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stefan0303

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  1. Das ist Blödsinn. Zum einen gibt es nirgendwo eine rechtlich verbindliche Definition das Flinten immer gezogene Läufe haben, und zum anderen haben ja zu mindestens 2 Verbände es explizit in ihrer Sportordnung geschrieben das sie nur Flinten mit glatten Läufen für die Disziplinen zulassen. Das wäre ja dann doch gar nicht notwendig.
  2. Nur weil oftmals geleugnet wird das es dafür keine Disziplin gibt macht diese Propaganda nicht besser. Zu mindestens die Disziplinfrage braucht man daher nicht stellen. Alle anderen rechtlichen Aspekte sind bestimmt schon tausend mal zerlegt und wieder zusammen gesetzt worden. Letztendlich sind alle! Erwachsen und müssen mit sich selbst ausmachen auf welche Farbe sie ihre VFR eintragen versuchen zu lassen.
  3. Das liegt daran das es neben dem LAPD auch ein Scheriffsdepartment gibt welches sehr wohl einen gewählten Scheriff hat.
  4. Es gibt in den Verbänden viele Disziplinen die mit Slugs geschossen werden. Wenn du natürlich vom sportlichen Schießen mit der Flinte ausschließlich an Trap/Skeet und FS denkst, dann zeigt das nur das du nicht weißt worüber du sprichst. Das ist, um es mal vorsichtig und höflich zu formulieren, extrem ermüdend.
  5. @Haudegen Wieso sollte man nur als Jäger eine Flinte mit gezogenem Lauf erwerben können???????? Es gibt dafür eine Disziplin und sie gehört nicht zu den vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen. Wo ist das Problem???? Und auch eine Repetierbüchse wie die von Remington, wo nicht am Kammerstängel sondern am Vorderschaft repetiert wird kann man sportlich nutzen.
  6. Die Flintendisziplinen der DSI können mit gezogenen Läufen geschossen werden. Ich weiß nicht warum immer wieder dieses Lügenmärchen über "keine Disziplin" für VRF mit gezogenem Lauf erzählt wird.
  7. @Joe07 Es wird in der Sportordnung nach einer Kaliber 12 Flinte gefragt. Da steht nichts von Büchse, oder glatter Lauf. Was soll denn dieser Schwachsinn das nur explizit erlaubt was nicht verboten ist. Dann wären Sportordnungen ca. 1000 Seiten lang oder aber es würde nur mit 1 oder 2 Waffen geschossen werden. Bei der Sportordnung des BDMP steht z.B. bei R1 RF 1: Gesetzeskonforme Repetierflinten mit glattem Lauf im Kaliber 12. SF1: Gesetzeskonforme Halbautomatische Flinten mit glattem Lauf im Kaliber 12. Da ist aber nirgendwo von einer Waffe die Rede die gleichzeitig sowohl als VRF aber auch als SLF funktioniert. Nach deiner Logik kann die M3 also gar nicht teilnehmen. Hast du wirklich schon einmal über die Auslegung (bei einem Wettkampf) der technischen Spezifikationen einer Disziplin entscheiden müssen. Du klingst wie ein reiner Theoretiker.
  8. Um eine VRF mit gezogenem Lauf in einer Disziplin zu schießen muss man keine Disziplin verbiegen. Siehe Flintendisziplin DSU. Aber wenn natürlich die Sportordnung lesen gleich verbiegen ist...
  9. zu A&C: Wenn du nicht bereit bist den Thread dir durchzulesen, dann poste auch nicht was eigentlich gar nicht zum Thema gehört. Das mit der Super Shorty scheitert alleine schon daran, das du wohl keine Disziplin nennen kannst in der mit einer Kurzwaffe im Kaliber 12 geschossen werden kann. Sprich es gibt wohl keine Sportordnung die so etwas hergibt. Da du aber für eine KW ja auf Grün einen Voreintrag brauchst ist die Sache hier wohl schon bei der Bedürfnisbescheinigung vom Verband gelaufen. Da hättest du aber eigentlich mit etwas logischen Denken auch selbst drauf kommen können, wenn du deinen konstruierten Fall wenigstens einmal komplett selbst durchgespielt hättest. Es gibt selbstverständlich bei Remington VRB. Nur eben nicht bei den Flinten. Eine Vorderschaftrepetierbüchse mit gezogenem Lauf ist z.B. : http://www.remington.com/products/firearms/centerfire/model-7600/model-7600-synthetic.aspx zu B:Auch Büchsen müssen eine Mindestlauflänge haben. Nämlich die um laut WaffG als Langwaffe zu gelten.
  10. Ähm.... also zu dem markierten Text: - Im Gegensatz zu dem im hiesigen Thread Diskutierten Fall wurde bereits zu dem Thema "unbegrenzte Anzahl von Waffen auf Gelb" bereits ein Urteil von einem Gericht gesprochen: http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE140001052&st=ent Bedanken möchte ich noch bei Joe07 der den Beitrag "geliked" hat. Das zeigt nun endgültig das die von ihm vorgetragenen Argumente bezüglich seiner Motivation bestenfalls heuchlerisch sind. Wo ist den hier eurer eminente Willen des Gesetzgebers????????? Denn für mehrere Kalibergleiche Schweden oder K98 gibt es die rote WBK! Dann sollen diejenigen die eine Waffensammlung aufbauen wollen auch eine rote WBK beantragen, und nicht den erleichterten Erwerb durch die gelbe WBK für Sportschützen mit solchen Tricksereien gefährden. Komischerweise gibt es hier zwar Urteile das eben nicht unbegrenzt auf Gelb gekauft werden kann, aber der Gesetzgeber hat noch keine Anstalten gemacht die Gelbe deswegen abzuschaffen. Schützenkollegen hier vorzuwerfen man gefährde durch Trickserei die Gelbe WBK, damit die Option für andere zum Tricksen nicht gefährdet wird(Umgehung der roten WBK für eine Sammlung) ist einfach nur lächerlich.
  11. @Joe07 - Ich bin selbst Mitglied beim BDS. Ich habe beim BDS keinen Schießleiterlehrgang absolviert, aber komischerweise trotzdem eine VA vom BDS. Die wird dort nämlich bei der Sachkunde ebenfalls angeboten. Also der echten Sachkunde, nicht bei einer ominösen Schießleitersachkunde. Zum Text den ich aus deinem Zitat gesondert markiert habe: - Es ist schlichtweg eine Lüge von dir das hier irgendwo irgendjemand aufgefordert wurde eine VRF auf Gelb zu erwerben. Es ging hier um eine strittige Frage und ein Problem das der TE hatte. Dann auch noch die unverhohlene Drohung "Meldung" zu machen zeichnet von dir und deinem Charakter das du bestenfalls zum Parteifunktionär in Nordkorea berufen bist. Wer solche Vereinskameraden hat braucht wirklich keine Feinde mehr. Ach ja, vergiss nicht noch auf deinem selbst ausgerufenem Kreuzzug für VRF nicht auf Gelb und damit alleinige Rettung des Abendlandes auch wirklich alles Übel mit der Wurzel auszureißen: http://www.waffen-centrale.de/Remington-870-Express-mit-gezogenem-Lauf Aber ich vergaß, Händler haben bestimmt nicht eine so tolle Sachkundeausbildung mit Aufbaustudium in Waffenrecht und Verwaltungsrecht genossen wie du.
  12. @Joe07 - Ich verwechsle nicht Vereinsrecht mit Satzungsrecht. Es ist unerheblich ob die Sportordnung vorher per Mitgliederentscheid beschlossen wurde, oder ob sie im Rahmen der Tätigkeit bestimmter Stellen im Verein dort erstellt wurden. Wenn sie vom BVA abgelehnt oder statt gegeben werden ist dies immer ein Verwaltungsrechtlicher Akt. - Das mit dem Führerscheinproblem mag dir zu flach sein, nur beschreibt es nun einmal das Missverhältnis von Sinn der Sachkunde sowie die Erwartung die du an sie stellst. - Eine Sachkunde im Rahmen deines Schießleiterlehrgangs wirst du wohl nicht gemacht haben. Denn der Gesetzgeber kennt keinen Schießleiter. Das ist Sache der Verbände. Der Gesetzgeber kennt lediglich die Verantwortliche Aufsicht nach §27 des WaffG sowie §§ 10 und 11 der AWaffV. Möglich das der Schießleiterlehrgang eine VA beinhaltet hatte, nur scheinst du nicht so genau zu wissen wovon du da schreibst. Das jemand wie du auch Ausbildet und noch dazu solche hohen Anforderungen an die Schützen nur aufgrund ihrer normalen Sachkunde stellst , obwohl du die rechtlichen Begebenheiten gar nicht zu kennen scheinst, ist schon extrem selbstgerecht.
  13. Wenn du den Blödsinn wirklich glaubst, das die Sachkunde dazu die Schützen befähigen soll die von dir genannte Argumentationskette aufzustellen (mal abgesehen davon das sie anscheinend deiner persönlichen Einschätzung entsprungen ist), und gemäß eines eventuellen monokausalen Zusammenhangs anzuwenden hast du entweder nie selbst eine Sachkunde für Sportschützen gemacht oder aber redest aus anderem Grund solchen Mist. Das erwartest hier das quasi jemand der eine Führerscheinprüfung bestanden hat ohne weitere Kenntnisse zum Thema Verkehrsrecht in einer strittigen, komplexen und noch nicht höchst richterlichen entschiedenen Streitfrage (Beispiel Autobahnmaut für Ausländer-EU Recht) rechtlich sicher handhaben soll. Und wenn nicht zweifelst du dann derer die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr an? Wie du schon schriebst bist du kein Volljurist, schon gar nicht ein Anwalt . Aber für den Realitätssinn einiger Anwälte die ich kennen gelernt habe hat es bei dir ohne Zweifel gereicht. P.S.:Der Brüller in der Kette ist das die Sportordnungen Satzungsrecht sein sollen oder aber dem gleichzustellen sind. Wusste gar nicht das Vereinssatzungen generell dem BVA vorgelegt werden müssen. Da muss der Bowlingverein schon mit kräftigen Pins spielen.
  14. Es gibt für Flinten im Kaliber 12 mit gezogenen Lauf eine Disziplin(n) bei der DSU. Und das Kaliber 12/67,5 ist z.B. auch als Slug erhältlich. Nicht nur als Schrot.
  15. @Joe07 Bei der DSU gibt es die entsprechende Disziplin.Ignorierst du diesen Fakt aus einem speziellen Grund oder einfach nur weil es deiner Argumentationskette dienlich ist?
  16. Ich weiß nicht warum immer bei der Flinte mit dem gozegenen Lauf behauptet wird das es dafür keine Disziplin gibt.Diese Aussage wird auch durch wiederholen nich wahr. Oder liegt es daran das die DSU erst noch für ihre Sportordnungen die Rechtspflege durch die Gerichte betreiben muss. Und zu behaupten das die Waffe ausgeschlossen ist nur weil sie nicht explizit erlaubt ist würde extrem viele Waffenkonfigurationen ausschließen.
  17. @joe07 bis du Volljurist? Wenn nicht betreibst du nicht anderes hier als Hobbyjuristerei. Und das du von denen die nicht deiner Meinung sind gleich verlangst ihre WBK´s und ähnlichen Erlaubnisdokumente abzugeben zeigt nur das du über eine recht stramme nordkoreanische Haltung gegenüber andersdenkenden hast. Vor allem aufgrund der Tatsache das bereits ein Sachbearbeiter schriftlich dargelegt hat das er die Sache nicht sieht wie du. Da er gegeben falls gar keine waffenrechtlichen Erlaubnissdokumente hat die er abgeben kann, sollte er Kündigen oder geht dann für dich unter Seppuku mit dem Brieföffner nicht? Mir persönlich ist es egal ob es auf Grün oder Gelb geht. Ich habe meine beiden Flinten auf Grün. Nur so in stein gemeißelt zu sein, das VRF mit gezogenem Lauf auf Gelb nicht geht wie hier immer lauthals von einigen propagiert wird ist es anscheinend ja nicht. Und solange es nicht ein Gericht geklärt hat verhält sich niemand falsch wenn er es bei einem SB versucht oder eben sein lässt und gleich auf Grün geht.# Das bringt entgegen deiner Meinung nicht den Untergang des Abendlandes mit sich.
  18. Dann sieht selbstredend die Waffenbehörde aus NRW das anders als das Landratsamt Cham. Wie gesagt, es wird von einem Gericht (oder sogar mehreren Gerichten) entschieden würden bis das rechtlich verbindlich geklärt ist. @mutzmutz Schön das du nachgefragt hast, nur eigentlich uninteressant. Es gibt keine Büchse im Kaliber 12. Und das wird in der Sportordnung der DSU gefordert. Eine Flinte.Ob Glatter Lauf oder mit Profil ist für die Disziplin egal.
  19. Egal wie oft das wiederholt wird: eine Flinte bleibt eine Flinte. Auch mit gezogenem Lauf oder Lauf mit "Sonderprofil". Nur ist es dann eben nicht mehr eine Langwaffe mit glattem Lauf, sondern eine Langwaffe mit gezogenem Lauf. In welchem Zusammenhang das nun zu dem hier geschilderten Problem steht bzw. was da bei dem Schreiben des Landratsamt Cham unklar ist verstehe ich gerade nicht ganz.
  20. Und warum war dann der Sachbearbeiter aus Cham so "blöd" und hat es schriftlich erklärt das es eben geht???
  21. Das ist mir völlig klar. Nur stand das nicht in Götz Post. Und wir haben nun zu mindestens aus einer der schier zahllosen Waffenbehörden ein Schreiben wie dort von dem SB XY der Sachverhalt gesehen wird. Hat denn irgend jemand auch ein gegenteiliges Schreiben irgend einer der Waffenbehörden und wäre so nett es zu zeigen?
  22. Du hast anscheinend das Schreiben nicht ganz gelesen oder verstanden. Da steht der Satz explizit drinnen "Repetierflinten mit gezogenem Lauf können von Inhabern einer neuen gelben Waffenbesitzkarte erworben werden." Auch das "gezogenem" Fett gedruckt ist stammt nicht von mir, sondern findet sich so im Schreiben. Das mit dem Wechsellauf hat andere Gründe, die im letzten Absatz dargelegt werden.
  23. @Joe07: Lachahft ist deine Ansicht das hier irgend etwas verbogen werden soll. Insbesondere aufgrund dieser Tatsache : http://up.picr.de/1925729.pdf
  24. @joe07: Es ist bei der Disziplin von einer Flinte im Kaliber 12 die Rede.Diese ist,wenn man den Slug Lauf als gezogenen Lauf betrachtet, eine Langwaffe mit gezogenem Lauf.
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