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stefan0303

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  1. Bei der DSU ist es laut Sportordnung möglich. Da wird nur nach Flinten im Kaliber 12 gefragt. Und eine Flinte mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 bleibt ja eine Flinte. BDS und BDMP schließen gezogene Läufe bei Flinten aus.
  2. @German: Das der Glatte Lauf eine der Sportordnung folgenden bzw. des WaffG bindende Identifikationsmerkmal ist (Da ist ja auch noch die Munition zu sehen, oder zeige mir mal eine Büchse mit gezogenem Lauf aus der du ein Kaliber 12 Slug schießen kannst.) steht nirgendwo. Das lässt sich auch nicht belegen. Das ist ein Schluss den du führst. Damit er aber rechtlichen Bestand hat sollte er nicht von dir oder mir, sondern von einem Richter geführt werden. Nur weil ein Sachbearbeiter etwas einträgt oder ablehnt, bedeutet das nicht das dies rechtlich nicht zu beanstanden wäre. Ich schreibe es gerne nochmal, du interpretierst sehr viel. Andere die eine Flinte mit gezogenem Lauf auf Gelb sehen halt gar nicht. Ob du mit deiner spekulativen Auslegung recht hast kann nur ein Richter entscheiden. Denn nur weil mal ein SB so etwas einträgt, bedeutet das nicht das sich die anderen Waffenbehörden in Deutschland ebenfalls daran halten. .
  3. @Tyr13 Ich verbiege nichts. Du interpretierst schon beim 2. Punkt etwas hinein. Wenn man nur den Buchstaben des entsprechenden § folgt, kommt man jedoch zu einem anderen Schluss. und auch bei der Disziplin wird überhaupt nichts verbogen. Da steht doch klipp und klar was erlaubt ist. Da steht nichts von Verbot gezogener Läufen oder das ausschließlich glatte Läufe zugelassen sind. Wenn das schon reicht um dann von "verbiegen" zu reden muss man wohl auch noch schriftlich klären ob brüniert oder nur stainless erlaubt ist.
  4. @German: Ich habe keine Sachkundelehrgang besucht, ich hatte meine WBK in einem Ü-Ei gefunden Der amtliche Fragenkatalog ist nicht Bestandteil des WaffG. Egal wie oft du hier andere Textstellen zitierst, im WaffG wird nicht zwischen Flinten und Büchsen unterschieden. Das Problem ist das du anfängst den Willen des Gesetzgebers zu interpretieren. Wenn man sich jedoch sklavisch an den Gesetzestext hält kommt man eben nicht zum selben Ergebnis wie du der alles mögliche Berücksichtigt, bis auf das WaffG halt. Wie gesagt, es bedarf einer gerichtlichen Klärung. Vielleicht gibt es die ja schon. Ach ja, ein anderes schöne Wort für deine Interpretationen des Willen des Gesetzgebers ist übrigens Spekulation. Nutz die Presse und auch die SKG um H.S. extrem oft. Nur werden Spekulationen/Interpretation durch Wiederholungen keine Fakten.
  5. @German Dann ist keine Sportordnung unstrittig. Da nach deiner Meinung nach was alles nicht explizit erlaubt ist verboten sein könnte. In der Sportordnung der DSU steht nun einmal bei den Flinten Disziplinen weder das nur glatte Läufe erlaubt sind, noch das gezogene Läufe verboten sind. Deine Aussage bezüglich der Definition von Flinten, und "Stand der Technik" habe ich noch nirgendwo im WaffG gelesen. Kannst du irgend eine Quelle nennen wo diese Aussage rechtlich wirksam angewandt wird? Wie ein Verband diese Sache würdigt steht doch in seiner Sportordnung. Es läuft darauf hinaus das die eine Seite sich auf die bestehenden Texte bezieht und möglichst wenig Interpretiert. Die andere Seite Interpretiert sehr viel hinein, angefangen vom Willen des Gesetzgebers sowie bei dir inzwischen schon der Wille des ausrichtenden Verbandes. Die Sache mit dem 1.5.3. sehe ich auch nicht. Dort steht :Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt; Wo soll da z.B. bei einem Geco Competition Slug die das Geschoss umgebende Führungshülse sein?? Sportlich geeignet ist So lange nicht ein Gericht in dieser Angelegenheit entscheidet ist beides lediglich "Klugscheißerei". Was ich nicht verstehe ist das es zu diesem Fall noch gar kein Urteil gibt. So neu ist diese Diskussion doch nun auch nicht. Ähm das habe ich bitte an welcher Stelle gesagt???
  6. @Manfred Breitenbach @ German Ich habe die Flintendisziplinen der DSU angeführt. Dort ist von Flinten die Rede. Und nicht von Flinten mit glatten Läufen (wie im BDMP), oder sind Flinten mit gezogenen Läufen ausgeschlossen (wie beim BDS). Insofern liegt eine Sportordnung mit einer Disziplin in der man Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen (sofern gezogenen Flintenläufe als solche auch akzeptiert werden) schießen kann vor. Das zu mindestens ist doch völlig unstrittig. Ich war auch nicht zu Faul zum Suchen, nur kann ich nicht das ganze Handbuch der DSU mir durchlesen. Ich habe nur die technischen Beschreibungen und die Flintendisziplinen selbst durchgelesen. Und laut welcher rechtlich/gesetzlich relevanten Definition ist eine Flinte eine Waffe mit glattem Lauf??????? Das Beispiel bezüglich RF 2 ergibt überhaupt keinen Sinn, da nun mal laut Sportordnung beim BDMP bei allen Flintendisziplinen Glatte Läufe vorgeschrieben sind. Es ging um die Slug Disziplinen. @Knight Ich persönlich halte die Sichtweise das eine Flinte mit gezogenem Lauf zu einer Büchse wird, für falsch. Das ist aber nicht Gegenstand der Diskussion. Sondern das im Waffengesetz, bzw. in dem Für die Gelbe WBK maßgeblichen § doch augenscheinlich nicht zwischen Flinten und Büchsen unterschieden wird, sondern nur zwischen Langwaffen mit und ohne gezogenem Lauf.
  7. @German Ich versuche ja immer solche Sachen zu verstehen: Wenn ich dich richtig verstehe, sollte ich also mit einer VRF Flinte mit gezogenem Lauf die auf Grün eingetragen ist also bei der den Flintendisziplinen starten können. Ist sie jedoch auf die Gelbe eingetragen dann kann ich mit der selben Waffe nicht mehr an der Disziplin teilnehmen. Und das obwohl es im WaffG, zu mindestens im entsprechenden § für die Gelbe gar keine Unterscheidung in Flinte und Büchse gemacht wird. Das ist irgendwie schwer zu verstehen.
  8. @German Ich will dieser Diskussion gar nicht beitreten, nur wurde nach einer Disziplin gefragt. Und deine Aussage mit dem Bedürfnis ergibt nicht zu 100% Sinn. Es wird von VRF Flinten mit gezogenen Läufen gesprochen. Das sind laut WaffG Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, sofern man einen Flintenlauf mit Profil als gezogenen Lauf zählt. Warum sollte es da Probleme geben wenn ich mit dieser Waffe an einer Disziplin teilnehme wo die Waffe zugelassen ist. Letztendlich wird doch nur eine Klärung vor Gericht Gewissheit geben, welcher Sachbearbeiter mit seiner Einschätzung recht hat. Ob es sich dann auch noch wie ein Sieg anfühlt ist ebenfalls fraglich.
  9. sorry ja. Habe den Fehler korrigiert.
  10. Bei der DSU werden, zu mindestens nach einer oberflächlichen in Augenscheinnahme der Sportordnung, bei den Flintendisziplinen gezogene Läufe nicht ausgeschlossen.
  11. Hi, das mit dem Handstopp verstehe ich. Aber laut der Definition "handelsüblich" bei Schäfte, heist es doch nur das die Schaftkappe sofern sie verstellbar ist, nach der Waffenkontrolle arretiert werden muss. Und das sie während des Wettkampfes nicht mehr verstellt werden kann. Diese Erläuterung wäre ja dann völlig unlogisch, wenn verstellbare Schaftkappen generell ausgeschlossen wären.
  12. Bisher gab esn ur 2 Sachen aus dem Saarland die mich gelockt haben. Schwenkbraten und ein schön kühles Karlsberger Ur-Pils. Das kann man ja inzwischen auch in Berlin bekommen, aber dieses schöne Eldorado für Schützen aller Art könnte mal wieder den Wunsch auslösen diese beiden schönen Sachen direkt vor Ort zu verköstigen. Ich drücke dem Herren sowie seinen Investoren das es ein voller Erfolg wird.
  13. Es wäre schön wenn man zumindestens bei solchen Sachen mal bei den Fakten bleibt. WO steht nunmal nicht kostenlos jedem zur Verfügung. Dies ist nicht mehr so, seit gewisse Bereiche nur noch für die zahlenden Mitlgieder nutzbar sind. Das mag nur einen logistischen Grund bezüglich der Möglichkeit einer einfacheren Identitäsprüfung für sensiblere Bereiche des Forums haben, ändert jedoch letztendlich nichts an den daraus resultierenden Konsequenzen.
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