Schon gesehen? Von Hohlmeier soeben.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrter Herr,
nachdem heute, aufgrund der parlamentarischen Sommerpause leider ein wenig verzögert, die finale Auswertung der Abstimmungen im Binnenmarktausschuss eingegangen ist, darf ich Ihnen im Auftrag von Frau Hohlmeier folgende gute Neuigkeit mitteilen:
Die finale Auswertung der Abstimmungen hat ergeben, dass nach Abstimmung im IMCO-Ausschuss auch weiterhin kein Besitzverbot von großen Magazinen über 20 Schuss angesetzt werden soll. Die Obergrenze gilt gleichermaßen für Kurz- und Langwaffen. Ein Verwendungsverbot großer Magazine besteht nach Paragraph 6 der AWaffV, der wiederum auf Anlage 2 Abschnitt 1 verweist, bereits jetzt im deutschen Recht. Somit ist das deutsche Recht sogar strenger als die Position des Europäischen Parlaments.
Es bleibt abzuwarten inwiefern sich die Position des Europäischen Parlaments in dem finalen Text der endgültigen Richtlinie wiederfinden wird. Frau Hohlmeier wird sich während der Verhandlungen auf jeden Fall weiterhin dafür einsetzen, dass die legitimen Interessen der Jäger und Sportschützen gewahrt werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Mit den besten Grüßen
Franziska Lattermann