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JoergS

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  1. Sicher ist der Fall Maaßen krasser - aber im Prinzip sind die Umstände vergleichbar.
  2. Bei mir war auch schonmal der Staatsschutz. zwei Polizeibeamte in zivil. die zusammen mit zwei SBs der Waffenbehörde aufliefen. Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle. Die Polizisten hatten Dienstausweise aus dem 90 Minuten entfernten Darmstadt, nicht aus dem Ort, in dem die Waffenbehörde sitzt... schon komisch. Ich habe erstmal gesagt, dass ich jetzt keine Zeit habe - denn damals waren (nur) ca. 35 Waffen auf meinen WBKs und die Seriennummerkontrolle hätte ca. 2 Stunden benötigt. Nein, nein, versicherte man mir. Man wolle nur einen Blick in die Tresore werfen. Ich habe gesagt: Warum mit vier Mann? Das fühlt sich wie eine Razzia an. Ich habe dann gesagt: Zwei Mann dürfen rein, die anderen ab ins Auto. So geschah es. Natürlich war alles in Ordnung und sie sind abgezogen. Am nächsten Tag habe ich dann bei der Behörde angerufen und gefragt, was diese Nummer denn sollte. Ich bat den SB um eine ehrliche Antwort, sonst eben Akteneinsicht. Dann hat er die Hosen runtergelassen. Der Staatsschutz wollte eine "Gefährderansprache" mit mir machen und wollte die Waffenaufbewahrungskontrolle als "Schuhlöffel" verwenden. Ich habe den Chef der Dienststelle dann angerufen und er hat sich bei mir entschuldigt. Ich verstehe ihn, meine Hater haben sich dringlich beim Staatsschutz beschwert und er wollte IRGENDWAS tun. Natürlich hat sich nichts erhärtet (ich bin ja kein Extremist). Ich habe die Entschuldigung akzeptiert, aber trotzdem ein Schreiben aufgesetzt, für die Akte. Aber es bleibt dabei: Die Behörden nutzen Aufgewahrungskontrollen missbräuchlich, so wie wir es alle befürchtet haben.
  3. Ist ja durch das NWR überflüssig geworden. Der Händler trägt "Schallabsorberwaffe" in das Feld "waffentechnische Ausführung" ein und fertig ist die Laube.
  4. Übrigens gibt es im NWR extra eine Kategorie für integralgedämpfte Waffen. Das untermauert meine These.
  5. Ja, es war ein de-facto Verbot, kein de-jure Verbot. Es kommt Bewegung in die Verbands-Szene, ich hoffe auf eine baldige Anerkennung des ISB in Deutschland. Ein paar sportliche Disziplinen nur für schallgedämpfte Waffen, das wär's doch! Spätestens dann fällt das de-facto SD Verbot endlich auch für Sportschützen.
  6. Bei mir gibt es so ein Kästchen nicht in den Formularen. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird Schützen eine Waffe verweigert, die für ihre Disziplin geeignet und zugelassen ist? Nur weil Schalldämpfer früher mal verboten waren? Eine Klage gegen die Weigerung der Behörde hätte meiner Meinung nach Aussicht auf Erfolg.
  7. Wenn schon, dann will ich das Original. Eine leise .300 BLK habe ich ja schon (Fightlite SCR Raider mit Schalldämpfer). Aber zurück zum Thema: Wie ist es denn nun mit der rechtlichen Behandlung "echter" integralgedämpfter Waffen wie dem DeLisle?
  8. Wie gesagt, ich steh auf den DeLisle. Hoffentlich taucht mal einer auf.
  9. Das sehe ich auch so - es geht NUR um echte Integralschalldämpfer. Die in den USA gar nicht so selten sind. Dieses feine Teil hier zum Beispiel:
  10. Ja genau. Ein einzelner Lauf muss in die WBK eingetragen werden, ein Wechsellauf zum Beispiel. Ist er dagegen Bestandteil einer Waffe, dann wird nur die Waffe eingetragen und nicht Lauf, Verschluss und Systemkasten getrennt. Dasselbe muss logischerweise auch für einen fest verbauten Integraldämpfer gelten. Was mich glauben lässt, das solche Waffen auch von Sportschützen erworben werden können - wenn die Waffe für die jeweilige Disziplin zulässig und geeignet ist.
  11. Das sehe ich anders - denn auch ein Lauf (oder ein Verschluss) ist für sich genommen einzeln erlaubnis- und eintragungspflichtig. Ist er aber in der Waffe verbaut, dann wird die gesamte Waffe eingetragen. Das Waffengesetz gibt eine andere Behandlung der Teile eines Integralschalldämpfers nicht her. In der Regel ist der Lauf einer solchen Waffe Bestandteil des Schalldämpfers, da er zumindest einen Teil der Seele darstellt. Montiert man die Teile des Integraldämpfers ab, dann ist das gar kein Schalldämpfer mehr - denn er ist ohne den Lauf ohne Funktion.
  12. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das? Ich habe nichts finden können.
  13. Das ändert ja nichts an der Tatsache, dass es technisch möglich ist, integral gedämpfte Waffen herzustellen. Das Gesetz verbietet keine KKs, die gedämpft sind. Es gesteht Jägern das Bedürfnis zum Erwerb/Besitz von Schalldämpfern für Langwaffen mit Zentralzündung zu. Aber das bedeutet NICHT, dass integral gedämpfte KK Waffen für einen Jäger nicht erwerbbar sind.
  14. Ich bin ja weder Jäger noch Sportschütze, beschäftige mich aber derzeit viel mit dem Thema "Schalldämpfer". Die rechtliche Situation in Deutschland ist derzeit ziemlich einfach - Schallis sind OK für Jäger, solange es um Langwaffen und Zentralfeuer geht. Alles andere nur mit Ausnahmegenehmigung. Sportschützen, keine Chance. Dabei geht es um Schalldämpfer, die angeschraubt werden können und deshalb eigenständige Gegenstände sind. Sie können daher auch an andere Waffen montiert werden, in gewissen Grenzen. Deshalb werden sie auch gesondert in die WBK eingetragen. Aber wie ist es mit integral gedämpften Waffen? Also Waffen in der Art eines DeLisle Karabiners (der sich übrigens auf meiner Suchliste befindet). Der Schalldämpfer ist dabei Teil der Waffe und es gibt KEIN durchgehendes Innenrohr. Der Dämpfer kann nicht an eine andere (nicht baugleiche) Waffe montiert werden. Bei diesen Waffen (es gibt auch moderne Versionen für den jagdlichen Einsatz) wird in der Regel nur ein Eintrag "fällig" - für die Waffe selbst, jedenfalls meinen Recherchen zu Folge. Wenn das so ist - dürfen Jäger dann eine .22lr oder .22 Mag. Langwaffe erwerben, die integral schallgedämpft ist? Mir ist jedenfalls kein Verbot bekannt (aber auch keine im Moment erwerbbare Waffe). Wie ist es mit integral gedämpften Kurzwaffen? Auch für Sportschützen stellt sich diese Frage. Ich habe in den Sportordnungen zumindest nach oberflächlicher Suche (KI) kein explizites Verbot für integral schallgedämpfte Waffen gefunden. Solche fest verbauten Schalldämpfer sind natürlich weiterhin ein wesentliches Teil einer Schusswaffe, aber eben so wie der Lauf und das Systemgehäuse Teil EINER Waffe, die als ganzes eingetragen wird. Irgendwie kann ich aber nicht glauben, dass meine These richtig sein kann. Deshalb meine Frage an die anwesenden Experten: Wo liegt mein Denkfehler? Was habe ich übersehen?
  15. Ganz sicher macht das einen Unterschied. Mein Text richtet sich ja auch an Sammler.
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