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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. das OVG NRW hat also ein Urteil erlassen/gefällt. dieses Urteil entfaltet seine Wirksamkeit genau wo und gegenüber wem? war eine rhetorische Frage (da von heletz und cabu schon beantwortet), soll Dir aber trotzdem als Denkanstoß dienen. gruß alzi
  2. und genau deswegen nochn full-quote oder? ... sehr logisch, sehr konsequent! (die informationen sind öffentlich zugänglich insofern kein problem, aber du hast in gewisser weise auch recht, ein link darauf wäre vermutlich ebenfalls ne möglichkeit gewesen) besinnliche grüße alzi
  3. setz ihn in verzug und besteh auf der lieferung. wenn er seine "kunst" versteht, dann weiß er dass das teil nicht erlaubnispflichtig ist. er muss also liefern. SOLLTE botacks vermutung zutreffen, dürfte ihn (den händler) evtl. ein sanfter "druck" auf den richtigen knopf etwas geneigter machen. gruß alzi
  4. alzi

    Drilling auf Neugelb?

    das steht genau WO? ... ausser bei Joe.... und Pippi Langstrumpf "ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt" ? tschuldige, aber so langsam wird lächerlich! gruß alzi
  5. alzi

    Drilling auf Neugelb?

    sprach der michel "was ich nicht brauch, das braucht auch kein anderer" genau SO kommt mir die diskussion hier vor: typisch deutsch! mit kopfschüttelndem gruß alzi PS: sorry für OT! aber bei solchen mitspielern brauchts keine gegner.
  6. WaffG §15: "(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der .... 7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese .... B) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und" D.h. der Verein hat die Nachweise zu führen und der Verband hat dieses zu regeln und zu überwachen. Hier zeigt es sich, dass es sehr sinnvoll für einen Schützen ist, ein persönliches Schießbuch für seine Nachweise zu führen, umso mehr, je öfter er nicht auf seinem "Heimat"-stand schießt. Ich hatte mal iregendwo gelesen, kann das jetzt aber auf die Schnelle nicht finden ( könnten Verbandsrichtlinien gewesen sein), dass der Verein die Nachweisführung in den ersten 3 Jahren auch an das Mitglied delegieren kann, d.h. das Mitglied führt ein persönliches Schießbuch. Gegenfrage: Welcher Verband schreibt ein Standbuch vor? Von den WBK der Mitglieder hat der Verein nur dann Kenntnis, wenn die Mitglieder regelmäßig schießen, es also offensichtlich wäre, und wenn "über den Verein" Bedürfnisanträge an den Verband gestellt werden. Dies ist auch die einzige Möglichkeit für den Verband von vorhanden WBK zu erfahren. gruß alzi
  7. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    tauri, nur mal so aus neugierde..... gegenfragen hast du ja viele.... hast du auch die antworten dazu?.... könnte mir lebhaft vorstellen, dass genau das doch den klaus12 brennend interessieren würde..... ... also bitte klär uns auf....., denn nicht nur der klaus12 würde gerne von dir in diesen punkten erleuchtet werden, ich auch. der antworten harrender alzi
  8. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    und da ist wohl bei der veröffentlichung schon ein mißgeschick passiert ( seitens arcor-online). "sieben sportschützen" ?..... wenn ich das mit der auswahl der beschwerdeführer richtig mitbekommen haben sollte, ist das eben grade nicht so!... aber waffen böse... sportschützen böse...... also 7 sportschützen.... Edit: hmm.. bei 2 der anderne links wird bei der meldung auf DPA berufen.... gruß alzi
  9. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    diese diskussion (zum wiederholten male) hier öffentlich nutz aber keinem! sie schadet nur, und zwar allen! gruß alzi
  10. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    Fyodor, es wäre der Sache dienlicher, nicht noch heftig Öl ins Feuer zu schütten. Gibt nur verbrannte Erde und nutzt KEINEM. Weder Dir, noch uns, und der FvLW auch nicht. Vorbild sein, Beispiel geben. "Zusammen" und nicht "gegen"! "Verständnisprobleme" lassen sich am besten OFF-PUBLIC aus dem Weg räumen, vor Allem bei diesem Thema. FvLW und PL haben das wohl kapiert, manch eifriger Streiter wohl noch nicht so ganz. Es gilt: Gemeinsamkeiten finden statt Unterschiede suchen! Gut gemeinter Rat.....alzi
  11. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    d.h. dass die Kanzlei beauftragt wurde im Sinne der FvLW zu agieren und die Verfassungsbeschwerde vorzubereiten......und ...... das heißt auch .... JETZT GEHTS LOS! gruß alzi
  12. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    nicht so pessimistisch... ..obwohl ich sagen muss..... in unseren nachbarvereinen ist die info auch noch nicht angekommen.....bis jetzt. wäre es nicht zeit diese info über die wahlkreisbetreuer etwas großflächiger zu streuen? ich weiß das netz der wahlkreisbetreuer ist noch etwas löchrig, aber es wäre ein anfang. gruß alzi
  13. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    Gott sei Dank! .... andererseits eine Stiftung mit Hilfe der Kirche ins Leben rufen ... zur Förderung des Breitensports, Erhaltung und Pflege von Kulturgütern und Kulturlandschaften..... ......was wäre daran so falsch?....... gruß alzi
  14. alzi

    Verfassungsbeschwerde

    ein kleiner beitrag von mir ist auch unterwegs. gruß alzi
  15. neulich aufm amt...... "öhm ich würde gerne eine waffe eintragen lassen, wäre es möglich dass die wegen ( ...gründe genannt....) die waffe auf einem weiteren formular eintragen?"... rücksprache mit der kollegin, dann "ne, das machen wir nicht. erst die eine vollmachen und dann fangen wir ne neue an"..... darauf hab ich nur geantwortet...... "gut, dann machen wir die halt voll"......jetzt muss ich doch glatt nochn gewehr haben.......und dann noch eins, dass sie ne neue ausstellen....... das leben ist hart *seuftz* ...alzi Edit: ist mir grade erst aufgefallen...... der thread ist etwas von eigentlichen thema abgekommen .... naja..... back to topic: waffenbörse nur noch mit WBK? ja genau und gebrauchtwagenmarkt nur mit führerschein und flohmarkt nur mit........ wääääh! mich juckts!....
  16. nicht falsch verstehen XXL, aber genau dieser punkt wurde in letzter zeit hier mehrfach diskutiert. ... wirst du mittels suchfunktion aufstöbern können.... gruß alzi
  17. ..... autsch..... vor lauter büchsen... einfach die flinten vergessen.... danke hexo
  18. genau steven! solange es ein repetierer ist -> gelb. ... egal ob unterhebel.... vorderschaft..... oder .... oder.... gruß alzi
  19. es gab nach altem waffenrecht und gibt auch nach neuem waffenrecht KEINE kontingentierung auf gelb! "grundausstattung" für sportschützen sind die 2 mehrschüssigen kurzwaffen und die 3 halbautomatischen langwaffen. die gibts alle nur auf grün. die gelbe war und ist eine nicht beschränkte erlaubnis für den erwerb und besitz der jeweiligen waffen ( wenn man von 2/6 mal absieht ). die aktuellen waffenrechtsänderungen haben mit gelber WBK absolut nix zu tun und da hat sich auch nix geändert was den erwerb und besitz der waffen zu tun hat (bedürfnisüberprüfung mal aussen vor). gruß alzi
  20. die SG Konstanz hat seit letztem Jahr eine 300m Anlage. gruß alzi
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