überzuerfüllen. Mein Missfallen über das an einigen Stellen zu restriktive Waffengesetz werde ich an der Wahlurne ausdrücken. Das ist effizienter als die Zuverlässigkeit wegen einer < 5 Joule CO2-Pistole abererkannt zu bekommen. Stolz drauf bin ich aber nicht. Ich wollte bisher vorauseilenden Gehorsam vermeiden, eben weil das Waffengesetz schon zu restriktiv ist.
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(selber gelöscht)
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Dazu ist vielleicht doch eine Einschränkung nötig. Ich habe ChatGPT gefragt. Er schrieb: Ich fragte nach: Zu Fall (a) schrieb er: Fall (b) sah er kaum anders. Fall (c) sei einwandfrei. Die "besonderen Umstände" also, auf die könne es im Ausnahmefall ankommen! Kommt mir nicht ganz unplausibel vor. Wenn Kinder unbeaufsichtigt an den leicht aufbrechbaren Koffer mit der CO2-Pistole kommen, ist das vielleicht fragwürdig. Im Ausgangsfall wohnen in der Wohnung aber keine Kinder. Also sollte man heutzutage wohl doch etwas über das Minimum hinausgehen. Damit man Reserven für eventuelle besondere Umstände hat. Auch wenn das Ganze insofern etwas absurd ist, als eine < 5 Joule CO2-Pistole nur weniger Schaden anrichten kann als eine kräftig geworfene Fernbedienung vom Fernseher. Von den unverschlossenen Küchenmessern ganz zu schweigen. Insofern ist da nach meiner jetzigen Sicht doch was dran, wie @ASE § 36 WaffG ins Spiel brachte.
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@ASE hat oben behauptet, ein verschlossenes Behältnis (z. B. das genannte verschlossene Köfferchen) reiche nicht für freie Waffen wegen § 36 WaffG. Das sehe ich aufgrund der Argumentation im vorigen Beitrag anders. Was in § 36 WaffG mit "erforderlichen Maßnahmen" gemeint ist, ist in § 13 AWaffV genau definiert. Demnach genügt ein verschlossenes Behältnis, insbesondere ein verschlossenes Köfferchen. Erfüllt man die Mindestanforderung, erfüllt man das Gesetz. Das Waffengesetz ist nicht so gemeint, dass man Abhandenkommen freier Waffen unter allen Umständen verhindern muss, also 100%. Man muss kein Fort Knox um sein < 5 Joule CO2-Pistölchen bauen (entgegen dem, was ASE vielleicht implizieren möchte). Aber ich bin nur Informatiker. Aber das heißt, ich kann Logik. Nimmt man WaffG und AWaffV vom Standpunkt der Logik her ernst, denke ich, meine Argumentation ist schlüssig.
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Noch mal zu den relevanten Paragraphen im WaffG und AWaffV. § 36 WaffG: Folgender Paragraph präzisiert die erforderlichen Vorkehrungen: § 13 AWaffV: Die Formulierung "mindestens in einem verschlossenen Behältnis" in § 13AWaffV bedeutet, ein verschlossenes Behältnis genügt für freie Waffen. Begründung: In § 13 Abs. 2 entspricht Satz 1 für freie Waffen dem Satz 3 für erlaubnispflichtige Waffen. In Satz 1 steht: "mindestens in einem verschlossenen Behältnis" In Satz 3 steht: "in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (...) entspricht" Würde das verschlossene Behältnis nicht für freie Waffen genügen, dann würde Widerstandsgrad 0 auch nicht für erlaubnispflichtige Waffen genügen.
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Was denkst Du denn, wie viel Schließvorgänge das hält? Der Tresor ist ein hochwertiger von einem deutschen Markenhersteller. Aber sogar ein hochwertiger Schließzylinder von Keso ging mir vor kurzem ohne Vorwarnung plötzlich kaputt. Die Tür hätte ich nicht mehr aufgekriegt. Aber irgendwie hatte ich die Eingebung, das Schloss vor dem Schließen der Tür zu testen. Sonst hätte ich ein größeres Problem gehabt (weil die Tür eben gut gesichert war und auch das Keso-Schloss gegen Einbrechversuche geschützt war). Beim Tresor möchte ich schon gar nicht, dass der irgendwann klemmt und nicht mehr aufgeht.
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mwe folgt jetzt dem Inhalt: Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
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Es geht darum, mit der CO2-Pistole Trockentraining machen zu können, ohne andauernd den Tresor öffnen und schließen zu müssen. Der Tresor hat ein elektronisches Zahlenschloss mit Elektromotor und Mechanik. Schon mal von Verschleiß gehört? Ich habe die entsprechende scharfe Pistole zu der CO2-Pistole. Für einige Übungen, die ich gerne und häufig trainiere, reicht die CO2-Ausführung. So schone ich die richtige Waffe. Ich finde es sogar sicherer, die CO2-Pistole wie beschrieben außerhalb aufzubewahren, weil so die richtigen Waffen verschlossen bleiben, wenn ich nur auf das 5-Joule-Pistölchen zugreifen möchte. Bei Lichte betrachtet ist die eigentlich eher ein Spielzeug. Eine geworfene Fernbedienung vom Fernseher richtet mehr Schaden an als das Teil kann mit seinen < 5 Joule Gummikugeln. Aber ich will das WaffG einhalten. Außerdem ist der Platz im Tresor sehr beschränkt und somit wertvoll. Der Wohnzimmerschrank kommt in Frage. Ich habe kein Problem damit, den verschlossenen Koffer mit der CO2-Pistole da reinzulegen. Mir geht es darum, nicht die vielen Schlüssel der gleichschließenden Schlösser des Wohnzimmerschranks in den Tresor packen zu müssen. Meine Güte, in einem freien Land würde das kaum einer glauben, worüber man sich hier Gedanken machen muss. Und dann gibt es anscheinend auch noch Leute, die das angemessen finden. Sowas wollte ich in diesem Thema aber eigentlich nicht diskutieren.