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Ulli S

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Alle Inhalte von Ulli S

  1. Das mit B7 / B4/B5 ist offensichtlich korrekt. Ich will auch nicht sagen, das wird schon nicht so schlimm werden - keinesfalls. MOMENTAN würden unsere in DE in Privathand befindlichen HA nicht betroffen sein. Nichtsdestotrotz, wie ich bereits vorher schrieb, hat das BKA in einigen Gutachten geschrieben "Der HA gleicht optisch der vollautomatischen Kriegswaffe" und dann später den HA in B4 / B5 eingestuft. Momentan gut - aber nichts hält den Gesetzgeber davon ab, festzustellen, daß der Bearbeiter des BKA bedauerlicherweise keine Ahnung und einen Fehler gemacht hat. Das verschafft uns im besten Fall etwas Zeit in DE. Aber - der Panikmode hier im Forum hilft nicht weiter. Ja, ich habe schon die Petition gezeichnet, ich habe meinen Verein informiert und die Mitglieder, die einen Computer haben, gedrängt zu zeichnen. Allerdings glaube ich, das unter dem Stichwort "Halbautomat" zu wenige wirklich mobilisiert werden. Das Potential ist weitaus höher, wenn wir Sammler von Dekowaffen, Besitzer von Gas - und Schreckschusswaffen etc. erreichen - diese sind weitaus mehr, und haben mit Sicherheit mehr Objekte zu verlieren als die 3 Halbautomaten, die manche von uns haben .... Im CO2 Air Forum laufen ähnliche Threads, auf diese sollten wir auch aufmerksam machen .. Nur in der Masse haben wir Gewicht.
  2. Das ist auch meine These. Da die Typenbezeichnungen sehr unübersichtlich sind, und ein AR15 in vielen Fällen nicht so heisst, würde ein Verbot - vorerst - nur die als B7 registrierten Waffen (und ihre Besitzer) betreffen. Scusi, Italianos .... Wäre nur die Frage - sind unsere Behörden doch heimliche Waffenfreunde, das sie vorsorglich immer die B4 oder B5 eingetragen haben ? Oder träume ich jetzt ?
  3. Brauchst Dich nicht entschuldigen - ich verstehe das ja auch nicht voll, deswegen der Post eins höher .. Und jede Idee ist willkommen
  4. Interessant ist zum Beispiel auch das Gutachten der MKE T43 - > https://www.bka.de/nn_196810/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/090331FbZ176SelbstladebuechseMKET43.html?__nnn=true Das BKA schreibt zum Anfang sogar: "Hersteller ist die Firma MKE, Ankara / Türkei. Die Schusswaffe T 43 ist eine komplette Neufertigung mit ausschließlicher halbautomatischer Funktion. Sie gleicht optisch der vollautomatischen Kriegswaffe Modell HK 33" kommt dann aber zu dem Schluss: "5. Die o. a. Schusswaffe ist als halbautomatische Lang-Schusswaffen in die Kategorie "B" gem. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 3 Nr. 2.4 bzw. 2.5 einzuordnen."
  5. Auf Seite 4 des Gutachtens -> https://www.bka.de/nn_196810/sid_C0503763A93144690E9EEB5E5EF33D9B/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/110526FbZ201-205CUGIR.html?__nnn=true Zitat: "5. Die o.a. Schusswaffen sind als halbautomatische Lang-Schusswaffen in die Kategorie"B" gem. Anlage 1 zu §1 Abs.4 WaffG Abschnitt 3 Nr. 2.4 bzw. 2.5 einzuordnen (je nach verwendetem Magazin) .." In der WBK steht auch Kategorie B, aber beim Anlegen der Waffe im NWR habe ich mit dem Sachbearbeiter zusammen auf den Bildschirm gesehen, daher weiss ich es in meinem Fall genau. Und ich habe alle Feststellungsbescheide durchgesehen, die das BKA veröffentlicht hat - bis auf z.B. das Maxim SG - das allerdings gleich in die Kat A fiel und daher nicht erhältlich, waren alle HA 4 oder 5 ...
  6. Ja, mach mal eine Liste - deswegen frage ich ja ! Selbst eine Cugir in 7,62x39 ist im BKA - Gutachten als B4 oder B5 eingestuft, was mich überrascht hat. Meine Zastava ist als B4 eingetragen. Das LuxDefTec G3 - B4 .... Diverse AR Klone - genau so, nachzulesen hier: http://www.bka.de/nn_205618/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/feststellungsbescheideSchussSpielzeugwaffen__tabelle,gtp=205642__3D4.html Deswegen - hat jemand sicher einen Halbautomaten, der als B7 registriert ist ?
  7. Mal eine praktische Frage. In dem Entwurf steht faktisch, das Halbautomaten der Kategorie B7 in die Kategorie A verschöben würden, und damit quasi verboten. Schaut man sich die ganzen BKA Gutachten an, sind aber die einschlägig bekannten AR - und AK Klone alle in der Gruppe 4 oder 5. Hier noch einmal die Gruppen: 6.8.2 Genehmigungspflichtige Feuerwaffen (Kategorie B) 6.8.2.1 Halbautomatische Kurz-Schusswaffen und kurze Repetier-Schusswaffen 6.8.2.2 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung 6.8.2.3 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge unter 28 cm 6.8.2.4 Halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann 6.8.2.5 Halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können 6.8.2.6 Lange Repetier-Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist 6.8.2.7 Zivile halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladerwaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist Welche konkrete Waffe ist denn zum Beispiel in der B7 kategorisiert ? Habt Ihr da ein Beispiel ?
  8. Natürlich ist die lauter ... als eine richtige .22 Zmmer ;-)
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