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sonnyboy

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  1. Kollaterschaden wird vermutlich unter den Tisch gekehrt. Die Mützenträger werden aber sensibilisiert auf eventuelle Situationen "besonders" zu reagieren Stellt sich die Frage, wie das ausgeht.
  2. Du hast ja Recht. Ich schieße nur mit eigenen legalen Waffen. Ich habe schon solche umbauten gesehen... gibt es unter anderen in CZ. Lauf und Trommel reduziert.... alles möglich. Möchte nicht wissen, wie das funktioniert, es macht Bumm und der Schuss ist auf der Scheibe... frage ab nicht auf welche Entfernung.
  3. Du glaubst garnicht, was man mit einer modernen Drehbank alles machen kann.....
  4. Der ERG 66 (X) ist einer der meisten zum scharfen umgebauten Revolver. Ich hatte meinen noch im original Zustand vor 6 Monaten für 1200€ verkauft!
  5. Sorry, @Olt d.R. war etwas schneller, aber so läuft das eben ab.
  6. @heinzaushh @Wolfgang Seel ich weiß ja nicht wie das bei euch abläuft. Bei einer normalen Kontrollez.B. KFZ Kontrolle, wird ja normalerweise eine Halterabfrage gemacht. Der Dispatcher in der Zentrale ruft über INPOL die Daten ab. In der Regel ist dort vermerkt (gekennzeichnet durch eine bestimmte "Markierung" im System: Inhaber von "Waffen?". Somit kann man im NRW abfragen. Das kann jeder "Mützenträger" durch den Dispatcher veranlassen!
  7. @steven Problem: viele Daten im (N)WR stimmen nicht. Da hast Du ja Recht. Also ist es vom Vorteil, seine Unterlagen immer dabei zu haben. Diese sollten aber mit den NRW Eintragungen übereinstimmen. Über die Richtigkeit Deiner Unterlagen, die Du mit Deiner Behörde abstimmen musst, bist Du selbs verantwortlich!
  8. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/das-nationale-waffenregister/das-nationale-waffenregister-node.html ..... Neben den Waffenbehörden können z.B. auch Polizeien auf Daten des NWR zugreifen. Dies erfolgt in der Regel automatisiert, sodass den Sicherheitsbehörden rund um die Uhr alle einsatz- oder ermittlungsrelevanten Informationen aus dem NWR zur Verfügung stehen
  9. Es geht sogar noch etwas weiter. Mit EFP und permaneter Einladung zum Schießen sowie als Mitglied in einem CZ SV kann und darf man das auch. Grundsätzlich darf man aber keine Waffen im KFZ lassen wenn man zu Einkauf geht, also das KFZ verlässt. Die sin dadrüber eben etwas besser auf das WaffG eingestellt.
  10. Die Kosten für die Neubewaffnung belaufen sich laut Behörde auf 7,4 Millionen Euro. ... wir habens ja... ca. 6200.-€ pro Stück.....
  11. Vielleicht braucht er für die nächsten 6 Monate eine vom Staat bezahlte Unterkunft ( geheitzt ) mit täglich 3 Mahlzeiten und kostenlosen TV Empfang.
  12. Es kommt darauf an, wieviel Sterne der auf der Schulterklappe hat. 1 Stern = kann lesen 2 Sterne = kann schreiben 3 Sterne = kennt einen der lesen und schreiben kann.
  13. .... läuft bei uns in der Stadt und im Landkreis genau so.
  14. Ich vermute es wird hier auf die "ORDER" der Mützenträger ankommen. Gegenüber der Straßenseite ? oder 50 Meter? oder bereits auf der Zuhart zum Markt? Das wird schon irgendwie geregelt sein. Das Problem ist: Keiner wird es wissen. Also wahrscheinlich Auslegungssache.
  15. Schau mal hier: Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Abschnitt 1: Verbotene Waffen Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: 1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge - höchstens 8,5 cm lang ist und - nicht zweiseitig geschliffen ist, soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt;
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