Manche Sachen verstehe ich echt nicht.
Schon seit einigen Jahren sind nun "Stossdolche", genau Messer, deren Griff quer zur Klinge steht, als "Verbotene Gegenstände" eingestuft.
Nach meiner Kenntnis mussten Leute, die so etwas hatten, das binnen einer gewissen Frist anmelden, einen "0" Tresor für die Aufbewahrung nachweisen und dann erhielt man eine Ausnahme-Erlaubnis des BKA.
Als Jagdscheininhaber darf man solche Messer dennoch weiterhin erwerben und besitzen.
In vielen Jagdgeschäften werden solche Messer weiter angeboten; angeblich ist das zum Aufbrechen super.
Beim Besuch in einem NAMHAFTEN Jagdgeschäft hing so ein Dings, hässlich-billig mit Plastegriff, an einem offenen Ständer mit anderen Messern.
Nicht mal in einer Vitrine verschlossen oder so.
Ich hatte den normalen Jagdschein dabei und habe gefragt; man hätte mir das einfach so, ohne Anfertigung einer Kopie oder weitere Buchhaltung bzw. Nachweispflicht verkauft.
Gleichzeitig ist mir nicht klar, wer bzw. wie man so etwas einführen, herstellen oder herstellen lassen darf.
Normal sind die Hürden bei Verbotenen Gegenständen sehr hoch.
Meiner Auffassung nach muss man da eine Herstellungsgenehmigung zu GESALZENEN Gebühren beantragen.
Auch für eine Einfuhr aus dem Ausland muss vorher eine teure Ausnahmeerlaubnis beantragt und erteilt werden!
Zeitgleich werden historische Katar-Stossmesser im Antiquitätenhandel "einfach so" mit Omas alten Bettlaken angeboten; an sich kommt so etwas das SEK mit großem Kino.
Da bekomme ich Angstzustände!
Wer hat jetzt so ein Dings legalerweise, welche Nachweise, Papiere sind da konkret gelaufen??
Wo steht das alles zum Nachlesen??