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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
RonaldR antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Diese Annahme wurde inzwischen widerlegt. TOP 10 393/17 Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften [...] Gesetzeskategorie Zustimmungsbedürftiges Gesetz -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
RonaldR antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Sorry, wenn ich euch unterbreche, aber weiß jemand, wann das gestern verabschiedete Gesetzt verkündet wird? Dazu muss es doch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, oder nicht? Hab' das Gesetzgebungsverfahren diesmal leider nicht minuziös verfolgt, wie schon früher mal. Muss evtl. auch noch der Bundesrat zustimmen? Wäre für eine kurze Antwort dankbar. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
RonaldR antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Weiß jemand, wann das neue Gesetz verkündet wird? Das findet doch IMHO immer erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger statt, oder? -
Vielen Dank, IMI. Jetzt, wo ich die Beiträge "ganz unten" gelesen habe, ist mir auch der Grund klar. schäm. Gruß, Ronald
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Hab' ich was übersehen oder warum kommt beim klick auf den Link ganz oben nur die Foren-Übersicht? Heute ist bei mir alles möglich, also seid bitte nachsichtig, wenn ich mich zu blöd anstelle... Gruß, Ronald
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Habt Ihr bei dem ganzen Schröderschen Sketchchen am Wahlabend von NRW etwa vergessen, wer dort haushoch die Roten Socken und die Gemüsetaliban in die Wüste geschickt hat? Wahrscheinlich hatte Steegmann Angst vor den Folgen seiner aberwitzigen Erlasse bekommen, siehe Honnecker & Co. In der Opposition sitzt es sich besser als im Bau... Gruß, Ronald
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Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
RonaldR antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Vielleicht hat sich der BDMP bzw. sein sauberes Präsidium bisher noch keine Gedanken über den möglichen Hintergrund einer solchen doch ungewohnt freizügigen Regelung gemacht (oder vielleicht doch, was mir noch mehr zu denken gäbe): Durch diese Regelung ist es erklärten und bestätigten Sportschützen(!) nämlich möglich, auch einmal über den Tellerrand hinauszuschauen und Disziplinen eines anderen Verbandes auszuprobieren... Dass die Regelung der Sportschützen-WBK dabei auf die nicht delikts-relevanten Waffen beschränkt wurde, ist das Zugeständnis des Gesetzgebers an die erhöhte Sensibilität der übrigen Bevölkerung, was Waffen anbelangt. Ich halte die neue Gelbe für das gelungenste Detail des ganzen neuen WaffG. Dass es mit der Eindeutigkeit der Formulierung noch hapert, liegt an solchen Pfeiffen, wie sie z.B. in NRW sitzen (und eben leider zur selben Partei gehören, wie der Gesetzgeber und neuerdings auch noch Schützenhilfe vom BDMP bekommen). Zu letzterem möchte ich hier explizit mein vollkommenes Unverständnis ausdrücken. Ich kann mich da noch an einen Artikel in VISIER erinnern, in dem es um die Wahl eines neuen Präsidenten beim BDMP ging. Was mir davon im Gedächtnis geblieben ist, ist die Aussage, dass der alte und neue Präsi wohl eigentlich nicht mehr kandidieren wollte, mangels eines Alternativvorschlags dann aber doch nochmal angetreten ist und wiedergewählt wurde. Leute, ich kann mir jetzt nur vorstellen, dass dies eine sehr beschwichtigende, um nicht zu sagen schönfärberische Formulierung war. Wenn es so gewesen sein sollte, dann kann man dem BDMP und seinen wahlberechtigten Mitgliedern wirklich nicht helfen. Ich vermute allerdings, dass es ganz anders war und der ganze Verband am besten an die Wand gefahren wird, um ihn aufzulösen und dann mit neuen Kräften neu zu gründen. Also so etwas gibts ja wohl überhaupt nicht... Gruß, Ronald -
Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?
RonaldR antwortete auf meister2000's Thema in Waffenrecht
Antwort auf: Die Landesverbände des DSB speichern die Daten der WBKs nicht, was sollen sie auch mit. Selbst wenn Sie es wollten, Sie dürfen das aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht!!! Und abgesehen davon: Von wegen Datenbanken! Dann muss sich ein interessierter Waffenschieberring ja nur noch die Diskette besorgen (dat geht da drauf!) und kann dann einsammeln gehen. DAGEGEN würde ich mich vehement verwehren! Dann lieber bei jedem Antrag alles kopieren (muss ja nicht einmal amtlich beglaubigt werden) und hinschicken. Wenn es nach Bearbeitung nur noch kurze Zeit aufbewahrt wird, finde ich das alles bestens i.O. Gruß, Ronald -
Neid erstickt Kreativität und Engagement. Ohne Kreativität und Engagement geht aber gar nichts mehr. Dann werden die Neider feststellen, dass ihnen nun erst recht nichts mehr bleibt. Eigene Leistungen bringen sie nicht und den anderen machen sie es unmöglich, etwas zu leisten. Also fällt für sie auch nichts mehr ab Neid ist das, was unsere momentane Versagerregierung als höchstes und wichtigstes Gut erachtet. So ziemlich alle von ihr beschlossenen Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelungen sind darauf zurückzuführen. Sie drehen den Kreativen und Engagierten systematisch die Luft ab, indem sie alles und jedes reglementieren, natürlich auch noch zum Nachteil dieser Leute. Dumm, dumm, dumm... Gruß, Ronald
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Bei Munietransport 1x2KG Feuerlöscher,und 2x1KG?
RonaldR antwortete auf darkangel73's Thema in Waffenrecht
Hi Bär, Du hast den Tonfall genau getroffen... Nur die eine Aussage stammt vom Feuerwehrmann..., der Rest aus den Übertreibungen eines ältlichen Betriebsfeuerwehrreferenten, der, sicherlich treffend, den Rückstoss des Schlauches eines 6-10kg Pulverlöschers veranschaulicht hat und meinen dazu passenden (übertriebenen) Anspielungen... Das Zielen beim Pulverlöscher ist aber wirklich wichtig, dass Du mir da niemanden verwirrst! Gruß, Ronald -
Bei Munietransport 1x2KG Feuerlöscher,und 2x1KG?
RonaldR antwortete auf darkangel73's Thema in Waffenrecht
Also die Fachkompetenz hier ist schon beeindruckend!!! Ich hab' das von einem sehr engagierten Feuerwehrmann: Ein 2kg Pulverlöscher im Auto reicht in den meisten Fällen aus, um flammende Probleme mit demselben in den Griff zu bekommen. Ich tendiere also zu der 8-Sekunden-Theorie... Wenn Du natürlich nach der Explosion des Benzintanks anfangen willst zu löschen, kommst Du etwas spät. Aber um das Übergreifen des Brandes auf die im Kofferraum gelagerte Mun. zu verhindern, sollten die 2kg in den meisten Fällen ausreichen. Voraussetzung: Richtig zielen!!! Training am MG42 ist sicherlich hilfreich! Einmal ein C-Rohr unvermutet aufgedreht könnte den Überraschungseffekt beim Drücken des Auslösers eines 2kg Pulverlöschers auch mindern. Natürlich ist der Löscher keine Garantie! Ich transportiere den auch im Kofferraum, bei der Mun., und sollte das Feuer hinten, bei der Mun. ausbrechen, wirst Du mich sicherlich so schnell rennen sehen, wie noch nie zuvor. Aber wenns vorne, beim Motor, brennt, dann werde ich so schnell es geht den Löscher hinten greifen und den Brand vorne zu bekämpfen versuchen. Wer dabei über die geschlossene Motorhaube wegbläst, sollte sich aber gesagt sein lassen, dass eine Pulverbekämpfung nur ins Zentrum des Brandes so richtig effektiv ist. Im Zweifelsfall lieber Passanten oder Schaulustige über die brisante Ladung informieren und vom Brandort fernhalten... Gruß, Ronald -
@knight: Exakt. Bis auf den kleinen, nach wie vor ungeklärten Punkt, ob auch am 1.4. und bis heute mit MEB erworbene und bessene Mun. ebenfalls gemeldet werden muss. Aber wie schon X-mal gesagt wurde: Melden kostet nix und die Meldebestätigung ist u.U. und in gewissen Grenzen ein "Persilschein". @Sachbearbeiter: Im Namen aller hier möchte ich mich bei Dir für die etwas rüde Form, in der Dein erster Beitrag kommentiert wurde, entschuldigen. Inzwischen wissen wir ja, weshalb Du auf diesem Standpunkt stehst. Nur leider hat knight 100% recht: Für uns sind die "vorläufigen Durchführungsbestimmungen" nicht einmal das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen, da dies auch für die Gerichte gilt. Fakt ist: Für jede Patrone/Kartusche, die unter das WaffG fällt und erwerbserlaubnispflichtig ist, ist zukünftig und insbesondere ab 01.09.2003 eine Besitzerlaubnis notwendig. Diese ist laut Gesetz in der Erwerbserlaubnis enthalten oder muss eben durch Anmeldung nach §58 für sonstige legal besessene Munition erworben werden. Punkt. @AWO425: dito. Und mit einem Zwinkern und dem Hinweis auf "die ja immer noch nicht so ganz klare Sachlage" wurden auch keine (informellen) Fragen gestellt, was denn das für Munition sei, die ich da noch besitze. Habe also einfach alles, was ich sowieso besitzen darf (Patronen- und Kartuschenmun) und sicherheitshalber auch noch pyrotechnische (man hat ja sicherlich noch irgendwo so Leuchtkugeln für die Gaser rumliegen, und wer weiß schon, ob die nicht auch gemeint sein könnten) gemeldet. Lediglich die hülsenlose habe ich mir verkniffen, da ich eine solche Patrone noch nicht einmal live zu Gesicht bekommen habe. Gruß, Ronald
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Hallo TW, ich denke schon, dass ich die Fragestellung erfaßt habe. Ich halte im Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit von Lebewesen aber nichts von Spitzfindigkeiten. Und etwas anderes ist das Zerpflücke hier nicht. Aber nochmals, um auf die Diskussion über den reinen Gesetzestext einzuschwenken: Im Gesetz steht das Wort "ständig". Ich habe hier nichts aus dem Zusammenhang gerissen, sondern mit der allgemeinen Rechtsprechung in Deutschland verglichen. Und dort meint ständig schlicht und ergreifend ständig. Punkt. Wer als Aufsicht schießt, kann dieser Anforderung nicht gerecht werden. Ronald
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Hi Harlekin, sorry, wenn ich Dir widerspreche (was Dein Posting ansonsten anbetrifft bin ich ganz Deiner Meinung...): Gerade deshalb meine ich, wir können es nicht darauf ankommen lassen, dass jede Pappnase ganz offensichtlich vernünftige Regelungen (und die sind schließlich selten!) nach eigenem Gutdünken auslegt. Aus zwei Gründen nicht: Wenn eine Aufsicht keine Aufsicht führt, weil sie gerade mit dem Zielen beschäftigt ist, und mein Nebenmann dreht sich mit der Kannone zu mir um, dann bin ich schon der Meinung, dass anschließend die Aufsicht mir mehr als ein paar Bier schuldig ist... (An alle, die hier gegenargumentieren wollten: Wenn ich meinerseits gerade ebenfalls mit dem Zielen beschäftigt bin, bemerke ich das vielleicht nicht gleich. Und in so einer Situation geht es im Zweifelsfall um Sekunden, wenn der nicht losgegangene Schuss dann doch noch zündet... Hier könnte die Aufsicht also schon einen üblen Unfall verhindern! Und das war nur ein Beispiel!) Zweitens fällt bei jedem Unfall, der, ob nun verhinderbar oder nicht, auf mangelnde Aufsicht zurückgeführt wird, wieder und zu recht schlechtes Licht auf uns, was vermeidbar gewesen wäre. @clausi et al: Ihr solltet mal etwas von Eurer buchstabengetreuen Auslegung des Gesetzes und der VO abweichen. Die allgemeine deutsche Rechtsprechung nimmt Begriffe wie "ständig" etc. sehr ernst. Wie 700NE und Udo bereits deutlich gesagt haben, ist damit ganz ohne Frage gemeint (und wird Euch jeder Rechtsgelehrte so bestätigen), dass eine durch nichts gestörte Aufmerksamkeit von der Aufsicht verlangt wird. Ronald
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Hallo Ulrich, Du sprichst hier einen weiteren interessanten Punkt an: Darf denn ab wirksamwerden der VO trotz anders lautender Schießstandordnung von der Erleichterung gebrauch gemacht werden, als aufsichtsbefähigte Person zu schießen, wenn man alleine ist? Vermutlich müssen dazu erst die Standordnungen geändert werden. Und wie mir scheint muss dazu die Zulassung des Standes erneuert werden. Gruß, Ronald
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@Andy: Volle Zustimmung!!! @Nitro: Scatt und Noptel arbeiten übrigens nicht mit Lasern, sondern mit Infrarot! Bei SAM und Rika weiß ichs nicht. Jedenfalls gelten für die erstgenannten keinerlei waffenrechtliche Bestimmungen, da es sich eben nicht um Waffen handelt. Gruß, Ronald
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Hi schuster, gratuliere zu Deiner Idee und Hartnäckigkeit. Das steht uns/mir auch noch bevor. Allerdings kann ich womöglich auf gute Unterstützung hoffen, da bei uns die Jugendarbeit Großgeschrieben wird und entsprechend erfolgreich ist. Falls Du möchtest, kannst Du gerne per PM (privater Mail) weitere Einzelheiten mit mir austauschen. Vielleicht kommt dabei ein Synergieeffekt zustande... Gruß, Ronald
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Hi TW, Dich habe ich, wie schon gesagt, am allerwenigsten mit meiner Krtitik gemeint. Und an den Mond gerichtet: Das Thema "Feind liest mit" war noch nicht mal der Hauptgrund meines Ausfalls. Es geht vielmehr um die scheinbar herrschende Meinung, wenn man genug Erfahrung mitbringt, gelten auch elementare Sicherheitsregeln nicht mehr für einen. Davor möchte ich warnen!!! Wenn wir nicht selbst wenigstens die allgemein nachvollziehbaren Grundsätze beachten, wird es auch weiter zu "dummen Unfällen" (im weitesten Sinne, ich meine damit alles mögliche, was hätte vermieden werden können, wenn man mehr gesunden Menschenverstand vor Bequemlichkeit und Ignoranz gestellt hätte) kommen, was wiederum mehr oder weniger zu Recht die "Ordnungsmacht" Staat auf den Plan ruft und uns das Leben noch schwerer macht. Glaubt bloß nicht, die Einstellung mancher Schützen würde verborgen bleiben. An dieser gilt es zu arbeiten, damit alle den Ernst der Lage und insbesondere die Verantwortung erkennen, die auf uns Legalwaffenbesitzern lastet. Macht jemand Ausnahmen, sollte er sich der Tragweite bewußt sein und ein möglichst schlechtes Gewissen dabei haben. Das hilft, Vorbild zu sein und Vertrauen zu schaffen. Hoffe, Ihr könnt mir noch folgen, der weisse Bordeaux war angenehm kühl. Gruß, Ronald
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Na also, das war ja schon ein netter Anfang... Ich habe aber nicht die Frage kristisiert, sondern die anschließend geäußerten Ratschläge, wie die VO dahingehend zu interpretieren wäre, dass man als Aufsicht doch mitschießen darf, auch wenn man nur zu zweit ist... Ronald
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Das MEC SimGewehr ist u.a. so teuer, weil hochwertige Original-Teile (Schaftkappe, Abzug, Tube,...) verbaut wurden. Können dann später alle an ein weniger gut ausgerüstetes echtes LG angebaut werden, wenn es sich um eine Privatinvestition handelt. Aber man gönnt sich ja sonst nichts... Es hat schon seinen Sinn, wie Du sagst, nicht mit einem umgebauten Besenstil zu schießen. Schließlich sollen die Ergebnisse (simuliert) der Realität entsprechen und bestenfalls fließend in diese übergehen. Gruß, Ronald
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Stimmt soweit. Von MEC gibt es aber eine LG-Attrappe (ohne gebohrten Lauf, aber sonst mit allem drum und dran), die mittels Scatt, Rika oder Sam genau für diesen Zweck einsetzbar ist. Diese fällt definitiv nicht unter das WaffG, also keinerlei Altersbeschränkung. Weiterer Vorteil: Das Teil ist ohne Zusatzgewichte so leicht, dass auch 7- oder 8-jährige damit nicht überfordert sind! Gruß, Ronald
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Aber sonst geht's hier allen recht gut, was? Außer Blücher hat wohl keiner verstanden, was Sache ist! Beim Schießen handelt es sich nicht um Ping-Pong, bei dem vielleicht der Schläger, nicht aber der Ball Schaden anrichten kann. Eine Aufsicht hat und hatte schon immer Aufsicht zu führen, wenn Sie eingeteilt ist/war. Und zwar zweifelsfrei ohne dass sie selbst schießt!!! Das sollte einem jeden verantwortungsbewußten Schützen der gesunde Menschenverstand sagen. Dass nun eine Sonderregelung gilt, wenn ein erfahrener Schütze alleine auf dem Stand steht, ist sehr zu begrüßen. Wenn Ihr hier aber so weiterdiskutiert, könnt Ihr Euch diese Erleichterung bei der nächsten Auflage der VO in ein oder zwei Jahren wieder abschminken! So, das mußte jetzt mal raus, auch wenn ich mir die Reaktionen darauf schon ausmalen kann. Aber irgendwo ist auch bei mir das Mass voll. Ronald
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Kann bzgl. einer BDF auf gelber WBK dasselbe berichten. Habe damit einen EFP beantragt und erhalten. Allerdings war das vor dem 01.04.03 (was nicht heißen soll, dass mir Verdachtsmomente bekannt wären, dass das jetzt Probleme gibt). Gruß, Ronald
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@UE: Wo kommt denn dieses Datum her? Im vorangehenden Beitrag (zum Thema ) war die Rede vom 01.01.2004. Kann das jemand bestätigen? Da der offizielle Informationsfluss derzeit so seine Probleme zu haben scheint (die Zustimmung des Gesamtvorstandes liegt scheinbar auch noch nicht vor), müssen wir uns und unsere Vereine eben auf diesem Weg informieren! Gruß, Ronald
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Kurz zur Connection DSB - Centra/MEC: Vorab allerdings noch der Hinweis, dass mir die genannten Personen sowohl sympatisch als auch persönlich bekannt sind. Maik Eckardt, Inhaber von MEC, gehört zu den besten Schützen des DSB. Ebenso Britta Großekappenberg, Mitarbeiterin von MEC. Johann Zähringer, ebenfalls einer der besten Schützen des DSB, ist Mitarbeiter der Firma Centra. Centra und MEC standen dem DSB schon immer in jeder Hinsicht sehr nahe. Kann schon sein, dass man hier einen kleinen Bonus verteilen will, was mich persönlich weniger stört. Sehr viel mehr stören tut mich allerdings die Informationspolitik des DSB. Ich glaube aber auch nicht, dass MEC/Centra Alleinbelieferungsrecht für die Pufferpatronen haben. Und noch was zu einem weiter oben stehenden Posting: Bei einem Sport-KK kann man den Verschluß nicht schließen, wenn ein Bändel raushhängt. Sonst ist entweder der Bändel, der Verschluß oder beides kaputt/beschädigt! Weiterhin stört mich massiv die Bestimmung, die Waffe auch so transportieren zu müssen. Ohne den Verschluß auszubauen und manuell zu entspannen ist nämlich sonst der Schlagbolzen die ganze Zeit gespannt und der Verschluß noddelt in seiner Führung hin und her, was beiden nicht sehr zuträglich sein dürfte. Gruß, Ronald