Und genau da liegt das Problem.
Es KANN als plausibel gewertet werden, es KANN aber auch, je nach Laune des Beamten, als absolut nicht tragbar gewertet werden.
Und allein das Urteil, das vor einiger Zeit in einem Prozess um ein im PKW geführtes Einhandrettungsmesser gefällt wurde, zeigt mir, daß es auch ganz schnell ganz anders aussehen kann.
Das Urteil verneint das Mitführen eines Einhandrettungsmessers als sozial anerkannten Grund.
So, und wenn mir jetzt noch Einer plausibel erklären könnte, warum es ganz offiziell mit gültigem Urteil pauschal als nicht tragbar gewertet wird, ein Rettungsmesser im Fahrzeug zu haben, dann wär ich echt froh.
Es ist gut für dich, daß deine Zollbeamten nicht beanstandet haben, wären sie streng nach Gesetz gegangen, hätte mindestens das Glockmesser (das normalerweise eine Hieb und Stoßwaffe ist) im unverschlossenen Handschuhfach Ärger bedeutet.
Wie gesagt, es ist schön daß es auch noch Polizisten mit Hirn gibt, allerdings gibt es halt auch viele ohne.
Und wenn so ein Ohnehirnbeamter vom Staat dann noch ein weiteres Werkzeug zur "Verbesserung der allgemeinen Sicherheit" erhält, kommen halt so Sachen dabei raus, die ich des Öfteren in den Polizeimeldungen lese wenn wieder ein unglaublich gefährliches Rettungsmesser bei einer Verkehrskontrolle sichergestellt wird.
Fakt ist nun mal, dieser Paragraph ist so überflüssig wie ein kropf, denn zur Gefahrenabwehr durfte ein Polizist auch schon vor §42a jedes Messer sicherstellen.
Und wenn keine Gefahr droht, hat der Polizist auch keine Veranlassung ein Messer sicherzustellen. Ausser natürlich wenn er einen §42a und einen schlechten Tag hat.