Raiden
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Suche weiterhin und zusätzlich einen:
Pistolengriff M16A1
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Laut AWaffV:
mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
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Ich korrigiere mich und behaupte, dass das BKA hier nicht ganz richtig liegt.
Das Einsetzen eines normalgroßen Magazins macht aus der Waffe lediglich eine Kat.A-Waffe. Kat. A heißt aber nicht automatisch verboten.
Verboten laut Anlage 2 WaffG sind die Magazine und Waffen mit festem Magazin mit Kapazität über X Schuss.
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vor 2 Stunden schrieb 444 marlin:
Zählt jetzt ein .22 Selbstlader (zb. Erma 30M1 Nachbau in 22 lr ) zum Grundkontigent oder nicht ?
Gruß
Du zitierst einen über 5 Jahrzehnte alten Gesetzestext.
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Wie ist das formuliert?
Ich denke, dass bei der standardmäßigen Magazin-Umgangserlaubnis die Waffe dennoch zur Kat. A würde.
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Wie meinen?
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Ist doch schon lange klar: völlig undurchdachter und unpraktikabler Behörden-Schwachsinn, bei dem auch gar nicht gewollt ist, dass es durchdacht und praktikabel ist.
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Am besten find ich die Kapazität bei Nr. 3.5: "Trommel"
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Wat?
Aufsitzend heißt 10cm/11cm Hochschuss auf 25m.
Die Fallscheibe hat nen Durchmesser von 20cm, also genauso groß wie das Schwarze.
Wieso sollte man jetzt auf einem anderen Stand nicht wissen, wo man hinzielen soll?
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vor 25 Minuten schrieb Tatonka:
Noch der Hinweis, bitte in die Anhänge zum WaffG schauen
verboten sind Kurzwaffen im Kaliber kleiner 6,3mm, daher gibt es in Deutschland keine.223 Pistolen für Jäger und Sportschützen.
Du solltest das ganze Gedankenexperiment um ein anderes Kaliber konstruieren.
Colt AR-15 SP1 von vor 1970 hergestellt, Schubschaft und kurzen Lauf dran. Verkürzen ist ja kein Herstellen, sondern Bearbeiten und das führende wesentliche Teil wird auch nicht ausgetauscht. Sollte machbar sein (wenn man denn solch ein frühes SP1 findet ).
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vor 3 Minuten schrieb sealord37:
Also wenn, dann reicht der Nuller.
Na dann lies nochmal nach.
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Am 16.8.2023 um 15:15 schrieb ASE:
Es ist unlogisch, das diese Erleichterung auch für den Besitz gelten soll: Das Bedürfnis für den Besitz eine konkreten Waffe jenseits des GK mussr für jede Waffe dieser Waffen glaubhaft gemacht werden.
Woran jetzt das Problem liegt mit jeder dieser Waffen einmal im Jahr einen Vereinswettkampf zu schiessen, wie es beim BDS nun Praxis lässt sich nur noch mit kindlichem Trotz erklären.
Es ist unlogisch anzunehmen, dass mit jeder ÜK-Waffe Wettkämpfe geschossen werden sollen, wenn der überwiegende Teil der ÜK-Waffen lediglich zur Ausübung einer weiteren Disziplin und nicht für den Wettkampfsport beantragt und genehmigt werden.
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bisgaardnielsen at gmail dot com
Die funktioniert.
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Der Vorteil liegt darin, dass dir übereifrige Aufsichten keine 11. Patrone ins Magazin kloppen und dich disqualifizieren wollen.
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Kürzlich ist die neue Version 3.0 des BKA-Leitfadens erschienen.
Hierin ist erstmals eine Klarstellung zu 10-/20-Schuss-Magazinen enthalten:
Maßgeblich ist die bestimmungsgemäße Kapazitätsangabe des Herstellers oder Konstrukteurs.
Im Zusammenhamg damit wird eine Kapazitätstoleranz von einer Patrone zugestanden.
"Bei der waffenrechtlichen Einstufung von Magazinen für Zentralfeuer-
Munition ist bzgl. der Patronenkapazität des Magazins die
bestimmungsgemäße Verwendung der Magazine zu bewerten, die sich aus
der technischen Widmung des Konstrukteurs bzw. des Herstellers
ergibt.
Entscheidender Anhaltspunkt hierfür ist insbesondere die auf dem
Magazingehäuse und der technischen Dokumentation durch den Hersteller
angegebene maximal bestimmungsgemäß zulässige Patronenanzahl, welche
jedoch maximal eine Patrone geringer sein darf als das tatsächliche
technische, jedoch nicht bestimmungsgemäße, Fassungsvermögen."
Fun fact:
Im Gegensatz zum Leitfaden 2.0 hat der H&K USC nun plötzlich doch ein unteres Gehäuse 🤭
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Der Titel sagt ja schon alles!
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Was ist in der CX4-/MX4-Geschichte abschließend entschieden worden?
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Diese "Unsicherheit" bezüglich der Wechselläufe rührt wahrscheinlich von der Unsitte her, Patronen als Kaliber zu bezeichnen. Das bekommen ja nicht einmal Hersteller auf die Kette.
.223 Remington zum Beispiel ist kein Kaliber, sondern eine Patrone/Patronenbezeichnung.
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Welches Kaliber wird wohl bei "Wechselläufen gleichen oder geringeren Kalibers" gemeint sein? Hat ein Lauf etwa ein Geschosskaliber?
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Causa Habeck:
Es geht überhaupt nicht darum, keine Gesetze zu haben. Es geht darum, nur wirklich notwendige Gesetze zu erlassen; das Ausufern und die wachsende Übergriffigkeit ist das, was von Freiheitsfreunden kritisiert wird.
Zwischen Anarchie und Autokratie gibt es dann doch noch einige Abstufungen.
Dass Habecks Aussage unserem Foren-Che-Guevara-Jünger gefällt, überrascht nun wirklich nicht.
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vor 1 Stunde schrieb Mateusz:
und der Transport ist nun mal im "verschlossenem" Behältnis vorgegeben.
Kannst du diese Scheißhausparole auch belegen?
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Meine Güte, kratzt mal den Sand aus euren Mumus. Harte Couch-Commandos, aber bei einem vermutlich nicht ganz ernst gemeinten Begriff gleich das Rumflennen anfangen.
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Suche Brownells 4x21 Carry Handle Scope
in Marktplatz - Schottenzentrum
Geschrieben · Bearbeitet von Raiden
Gummiüberzieher? Halt das Teil ohne die A2-Fingerrille.