Hi
EINSETZEN darfst Du in einer gerechtfertigten Notwehrlage grundsätzlich JEDES Mittel was du zu diesem Zeitpunkt gerade zur Hand hast und was eine sofortige Beendigung des Angriffes garantiert. Selbst für den >Einsatz< einer illegalen Schusswaffe würdest du nicht bestraft werden, wenn die Vorrausetzungen des 32 StgB vorliegen.
Die andere FRage ist die, welche dieser Mittel du legal besitzen bzw führen darfst, ohne dafür bestraft zu werden.
Ich möchte dabei aber erst gar nicht auf solche Waffen eingehen, die du zwar u.a mit einem kl. Waffenschein mitführen darfst, die dir aber in so einer Lage nicht viel nützen würden.
Ich beschränke mich deshalb mal auf die Dinge, die ich persönlich für sinnvoll halte
Für unterwegs: Handy, Pfefferspray, und wenn möglich eine handliche Digitalkamera. Mit letzterem kannst du potenzielle Täter in einem günstigen Moment fotografieren und damit die Fahndung erleichtern (hat hier bei uns schon ein paar mal ganz gut funktioniert)
Für zuhause: Zum aktiven einsatz. Alles was irgendie scharf, lang, abschreckend oder sonst wie wirkungsvoll ist (vom Fleischermesser, Samureischwert, Hund, Bolzenschussgerät bis zur Kettensäge kannste praktisch alles nehmen, was frei zu kaufen ist)
passiver Schutz. Verstärkte Türen, Fenster, Hund, Alarmanlage, aufmerksamer Nachbar, Panik Raum usw
Mein Tip: sei Kreativ! (oder wandere in ein anderes Land aus)