Ich weiß nicht, warum ihr euch alle so aufregt. Für Ottonormalo erlischt die Zuverlässigkeit, wenn er eine geladene Waffe zu Hause im Schrank hat, ja. Bei einem Polizeibeamten eben nicht! Und das hat nichts mit "einige sind gleicher..." zu tun, sondern es steht einfach so im Gesetz. Wer sich mal den § 55 WaffG anschaut, versteht auch, warum. Das WaffG gilt nämlich nicht für PVB's und andere, dort aufgeführte, Personengruppen. Aus!
Lediglich der Dienstherr kann Regelungen erlassen, wie und ob die Dienstwaffe zu Hause aufbewahrt werden darf. Und im Land Berlin heißt es, "gegen unbefugten Zugriff und gegen Wegnahme gesichert" aufbewahren. Im Urlaub oder bei längerer Krankheit hat die Waffe auf der Dienststelle hinterlegt zu werden. Das Führen in der Freizeit ist dem PVB im Land Berlin per Erlass des PolPräs aus 2017?, kann auch schon 2016 gewesen sein, per se verboten. Führen nur noch auf dem Wege vom und zum Dienst. Ausnahmen müssen beantragt und natürlich genehmigt werden.
Damit, meine ich, bedarf es keiner Diskussion, ob die Behörde dem einzelnen Beamten einen privaten Tresor bezahlen soll/muss/darf/kann/könnte....