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JoergS

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  1. Manche Kommentare unter dem Needler-Video sind selbst für meine Begriffe strange.
  2. Kritik ist jederzeit OK, aber Beleidigungen und unspezifische Pauschalvorwürfe mag ich nicht so sehr. Ärgere mich seit Monaten über Behauptungen auf Wikipedia, die mich in eine Schwurblerecke stellen wollen und mir Nähe zu Reichsbürgern unterstellen. Dabei habe ich mich zigmal davon distanziert. Das einzige, was ich mal gemacht habe: Ich habe mich über die Presseinzenierung bei der Verhaftung von diesen Prinz-Reuss-Reichsbürgern echauffiert, weil mir das sauer aufgestoßen ist. Wobei die Verhaftungen sicher OK waren, aber zu Hausdurchsuchungen die gesamte Presse einzuladen, trotz der Gefahr, dass da was durchsickert - das fand und finde ich typische Faeser-Schublade.
  3. Welches meiner Produkte wurden denn verboten, in den 16 Jahren meiner Arbeit (bis auf die Pfeilwaffen, auf die ich schon eingegangen bin)?
  4. Das sehe ich anders. Aber die Zukunft wird es zeigen.
  5. Die "Bild" hat immer noch eine enorme Reichweite, insbesondere wegen des extrem populären Webauftritts (bild.de). Die Seite liegt vor ebay.de und auch p**nhub, ist auf Platz 17 der meistbesuchten Webseiten in Deutschland. spiegel.de ist NICHT unter den Top 20. https://de.semrush.com/website/top/germany/all/ Es besteht Hoffnung auf einen Kurswechsel im Waffenrecht. Die CDU will einen Neuanfang auf Basis eines Expertenrats. Hier kann sich der VDB hoffentlich voll einbringen.
  6. Das ich an der Gesetzesverschärfung der Pfeilwaffen keinen entscheidenden Anteil hatte habe ich weiter oben ausführlich erklärt. Gehmann hat "schlafende Hunde" geweckt, als sie einen Feststellungsbescheid für die Dinger beantragt haben, zwei Jahre bevor ich "eingestiegen" bin. So machen sie das beim BKA - wenn sie auf eine Gesetzeslücke stoßen, dann setzen sie das Stopfen der Lücke auf die Liste für die nächste Gesetzesverschärfung. Politische Entscheider schauen keine YouTube-Videos. Sie lesen die BILD und sie reagieren auf schreckliche Vorfälle, wenn es einen öffentlichen "Aufschrei" gibt. Seit fünf Jahren zeige ich sehr provokant, wie gefährlich moderne Repetierarmbrüste sind und NICHTS ist passiert. Ich biete F-Luftgewehre an und zeige in Videos, die Hundertausende Male geklickt werden, welchen Schaden diese Waffen im "offenen" Zustand anrichten können. Ich mache das seit Jahren und NICHTS ist passiert. Wenn dagegen mal wieder ein Küchenmesser als Mordwerkzeug verwendet wird, dann verbietet man Teppichmesser und nimmt alten Omis ihr Taschenmesser aus der Handtasche.
  7. Ein "Fanclub" hier im Forum? Wow, zuviel der Ehre. Es stimmt, ich bin provokant unterwegs (wartet nur auf das Video über den "SixNeedler" Co2 Revolver, das ich gerade hochlade). Aber bislang gibt es noch KEIN "Lex Sprave". Auch die WBK-Pflicht für die Pfeilabschussgeräte ist nicht auf meine Tätigkeiten zurückzuführen, obwohl das oft behauptet wird. In Wirklichkeit war es die Fa. Gehmann, die bereits zwei Jahre vor "meiner Zeit" einen BKA-Bescheid für den "Verminator" beantragt und erhalten hat. Damals hat das BKA diese Waffen sofort auf die Änderungsliste gesetzt, weil es sich ganz klar um eine Gesetzeslücke handelte. Das BKA hat diese Waffe bestimmt nicht gern als "Spielzeugwaffe" eingestuft, aber das Gesetz gab nichts anderes her. Als ich den Vertrieb dafür übernahm, da war der Bescheid längst "in der Welt" und mir war klar: Das Fenster für einen Verkauf ist klein. So kam es dann auch.
  8. JoergS we love U!

    1. JoergS

      JoergS

      Danke schön!

  9. Also, ich habe höchstpersönlich bereits mehrere Feststellungsbescheide beantragt und bekommen. Derzeit bin ich als Geschäftsführer Kläger vor dem Verwaltungsgericht in zwei Feststellungsverfahren. Ich kann also durchaus einiges beisteuern hier. Zunächst mal: Das BKA stuft nicht jeden Gegenstand ein, den jemand prüfen lassen möchte. Das machen sie nur dann, wenn man im Antrag genau erläutert, WARUM überhaupt Zweifel an der Einstufung bestehen. Man beschreibt also erst, warum das Ding möglicherweise verboten bzw. erlaubnispflichtig sein könnte, und dann entkräftet man diese Verdachtsmomente wieder. Man gibt dem BKA sozusagen eine argumentative "Blaupause". Wenn das BKA dem Antrag folgt und ein Feststellungsverfahren einleitet, dann wird man sich die Argumente durchaus zu Gemüte führen und eine Entscheidung treffen. Die wird dann erstmal mit den 16 LKAs diskutiert ("Länderanhörung") und wenn Einigkeit besteht, dann ergeht der Bescheid. Gegen den Bescheid kann man natürlich Widerspruch einlegen und auch klagen, wenn der Widerspruch erfolglos bleibt. Ein Bescheid wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wenn er von Amts wegen erstellt wurde (also durch Staatsanwälte, Behörden oder Gerichte). Dann haben alle möglicherweise Betroffenen Zeit, einen Widerspruch einzulegen. Erfolgt der Bescheid auf Antrag einer Person oder eines Unternehmens, dann wird der Bescheid erstmal nur dem Antragsteller zugestellt. Ist ein Bescheid rechtskräftig, dann wird der jeweilige Gegenstand zunächst mal so eingestuft, wie der Bescheid es besagt. Behörden sind an ihn gebunden. Dabei ist es egal, wer den Antrag gestellt hat - es ist ein genereller Bescheid ergangen und der erstreckt sich auf alle identischen Gegenstände, egal wem sie gehören. Ein Bescheid ist aber für einen Richter nicht zwingend. Ein Richter kann einen Bescheid jederzeit zu Fall bringen und das ist bereits vorgekommen. Völlige Rechtssicherheit hat man NUR mit einem höchstricherlichen Urteil. So ein Bescheid erstreckt sich formal immer nur auf GENAU den geprüften Gegenstand. Allerdings sind die im Bescheid zitierten Grundsätze auf andere Gegenstände übertragbar. Hat das BKA zum Beispiel entschieden, dass ein Fahrradritzel kein Wurfstern ist, weil er nicht als Wurfstern zweckbestimmt ist, dann kann man das auch auf ein Kreissägeblatt übertragen. Denn das BKA kann nicht einfach von Grundsätzen wie der "Zweckbestimmung" grundlos abweichen. Von daher kommt einem Feststellungsbescheid ganz klar immer auch eine Allgemeingültigkeit zu.
  10. Ich habe dem VDB mal vorgeschlagen, mittels "Schwarmintelligenz" (immerhin >20.000 Mitglieder) eine dynamische Datenbank aller Waffenverbotszonen in Deutschland aufzubauen, inklusive aller "Sonderregeln". Das könnte man sogar als Google Maps Plugin realisieren und auch eine Warn-App ("Sie betreten gerade eine Waffenverbotszone") wäre denkbar. Sie wollen das mal intern diskutieren. Ich fände das super.
  11. Man kann schließlich nie wissen, ob man nicht doch mal jemanden aus einem Unfallwagen retten muss, oder?
  12. Also, die Axt und der Rettungshammer sind ganz klar weder Messer noch Waffe und dürfen daher auch in Verbotszonen und auf Veranstaltungen geführt werden. Lediglich die (wenigen) "alten" Verbotszonen wie zum Beispiel die Reeperbahn verbieten alle "gefährlichen Gegenstände". Das Waffengesetz regelt nur Waffen und andere Objekte, die im WaffG genannt sind - Messer zum Beispiel. Rettungswerkzeuge und Äxte entziehen sich den Regelungen des Waffengesetzes und daher sind sie in Waffenverbotszonen, die sich auf das Waffengesetz stützen, auch nicht verboten.
  13. Ja, so funktioniert mein Geschäft. Ich spüre Lücken im Waffengesetz auf und entwerfe Produkte, um diese Lücken auszunutzen. Von daher bin ich eigentlich ein Vollidiot, gleichzeitig für ein liberales, klares Waffengesetz zu kämpfen - denn so ein Gesetz würde mein Geschäftsmodell gefährden. Aber ich kann nicht anders.
  14. Das ist Standardprozedur und die Beamten haben da keine andere Möglichkeit. Aber das Verfahren wird mit hoher Sicherheit eingestellt. Ich habe mir vor ca. einem Jahr mal ein paar Springmesser bei amazon bestellt, für ein Bastelprojekt. Waren beworben als legal, Klinge 8,5cm. Als sie ankamen waren es aber deutlich längere Klingen. Ich habe sofort die Polizei angerufen und die sind dann ein paar Tage später zur Abholung gekommen. Da ich aber zumindest einige Stunden im Besitz der Messer war, bevor mir die Polizei den Besitz bis zur Abholung gestattet hat, musste ein Verfahren gegen mich eingeleitet werden. Das wurde aber dann natürlich rasch eingestellt. Übrigens hat mich mein SB angerufen und mir mitgeteilt, dass dieses Strafverfahren seitens der Waffenbehörde als Zeichen meiner Zuverlässigkeit gewertet wurde und deshalb meine waffenrechtlichen Erlaubnisse nicht in Gefahr waren.
  15. In den "alten" Waffenverbotszonen darf man GAR NICHTS mitnehmen, dass auch nur irgendwie gefährlich sein könnte.
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