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JoergS

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  1. Naja, in diesem Punkt sind wir wohl nicht einer Meinung. Was völlig OK ist.
  2. Also ich will nicht nur keine Messermänner, sondern auch keine Schraubendreher-Männer vorm Bahnhof rumlungern sehen. Bei Nicht-EU-Bürgern wissen wir oft rein gar nichts über ihre Vergangenheit und deshalb ist Vorsicht geboten.
  3. Das wäre eine Partei, die man wählen könnte. Seufz. Programm der Partei „???“ Teil Waffenrecht Das Waffenrecht in Deutschland basiert seit dem Inkrafttreten der ursprünglichen Fassung (1972) auf der Prämisse der Entwaffnung der Bevölkerung mit dem Ziel der Verbesserung der Sicherheitslage. Man will den Bürgern „verwehren, sich zu bewehren“. Seither ist das Waffengesetz viele Male verändert worden, basiert aber nach wie vor auf demselben Leitgedanken. Waffen sollen nur diejenigen besitzen, die nachweisen können, dass sie die Waffe wirklich benötigen, etwa für die Jagd oder den Sport. Auf diese Weise wollte man die Zahl der Waffen in der Bevölkerung minimieren. Wir müssen nun erkennen, dass dieses Gesetz gescheitert ist. Wir haben heute wesentlich mehr Waffen in den Händen der Bevölkerung als jemals zuvor. Die meisten dieser Waffen (geschätzt zwischen 20 und 100 Millionen scharfe Feuerwaffen) sind illegal und unregistriert. Die Zahl der legalen, registrierten Waffen liegt mit ca. 5 Millionen erheblich niedriger. Es zeigt sich, dass registrierte Waffen äußerst selten für Straftaten verwendet werden. Kriminelle verwenden illegale Waffen, die leicht beschaffbar sind. Dafür gibt es viele unkontrollierbare Quellen. Beispiele für solche Quellen sind Altbesitz, Schmuggel aus dem Ausland oder die Herstellung mittels 3D-Druckern nach frei kursierenden Anleitungen im Internet. Das Waffengesetz ist extrem komplex, wirr und unverständlich, auch durch die vielen Änderungen. Es ist zudem enorm teuer in der bürokratischen Umsetzung. Dabei wurde die eigentliche Zielsetzung – eine Verbesserung der Sicherheit – klar verfehlt. Wir verzeichnen eine starke Zunahme an Straftaten mit Waffen, trotz der vielen Verschärfungen des Waffenrechts. Wir als Partei „???“ streben daher ein völlig neues Waffengesetz an. Dieses Gesetz soll auf Basis von aussagekräftigen Statistiken Waffen nach ihrer Deliktrelevanz kategorisieren. Weniger deliktrelevante Waffen wie zum Beispiel registrierte Langwaffen sollen gesetzestreuen und sachkundigen Bürgern erlaubnisfrei zugestanden werden, so wie das in unserem Nachbarland Österreich der Fall ist. Dasselbe gilt für den Besitz einer Kurzwaffe. Deren Besitz soll zwar weiterhin einer Erlaubnispflicht unterliegen (Waffenbesitzkarte), aber zukünftig soll auch der Selbstschutz als Bedürfnis anerkannt werden, wie das in Österreich heute bereits der Fall ist. Die vielen im Umlauf befindlichen illegalen Waffen sollen möglichst umfassend registriert werden. Dazu möchten wir eine Möglichkeit der Legalisierung schaffen. Besitzer solcher Waffen können diese innerhalb eines gewissen Zeitraums straffrei anmelden und dann entweder selbst behalten (Sachkunde und Zuverlässigkeit vorausgesetzt) oder an einen Berechtigten verkaufen. Nach einer solchen Registrierung sind diese Waffen wesentlich weniger gefährlich und für Kriminelle unerreichbar. Gesetzestreuen Bürgern soll das Recht auf den Besitz und das Führen von Verteidigungswaffen wie Distanz-Elektroschockern, Reizgas-Sprays, Messern, Teleskopschlagstöcken etc. erlaubt werden. Nicht-EU-Bürgern dagegen soll das Führen jeglichen gefährlichen Gegenstands wie zum Beispiel Schraubendrehern oder Baseballschlägern ausdrücklich nicht gestattet werden. Insgesamt soll es Kriminellen erschwert werden, sich zu bewaffnen, während gesetzestreue Bürger einfacher an legale Waffen zum Selbstschutz, für die Jagd oder den Sport gelangen sollen. Das würde nach unserer Überzeugung die Sicherheitslage in Deutschland signifikant verbessern. Die Neufassung des Waffengesetzes soll in enger Abstimmung mit den Verbänden, Behörden und Experten erfolgen. Das Gesetz soll klar strukturiert, logisch aufgebaut und für jedermann verständlich sein. Die Anwendung soll möglichst vollständig digital erfolgen.
  4. §42c WaffG. Die jeweilige Kommune kann also einfach dem Ordnungsamt die Zuständigkeit verleihen.
  5. Sehr guter Punkt - zumal vielen Kritikern der neuen "Massendurchsuchungen" noch gar nicht aufgefallen ist, dass Faeser nicht nur der Polizei diese neuen Berechtigungen verliehen hat. Das Recht der jederzeitigen anlasslosen Durchsuchung steht nämlich ALLEN "Behörden" zu. Im Prinzip darf jede Politesse und jeder Ordnungsamt-Küchenschabeninspektor beliebige Passanten zwingen, die Hände an die Wand zu pressen und kann dann eine Leibesvisitation vornehmen.
  6. Da kann man sich echt schnell schuldig machen. Habe letztens einen Besucher in der nächsten Kleinstadt am Mini-Bahnhof abgeholt. Offener Bahnsteig, von der Straße aus zugänglich. Erst im letzten Moment ist mir eingefallen: Huch, mein Taschenmesser...
  7. Sieht man natürlich NICHT, weshalb ich zugunsten von Lars W. davon ausgehe, dass es eine Softair war. Sonst hätte er sich nämlich strafbar gemacht. I dubio pro reo!
  8. Glaube ich nicht, denn der Bericht stammt aus 2023 und da hatte er seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit längst verloren.
  9. Ich hatte den anderen Fall lediglich als Beweis für die Unvorsichtigkeit von Lars bei diesen Drehs angeführt. Er macht sich angreifbar, ohne Not.
  10. Der Umgang mit vollautomatischen Waffen ist in Deutschland verboten. Was ist Umgang? Hat er eines dieser Dinge getan? Ja, so wie ich das sehe hat er die tatsächliche Gewalt darüber erlangt. Somit hat er vor laufender Kamera eine verbotene Waffe erworben und besessen. Ganz schön leichtsinnig. Hätte er eigentlich besser wissen müssen. Natürlich wissen wir nicht, ob das ganze Video evtl. Fake war. Von daher gehe ich natürlich davon aus, dass es sich um eine Softair Waffe gehandelt hat. https://www.kotte-zeller.de/asg-cz-scorpion-vz61-softair-springer-6mm-bb-schwarz
  11. Lars ist sicher ein sehr guter Experte und ich mag sein Buch "Waffenrepublik Deutschland". Sein Gutachten zu den Tingle-Pistolen war wirklich erste Sahne. Aber er ist schon ein wenig unvorsichtig gewesen, nimmt vor laufender Kamera illegale (vollautomatische) Maschinenpistolen in die Hand (ich habe ihn irgendwo mit einer Scorpio gesehen). Das ist in meinen Augen rechtlich gesehen Umgang mit einer verbotenen Waffe, zumal die Waffe nach Aussage des kriminellen Waffenhändlers sogar geladen war. Ich habe bereits etliche Anzeigen wegen Kleinigkeiten kassiert, alles Dinge, die Leute in meinen Videos gesehen haben. Ich konnte bisher alles bereinigen, aber das ist teuer und kostet Nerven - zumal auch bei mir der kleinste Strafbefehl existenzgefährdend wäre. Wer mit Waffen zu tun hat und sich damit vor eine Kamera stellt, der muss extrem vorsichtig sein. So wie die Stachelschweine beim Rudelbumsen.
  12. Heute kann ich stolz verkünden: Das Buch ist offiziell ein SPIEGEL-Beststeller, ich habe es auf Platz 6 geschafft. Nach 24 Rezensionen auf amazon ist das Ergebnis 4,5 von 5 Sternen und auch die ausführlichen Bewertungstexte sind ganz überwiegend positiv. Der Verlag ist jedenfalls hoch zufrieden und ich bin es auch. (Freu)
  13. Hier mal ein interessanter Artikel, bei dem meine Wenigkeit deutlich zu Wort gekommen ist. https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/ueberpruefung-der-wbk-inhaber-wie-weit-gehen-die-behoerden-a4856220.html?welcomeuser=1
  14. So wie bei jedem Slip Joint, ja genau.
  15. Ich werde bestimmt nicht jedes Messerchen zum BKA schicken. Der Gesetzestext ist der, der er ist und der sagt eindeutig: Springmesser sidn Messer, Wenn die Klinge also NICHT durch den Knopf- oder Hebeldruck oder beim Loslassen desselben festgestellt wird, sondern ein separater Schieber zur Feststellung betätigt wird, dann ist es kein Springmesser im Sinne des Gesetzes, da beißt die Maus keinen Faden ab. Ich werde ja auch kein Brotmesser zum BKA schicken, weil ein Richter es ohne den "heiligen" Feststellungsbescheid sonst als Dolch einstufen KÖNNTE. Im übrigen haben Gerichte schon in vielen Fällen Feststellungsbescheiden widersprochen, in beiden Richtungen. Für ein Gericht sind diese Bescheide nämlich keineswegs bindend.
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