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TelliPirelli

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  1. alzi hats behauptet, das ist nicht dasselbe. Erklärt hat es SBine http://forum.waffen-...40#entry1994234 Und wenn sie es nicht weiß... Es steht nirgendwo im Gesetz noch in dem AWaffV DIngens ZUM THEMA MUNERWERB, das die eingetragene Waffe mit Seriennummer, Überlassungsdatum und Überlasser eingetragen sein soll. Es steht nirgendwo das ein vorEINTRAG kein Eintrag ist. Es steht in der WBK bis wann der vorEINTRAG zeitlich begrenzt ist, logischerweise begrenzt dieser dann auch den Munerwerbszeitraum, es sein denn die Waffe ist komplett eingetragen, das hebt die Frist des Voreintrags ja eh total auf. Es gibt einfach kein eindeutiges Argument das den Munerwerb nicht erlaubt wenn der abgestempelt ist und im Erwerbsberechtigungszeitraum liegt. Ergo ist das erlaubt. Wie das mancher handhabt ist etwas anderes, verboten ist es noch lange nicht nur weil mir der Herr Händler das so nicht verkauft. Wäre ja noch schöner...
  2. Oder ganz anders, ich fahre zu einem Kollegen hin und mache mir da von jedem Kaliber etwas. Man weiß ja nie was man mal braucht. Alle Hülsen sind neu, und die Schachteln auch. Da muß ich bei einer späteren Kontrolle in meinen 4 Wänden dann bitte genau WAS nachweisen? Natürlich vorrausgesetzt ich hab die 27er Pappe. Bin immer noch interessiert Tell
  3. Ich habe z.B. keine .45er. Ich leihe mir einen Matrizensatz im besagten Kaliber, kaufe dem Kollegen auch gleich Geschosse und passende Hülsen ab. Ich mache mir 1000 Patronen davon und gebe den Matrizensatz zurück. Den Teil im Gesetz wo steht das ich diesen Weg dokumentieren und nachweisen muß zeigst Du mir aber, ok? Da bin ich mal gespannt... Ach ja, der Kollege ist in die USA zurück glaub ich... Genau, als Wiederlader stehe ich eben doch besser da was den BESITZ von nicht eingetragener Munition angeht. Der Erwerb ist eben nicht nachvollziehbar zu dokumentieren, das ist doch Unsinn. Ist aber hier gar nicht Thema...
  4. Du kannst als Wiederlader keine Munition kaufen für die Du keine Erwerbsberechtigung hast. Wenn Du aber auf dem Stand ein paar Schuß erwirbst die dann nicht alle verschoßen werden, darfst Du die als WL dann nicht behalten? Wie will überhaupt jemand bei einer "Vor Ort Besichtigung" feststellen (außer bei zugeschweißter Verpackung vllt) ob die Munition wiedergeladen ist oder nicht? Und @Cal308, Du meinst sicher 12 Monate.
  5. Es ist auch noch eine Frage wie der Händler das sieht. Da gibt es auch immer wieder unterschiedliche Meinungen. In ein und demselben Laden habe ich selber schon beide Meinungen erlebt. Vllt. fragt ja mal wer seinen SB (ich vermute 2 SB´s 2 Meinungen...) Meiner ist mir zu zickig für solche Fragen.
  6. Und wenn wir dann schon davon erzählen was uns in dem Zusammenhang so passiert möchte ich mein Erlebnis nicht vorenthalten... Ich nehme also diesen Kollegen mit. Er ist ganz ok, vertraue ihm soweit. Über die Jahre über viele entsprechende Filmszenen verbal geschmökert. Für ihn wurde mein Schüzenleben immer interessanter. Ich erzählte und erzählte. Dann kam der Tag an dem er mal mit kommen wollte. Also dann. Alles wie geplant, Einweisung, Trockenübung, Sicherheit, und und und. Er also am Stand, die Waffe in Betrieb, 20, 30 Schuß alles wie erwartet. Und dann der Moment der mir nie mehr aus dem Kopf gehen wird. Er lädt die nächsten 5 Schuß, zielt, und der erste Schuß wirft im die Hülse hinter das Brillengestell ins Auge, ein wirklich seltener Fall. Der Kollege fasst sich ans Auge, dreht sich nach links, den Finger am Abzug und fummelt sich am Auge/Brillengestell rum. Augen zu, eh, das ist voll heiß, Hilfe... Problem: er zielt, den Finger am Abzug, 8 cm entfernt genau auf meine Aorta. Hinter mir steht mein bester Kumpel, in Schußlinie. Was für ein Moment. Irgendwie war ich geistesgegenwärtig und habe seine Waffenhand vorsichtig in Richtung Kugelfang gelenkt, aber seitdem sind wir nicht mehr so gute Kollegen, alles etwas mehr theoretisch würde ich sagen.... Ich gebe mir die Schuld, da ich wohl den gewissen Moment abwesend war. Es ist wirklich sehr wichtig das eine sehr aufmerksame Aufsicht bei einem Anfänger dabei ist. Bitte unterschätzt dies nicht. Gruß
  7. Ich hab auch schon das eine oder andere Mal Kollegen oder Kumpels mitgenommen. Aber die meisten waren mit meiner Sicherheitsunterweisung (Sicherheit herstellen, wie bediene ich welche Waffe, Mündung immer nach vorne, Kommandos, Standaufsicht ist Cheffe usw...) und der Anweisung Spiegel aufgesetzt schießen an ihrer Grenze der Auffassungsgabe, man darf auch nicht vergessen das Nichtschützen meistens recht aufgeregt wenn nicht sogar gestresst sind. Ganz wichtig mM was einer meiner Vorschreiber sagt, jedem Gast eine eigene Aufsicht die 101% bei ihm ist. Ich hab schon Situationen gehabt, das will wirklich niemand selbst erleben, geht aber viel schneller als man glaubt.
  8. Naja "falsch" ist vielleicht etwas einfach. Bei mir war´s mit drin. In meinem WSK - Zeugnis steht u.a. "zur Durchführung der Standaufsicht" und es sind natürlich die entsprechenden Punkte in der WSK vermittelt worden. Es gibt aber wohl WSK-Kurse wo es explizit nicht drin ist, warum weiß der Geier - denn letztendlich machen es die paar Punkte dann ja wohl auch nicht mehr und es ist mM besser wenn wirklich jeder weiß wozu welcher Feuerlöscher ist und wann man einen Stand nicht mehr benutzen sollte und wie man die Pulverreste entsorgt usw... In sehr großen Vereinen mag das unnötig sein, aber in den kleinen Vereinen ist das durchaus sinnvoll. T
  9. Ich bin ja der Meinung daß der DSB diesen Lehrgang zur Aufsicht eingeführt hat als sich das Gesetz zum Inhalt der Sachkunde geändert hat. Soll heißen: W-Sachkunde vor dem xx.xx.xxxx(Wissende setzen das genaue Datum bitte hier ein) gemacht , damals zusätzlicher Schein für Aufsicht nötig (weil die eigentliche Sachkunde eher ein Witz war) und heute dann wegen so vieler geänderter Gesetzesmerkmale erneuter Schein nötig, W-Sachkunde nach dem xx.xx.xxxx gemacht, Sachkunde beinhaltet die nötigen Lernstoffe und aktuellen Gesetzesunlogiken um die Aufsicht nach aktuellem Recht durchführen zu können. Nix weiter nötig. Und fertig. T
  10. Also ich hab sowas hier, http://cgi.ebay.de/Metallschrank-Stahlschr...=item3a6433abad das finde ich Preis/Leitungs - mäßig nochmal um einiges ergiebiger als die PS-Schränke. T
  11. Das ist bei der hier vorherrschenden Politik der unkommentierten Mod-Löschungen keine gute Idee.
  12. wie geht das? Einen Beitrag wieder zu leeren ist mir klar, aber wie kann ich einen Beitrag komplett verschwinden lassen?
  13. und zwei völlig ungefährliche und unproblematische Beiträge hier sind plötzlich einfach so verschwunden... Warum? Das macht meine Gefühle in punkto Freiheit vollkommen zunichte...
  14. Hallo, alle! Also ich bin echt stolz auf uns alle. Wenn man mal logisch nachrechnet sind die 10kilo schon dicke erreicht. Jetzt muss aber auch was passieren! Einen Topf zu füllen in kürzester Zeit ist sicherlich als 3jähriger ein wahnsinns-Ziel, aber wir wollen doch auch Ergebnisse für unsere Kohle sehen. Also, ab wann und wo und wie können wir denn hier mal nachlesen was faktisch los ist? (Kontostand, Klage-Zwischenstand usw...) Und nicht denken ich wäre undankbar, ich habe meine Meinung (bekannterweise) über die FvLW schon mal ändern müssen(dürfen) und stehe nun dahinter, aber ich weiss auch dass Menschen mit 10-20k€ einfach mal im Nichts verschwinden können... Also, bitte mehr professionelles Feedback zu gegebener Zeit - das fehlt leider!
  15. Hab 50 Stück ausgedruckt und leg sie morgen ins Vereinsheim, bei uns sind 4 Vereine eingemietet.
  16. Zuvor versprochene Summe überwiesen. Ich kann es nicht fassen (natürlich positiv) das wir DAS durchziehen. Wenn wir so weitermachen werden wir noch zu Franzosen Uns viel Erfolg, unser Hobby (und die Freiheit) ist es wirklich mehr als wert.
  17. Habe im Bekanntenkreis selber einen Erben der angeschrieben wurde. Der macht nun die Waffensachkunde und muss dann nix mehr blockieren. Entsprechendes Behältnis vorrausgesetzt. Gruß
  18. Sehr interessant wäre doch hier der Ausgang dieses Telefonanrufes, wenn nicht des ganzen Vorgangs? Lass uns teilhaben an Deinen Erfahrungen
  19. Ich habe mir da auch meine Gedanken gemacht, warum auch nicht. Vom Fluchtgepäck halte ich nur bedingt etwas, da habe ich rudimentäres da, was ich zusammenraffen könnte wenn nötig - auch verschiedene Zelte Kochgeschirr usw... Ich halte z.B. mehr davon mir zu Hause ein paar Dinge als Vorrat hinzulegen die in einer wie auch immer gearteten zu jetzt geänderten Situation vielleicht plötzlich nicht mehr so leicht zu besorgen sind und dann unbezahlbar werden. Vor Allem muss die Situation erstmal eintreten das ich meine Wohnung aufgebe. Ausserdem scheint es mir wichtig zu sein in kleineren Gruppen zu leben, damit immer der Vorrat bewacht werden kann und niemals alleine gejagt werden muss, die Versorgung aber auch nicht zu aufwändig wird usw... T P.S. Für ein Fluchtgepäck will mir eher kein Szenario einfallen
  20. Das ist mir selber klar. Ich wollte wissen ob es da einen Mechanismus gibt, nicht mehr. T.
  21. Hi wie ist das eigentlich geregelt, da ich in einer gelben ja keinen VE brauche, sie aber der 2/6 Regel unterliegt. Muss der Waffenhändler darauf achten? Kann ja irgendwie nicht sein, da er ja gar nicht weiss ob ich ne grüne hab oder nicht und es kann ja sein das ich darauf mein Kontigent verbraucht habe. Wenn ich "also endlos viel kaufen kann" was ich dann ja innerhalb 2 Wochen melden/eintragen lassen muss, was ist denn dann wenn die Behörde mir das Teil nicht einträgt? Was ist dann Sache? Fragen über Fragen
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