WaffG §15:
"(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher
Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der
....
7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden
schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese
....
B) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten
jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem
erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und"
D.h. der Verein hat die Nachweise zu führen und der Verband hat dieses zu regeln und zu überwachen.
Hier zeigt es sich, dass es sehr sinnvoll für einen Schützen ist, ein persönliches Schießbuch für seine Nachweise zu führen, umso mehr, je öfter er nicht auf seinem "Heimat"-stand schießt.
Ich hatte mal iregendwo gelesen, kann das jetzt aber auf die Schnelle nicht finden ( könnten Verbandsrichtlinien gewesen sein), dass der Verein die Nachweisführung in den ersten 3 Jahren auch an das Mitglied delegieren kann, d.h. das Mitglied führt ein persönliches Schießbuch.
Gegenfrage: Welcher Verband schreibt ein Standbuch vor?
Von den WBK der Mitglieder hat der Verein nur dann Kenntnis, wenn die Mitglieder regelmäßig schießen, es also offensichtlich wäre, und wenn "über den Verein" Bedürfnisanträge an den Verband gestellt werden. Dies ist auch die einzige Möglichkeit für den Verband von vorhanden WBK zu erfahren.
gruß alzi