Mit diesem Sachvortrag wirst Du Dich hier schätzungsweise nicht sehr beliebt machen, zumal er nicht gerade von soliden Sachkenntnissen zeugt.
Der unbestimmte Rechtsbegriff der „kriegswaffenähnlichen“ Waffe hat in der Vergangenheit zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten und Zuständen unerträglicher Rechtsunsicherheit geführt, zumal dieser juristisch uferlos ist.
Alle die schon zu Zeiten des alten "Anscheinsparagraphen" geschossen haben, wissen was das für ein Alptraum war - sogar für die Behörden. Man musste technisch und optisch absurde Waffen konstruieren, nur um die Merkmale zu vermeiden - und ganz auf der sicheren Seite war man nie. All das wird man nutzen, um letztlich solange Druck zu machen, bis alle Halbautomaten weg sind. Dannach ist dann die nächste Waffengattung dran (Pistolen, Vorderschaftrepetierflinten). Es wird dabei nicht sein bewenden haben, wacht bitte auf.
Bestandsschutz wird es ohnehin nicht geben, die Grünen und die SPD wollen diese Waffen sofort loswerden. Sie wissen genau, wie sehr sie dem Schießsport schaden, wenn 600.000 Gewehre entschädigungslos abgeben werden müssen. Der nächste Schütze wird sich dann nämlich genau überlegen, ob er 5000 EUR in ein Gewehr investiert, dass dann bei der nächsten Runde weg ist.
Entgegen der landläufigen Meinung ist rechtlich auch unproblematisch möglich, das ist nämlich garkeine "Enteignung", sondern rechtlich gesehen eine Schrankenbestimmung des Eigentums.