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1913

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  1. Antwort ist da. ich werde Auszüge zitieren da ich das pdf nicht gewandelt bekomme. Waffenrechtskonforme Lagerung der vereinseigenen Waffe. Seitens des ......... wurde für die vereinseigene Waffe bislang noch kein eigener zertifizierter Waffenschrank der erforderlichen Stufe B nachgewiesen.. ......aus dem Schreiben....... geht zweifelsfrei hervor, das er die vereinseigene Kurz... zusammen mit seinen privateigenen Kurzwaffen lagert, was nach waffenrechtlichen Bestimmungen keinesfalls zulässig ist. Jetzt kommt es; Der hier einschlägige § 36 des Waffengesetzes verpflichtet ALLE Waffen und Munitionsbesitzer, eine eigene waffenrechtskonforme Lagerung gegenüber den zuständigen Behörden nachzuweisen; .............bedeutet die bestehende Rechtslage, das, unabhängig von der Berechtigung des........, im Rahmen seiner Vereinstätigkeit die Gewalt über die Vereinswaffe auszuüben-, eine Fortdauer der derzeitigen Situation (gemischte Lagerung von privat..... und vereins-Waffen) keinesfalls hingenommen werden kann. so was sagt der Fachmann (-Frau) dazu?
  2. tschuldigung
  3. Es handelt sich um eine Kurzwaffe die auf einer VereinsWBK eingetragen ist. Diese WBK ist namentlich auf mich ausgestellt. Sie ist in meinem privaten Kurzwaffen B-Würfel, friedlich neben meiner Sid 210 und 08, gelagert. Nur ich habe Zugriff. Wir haben sinnigerweise keinen Vereinswaffenschrank. Habe noch keine Antwort auf meine Anfrage.
  4. ich werde mal eine schriftliche Anfrage starten an die Behörde und mir mal den nachweis der gesetzlichen Regelung mitteilen lassen. ich bin als einziger auf der WBK eingetragen der die tatsächliche Gewalt darüber ausüben darf.
  5. das ist was mich verwundert. Ich habe eine Vereins WBK auf meinem Namen mit einer Kurzwaffe drauf. Liegt in meinem B Würfel. Die Verwaltung ist der Ansicht, dafür müsste ich einen eigenen Tressor haben, weil sonst ein anderer nicht darauf zugreifen könnte. Was absoluter Blödsinn ist, da nur ich Zugriff habe.
  6. habe soeben ein Schreiben von der unteren Waffenbehörde unseres Kreises bekommen. Daraus ist zu lesen, daß die Vereinswaffen die im einzelnen einer Person zugeordnet werden, von diesen in einem separaten Sicherheitsbehältnis B untergebracht werden müssen. Obwohl eine geeignete Aufbewahrung mit den persöhnlichen Waffen gegeben ist, dürfen die Vereinswaffen nur in gesonderten Tressor untergebracht sein. Wo ist ein Gesetestext oder eine Verwaltungsvorschrift diesbezüglich zu finden?
  7. 1913

    P08 Problem

    Supsonik von Lapua passt, kostet aber. Hast du keinen Vereinskollegen der dir mal läd? Gibt ein Spezial von Visier. Da steht verdammt viel drinn. Auch warum unter v0 320. Und auch warum ein lansameres Pulver.
  8. 1913

    P08 Problem

    Ich nehme grundsätzlich N 340 und das mit 125grn von H&N oder Loos. Das vor 4,2grn 340. Das ist für meine alte Lady von 1913 bestens. Das Ganze ohne Gewähr.
  9. was hat Nagelschere mit beschlagnahmtem Luftgewehr zu tun?
  10. was passt dir nicht? weil ich die derzeitige genaue Bezeichnung dier Waffe nicht kenne?
  11. Weil die kleineren Geschosse wohl nicht dafür geignet sind. Das Gewehr ist wohl erher für Nahverteidigung und Angriff gedacht. Für richtige Feuerstöße auf größere Distanzen gibt es ja das MG (42). Das trifft auch jenseitz der 200 m und zeigt auch bessere Wirkung gegen Lehmbauweise.
  12. Dann sage was und warum du es anders weist
  13. Habe gestern Abend von Fachleuten die es wirklich sind (Bundeswehrangehörige im Dienst) die sich in Afghanistan zwei Tage lang gegen massive Angriffe durch die Taliban verteidigen mussten, Kommentare zu diese Medienkampanie gehört. Alle seine Kameraden war stehts zufrieden mit ihrer Waffe an denen ihr Leben oft hängt. Die "Testergebnisse" gehen am realen Gebrauch voll vorbei. Für Distanzen über 200 Meter gibt es anderes Gerät. Und bis 200 Meter kommt es so gut wie nie. Hier wird wieder ein Schwein durch Dorf gejagt. Noch kennen wir nicht den Grund diese Kampanie. Aber es lauert wieder ein dickes politische faules Ei dahinter. Da bin ich mir sicher. Was die Frau von der Windelarmee da erzählt sind nicht die Tatsachen.
  14. Od die NEUEULER ihre Rechte nicht kennen darf ich bezweifeln. Ihre Pflichten kennen sie wohl nicht (gerne).
  15. was soll das geblänkel ? mich interessiert wie die Sache ausgeht.
  16. 1913

    WBK weg?

    gelbe darfst du dir einen mehrschüßigen Perkussionsrevolver kaufen oder auch zwei oder drei
  17. Meine Interpretation; Darf Waffe erwerben, da Berechtigung vorliegt. Darf Munition erwerben, da die Berechtigung zum Erwerb amtlich bestätigt ist. Wenn ich keine Waffe kaufe, fällt die Berechtigung nach einem Jahr weg und somit auch die Berechtigung des Munitionserwerbs und die Besitzberechtigung für diese Munition. Es sei, ich bin Wiederlader.
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