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Raiden

WO Silber
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Beiträge von Raiden

  1. vor 18 Minuten schrieb ACR:

     

    Dein Geschreibsle zeigt überdeutlich, dass Du weder am Schieß- noch am Jagdsport wirkliches Interesse hast, sondern einfach nur Waffen haben willst. 

     

    Der Eingangspost liest sich zwar wirklich wie von einem U-Boot, aber stellt euch mal vor, er wäre Österreicher. Dann könnte er einfach in einen Laden gehen und diesen nach Vorlage des Ausweises mit einer Waffe wieder verlassen. Schrecklich!

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  2. Bevor mir irgendwelche Traumata unterstellt werden, sollte man vielleicht auch das Zitat, zu dem ich geschrieben habe, berücksichtigen und das nicht nur auf 'ein Jahr KK' reduzieren.

    Aber ist schon schwierig im WO mit Lesen und Verstehen.

     

    "nach dem ersten Jahr kann man dann mal schauen ob Sie ein Bedürfnis über uns anmelden dürfen“

     

    Was gibt es da zu schauen, ob er darf? Wenn er die Voraussetzungen erfüllt und man davon ausgeht, dass er regelmäßig trainiert hat in diesem einen Jahr, dann gibt es da nichts zu schauen, ob er gnädigerweise darf!

     

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  3. vor 5 Stunden schrieb Hoppsi:

     

    Und aussagen wie „nach dem ersten Jahr kann man dann mal schauen ob sie ein Bedürfnis über uns anmelden dürfen“ machen es dann auch nicht viel besser. 

     

     

    Nimm Abstand von denen, massive Red Flag!

    Ein Jahr nur KK ist schon anmaßend genug.

    Aber hier lebt sich ein Vorstand mit Geltungssucht aus. Die haben nix zu entscheiden, sondern dir das Training und die Mitgliedschaft als Notwendigkeit für den Antrag für die Bedürfnisbescheinigung zu bestätigen. Wenn's hart auf hart kommt, ist die Bestätigungsunterschrift auch einklagbar.

    Auf solch ein Theater hat aber niemand Lust. Deswegen: guck dich weiter um!

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  4. vor 50 Minuten schrieb steven:

     

    Im Gesetz steht klar drin, wenn rechtzeitig angemeldet gilt das Verbot für den Anmelder nicht. 

    Der kann damit machen, was er will.

     

     

    Gerade darüber scheiden sich die Geister.

    Nur weil Bayern und Sachsen das in Merkblätter geschrieben haben, muss es nicht stimmen.

     

  5. Ich denke, es geht eher auch um das allgemeine bzw. das Wesen einer Beurteilung und dass es so etwas wie eine "Zulassung", "Freigabe" oder gar Pflicht zum Vorhandensein einer Beurteilung nicht gibt.

    Und dass eine Waffe von Hersteller X ganz sicher keinen Anschein hat, wenn es zur optisch gleichen Waffe vom Hersteller Y schon eine positive Beurteilung gibt.

  6. vor 3 Minuten schrieb sidolin:

    Hab ich gerade erklärt, weiss nicht, was man da nicht verstehen kann.....

     

    Die Erklärung ist aber falsch. 

    Es wird nichts "zugelassen", es wird geprüft, ob etwas ausgeschlossen ist. Himmelweiter Unterschied!

    Pflicht ist eine Beurteilung schon dreimal nicht.

    Es ist faktisch nicht möglich, dass zwei optisch gleiche Gegenstände zu unterschiedlichen Bewertungen führen.

     

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  7. vor 2 Minuten schrieb sidolin:

    Das Problem hat man mir folgendermassen erklärt: Eine Waffe ( z.B. Hera) wird in einer bestimmten Ausführung vom BKA incl. dazu passendem Foto zugelassen. Jetzt meint jeder, der AR- Clon von Schmeisser oder was weiss ich- ist auch zugelassen- bei gleichem Aussehen. Das ist schlichtweg falsch. Das BKA nimmt übrigens mittlerweile 250 Doppelmark für 2 A4 Blätter ( Farbausdruck mit Foto) .....

     

    Vielleicht sollte der Erklärer sich das nochmal erklären lassen, wie ein optisch gleicher Gegenstand einmal einen Anschein erwecken können soll und einmal nicht.

  8. Und bei ner 10/22 kann man das selbständig beurteilen und bei nem sportlich gestylten AR mit kurzer Hülsenlänge/kurzem Lauf, bei denen es zu ähnlichen Waffen/Konfigurationen bereits Beurteilungen gibt, ist das plötzlich nicht mehr möglich?

    Wer sagt denn, dass der 10/22-Schaft keinen Anschein erweckt, das BKA? Oder kann man sich das selbst herleiten?

  9. vor 16 Minuten schrieb Hitman:

     

    Es gab bei einigen Waffen Anbauteile, bei der das BKA selbst darauf hinweist, dass es einer Prüfung der gesamten Waffe bedarf. In dem Fall hat der Schütze entsprechenden Einzel-BKA-Bescheid vorlegen können. Und auf Grund von einem Einzelbescheid, soll man sich nun "orientieren" können, wie es sich bei anderen Waffen ausgeht?

     

    Ja.

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  10. Nö, er meldet sich nicht, weil er nicht einmal im BDS ist.

    Dennoch sollte man meinen, dass auf einer DM Personal eingesetzt wird, welches entsprechend geschult ist. Mittlerweile sollte sich rumgesprochen haben, was im Rahmen des Möglichen ist und was nicht. Und was kritisch ist und was nicht. 

    Vor allem im BDS scheint das aber ein Problem zu sein.

    Nach den allgemeinen Schilderungen (auch vergangener Jahre) wird offensichtlich nicht einmal verstanden, was das Wesen einer BKA-Beurteilung bzw. dass diese keine Pflicht ist. Das standige Gerede von sportlichen "Zulassungen" macht das nicht besser. Zulassungen gibt es nicht, es wird höchstens etwas ausgeschlossen. Das ist in diesem Fall nicht einmal Rabulisitk, sondern hat die seit Jahrzehnten andauernden Fehldeutungen und Diskussionen zur Folge.

    Aber da redet man sich den Mund fusselig. Wundert aber nicht, wenn Sachkundige z.B. von "Kalibern" reden und Patronen meinen.

     

    Übrigens war ich auch schon im Leitungspersonal von Landesmeisterschaften aktiv, hab die dollsten Dinger erlebt und hab mir entsprechend meine Meinung gebildet.

    Hab daher auch schon Waffenkontrollen (z.B. Abzugsgewicht) erlebt à la "die Waffe kenne ich vom letzten Jahr, die passt schon".

    Außerdem wird auf jedem Wettkampf in irgendeiner Art und Weise beschissen. Wer das negiert, läuft blind über die Stände.

    Von Dingen wie der Nichtkenntnis der Standleitenden über Disziplinabläufe (auch auf DMen) fange ich gar nicht erst an.

    Ja, das Personal macht das freiwillig. Dann sollte es sich aber auch entsprechend vorbereiten, sonst ist Frust auf beiden Seiten vorprogrammiert.

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