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Raiden

WO Silber
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Beiträge von Raiden

  1. Er hat da mit Sicherheit eher an seinen spochtlichen 6-Schuss-Revolver gedacht.

    Mal davon ausgehend, dass er das wirklich gesagt hat und es ihm nicht in den Mund gelegt.

    Kann mir gut vorstellen, dass er vielleicht etwas in der Richtung: "Unsere größte Kapazität liegt bei unseren Revolvern mit 6 Schuss" geäußert und der Schreiberling dann was passendes dazu gedichtet hat. Wäre nicht das erste Mal.

    Wenn er das aber wirklich so gesagt hat, jo mei, dann würde aus auch nicht wundern. In dubio pro reo. 

  2. Wenn das Bedürfnis bei einem Erwerb nach 12 unbeachtlich wird und man auf einem Jägerstand verkehrt, dann soll man also als Gastschütze mit einem MP5-Klon ballern dürfen? Ich glaube nicht.

    Und woraus soll sich aus  Nummer 1 die Einschränkung auf sportliche Waffen ergeben?

     

    Nummer 1 ist für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse gedacht.

    Wenn man keine Erlaubnis braucht, ist man auch kein Inhaber.

    Ebenso kann man keine Berechtigung nach Nummer 1 nachweisen, wenn man keine Berechtigung braucht.

    Die Begründung der AWaffV sagt doch eindeutig, wie die Nummern zu verstehen sind.

     

     

    Screenshot_20230217-182712~2.png

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  3. vor 51 Minuten schrieb HBM:

     

    Warum genau ist jetzt ein HK416 Lower ein verbotener Gegenstand?

     

     

     

    Weil ein (vollautomatischer) Lower eines HK416 wesentliches Teil einer Kriegswaffe ist. Wesentliche Teile von Kriegswaffen, die vom Kriegswaffenkontrollgesetz nicht erfasst sind, werden vom Waffengesetz erfasst.

    Lower im Kriegswaffenkontrollgesetz nicht genannt. Lower im Waffengesetz genannt, vollautomatisch, ergo verbotenes wesentliches Teil.

  4. An die ganzen "Fachwisser":

    Wenn ihr schon alle meint, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, dann lernt erstmal, zwischen 'Anmeldung' und 'Besitzerlaubnis beantragen' zu unterscheiden. 

    Denn schlicht angemeldet hat seine wesentlichen Teile garantiert niemand, denn das war nach Paragraph 58 überhaupt nicht vorgesehen.

    Wenn schon klugscheißen, dann richtig!

     

    Und meine Fresse, da hat der TE  mal Upper und Lower verwechselt - Weltuntergang! Dann hat der verbotene Lower eben ein Auto Sear Pin Hole.

    Jeder weiß, was gemeint ist und wirum es prinzipiell im Thread geht, aber stattdessen muss man wieder seitenlang drauf rumhacken.

    Und nur weil man ein AR15 besitzt oder schonmal damit geschossen hat, heißt das nicht, dass man davon auch Ahnung hat.

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  5. vor 46 Minuten schrieb ASE:

     

     

     

    Die entbehrliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz, damit man damit auf der Schießstätte schießen kann, ist aber immer noch etwas anderes als das Schießen nach Paragraph 9 AWaffV selbst.

    Denn ein Bedürfnis kann derjenige (wir gehen im Thread von jemandem ohne eigene Erlaubnis aus) nicht nachweisen. Nummer 1 verlangt aber zum einen den Nachweis der Berechtigung zum Erwerb und Besitz (wäre über den 12er gedeckt) und dass das Schießen innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt.

    Dem Schützen mit nicht nötiger Erlaubnis nach Paragraph 12 bleiben zum Schießen also die Nummern 2 und 3.

    Zugegebenermaßen könnte zu man Nunmer 1 jetzt auch sagen, dass eine entbehrliche Erlaubnis auch eine Bedürfnisgrundlage entbehrlich macht.

    Dem gegenüber steht aber, dass ein "Spaßschießen" mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen seitens des Gesetzgebers nicht gewünscht ist.

    Würde man zum Schießen nach Nunmer 1 nur die Ausnahme nach dem 12er WaffG benötigen, könnte man das damit umgehen.

    Deswegen ist die Nummer 3 auch so formuliert, wie sie formuliert ist

     

    Jedenfalls ist Nummer 1 primär für die oben beschriebenen Fälle gedacht, für Gastschützen die Nummern 2 und 3, siehe dazu und zur nicht gewünschten Umgehung des Schießens mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen die Begründung zur AWaffV.

    • Wichtig 1
  6. Es ist zu beachten, dass zwischen den Nummern 1, 2 und 3 ein ODER steht.

     

    Edit: Der Seeherr war schneller.

     

    Nach Nummer 1 können grundsätzlich alle Erlaubnisinhaber schießen, wenn es innerhalb des eigenen Bedürfnisses geschieht.

    Zum Beispiel Einschießen oder Munitionstest eines Sportschützen( denn das ist kein sportliches Schießen nach einer SpoO nach Nummer 2, es liegt aber dennoch eine durch das Bedürfnis gedeckte Tätigkeit vor).

    Oder das Schießen eines Büchsenmachers, eines Jägers oder eines Sachverständigen auf einer Schießstätte.

     

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    • Wichtig 1
  7. vor 3 Stunden schrieb coach1964:

    Deswegen gibt es ein Regelwerk, wo drin steht was für Schuhe zugelassen sind und was nicht....bei mir gehst auch heim wenn du in Tarnklamotten kommst

     

    vor 3 Stunden schrieb coach1964:

    ...bei mir gehst auch heim wenn du in Tarnklamotten kommst

     

    Sich in Räuberzivil mit Schutzweste, Kevlarhelm und Panzerfaust ablichten zu lassen, hinterlässt natürlich einen viel besseren öffentlichen Eindruck.

    • Gefällt mir 1
  8. vor 33 Minuten schrieb karlyman:

     

    Gebetsmühlenmodus an

     

    Waffen  werden/sind geladen...  Magazine  werden/sind befüllt oder bestückt.

     

    Gebetsmühlenmodus aus

     

    Ich wäre ja froh, wenn mal irgendjemand zwischen Kaliber und Patrone unterscheiden könnte und du kommst gleich mit solchen Feinheiten :crazy:

     

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  9. Als Aufsicht könnte man ja alternativ auch einfach mal die Kirche im Dorf lassen.

     

    Ansonsten halte ich mich tatsächlich von solchen kleingeistigen Sitten fern.

    Wenn der Betreiber des Stands bzw. dessen Aufsichten nur eine Patrone in die Büchse laden lassen, weil, O-Ton, "sonst die Unfälle zunehmen", muss er halt auf Umsatz verzichten.

    Das sind dann die gleichen Kaliber, die bei einem gefüllten Magazin Schnappatmung bekommen, aber das Maul nicht aufbekommen, wenn jemand die gesamte Schützenreihe beim Auspacken überstreicht.

    Ironischerweise erfolgt beim Ansprechen oft: "Ist ja nicht geladen" :crazy:

     

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