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TelliPirelli

WO Supreme
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  1. Und für Dich (@prassekoenig) zum gaaanz langsam nachlesen: Da WO mit Sicherheit DER Sammelpunkt für LWB ist, ob nun wollende oder bestehende, glaubst Du etwa nicht das die Forenbetreiber, ähnlich den Betreibern von EGUN, die grundlegende Verpflichtung haben jedem anfragenden SB -irgendeiner Landesbehörde- sofort in jeder Form Rede und Antwort zu stehen? Das ist extrem naiv. Sorry.
  2. Du möchtest eine verlässliche Aussage? Wenn du im sonstigen Leben so mit Deinen Mitmenschen umgehst wie hier wäre mir lieber wenn Du keine legale Waffe bekommst. Wie das der für Dich zuständige SB anhand der Faktenlage in den für Dich erstellten Führungsunterlagen einschätzt, kann nur der Dir sagen. Die haben da (aus welchen Gründen auch immer...) gewissen Spielraum. Komm mal runter, das ist schlecht für die Haut so´n Stress.
  3. Das Beamtendeutsch ist super Uwe Wenn man aber z.B. hörte das eine Bande unterwegs ist die auch anwesende Bewohner "besucht" und wenn man wie ich z.B. allein lebend ist, hätte ich meine Flinte, so ich zu Hause bin, ganz sicher nicht im Schrank. Warum auch.
  4. Better to be judged by 12 than carried by 6. Oder so ähnlich. Ist aber definitiv auch mein Motto - in puncto SV & Notwehr. Im entsprechenden Falle auch "gerne" ohne Schußwaffen. Wenn aber welche zur Hand sind, na dann.
  5. Oder? Ansonsten ist hier die Zeit für mich gekommen. Wenn nur einer den und dieses grüne Pack versteht (oder schlimmer mag) bin ich hier weg.
  6. egun ist sicherheitstechnisch aber leider auch unterirdisch. Wo ist z.B. das Problem bei jeglicher Änderung des Profils einen Link an die vorhandene Mailadresse zu senden, der dann angeklickt werden muss um den Vorgang abzuschließen. Und siehe da, russische Bande kuckt in Röhre... Die Software auf dem egun Server ist seit ich das Portal kenne (6 Jahre) nicht überarbeitet worden.
  7. Kann mich an ein jüngeres Urteil erinnern wo der Mann freigesprochen wurde weil er die illegale Knarre erst kurz vor der Notwehrsituation, für eben genau dieselbe, erworben hatte, und das wohl auch irgendwie beweisen konnte. In der Begründung stand das dieses kurzfristige Beschaffen im Zusammenhang mit der Bedrohung noch von der Notwehr abgedeckt sei. Einige weitere Urteile gelesen/gemerkt wo die Dauer des Besitzes nicht thematisiert wurde und der Notwehrer trotzdem freigesprochen wurde, manches Mal aber erst in der 2. Instanz.
  8. Und dann -wenn leer- den A Schrank samt Innenfach auch gleich auf stehen lassen. Dann bleibt auch alles heile. Hab gerade dem Knallstock eines Kumpels -während seines Mallorcatrips- für ein paar Wochen Asyl gewährt.
  9. Also ich fühle mich aber jetzt schon irgendwie viel sicherer. Ob @Bülent und @Orhan das dann auch ab jetzt so machen? Im Grunde genommen müssen sie ja, ist ja vom Richter so entschieden worden. Mist irgendwo hab ich grün vergessen...
  10. Welche diese UBB - Mechanismen hätte auch nur einen einzigen Amoklauf verhindert? Ich glaube ehrlich gesagt nicht an ein Mehr an Sicherheit durch diese ganzen Überprüfungen. Wenn einer eine Tat plant dann kann er die Hürden doch auch irgendwie nehmen. Und nur für den Fall der Fälle mal vorsorglich alle schön durch die Stasi überprüfen lassen hatten wir auch schon. Die anderen EU Länder zeigen ja wohl ganz deutlich das es auch ohne diese ganzen Mechanismen keinerlei (!) Probleme gibt. Die Deutschen sind halt immer etwas "gründlicher" - ich führe das mal lieber nicht weiter aus.
  11. Vielleicht hilft ja eine kleine Kette von Argumenten um das anzuschieben? in etwa (und natürlich nicht ganz ernst gemeint): Sehr geehrte Damen und Herren, da ich leider meine Waffen auf selbst hergestellte Munition habe umbauen/tunen lassen und ich aber nun seit Wochen und voraussichtlich für weitere Monate auf die simple Bearbeitung meiner UBS bei Ihnen warten muss, ruhen meine schießsportlichen Aktivitäten natürlich komplett. Bitte geben Sie mir eine schriftliche Bestätigung das ich während/für dieser Zeit die ich nun auf Sie warten muss zu keinerlei Bedürfnisnachweis gezwungen werden kann. Ebenso wäre eine Erstattung der Vereins und Verbandskosten für diesen Zeitraum angemessen, da ich am Schießsport auf WK Ebene ja ebenfalls nicht mehr teilnehmen kann. MfG
  12. Wen es interessiert, vllt hilft es jemand: ein Schützenkollege von mir der beruflich bedingt sehr wenig Zeit zum schießen hat, hat ziemlich heftiges und schon länger andauerndes Gedöns mit seiner SB. Ende vom Lied nach vielem Hin und Her sind 4 Termine/Jahr die er nun irgendwie liefern muss. Behörde: Köln
  13. Olá Pancho lobo das ist nicht unbedingt allgemeingültig. Mein SB fordert eine Meldung bzw. Kopie des Leihscheins bei einer geliehenen Waffe und behauptet, das man eine bestimmte Waffe (Seriennummer) nur 1x für einen Monat ausleihen darf. Never ever ein 2. Mal. Ich denke das er nicht richtig liegt, das er aber auch an einem sehr langen Hebel sitzt. Sollte mich das mal irgendwann behindern, fechte ich das vielleicht aus. VG T
  14. @TW Allerdings hast Du eine Möglichkeit übersehen legal an eine Waffe zu kommen. Die ehemaligen "Kühlschrank aus dem Fenster Werfer" und "RAF Unterstützer" haben heute sogar einen Waffenschein und können uns unsere Waffen abnehmen! Also bei den Grünen eintreten, Karriere machen, Legalwaffendauerträger werden. WBK, wer braucht denn sowas...
  15. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG). Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit, weil die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung allein Aufgabe der zuständigen staatlichen Organe ist und sonst das staatliche Gewaltmonopol untergraben würde. Die einzige Ausnahme hierzu stellt das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG dar. Da dem Notwehrrecht das oben genannte Rechtsbewährungsprinzip zu Grunde liegt, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden. UND: Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs. http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
  16. TelliPirelli

    CED 7000

    Ich interessiere mich für den CED 7000, obwohl ich mit IPSC nix am Hut habe. Ich schieße viele andere BDS Disziplinen die per Timer gemessen werden, Countdown Funktion ist z.B. auch nett für Präzi oder z.B. Langwaffe Fertigkeit. Was mich aber am meisten reizt ist das er klein genug ist um ihn mit dem Armband so zu nutzen das wenn man eben alleine trainiert man die Hände nicht vom Griffstück nehmen muss um auf Start zu drücken. Und zur Not - mit dem Ladekabel fürs Auto sollte das Ding auf der Fahrt zum Stand doch locker für einen Trainingsabend geladen sein, oder nicht?
  17. Freut mich das Du es verstanden hast, hat aber schon so´n bisschen gedauert
  18. Du meinst bestimmt wie der Erwerb der Waffe einzutragen ist oder?
  19. Ok, aus meiner Sicht steht im Gesetz und der WBK GENAU das abgeschriebene drin. Besser so? @alzi was ist für Dich denn anhand der Einträge eher eine Waffe (natürlich verstehst Du das die Art und das Kaliber zusammen zu verstehen sind, da sachkundig): - halbautomatische Pistole .44 Magnum oder - Seriennummer - Überlassungsdatum - Hersteller Und weiter mit den Interpretationen...
  20. Ist ja ok, interpretieren ist ja nicht verboten. Aber sich selber andauernd Dinge per Interpretation zu verbieten die so gar nirgendwo geschrieben stehen ist nicht meine Welt.
  21. Was mir bei dieser ganz genauen Betrachtung nun auffällt wenn die Theorie von alzi und den entsprechenden stimmen würde müsste dann der Gesetzestext nicht lauten - gilt für die erworbene Waffe ? Es steht dort aber eingetragene Waffe. So sind doch eigentlich die im Gesetz verwendeten Vokabeln, oder nicht?
  22. Dann lese bitte den Text nochmal auf Deiner WBK. Art Bezeichnung der Munition oder Kalibers Berechtigt zum Erwerb bis x x berechtigt zum Munitionserwerb Dort steht doch EINDEUTIGST das der Erwerb der in dieser Spalte erlaubt ist begrenzt ist bis. Da steht nix von gilt jetzt aber nur für die Waffe blabla. Das sind alles ängstliche Interpretationen von etwas was einfach nicht da ist. Was ich hier eher fraglich finde wie wird der Munitionserwerb nach dem Jahr abgeleitet, logisch ist das Dokument in genau DIESER Hinsicht nämlich nicht.
  23. Munerwerb gilt für eingetragene Waffe. Voreintrag gilt ein Jahr. Nach einem Jahr nix mehr Waffe (vor)eingetragen, nix mehr Muni kaufen. Ich verstehe das Problem immer weniger.
  24. Ihr versteht nicht den vorauseilenden Michel in manchen Kollegen hier. Nun seid doch nicht so.
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