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EkelAlfred

WO Silber
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Alle Inhalte von EkelAlfred

  1. Also, ich weiß das auch nicht. Nur ich habe das Teil selber gesehen - falls es alt ist, wurde es komplett optisch überholt!
  2. Also, in BW laufen sie aber mit neuen MP 5 rum. Am HBF gehen da jetzt Drei Mann Polizei Streifen, die auch in der U-Bahn mitfahren. Die MPi 5 hatte einen schwarzen Vorderschaft und einen schwarzen Hinterschaft. Das ganze Ding sah NEU aus, keine Kratzer auf dem Metall und im deutlich sichtbaren Vorder- und Hinterschaft. Die standen keine 3 Meter von mir entfernt und die waren seit ca. November immer da, wenn ich den Bahnhof nutzte.
  3. Aber das Dings ist doch uralt!
  4. Nur Frauen, Boule!! NUR FRAUEN!!!!!! KAPIERT!!
  5. Laut aktuellen Infos rennen jetzt hordenweise Schwule am Kölner HBF rum, werden aber nicht wie gewünscht abgegrabscht. Tragisch!
  6. Tja, der Sharps Doctor Helbach sagt, er sei sich dessen sicher, aber würde eben kein Belegstück finden. Und der kennt sich aus!
  7. Nix. Letzten Ende geht es um eine Bewertung des Einzelfalles und die Frage: "Gibt es ein historisches Vorbild?" Für die "Tingle" gab es keines. Für den kleinen, goldfarbenen Messing-Derringer im Kaliber .31, den Neumann in den Neunziger als Perkussionspistölchen (mit abdrehnarem Lauf zum Einsetzen des Zpndhütchens) auf den Markt brachte, gab es auch keines, denn alle Waffen dieser Art waren schon für Patronen gebaut. Mit Metallpatronen geladene Perkussionssharpse gab es. Mit Metallpatronen geladene Perkussions-Rollingblocks soll es gegeben haben - aber es fehlt ein Beleg. Für eine Vorderladebüchse mit elektrischer Funkenzündung gibt es auch keinen historischen Beleg. Letztes Endes sicher kann man erst sein, wenn ein amtlicher Bescheid vorliegt.
  8. Näh, Steffen - Wurfsterne und Stossdolche sind Anfang der 2000ender unter Gas-Gerd verboten worden. Das Verbot, das Du meinst, war laaange später!
  9. Was uns bezüglich der Messersache nicht wirklich weiter bringt.
  10. Nöh, ist auch hier komisch.
  11. Tja, an sich ist Jagd ein anerkannter Zweck. Da es hier nur um das "Führverbot" geht, reden wir über ein OWi. Das wäre dann grundsätzlich Deine Behörde z.B. das Landratsamt. Allerdings hätte ich jagdlich keine Bedenken. Bei einem "Faustmesser" reden wir über einen verbotenen Gegenstand; hier empfiehlt es sich, keinerlei Risiken einzugehen.
  12. Es muss komplizierter sein. Nur den Jagdschein vorlegen und dann einfach kaufen, kann nicht ausreichen - sonst hätte man damals nicht so einen Aufwand mit Ausnahme-Erlaubnis und 0- Tresor Nachweis treiben müssen.
  13. Manche Sachen verstehe ich echt nicht. Schon seit einigen Jahren sind nun "Stossdolche", genau Messer, deren Griff quer zur Klinge steht, als "Verbotene Gegenstände" eingestuft. Nach meiner Kenntnis mussten Leute, die so etwas hatten, das binnen einer gewissen Frist anmelden, einen "0" Tresor für die Aufbewahrung nachweisen und dann erhielt man eine Ausnahme-Erlaubnis des BKA. Als Jagdscheininhaber darf man solche Messer dennoch weiterhin erwerben und besitzen. In vielen Jagdgeschäften werden solche Messer weiter angeboten; angeblich ist das zum Aufbrechen super. Beim Besuch in einem NAMHAFTEN Jagdgeschäft hing so ein Dings, hässlich-billig mit Plastegriff, an einem offenen Ständer mit anderen Messern. Nicht mal in einer Vitrine verschlossen oder so. Ich hatte den normalen Jagdschein dabei und habe gefragt; man hätte mir das einfach so, ohne Anfertigung einer Kopie oder weitere Buchhaltung bzw. Nachweispflicht verkauft. Gleichzeitig ist mir nicht klar, wer bzw. wie man so etwas einführen, herstellen oder herstellen lassen darf. Normal sind die Hürden bei Verbotenen Gegenständen sehr hoch. Meiner Auffassung nach muss man da eine Herstellungsgenehmigung zu GESALZENEN Gebühren beantragen. Auch für eine Einfuhr aus dem Ausland muss vorher eine teure Ausnahmeerlaubnis beantragt und erteilt werden! Zeitgleich werden historische Katar-Stossmesser im Antiquitätenhandel "einfach so" mit Omas alten Bettlaken angeboten; an sich kommt so etwas das SEK mit großem Kino. Da bekomme ich Angstzustände! Wer hat jetzt so ein Dings legalerweise, welche Nachweise, Papiere sind da konkret gelaufen?? Wo steht das alles zum Nachlesen??
  14. Das wird ja nun aktuell. Auch wenn die Idee sicher nicht perfekt ist: Sollte man das nicht doch besser unterstützen?
  15. EkelAlfred

    Durchschuss

    Schon wieder Trollalarm? Die Antwort lautet: Ja, es geht - aber die Köpfe müssen hohl sein!
  16. http://m.faz.net/aktuell/feuilleton/unzureichendes-waffenrecht-aus-sport-wird-eben-doch-mord-13986021.html#GEPC;s6
  17. Willkommen im Service-Center.
  18. Naja, was macht man dann mit dem Laserpointer im V-Fall? Brennen die Teile auf Kurzdistanz schon Löcher in Leute? Ich meine, Piloten am Flughafen blenden ist ja leider möglich, aber nun nicht wirklich Selbstverteidigung ...
  19. Ja und nein. Ja, dabei haben darfst Du den. Nein, einschalten darfst Du ihn je nach Laserklasse nicht. Ja, im Notwehrfall darfst Du alles einsetzen, eben auch das. An was genau denkst Du?
  20. Der LeMat ist als Vorderladerevolver WBK-Pflichtig.
  21. Die Ozeane hätte man niemals verlassen sollen?!
  22. Hast Recht, wir hätten in den Höhlen bleiben sollen. Ach, was - schon das Verlassen der Bäume war ein Fehler .....
  23. Das HW 90 arbeitet mit einer Pressluftfeder, die bis 26 Bar aufgepumpt werden kann. Das müsste doch dann eher gehen, oder?
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