chute
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Die drei Jahre sind nur die maximale Frist für die Regelüberprüfung, d.h. die Behörden müssen spätestens alle drei Jahre bei jedem LWB eine erneute Überprüfung anstoßen.
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Jet Protector 4 schüssig wann bei uns erhältlich?
chute antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ja, vor allem weil die Täter auch die Brieftasche mit 2000 Euro einstecken hatten. Allerdings befand das Gericht, dass sich das Opfer so eingelassen habe, dass es gar nicht wusste, dass / was ihm gestohlen wurde und er sich nicht mit dem Schutz seines Eigentums rechtfertigte, sondern nur mit der angeblichen Bedrohung durch gefallene Schüsse. Das ist das Üble: er hätte Schießen dürfen, hat es aber hinterher falsch begründet bzw. konstruiert. Hätte er nichts über vermeintlich bewaffnete Täter gesagt und die Waffe nicht platziert, sondern einfach geschwiegen, hätte das Gericht die Tat allein aufgrund des fortdauernden Angriffs aufs Eigentum als legale Notwehr gewertet. Solche Ratschläge, die Notwehr mit einer konstruierten Bewaffnung und Bedrohung durch den Täter zu begründen, können also voll nach hinten losgehen. -
Jet Protector 4 schüssig wann bei uns erhältlich?
chute antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ich dachte, es sei am Ende des Prozesses für wahr erkannt worden, dass die Schreckschusswaffe vom Opfer platziert wurde bzw. er es auch zugegeben hätte. An Quellen konnte ich aber bisher nur ältere Artikel vom Anfang des Prozesses finden; hier wird es zumindest schon angesprochen: https://www.taz.de/!5117517;m/ Der Rentner hatte gesagt, er hätte Schüsse gehört und deshalb geschossen; bei den Tätern fand sich aber nur eine Softair - doch nach einer Woche tauchte dann plötzlich im Garten diese Gaspistole auf. -
Jet Protector 4 schüssig wann bei uns erhältlich?
chute antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Der Unsinn, eine Waffe beim Einbrecher zu platzieren, hat den Rentner im Fall Sittensen gehörig in die Bredouille gebracht, zumal er sich dann doch verquatscht hat. Der Fall zeigt, wie so etwas dann in der Praxis endet, wenn es ausverhandelt wurde. In schweren Fällen macht unsere Polizei ihre Arbeit noch gründlich; und die sind sehr gut darin, Spuren zu sichern, das Tatgeschehen daraus zu rekonstruieren und auch die Herkunft einer Waffe zu ermitteln sowie in stundenlangen Vernehmungen Widersprüche aufzudecken. Sich den Vernehmungen ganz zu verweigern, halten nur die Wenigsten dann wirklich durch, weil der Drang zu groß ist, die eigene Opferrolle klarzustellen und sich als kooperativer, braver Bürger zu zeigen. Ein Einbruch ist bereits ein Angriff auf das Eigentum und die Unverletzlichkeit der Wohnung, der Notwehr rechtfertigt, solange jedenfalls bis der Täter ohne Beute den Rückzug antritt und man das Feuer einstellt, sobald er kampfunfähig ist. Solange man nicht dem Flüchtenden hinterher schießt oder dem Niedergeschossenen noch einen aufgesetzten Schuss verpasst o.ä., hat man sehr gute Chancen bei der rechtlichen Bewertung. Dass man sich in Deutschland nicht wehren dürfe, stimmt einfach nicht, das belegen div. Freisprüche des BGH; auch wenn es mal 2-3 Fehlurteile gab. Wenn einem aber Tatortmanipulationen und Falschaussagen nachgewiesen werden können, wird der Richter wenig Sympathie verspüren. -
Jet Protector 4 schüssig wann bei uns erhältlich?
chute antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Der Selbstschutzmarkt ist in Deutschland aber ganz schön in Bewegung gekommen, die Nachfrage explodiert. In anderen Ländern ist außerdem aufgrund der Gesetzeslage oft weniger Bedarf für so ein Teil, weil man dort gleich eine scharfe Waffe, einen AirTaser, Pepperball-/Gummikugel-Waffen o.ä. haben dürfte; oder es ist anders herum alles verboten, auch der JetProtector. Der JetProtector ist ansonsten ein sehr spezielles Gerät, hat aber in Deutschland aufgrund der Gesetzeslage nur wenig Konkurrenz, daher sehe ich hierzulande doch erheblich mehr Absatzpotential. Man braucht keinen KWS und kann überall führen, kann OC auch in geschlossenen Räumen gezielt einsetzen, hat aber nicht das Reichweitenproblem und die mangelnde Ergonomie von Pfefferspray. Für die Heimverteidigung oder griffbereit im Auto aufbewahrt fände ich das schon interessant. Zum Führen am Mann ist er leider ganz schön groß, wobei es zu bestimmten Situationen sicher machbar ist. Darf der eigentlich bei uns im privaten Sicherheitsgewerbe geführt werden? SRS-Waffen sind ja durch die Berufsgenossenschaft untersagt. Das könnte auch ein größerer Markt sein. -
Es hat ja auch Vorteile für unsere Regierenden:Alle gestohlenen Sachen müssen neu gekauft werden, man kurbelt also die Wirtschaft an, exakt wie bei der Abwrackprämie, und dabei werden bei jedem Neukauf 19% Märchensteuer fällig. Zahlt eine Versicherung, fließen indirekt über die Prämien auch noch Versicherungssteuer, Gewerbesteuer etc. an den Staat. Außerdem wird in Sicherheitstechnik und -dientleistungen investiert. Man zwingt die Leute also zum Geldausgeben, was ja auch erklärtes Ziel in der Eurorettung ist. Darüber hinaus fließt ein guter Teil in die nationale Legalwirtschaft ärmerer EU-Staaten wie Polen und Rumänien ab, wenn sich etwa die Diebeskönige große Häuser bauen lassen. Man erweitert also die erwünschte Umverteilung entsprechend den EU-Fördersystemen zur Angleichung von Lebens- und Wirtschaftsstandard, ohne dass sich die Politik dafür rechtfertigen muss, Steuergeld direkt an andere Länder zu verschenken (Deutschland ist ja schon größter Nettozahler in der EU). Das beeinträchtigte Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erlaubt es dann noch, Gesetzesänderungen und Ausgaben Richtung Sicherheits- und Präventionsstaat durchzudrücken. Z.B. den Ausbau des BKA zu einer Art FBI, die automatische Kennzeichenerfassung, oder Zonen in den Städten, wo jeder Bürger anlasslos kontrolliert werden darf. Solche Instrumente kann man stets gut gebrauchen, um das Volk künftig vom Aufmucken abzuschrecken.
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Und wenn einer mit illegalem Waffenkram wirklich überhaupt nichts zu tun hat, dann bringt der Agent halt selber eine Schrotflinte mit und bittet den Kameraden, den Lauf etwas zu kürzen, an der bereits angezeichneten Stelle; stehts versichernd, dass das alles legal sei. Schrotflinten sind zwar prinzipiell legal und das Bearbeiten des Laufes auch, aber es muss eine Mindestlänge eingehalten werden, sonst ist eine Registrierung mit Steuermarke nötig. Ein schöner waffenrechtlicher Fallstrick, um die Zielperson reinzulegen, die ohne selbst noch mal nachzumessen gutgläubig die Säge zwei Zentimeter zu knapp ansetzt. Nach nur 2-3 Minuten des simplen Durchsägens hat man dann einen Verbrecher gegen Bundesrecht kreiert und kann ihn mit der drohenden Gefängnisstrafe zu Spitzeldiensten und weiteren Zersetzungsaktionen gegen andere zwingen ... https://en.wikipedia.org/wiki/Ruby_Ridge Dieser Fall hat wohl damals, aufgrund der massiven Rechtsverstöße und des unnötig martialisch-brutalen Vorgehens der Behörden, der Idee der bürgerlichen Milizen starken Zulauf beschert, als Korrektiv zu einem überhand nehmendem Polizeistaat und staatlichem Machtmissbrauch.
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Wobei "Nebel" bei Fox eher ein konischer Strahl sein soll. Schon mit größer aufgefächertem Sprühbild, aber nicht völlig aerosolartig-windanfällig. Persönlich kann ich es nicht beurteilen, habe es noch nicht ausprobiert.
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Das ist lokal sehr unterschiedlich, zumindest Details wie Zaunhöhe und Zaunart variieren u.U. je nach Bundesland oder sogar Gemeinde. Ansonsten ist z.B. klar, dass sich von außen keiner verletzen können darf, der nur versehentlich gegen den Zaun kommt, und öffentliche Flächen dürfen nicht von den Überwachungskameras mitgefilmt werden. Die Allgemeinheit beunruhigende "Kennzeichnungen" würde ich mir auch sparen; ein Schild "Eindringlinge werden ohne Warnung erschossen" wäre z.B. keine gute Idee.
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Ich meine irgendwo ein Statement von Fox Labs gelesen zu haben, dass das 5.3 in der Tat nicht mehr in Deutschland angeboten wird. Zumindest wurde das von Kunden in den Amazon-Bewertungen schon vor längerer Zeit thematisiert. Die machen ja den Vetrieb jetzt in Deutschland selbst, mit eigenem Shop und da wird es auch nicht angeboten.
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Jet Protector 4 schüssig wann bei uns erhältlich?
chute antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Das war doch keine öffentliche Veranstaltung in Köln, nur weil Silvester war. Es waren halt aufgrund des Datums viele Leute außer Haus und auf dem Platz, aber eine spezifische öffentliche Veranstaltung, wie etwa die Silvesterfeier vor dem Brandenburger Tor in Berlin, war das nicht. Man hätte also schon führen dürfen. Aber es gibt natürlich genug andere Beispiele, z.B. dürfte man nicht mal eben kurz über den Weihnachtsmarkt laufen, wenn man eine SSW in der Tasche hat. Das ist totaler Unsinn, zumal heute sicher nicht der Bürger mit SSW sondern eher islamische Terroristen oder Horden an Taschendieben eine Gefahr auf dem Weihnachtsmarkt darstellen. -
Stimmt, dem Vergewaltiger seine Banane wegzuschießen funktioniert sicher auch.
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Jet Protector 4 schüssig wann bei uns erhältlich?
chute antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Bei einem solchen Gerät wäre das aber zu verschmerzen, man wird ja (noch) nicht jeden Tag angegriffen. Bei einfachen Tintendruckern z.B. ist es auch Standard, dass man die ganze Farbpatrone wechseln muss, wenn nur eine der drei Farben leergedruckt ist. Beim Jetprotector könnte man die angebrochene Kartusche außerdem aufheben und noch irgendwann für Trainingsschüsse benutzen. Ein solches Verbundsystem würde mich in diesem Fall nicht stören. Trotzdem ist das Laden einzelner Patronen natürlich praktisch und das Gerät sollte dem Bürger so zur Verfügung stehen. Es ist allerdings in der Form schon wirklich sehr nahe an SRS-Waffen dran und ich könnte nachvollziehen, wenn es wie diese behandelt wird, - wobei ich die Regeln für SRS-Waffen als zu streng erachte. Es sollte zumindest keine Einschränkung beim KWS auf öffentlichen Veranstaltungen / Märkten geben und die SRS-Waffen sollten Projektile wie Pepperballs, Gummikugeln o.ä. verschießen dürfen. Der KWS wäre dann wie bisher für sämtliche stärkeren less-lethal Waffen (auch AirTaser) zu haben und der große Waffenschein für alle rechtstreuen Bürger, die zusätzlich noch Sachkunde und praktisches Schießtraining machen. -
Jet Protector 4 schüssig wann bei uns erhältlich?
chute antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Warum ändert die Schussanzahl etwas an der Einstufung? -
Grüne gaga auch für Pfefferspray-Erwerbsberechtigung!
chute antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Also ich würde lieber OC abbekommen als z.B. einen Faustschlag. Es gibt wohl kaum etwas Ungefährlicheres an denkbaren Angriffen als Pfefferspray. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
chute antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Auf Youtube gibt es Videos aus den USA von US-Cops, die täglich mit bewaffneten Bürgern umgehen müssen und trotz der auch höheren Übergriffsrate auf Polizisten durch Kriminelle, cool damit umgehen. Wenn da ein Bürger von seinem OpenCarry-Recht mal Gebraucht macht, dann kommt so ein Cop einfach und sagt: "Guten Tag, wie geht's, was machen Sie so, dürfte ich den Ausweis sehen?" Wenn dann der Bürger sagt: "Ich führe nur legal meine Waffe und werde mich nicht ausweisen, solange dazu keine Verpflichtung besteht und ich gegen kein Gesetz verstoßen habe." Dann sagen die Cops in der Regel: "Alles klar, schönen Tag noch; ich wollte die Sache ja nur mal überprüfen". Fertig. Genau so muss das laufen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
chute antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Doppelpost -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
chute antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Als ein Gericht die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung beurteilt hat, war der Gesetzgeber ganz schnell damit, diese explizit zu legalisieren, indem man einen extra Paragraphen ins BGB eingefügt hat. Es kommt nur darauf an, wie mächtig die Lobby bzw. wie groß der politische Wille ist. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
chute antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Immer dieses Präventivstaatsgehabe. Wie oft würde es denn vorkommen, dass ein Jagdscheininhaber ein 30-Schuss-Magazin wild herausballert? Selbst wenn er es nutzen dürfte, wäre doch kein Missbrauch denkbar, der nicht ohnehin anderweitig verboten ist. Dieses Verbot fußt auf keinerlei tatsächlich vorhandenem Regelungsbedarf. Ein großes Magazin würde dafür mehr Sicherheit auf der Nachsuche bzw. allgemein vor Angriffen durch Wild bieten, sowie beim Jagdschutz. Wenn die Waffe auf der Jagd häufig entladen werden muss, dürfte es auch bequemer zu handhaben sein. Außerdem kann dann die Waffe auch unterladen bleiben und man hat trotzdem mind. drei Schuss schnell verfügbar. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
chute antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Gegen solche Späße gibt es eine konkrete Rechtsgrundlage im Betäubungsmittelgesetz: D.h. es wäre so oder so strafbar, egal ob er wirklich Cannabis oder Katzenminze als Cannabis angeboten hat, wodurch die Beamten entsprechend vorgehen können.Wenn man dagegen als KWS-Inhaber ohne Auflagen seine SSW offen geführt hat, gibt es keinen konkreten Tatbestand, vielmehr sollte man davon ausgehen können, dass es explizit legal ist. Da haben die Beamten keine Grundlage und ein weiteres Vorgehen wäre Verfolgung Unschuldiger! Dass die Waffe vielleicht eine echte gewesen sein könnte, ist schon sehr weit hergeholt, das sollte keine Hausdurchsuchung o.ä. rechtfertigen. Dafür sollten schon "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" wie es so schön heißt. -
Aufgrund der Bedürfniseinschränkungen wird es auch gar nicht so viele deutsche Waffenbesitzer geben, die ein wirklich qualifiziertes Review dazu machen könnten, wie sich eine bestimmte Waffe im Vergleich zu Konkurrenzmodellen so schlägt. In den USA ist es dagegen überhaupt kein Problem, eine größere Waffensammlung als Erfahrungsgrundlage anzulegen oder sich z.B. ein Dutzend ähnliche 9mm Pistolen zu bestellen, irgendwo hinterm Haus umfassend auszuprobieren und dann die, die einem weniger gefallen haben, nach einiger Zeit wieder zu verkaufen, an Verwandte zu verschenken o.ä.
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Ich bin mal gespannt, wann man solche Schreiben auch bei anderen Anträgen bekommt, welche dann absichtlich versanden. Z.B. Antrag auf Steuererstattung - Antwortschreiben: "Sie sind doch kein kaltherziger Unmensch? Finanzminister Schäuble kann jeden Euro für die Flüchtlingsghilfe gut gebrauchen - wir gehen deshalb davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat ..." Manche Waffenbehörde, meine ich gelesen zu haben, fordert neuerdings bei den KWS-Anträgen ein persönliches Erscheinen ein. Die werden jetzt richtig kreativ, um den Bürgern auch noch den Umgang mit Gasplempen zu verleiden.
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Bei Double Action geht der Hahn nicht ganz so weit zurück, bis er fällt. In 'Cocked'-Position (SA) steht er einige mm weiter raus. Schießt die Waffe denn normal? Wenn's ums Führen und SV auf der Straße geht, hilft das als Normalbürger auch nicht weiter.
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Intensives Training ist gut, es reichen aber 12 regelmäßige oder 18 unregelmäßige Termine im Jahr. Freude daran zu haben ist auch gut, aber waffenrechtlich nicht vorgeschrieben bzw. nicht gewollt. Im Gesetz steht nur "persönliches Interesse als Sportschütze".
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In Bagdad vielleicht nicht; in Deutschland ist es kein Problem - zumindest gewesen, also früher. Vorschriften, immer mindestens truppweise vorzugehen, gibt es für Zivilisten ja noch nicht. Wobei es in vielen Gegenden heute sicherlich zu empfehlen ist. Im Falle des Parkens eines PKWs muss dort allerdings auch jemand aufpassen, dass er nicht in Teilen oder zur Gänze geklaut wird - daher kann die Taktik, sich aufzuteilen, schon sinnvoll gewesen sein ...