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xamoel

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  1. Habe ich natürlich in der Antwort darauf hingewiesen, was für einen MIST sie da verzapft. Als Jäger braucht man nunmal präzise und weitreichende Waffen, ich sitze ja nicht im Schlachthof und keule mein Wild. Diese Idiotie k*tzt mich an, unfassbar.
  2. Frau Westphal, SPD: Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich mich für Ihre zahlreichen Zuschriften bedanken. Ich freue mich immer über Interesse und Rückmeldung aus dem Wahlkreis. Gerade bei einem polarisierenden Thema wie diesem, habe ich mich entschieden etwas detailreicher zu antworten. Auf Grund der großen Zahl von Anfragen erlaube ich mir, zur Thematik der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Erneuerung der Feuerwaffenrichtlinie, gesammelt zu antworten. "Schutz der öffentlichen Sicherheit" bedeutet nicht nur "Schutz vor Terrorismus" Als eine unserer Prämissen haben wir uns, als europäische Sozialdemokraten, die öffentliche Sicherheit auf die Fahnen geschrieben. Wie nun viele von Ihnen bereits treffend festgestellt haben, dienen die durch die Kommission angestrebten Änderungen nicht hauptsächlich dazu, die Versorgung von Terroristen mit Schusswaffen zu verhindern. Allerdings sehen wir die Richtlinie darüber hinaus als Mittel an, die Nutzung solcher Waffen im Rahmen von organisierter Kriminalität oder beispielsweise für Amoktaten zu verhindern. Die Forderungen und Verschärfungen sind hierbei kein bloßer Aktionismus, sondern seit längerem vorbereitete Anpassungen (angekündigt bereits im April 2015, im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda). Deren Umsetzung hat in Folge aktueller Ereignisse besondere Priorität erlangt. Auch wir sehen einige Aspekte des Kommissionsvorschlags kritisch und bringen deswegen notwendig erscheinende Änderungsvorschläge ein. Sonderregelung für deaktivierte Waffen und Salutwaffen Gerade bezogen auf deaktivierte Waffen und deren Komponenten, genauso wie im Falle von Waffen, die zu Akustischen- bzw. Salutwaffen umgebaut wurden, sehen wir dringenden Bedarf für eine Neuregelung. Auch uns erscheint der Kommissionsvorschlag, der die Einordnung dieser Waffen in Kategorie C vorsieht (S. 18, (8), Artikel 10a, 10b, 13a iii) 5 u. 6), als nicht hinreichend. Soweit die Reaktivierung oder auch nur die Weiterverwendung von Bauteilen aus solchen Waffen nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, sollten diese genauso behandelt werden, wie "scharfe" Waffen. Zudem sollte unserer Meinung nach auch die Weitergabe deaktivierter Waffen registrierungspflichtig sein. Reaktivierte Schusswaffen wurden, im reaktivierten Zustand, bei terroristischen Anschlägen verwendet (jüngst der Angriff auf einen Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris im August letzten Jahres). Doch auch ansonsten stellen sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Aus sozialdemokratischer Sicht müssen im aktiven Zustand verbotene Waffen, auch deaktiviert oder umgebaut EU-weit verboten bleiben! Der EU-weite Handel mit Schusswaffen Essentiell ist, dass wir eine Regelung ermöglichen, die für alle Mitgliedsstaaten geltend ist. Nur so kann verhindert werden, dass Waffen die zwar in bestimmten Staaten verboten sind, im Nachbarland gekauft und ohne große Probleme nach Deutschland verbracht werden können. Im Übrigen: Kriminellen und Terroristen darf es nicht möglich sein, ihre Waffen auch noch legal im Internet bestellen. Egal ob eine Waffe deaktiviert ist oder nicht, als Sozialdemokraten sind wir gegen den privaten Online-Handel mit Schusswaffen. Diskussionspunkt "halbautomatische Schusswaffen" Viele von Ihnen hat vor allem das geplante Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen beschäftigt. Die S&D Fraktion ist sich einig, dass vor allem semi-automatische Waffen, die zu Vollautomaten umgebaut werden können, eine große Gefahr darstellen. In Ihren Zuschriften konnte ich allerdings auch Groll bezogen auf einen weiteren Punkt feststellen. Viele Besitzer, von bisher zugelassenen halbautomatischen Waffen, stören sich an den Plänen der Kommission, Halbautomaten, die vollautomatischen Waffen "ähneln" (derzeit Kategorie B7), zu verbieten. Auch wir haben uns über diese Forderung viele Gedanken gemacht. Keinesfalls ist es unser Anliegen, Menschen die legal im Besitz von Schusswaffen sind zu kriminalisieren. Nur weil ein Gegenstand einer verbotenen Waffe ähnlich sieht, kann dieser nicht gleich verboten werden. Ziel sollte es sein, eine Bewertung basierend auf technischen Gegebenheiten zu tätigen und Waffen nicht bloß auf Grund des äußeren Erscheinungsbilds zu verbieten. Im Vorschlag der Kommission (S. 20, (13), (a), i) 7.) wird dies, unserer Meinung nach, noch nicht hinreichend definiert. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass Waffen mit für die Nutzung vollautomatischer Waffen kompatiblen und notwenige Bauteilen, unter Umständen verboten werden müssen. In Deutschland bestehende Regelung zu Jagdwaffen Unabhängig davon möchte in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken geben, dass diese Regelung auf europäischer Ebene, für einen großen Teil der deutschen Waffenbesitzer keine weiteren Nachteile mit sich bringen wird. In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 spiegelt sich wider, dass die bauliche Beschaffenheit einer Schusswaffe für die Zulassung zur Jagd entscheidend ist. Das deutsche Recht (das Geltung hat, soweit die erlassenen Gesetze "schärfer" sind, als die Regelungen der EU) sieht die Jagd mit halbautomatischen Waffen, die größere als 2-Schuss-Magazine aufnehmen können, ohnehin nicht vor. Verbände von Interessenvertretern empfehlen zudem, Waffen mit größeren Magazinkapazitäten nicht zur Jagd zu verwenden, um keine Strafverfolgung zu riskieren. Halbautomatische Waffen im Sportbereich Was nun den Waffenbesitz unabhängig von der Verwendung zur Jagd angeht, gilt es aus sozialdemokratischer Perspektive abzuwägen. Hierbei stehen sich das Interesse der Waffenbesitzer und die öffentliche Sicherheit entgegen. Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen bestreiten (Pistole, Revolver, etc.) sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (z.B. "Dynamisches Schießen"). Wir unterstützen Vorstöße der Kommission, die den Kauf von Schusswaffen durch Minderjährige untersagen. Zudem setzen wir uns für eine EU-weite Regelung ein, die sicherstellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf Schusswaffen haben (Stichwort "Lagerung"). Auch den Ansatz eines europäischen Feuerwaffenpasses, der alle fünf Jahre (basierend auf einer medizinischen Untersuchung) erneuert werden muss, sehen wir als sinnvoll an. Zu klären ist, wie genau sollen solche Untersuchungen ablaufen und an Hand welcher Faktoren der Betroffene auf seine Tauglichkeit zum Waffenbesitz geprüft wird. Eine durch die EU festgelegte, juristisch eindeutige Regelung ist hierbei unerlässlich. Die Verantwortung darf nicht alleine der Ärzteseite zugeschoben werden! Trotz allem stellt sich die Frage ob von bestimmten zivilen Schusswaffen eine erhöhte Gefahr ausgehen kann. Insbesondere beziehen sich unsere Bedenken hierbei auf die für den Sportbereich hergestellten halbautomatischen Pendants zu vollautomatischen Schusswaffen (z.B. "AR-15"). Auch wenn diese Waffen nicht zu Vollautomaten umzubauen sind und primär im zivilen Bereich Verwendung finden, basieren sie teilweise doch auf militärischem Gerät. Wenn sich solche Waffen in Reichweite, Kaliber und Magazinkapazität nur unwesentlich von ihren zum Kriegszweck hergestellten Vorbildern unterscheiden, so gefährden auch diese die öffentliche Sicherheit. In diesem Zusammenhang sehen wir es nicht als schlüssiges Argument gegen das Verbot an, dass bei den Terrorattacken in Paris oder Brüssel keine legalen Sport- oder Jagdwaffen verwendet wurden. Terroristen sollten gar nicht erst die Möglichkeit haben, für ihre Taten zur zivilen Verwendung bestimmte Schusswaffen zu nutzen. Auch Einzeltätern (wie im Fall von Anders Breivik in Norwegen) darf der Zugang zu solchen Waffen nicht unnötig erleichtert werden! Genauso wenig ist eine Aufrüstung unserer Bürger zur Bewahrung der öffentlichen Sicherheit nötig. Es gibt keinen Grund am Vertrauen in unsere deutschen Sicherheitsbehörden zu zweifeln. Ich hoffe ich konnte einige Unklarheiten beseitigen und Ihnen meine Überlegungen zu diesem Thema klar darstellen. Mit freundlichen Grüßen Kerstin Westphal
  3. Klingt ja nicht so schlecht, oder? Hat Ford persönlich was vorgetragen? Bei All4Shooters war ja von der Gefahr die Rede, dass der Draft von ihr komplett abgeschossen wird?
  4. Kann jemand kurz zusammenfassen am Ende? Bin unterwegs und kann den Stream nicht hören.
  5. Habe ihm natürlich auch so geantwortet. Aber dass er hier mit Winnenden kommt, und meint nur die HAs von Sportlern wären betroffen, zeigt schon von einiger Unkenntnis, wenn nicht Desinteresse. Das hat Frau Hohlmeier schon mal deutlich besser rübergebracht, nur offenbar weiss davon ein Teil ihrer Kollegen nichts.
  6. Hier mal MIST vom Schwab (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen. Die Gesetzgebung für halbautomatisierte Sportwaffen wurde verschärft. Diese fallen unter den Waffenbegriff der Kommission und auch für sie soll eine 5- Jahres-Lizenz gelten. Es ist hierbei schwer, die Balance zwischen den Freiheitsrechten des Einzelnen und dem Schutz der Allgemeinheit zu finden. Wenn man den Vorschlag der Kommission mit dem deutschen Waffenrecht konkret vergleicht, dann gehen die von der Kommission vorgeschlagenen Forderungen nur in wenigen Bereichen über die deutsche Regelung hinaus. Die Kommission schlägt etwa ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Ob diese Definition einer rechtlichen Überprüfung standhalten wird, ist zweifelhaft und wird von uns geprüft. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären jedenfalls diese von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen. Konkret würde die Verschärfung also die halbautomatischen Waffen von Sportschützen betreffen. Hier sollte man nach meiner Einschätzung das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Allerdings müssen wir nach dem Anschlag von Winnenden natürlich alle vernünftigen gesetzgeberischen Möglichkeiten zu nutzen, derartige Anschläge möglichst auszuschließen. Ein weiterer Unterschied zu der derzeitigen Rechtslage in Deutschland lässt sich bei einer stärkeren Beschränkung des Verkaufs von Waffen über das Internet feststellen. Auch eine Registrierung deaktivierter Waffen ist nach deutschem Recht noch nicht vorgesehen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu verhindern. Unser Augenmerk liegt darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen. Ich trete schon immer für einen ausgewogenen Kompromiss im Sinne der Sicherheitsinteressen in der Europäischen Union unter Wahrung der Interessen gesetzestreuer Bürger ein. Unter keinen Umständen dürfen Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden, in Zusammenhang mit Kriminalität und Terrorismus zu stehen. Ich bitte derzeit aber noch um Verständnis, dass ich Ihnen noch keine abschließende Veränderung präsentieren kann, weil die Europäische Kommission die Überarbeitung der Richtlinie erst vor kurzem vorgestellt hat. Ich stehe aber in intensivem Austausch mit den Kollegen und werde mich auch selbst in den Entscheidungsprozess einbringen. So verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, Andreas Schwab
  7. Steht doch alles da, lieber Troll. Einfach die Leute lesen lassen, dann können sie schon selber entscheiden.
  8. Und Gunwalker ist einfach nur ein Troll der Zwietracht streuen will, und offenbar gelingt es ihm ja.
  9. Wenn die Kläger einverstanden sind, und tatsächlich was übrig bleibt, halte ich das für eine gute Idee.
  10. Soll die GRA dann jedem Spender anteilig zurück zahlen? Ich will nix zurück, wenn Geld übrig bleibt sollen die Kläger es einer Organisation zukommen lassen, die ihrer Meinung nach unsere Interessen gut vertritt. Und wenn das die GRA ist, wieso nicht.
  11. Ne, nur Crystal Meth. Und dann werden sie ruckzuck rehabilitiert, weil 100g sind ja keine größere Menge...
  12. Hallo, verkaufe zwei nagelneue, nie benutzte und original verpackte AXTS Raptor Charging Handles, je einen in .223 und einen in .308. Gekauft wurden die beiden bevor meine Proarms MK3 storniert wurde, und bevor ich wusste dass er nicht ins BR10 passt. Für den in .223 120€ inkl. Versand, für den in .308 150€ inkl. Versand. So schauen die beiden aus: Einfach per PN oder hier posten. First come, first serve.
  13. Hier was neues vom DJV: https://www.jagdverband.de/content/verb%C3%A4nde-allianz-nimmt-bundesminister-schmidt-beim-wort
  14. Nein, aber Trolle müssen damit rechnen, gebannt zu werden!
  15. Btw, gerade sind es 18.000€ an Spenden. Super Sache, weiter so!!!
  16. LIBERTARIAN IST EIN TROLL! Angemeldet seit heute, nur Spam seitdem.
  17. Mensch Gunwalker, musst du ständig neue Accounts machen?
  18. Es ging ihm um das kommende Problem mit der zertifizierten Munition, nicht um Magazine.
  19. Ja, wäre super einen angepinnten Thread ähnlich dem EU-Newsticker, mit den Adressen der zuständigen MDBs. Welche HA in.50?? Den brauch ich dringend für die nächste Drückjagd...
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