Zum Inhalt springen

hexoplast75

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.469
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von hexoplast75

  1. Das hat sich auch inzwischen geändert. Den Satz gibt es nicht mehr im Gesetz. Siehe diese Diskussion
  2. ne, nix DSB-Sondervorschrift. Sondern die ADR. Treibladungspulver (SP als auch NC) haben 50 Punkte pro Kilogramm, und ab 1000 Punkte braucht man einen Gefahrgutführerschein, sowie ein EX-zugelassenes Fahrzeug. Gegenstände der Klasse 1.4S haben Null Punkte pro Kilogramm, also gibt es hier keine Maximalgrenze von der Seite Gefahrgutrecht. Jedoch darf ab der Beförderung von 50kg (brutto!) Gegenständen der Klasse 1.4S nicht mehr die Erleichterungen genutzt werden, die sonst für Privattransporte vorgesehen werden. Hier schränkt die deutsche GGVSEB die internationale ADR ein. Als Folge sind Verpackung, Kennzeichnung und Ausrüstung (Feuerlöscher, Warnzeichen,...) wie bei normalen (nicht erleichterten) Gefahrguttransporten einzuhalten. edit sagt: Im Vergleich zum Gefahrgutrecht ist das Waffenrecht sehr übersichtlich und leicht nachvollziehbar. Was man bei Transporten alles falsch machen kann, und die Strafen sind auch ziemlich hoch. Diese Treffen dann auch gleich viele Leute: Fahrer, Belader, Auftraggeber, Empfänger,...
  3. Die Lagerung für unsere Zwecke ist in der SprengLR 410 - Richtlinien Aufbewahrung kleiner Mengen sowie der Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) geregelt. Bis zu den angegebenen Mengen ist die Lagerung in diesen "Kleinlagern" erlaubnisfrei. Wer mehr lagern will, muss ein genehmigtes Sprengstofflager einrichten. Die Mengen sind für privat: unbewohnter Nebenraum: 3kg NC oder 1kg Schwarzpulver oder 1kg bei gemeinsamer Lagerung von NC und SP unbewohntes Nebengebäude: 5kg NC oder 3kg Schwarzpulver oder 3kg bei gemeinsamer Lagerung von NC und SP
  4. Ohne Gefahrgutführerschein sind 20kg Pulver die Grenze beim Transport. Ab drei Kilogramm kommen nur ein paar Auflagen dazu. Eine Beschränkung auf 3kg ist deshalb auch nicht besonders sinnig.
  5. Die Hauptzahl der Verstöße wird sich jedoch bei Altbesitzern, Erben und Signalpstolenbesitzern finden. Die kann man weder im Schützenverein noch im Jagdbereich erreichen, um ihre Lagerung zu optimieren.
  6. Dann gibt es jetzt keine Ausrede mehr dafür dass man sich den Geburtstag der Frau nicht merken kann.
  7. Wobei im Sprengstoffrecht die Unverletzlichkeit der Wohnung auch nur durch akuter Gefahr aufgehoben wird. Nicht einfach so. SprengG, §31 (2) Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen.
  8. Nicht die Waffensachkunde entscheidet, sondern das Vorhandensein einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe inklusive Bedürfnis dafür. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist. Eine Sachkunde allein reicht nicht, ebenso Sachkunde plus bedürfnisfreie 4mmM20 Waffe. Es fehlt das Bedürfnis. Sinn macht es keinen, vor allem weil man bei der Diskussion zu dieser Änderung nur von Sachkunde als Voraussetzung gesprochen hat.
  9. Es kommt mal wieder auf das Bundesland an. In Bayern gab es vom LKA die Aussage dass nur neue Erbfälle (seit 2008) von der Blockierpflicht erfasst sind, alte Erbschaften nicht. Link suche ich noch raus. Andere Bundesländer wollen auch Alterbschaften blockieren.
  10. Wenn ich der Aussage von BurgWächter in diesem Beitrag Glauben schenken darf, dann gab es nie Prüfungen. Weder vor 2003 noch danach.
  11. Ja, sie haben ihr Lager geräumt. Alles was von Smith&Wesson ist flog raus.
  12. Ein Problem dabie: definier mir doch mal, anhand des Waffengesetzes, den Unterschied Büchse und Flinte. Eine Vorderschaftrepetierbüches mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 sollte auch auf die gelbe WBK gehen. Weil das Waffengestz nur glatte und gezogene Läufe kennt, aber keine Büchsen und Flinten.
  13. Repetierflinten mit glattem Lauf gehen zum Beispiel nicht auf die gelbe WBK.
  14. Das ist doch jetzt auch schon. Ich habe heute vormittag (gegen 11 Uhr) mal angerufen, und den Status der 1911er (brüniert, duotone, Performance Center brüniert) zu erfahren. Jeweils noch 2-3 vorhanden, bei einer deutlich größeren Anzahl an Bestellungen. Habe jetzt auch mal alle drei bestellt. Falls wieder eine frei wird werde ich angerufen. Ich glaube es ja nicht, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
  15. Nein, ich habe bisher noch nie eine Signalpistole abgefeuert. Deshalb frage ich ja so doof. Außer den Drücken habe ich auch keine Infos gefunden. Ich kenne nur Umbauten von Signalpistole in 4mm M20. Aber etwas in der Art Fangschussgeber von Lothar Walther habe ich noch nie für Kaliber 4 gesehen. Ich frage mich halt ob es so etwas in irgend einem Kaliber gibt. Für Kleinstkaliber (4mmM20, 4mm kurz oder lang,...) könnte der Verschluss eventuell halten. Nur habe ich für diese Kaliber keine Gasdrücke gefunden.
  16. Servus! Beim Surfen bin ich auf die Seite der Bootsschule Regensburg gelangt, und habe folgendes entdeckt: Ein kleiner Tipp von mir, gesehen bei einem Blauwassersegler in der Karibik: Die Problematik liegt darin, daß einerseits Waffen an Bord, entdeckt durch irgendwelche Behörden, zu großen Schwierigkeiten führen können. Andererseits der Verzicht zu völliger Wehrlosigkeit führt. Die Signalpistole ist ohnehin an Bord. Und die Deklaration bei der Behörde führt meist dazu, daß man die Signalpistole toleriert. Was spricht dagegen, eine Hülse einzusetzen (vom Fachmann gedreht), der das Kaliber 4 der Signalpatrone auf das Kaliber einer Schrotpatrone reduziert? Die Hülse ist nur ca. 6-7 cm lang, wirkt harmlos. Die Schrotpatronen wird man wohl separat leicht lagern können. Aber all das ist Ihre eigene Entscheidung. Gibt es Reduzierstücke, um mit einer Kaliber 4 Waffe kleinere Kaliber zu verschießen? Egal welches Kaliber, ob Kugel, Schrot oder Signalmunition in Flintenkalibern. Kann es das überhaupt geben? Laut Maßtabellen hat die Munition in Kaliber 4 einen maximalen Gasdruck von 110 bar, da liegen selbst Knallpatronen in Kaliber 12 und 16 mit 150 bar drüber. Gibts sowas vielleicht im Ausland, und könnte es importieren und dann beschießen lassen? Benito
  17. hexoplast75

    .50 BMG

    Zugelassen sind Einzellader, Repetier- oder Selbstladegewehre für Patronen, die -den Begriff „Magnum“ oder dem entsprechende Bezeichnungen im Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 bzw. ein Höchstkaliber von 11,63 mm/.45 aufweisen -oder die für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge von 68 mm, beim Kaliber 9 mm/.354 oder darüber von 62 mm eingerichtet sind. Wenn man den Text so setzt sollte es klar sein. Kaliber .50BMG ist schon zulässig, da Hülsenlänge über 62mm. edit fragt: Was kostet eigentlich Munition in 50BMG? Fertige und selbst gestopft?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.