Zum Inhalt springen

JoergS

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.668
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

7 Benutzer folgen

Letzte Besucher des Profils

4.112 Profilaufrufe

Leistungen von JoergS

Mitglied +1000

Mitglied +1000 (7/12)

  • Helpful Selten

Neueste Abzeichen

4,2Tsd

Reputation in der Community

  1. Nur Leute, mit deren Oma ich einen Akt der Reproduktion vollzogen habe, dürfen mich möglicherweise "Opa" nennen. Ich war 10, als ich zum ersten Mal auf die Waffenbörse nach Dortmund (meiner Heimatstadt) durfte.
  2. Ich habe an die alte Waffenbörse (+ West Antik) in Dortmund sehr gute Erinnerungen. Das muss 50 Jahre her sein oder so. Wirklich viele Stände und ein extrem breites Angebot. Da war von Army Surplus bis zu edlen, erlaubnispflichtigen Sammlerwaffen alles dabei und man konnte richtige Schnäppchen machen. Ich habe mir damals ein paar 98er Bajonette für Stück 10 Mark mitgenommen... Vorbei vorbei.
  3. Sicher ist der Fall Maaßen krasser - aber im Prinzip sind die Umstände vergleichbar.
  4. Bei mir war auch schonmal der Staatsschutz. zwei Polizeibeamte in zivil. die zusammen mit zwei SBs der Waffenbehörde aufliefen. Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle. Die Polizisten hatten Dienstausweise aus dem 90 Minuten entfernten Darmstadt, nicht aus dem Ort, in dem die Waffenbehörde sitzt... schon komisch. Ich habe erstmal gesagt, dass ich jetzt keine Zeit habe - denn damals waren (nur) ca. 35 Waffen auf meinen WBKs und die Seriennummerkontrolle hätte ca. 2 Stunden benötigt. Nein, nein, versicherte man mir. Man wolle nur einen Blick in die Tresore werfen. Ich habe gesagt: Warum mit vier Mann? Das fühlt sich wie eine Razzia an. Ich habe dann gesagt: Zwei Mann dürfen rein, die anderen ab ins Auto. So geschah es. Natürlich war alles in Ordnung und sie sind abgezogen. Am nächsten Tag habe ich dann bei der Behörde angerufen und gefragt, was diese Nummer denn sollte. Ich bat den SB um eine ehrliche Antwort, sonst eben Akteneinsicht. Dann hat er die Hosen runtergelassen. Der Staatsschutz wollte eine "Gefährderansprache" mit mir machen und wollte die Waffenaufbewahrungskontrolle als "Schuhlöffel" verwenden. Ich habe den Chef der Dienststelle dann angerufen und er hat sich bei mir entschuldigt. Ich verstehe ihn, meine Hater haben sich dringlich beim Staatsschutz beschwert und er wollte IRGENDWAS tun. Natürlich hat sich nichts erhärtet (ich bin ja kein Extremist). Ich habe die Entschuldigung akzeptiert, aber trotzdem ein Schreiben aufgesetzt, für die Akte. Aber es bleibt dabei: Die Behörden nutzen Aufgewahrungskontrollen missbräuchlich, so wie wir es alle befürchtet haben.
  5. Ist ja durch das NWR überflüssig geworden. Der Händler trägt "Schallabsorberwaffe" in das Feld "waffentechnische Ausführung" ein und fertig ist die Laube.
  6. Übrigens gibt es im NWR extra eine Kategorie für integralgedämpfte Waffen. Das untermauert meine These.
  7. Ja, es war ein de-facto Verbot, kein de-jure Verbot. Es kommt Bewegung in die Verbands-Szene, ich hoffe auf eine baldige Anerkennung des ISB in Deutschland. Ein paar sportliche Disziplinen nur für schallgedämpfte Waffen, das wär's doch! Spätestens dann fällt das de-facto SD Verbot endlich auch für Sportschützen.
  8. Bei mir gibt es so ein Kästchen nicht in den Formularen. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird Schützen eine Waffe verweigert, die für ihre Disziplin geeignet und zugelassen ist? Nur weil Schalldämpfer früher mal verboten waren? Eine Klage gegen die Weigerung der Behörde hätte meiner Meinung nach Aussicht auf Erfolg.
  9. Wenn schon, dann will ich das Original. Eine leise .300 BLK habe ich ja schon (Fightlite SCR Raider mit Schalldämpfer). Aber zurück zum Thema: Wie ist es denn nun mit der rechtlichen Behandlung "echter" integralgedämpfter Waffen wie dem DeLisle?
  10. Wie gesagt, ich steh auf den DeLisle. Hoffentlich taucht mal einer auf.
  11. Das sehe ich auch so - es geht NUR um echte Integralschalldämpfer. Die in den USA gar nicht so selten sind. Dieses feine Teil hier zum Beispiel:
  12. Ja genau. Ein einzelner Lauf muss in die WBK eingetragen werden, ein Wechsellauf zum Beispiel. Ist er dagegen Bestandteil einer Waffe, dann wird nur die Waffe eingetragen und nicht Lauf, Verschluss und Systemkasten getrennt. Dasselbe muss logischerweise auch für einen fest verbauten Integraldämpfer gelten. Was mich glauben lässt, das solche Waffen auch von Sportschützen erworben werden können - wenn die Waffe für die jeweilige Disziplin zulässig und geeignet ist.
  13. Das sehe ich anders - denn auch ein Lauf (oder ein Verschluss) ist für sich genommen einzeln erlaubnis- und eintragungspflichtig. Ist er aber in der Waffe verbaut, dann wird die gesamte Waffe eingetragen. Das Waffengesetz gibt eine andere Behandlung der Teile eines Integralschalldämpfers nicht her. In der Regel ist der Lauf einer solchen Waffe Bestandteil des Schalldämpfers, da er zumindest einen Teil der Seele darstellt. Montiert man die Teile des Integraldämpfers ab, dann ist das gar kein Schalldämpfer mehr - denn er ist ohne den Lauf ohne Funktion.
  14. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das? Ich habe nichts finden können.
  15. Das ändert ja nichts an der Tatsache, dass es technisch möglich ist, integral gedämpfte Waffen herzustellen. Das Gesetz verbietet keine KKs, die gedämpft sind. Es gesteht Jägern das Bedürfnis zum Erwerb/Besitz von Schalldämpfern für Langwaffen mit Zentralzündung zu. Aber das bedeutet NICHT, dass integral gedämpfte KK Waffen für einen Jäger nicht erwerbbar sind.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.