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Empty8sh

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Alle Inhalte von Empty8sh

  1. Das Urteil ist seit Karfreitag als Gerücht unterwegs (wohl nach der Zustellung an die Prozessteilnehmer) und seit kurz nach Ostern auch auf der Website. Der DJV hat binnen 1-2 Tagen reagiert gehabt. Hexen kann keiner! Das hoffe ich, darauf werde ich mich stützen müssen. Die haben explizit Verwaltungsrecht mit drin.
  2. Ohne offizielle Weisung macht der betreffende SB sowieso nichts von sich aus. Ein dauerhafter Hängezustand ist für uns genauso ungesund. Wir brauchen das Urteil nicht vor dem BMI, BMLE oder StMI geheimhalten, die kennen das eh schon. Da muss früher oder später sowieso Klarheit geschafft werden. Wenn aber die SB aber bereits JETZT über die Briefeflut reden, dann kann das auch die Entscheidnung der Ministerien beeinflussen. Dann ist es nix mehr mit "Macht mal". Das wird nach oben gemeldet und sollte dann dort mit einer genauso großen Briefeflut ans BMi dort einschlagen. Wegducken und Kopf in Sand stecken ist genauso verkehrt, irgendwann schlägt der Meteorit sowieso ein. Beste Grüße Empty8sh
  3. Nein, das war als Szenario für den Sachbearbeiter gemeint. Der sitzt da friedlich und muss normalerweise seiner Jägerschaft die Stempel in die WBk hauen oder den Jagdschein verlängern. Und plötzlich rollt da eine Lawine an neuen Anweisungen und Telefonaten auf ihn zu...und das heißt MEHR ARBEIT. Und ÄNDERUNGEN im normalen Arbeitsablauf. Das mag kein Sachbearbeiter. Beste Grüße Empty8sh EDIT: Hab es im vorherigen Post nochmal klarer formuliert, war vielleicht zweideutig. Sorry!
  4. DAS ist exakt das, was mir Hoffnung gibt. Verbunden mit der Tatsache, dass sich jetzt schon der ein oder andere Sachbearbeiter in Behörden oder Innenministerium davor graust, wie eine Einsammlung von hunderttausend Jagdbüchsen problemlos über die Bühne gehen soll. Da muss der Sachbearbeiter, der sonst friedlich die WBK stempelt, nun plötzlich: Recherchieren im NWR, Briefe schreiben, Klagen und Widersprüche zu Kenntnis nehmen, sportliche Bedürfnisbescheinigungen entgegennehmen und prüfen, im NWR die entsprechenden Klicks machen, dann bei den verbleibenden mit Polizei die Waffen einsammeln, in die Asservatenkammer stellen, evtl. zur Vernichtung freigeben...und das alles dokumentiert in dreifacher Abschrift mit Stempel. Während zeitgleich die Telefone heißlaufen, weil besorgte und angepisste Jäger ihren Frust an dir auslassen. Prost. Ich finde, wir sollten eine Art Aktionsplan aufstellen, um die Initiative zu behalten, z.B. spontan gesagt: 1) Politiker in den Innen/Landwirtschaftsausschüssen von Bund und Ländern anschreiben und Rechtssicherheit fordern 2) Verbände anschreiben und Druck ausüben ? 3) Sachbearbeiter anrufen und nerven ? 4) BMI und StMi anschreiben und um Klarstellung bitten ? etc etc. Mögiichst viel Briefmüll bevor überhaupt einer im Ministerium oder den Behörden eine Strategie ausgearbeitet hat. Was meinst ihr? Beste Grüße Empty8sh
  5. Das wird wohl vom Echo der Geschichte abhängen. Irgendwann werden verunsicherte SB nachfragen, ob sie Selbstlader noch eintragen dürfen. Das geht erst an's StMI und dann weiter an's BMI.Sollten dann zusätzlich ersten Bedürfnisse widerrufen werden und die erste Klagewelle rollt, dann wohl schon. Natürlich könnten die auch versuchen, es einfach auszusitzen. Wir müssen uns GEMEINSAM auf alle Eventualitäten vorbereiten... Beste Grüße, Empty8sh
  6. Bisher zwei Bestätigungen von CSU-Innenausschussmitgliedern. Sie arbeiten daran (was ich glaube, da sie bereits beim EU-Krempel tätig waren).Weitere Infos, v.a. auf Bayern bezogen, folgen. Beste Grüße Empty8sh
  7. Das Problem ist, dass die Behörden jetzt effektiv Narrenfreiheit haben. Die können Eintragungen oder Bedürfniswiderrufe mit Verweis auf das Urteil begründen. Mein bayerischer SB meinte: "die können sowas nicht bringen", in Bezug auf eine potentiellen, allgemeinen Bedürfniswiderruf auf Anweisung des BMI oder StMI. Warten wir mal ab, was das BMI dazu als Info rausgibt. Falls es keine allgemeine bundesweite Anweisung gibt, werden wohl Behörden wie in NRW oder BaWü Schnellschüsse versuchen. Sollten diese allerdings erhebliche Komplikationen mit sich bringen, was ich vermute, wird das alles an Momentum verlieren. Beste Grüße Empty8sh
  8. Ist die als Kategorie C (3.3) eingetragen? Wenn Kategorie B (2.4 oder 2.5), dann ist automatisch von einer größeren MagazinKapazität auszugehen. Beste Grüße, Empty8sh
  9. Danke, ich hatte die Pumpflintengeschichte als ein einzelnes Verbot im Kopf. Mea culpa. Beste Grüße Empty8sh
  10. Auf einen grünen Zweig kommen wir zwei eh nimmer, aber lass dir schmecken. Zum Wohl
  11. Ich stimme dir absolut zu, dass das insgesamt eine Sauerei ist. Evtl. droht uns ja demnächst eine Umstellung auf Schränke Klasse 0 aufwärts, das wäre wieder so eine Salamischeibe. Nur gab es bisher anscheinend keine staatliche Enteignung, die per Klageweg bestätigt wurde. Das gibt mir Hoffnung. Wenn einer klagt, schließen sich bald andere Betroffene an. Und wenn es nur 10% der Jägerschaft ist.
  12. Bundestag, Drucksache 18/723, 06.03.2014 Und wie groß war die Anzahl der betroffenen Leute? Wie viele hatten Klappschaft oder Pistolengriff (was recht billig zu ändern ist), wie viele hatten zu kurzen Lauf (teurer). Beste Grüße Empty8sh
  13. Will ich nicht bestreiten. Aber Chappi behauptet, es wären 2009 mehr Leute von potentiellen Enteignungen betroffen gewesen als jetzt durch das Urteil des BVerwG. Was gemäß meines Wissensstandes nicht stimmt. Es gibt 647.584 Halbautomaten in D, und ca. 300.000 Jäger. Wie hoch da die Deckungssumme ist, kann ich nur raten. Dennoch werden es wohl wesentlich mehr sein als Besitzer von PSM-Pistolen oder kurzen VSRF. Beste Grüße Empty8sh Richtig, aber Enteignungen gab es nicht. Also erzähl keinen Stuss und pöbel mich zeitgleich als unwissend an.
  14. Meiner Erinnerung nach wurden die PSM und kurzen VSRF bereits 2002 verboten, richtig? 2009 gab es Verschärfungen zur Aufbewahrung, Anhebung der Altersgrenze, Einführung NWR. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass ein bestimmter Waffentyp 2009 verboten wurde. Wenn doch, welcher war es? Beste Grüße Empty8sh
  15. Ich frage mich immer, wenn im Waffenrecht (wo ich mich noch am ehesten auskenne) solche Böcke gebaut werden, was machen die dann in wirklich lebenswichtigen Bereichen für Stuss. Arbeitsrecht, Gesundheitswesen, Infrastruktur, Sicherheit etc. Beste Grüße Empty8sh Was wurde denn nach Winnenden exakt an Schusswaffen verboten? Hab das nicht mehr im Detail im Kopf... Beste Grüße Empty8sh
  16. Diese Gefahr besteht leider immer, du hast recht. Dennoch, diesmal sind erstens mehr Leute betroffen und v.a. nicht gerade die "Außenseiter" mit exotischen Waffen (black rifles, PSM etc.), zumindest in Bezug auf das BVerwG-Urteil. EU-weit rechne ich generell mit mehr Widerstand, v.a. aus schweizerscher, tschechischer, osteuropäischer, baltisch und skandinavischer Richtung. Man kann hoffen, dass das etwas wie ein Dominoeffekt wirkt, ähnlich wie z.B. bei den Wahlsiegen der AfD. Beste Grüße Empty8sh
  17. Danke, Guntalker, hatte ich vermutet. Ab jetzt braucht mir keiner mehr Stories von der Enteignung von kurzen VSRF, PSM-Pistolen oder Butterfly-Messern erzählen. Es gab keine Enteignung, es war eine juristische Finte, gegen die keiner geklagt hat. Warten wir mal ab, was passiert, wenn ein hundertausend deutscher Jäger oder irgendwann 7 Millionen Legalwaffenbesitzer in Europa klagen. Beste Grüße Empty8sh
  18. Kannst du dich an die Argumente gegen eine Klage noch erinnern? Beste Grüße Empty8sh
  19. Sag das mal den Spezialisten, die mich gerade in den Facebookgruppen niedergemacht hatten, weil ich gemeinschaftlich nach Lösungen (Bedürfnis verschieben, Klagemöglichkeiten, Aufrechterhalten des Bedürfnisetc.) suchen wollte. "Verfrühter Gehorsam, typisch deutsch, zu Kreuze kriechen, Feigling, wehr dich und heul nicht". Beste Grüße Empty8sh
  20. Ich interpretiere das auch für Röhrenmagazine, die nur mit einem Holzstab oder zwei kleinen Schweißpunkten begrenzt wurden. Ebenso Clip-Systeme wie Garand oder Ladestreifen wie SKS. Einzige Ausnahme sollten die Klappmagazine nach französischem Vorbild sein. Beste Grüße Empty8sh
  21. Ich habe insofern Glück. Einer ist durch BKA-Bescheid gedeckelt, einer ist KK-Altschrott für 30€ (den können sie gerne einlagern, den tauch ich vorher noch in Kosmoline und Schweinefett), bleiben 3 übrig. Ist trotzdem ein Problem für Jäger mit mehr Selbstlader oder nicht AWaffV §6-konformen Waffen. Beste Grüße Empty8sh
  22. Feuerwerker, Raketenbauer, Quad- und Motocrossfahrer...sowas würde ich mal tippen.
  23. Hallo scott, danke für die Einschätzung Ich habe mal nachgezählt, 24 Trainingseinheiten in D, 9 Trainingseinheiten in I, 2 Vereinsmeisterschaften seit April 2015. Keine meiner Waffen ist gemäß AWaffV §& ausgeschlossen. Lauflänge mindestens 42cm, bis auf KK alle über 40mm Hülse, KK kein Anschein, keine Bullpup. Immerhin ein Lichtblick! Beste Grüße, danke nochmal Soll heißen, wenn du ein Ar15 mit 10,5" oder 14,5" hast, muss der Umbau ähnlich den zugelassenen .22lr und 9mm-ARs entsprechen? Also Festschaft, Röhrenhandschutz, MFD weg etc.? 2-Schuss-Lösung hatt ich noch eine Idee. Magazinblock aus Plastik mit Schloss dran. Blockiert den Magazinschacht und erlaubt nur einzelnes Laden von Patronen in die Kammer. Schlüssel verbleibt bis Klärung der Sache beim BüMa? Sowas wie hier, nur ohne Blockierung der Kammer:
  24. Darf ich aus Unwissenheit mal nachfragen: Ich bin seit Jahren Jäger und habe 5 Halbautomaten (Kugel GK/KK, Schrot) auf Jagdschein. Sportlich zugelassen wären alle. Einer hat BKA-Bescheid. Ich bin seit 2011 im DSB (Bedürfnis für 2 Kurzwaffen) und seit Januar 2016 auch im BDS. Für eine klassische Bedürfnisbeantragung wäre also die Zeit zu kurz. Ich kann aber definitiv mehr als 18 Trainingseinheiten im letzten Jahr nachweisen. Bist du der Meinung, dass das für einen Nachweis sportlichen Schießens reicht? Ich ging davon aus, dass ich jetzt für jeden Halbautomaten ein entsprechend neues Bedürfnis beim BDS/DSB beantragen muss, inklusive 1 Jahr Wartezeit. Kannst du mich da aufklären? Beste Grüße Empty8sh
  25. Der Bullet Button ist mit einer Patronenspitze oder einem anderen länglichen Gegenstand zu betätigen. Das wird unter haushaltsübliches Werkzeug fallen, also einfache Konvertierung, bleibt also Kategorie B5 und fällt nicht in Kategorie C. Die einige Lösung wären Klappdeckelmagazine, aber ich bezweifle schwer, dass man dies einfach umbauen kann. Beste Grüße Empty8sh
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