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dkp3011

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  1. Vielleicht findet sich hier ja einer, der sich schon immer mit einem Aufsatz in der Fachliteratur veröffentlicht sehen wollte -"Zum Verbot des Führens sog. Multitools gem. §42a". Je spezieller der Titel desto leichter findet ihn der Richter bei Google..äh Juris natürlich.. *hust*
  2. Wenn keine gegenteiligen Quellen vorhanden sind, würde ich auch lieber weit auslegen. Wer will schon Mindermeinung sein?
  3. leicht am Thema vorbei Dem TE geht es wohl mehr um die Einordnung der Tools.
  4. Geht mein meinem Leatherman MUT auch. Die Aussagen des BKA sind je nach Bearbeiter sehr widersprüchlich ("Tool ist Werkzeug ist kein-Messer" / "Tool hat Klingen hat Messereigenschaft").
  5. Zumindest ist es nicht unzulässig und undenkbar. Manchmal sind solche Grundsatzentscheidungen ganz hilfreich um künftig ähnliche (auch speziellere) abzuschmettern oder zuzulassen.
  6. Der Sprecher teilte es WEM und WO mit?
  7. Das Risiko der Nichtannahme wurde mit Sicherheit kommuniziert.
  8. Oder der Richter der Eingangs- oder BerRevInstanz legt vor (konkrete Normenkontrolle).
  9. Soeben im Urlaub gelesen und für empfehlenswert befunden: Ben Tripp "Infektion" (klassischer Zombieroman: Seuche bricht aus, Gruppe findet sich, schlägt sich durch, Militär spielt nicht mit -dafür private contractors)
  10. Das habe ich auch. Fand ich nicht sooo gut.
  11. Gruger hat natürlich Recht, dass die Behörden an Recht und Gesetz gebunden sind. Wenn die Molot keinen Anschein besitzt, ist die Codierung rechtswidrig. Ob Deine hypothetische Begründung bereits als Befugnis zur Klage (nur evtl. Widerspruch) reicht, erscheint mir jedenfalls zweifelhaft (abgesehen davon ob Du tatsächlich zum jetzigen Zeitpunkt bei unterstellter Falschcodierung in Deinen Rechten verletzt wärst). Das müsste, neben dem rechtswidrigen Verwaltungshandeln, auch noch vorliegen. Gilt natürlich nur, falls es keinen anderen Rechtsgrund zum Berichtigungsanspruch gibt, den ich einfach übersehe.
  12. Du musst den zeitlichen Kontext der Produktion beachten. Wer Romero nicht versteht, versteht auch die Zombiethematik nicht. Und doch, so etwas kann einen guten Film ausmachen. Über Geschmack kann man nicht streiten. Es gibt ja genügend andere (modernere) Streifen. Edit: was die schauspielerische Leistung angeht, da stimme ich Dir 100% zu
  13. Das müsste die Berichtigungspflicht der Behörde sein - kein Berichtigungsanspruch des Bürgers.
  14. Das ist es, was mich wundert. Wenn ich mich richtig erinnere wurde festgelegt, "diese Waffe geht so" + "das ist der Prüfungsmaßstab" + "so sieht euer Ermessensspielraum aus". Leider kann ich das Urteil jetzt (edit:) nicht (/edit) lesen -und auswendig kann ich es ganz sicher nicht Wurde nicht ebenfalls festgestellt, dass es eine Entwicklung im sportlichen Bereich hin zu mil. aussehenden Waffen gibt (unabhängig davon ob relevant oder nicht). Oder hat das Gericht diese Aussage lediglich aufgegriffen um es unbeantwortet zu lassen (...kann dahinstehen o.ä.)? Aber ich sehe, wir haben uns schon deutlich angenähert. Dieses Recht (Widerspruch, Recht zur Korrektur etc.) dürfte dem Bürger m.E. leider nicht zustehen. Aber ich gebe Dir natürlich Recht ob des Risikos und werde mich selber auch mal darum kümmern.
  15. Ja und mehr auch nicht. Verwaltungsrechtlich wundert mich das Urteil zwar aber vielleicht kann mich ein Verwaltungsprozessrechtler aufklären, ob aus der ermessensgeprägten Beurteilung nun eine gebundene, weil Erm.reduzierte, Entscheidung wurde!? Ich gebe Dir insofern Recht, als dass der HessVGH ein Beispiel gegeben hat, wie ein Hersteller ein AR15 trotz Vorliegen des Ausschlussmerkmals "<40mm" bauen könnte. Aber nur, wenn die Modelle wirklich gleich sind 100% Rechtssicherheit gibt es nicht und gab es noch nie. Ich würde, dem Urteil nicht eine solche Bedeutung zumessen (abgesehen von s.o.) und sehe einige Passagen sogar mehr als kritisch. Was das NWR angeht, so ist man mit der anscheinsverneinenden Eintragung nur solange sicher, wie noch keine DB-Abfrage mit den entsprechenden Herstellernamen, Modellen etc. gestartet wurde. Danach bist Du mit Deiner x39 ebenso auf dem Schirm wie alle anderen.
  16. Er hat lediglich klar gestellt, was auf jeden fall anscheinsfrei ist (eben das WS ivm d best. Lower) Welche Kombination einen Anschein auslösen könnte, hat er offen gelassen (weil Ermessensache konnte er es nicht konkret behandeln). Ich zitiere den Teil später (smartphone und unterwegs).
  17. @Schwarzwälder Du solltest das Urteil vielleicht noch einmal lesen und nicht versuchen auf alle anderen Waffen zu übertragen. Es kann bereits ein Merkmal ausreichen - es muss aber nicht. Insofern ist Deine "Anleitung" nicht nur falsch sondern auch noch gefährlich. Der HessVGH hat nicht ein bestimmtes Ausehen aller AR15-typen festgelegt. Deinen Rat an die Hersteller kommentiere ich nur insoweit, als dass er auch falsch ist.
  18. Das wird er nicht tun. Edit: Auch egal
  19. Vielleicht zitierst Du nächstes Mal nur den Teil, auf den Du Dich auch beziehst?! Ich sehe es ähnlich wie Schiiter -soll ich jetzt das ganze Urteil zitieren?
  20. Da die vorgelegte Waffe einen solchen nicht hatte, war es auch nicht Gegenstand der Verhandlung. Was wäre steht übrigens auch da: möglicherweise
  21. Nicht zuletzt die Feststellung, dass der Gesetzgeber grundsätzlich keine Kriegswaffenoptik im Sport will. Grauenhaftes Urteil.
  22. "Vielmehr muss eine Prüfung der Typidentität an das Vorliegen kriegswaffentypischer, äußerer und damit leicht zu erkennender Merkmale der Waffe anknüpfen und letztlich den Gesamteindruck bewerten, den die Waffe bei objektiver und nicht durch entsprechende Fachkunde beeinflusster Betrachtung erweckt." Schlechte Nachricht für die vielen Ruger-Umbauten....
  23. Wie konnte ich den vergessen. Ich sag nur: Jagd in der Großstadt und der Löwe klaut Dir das Wild ;-) "Omega" (das Original von IAL) ist m.E. dagegen nicht sehenswert. Fallout NV ist auch ein absolutes Muss. Seit F1 lege ich mir immer ein Waffenlager an, in dem jede Waffe 1x vorkommen soll -quasi Sammler im Spiel. Leider komme ich nicht mehr zum Spielen. Bei NV soll es ja viele (insb. waffenlastige) DLCs geben. Bücher auch! Ich hatte immer auf eine Fortsetzung von Rattentanz gehofft.
  24. kleine Auswahl: Bücher: "Der Zombie Survival Guide" - Brooks "Dying to live" - Pfaffenroth "Beginn", "Läuterung", "Zerfall" & "Stadt" - Moody "Operation Z - Wer länger lebt, ist später tot" - Brooks "Stadt der Untoten" - Wellington "Stunde Null" - Green "Das inferno" - Laymon "Rattentanz" - Tietz Filme: -Alle Romero-Filme in original-Fassung. -28 -Reihe -"Death Valley" - Serie -"Zombieland" und und und ...
  25. Ich bin mit Rangelog ganz zufrieden!
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