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Beiträge von TriPlex

  1. vor 1 Minute schrieb Longhair:

    Dann werfe ich auch mal was in den Pott:

     

    Wenn ich auf dem Indoorstand, meines Vereines trainiere( 4x25m),

    gehe ich vor dem Training von der Linie, bis zum Kugelfang und lasse den Blick schweifen.

    ...

    Genau so kenne ich das auch.

     

  2. vor 21 Minuten schrieb Kreppel:

    Es ist ziemlich offensichtlich, dass DU es nicht verstehst und Dich einfach nur in dem Begriff "privat" verbissen hast.

    ICH habe mich da nicht "verbissen", ich unterscheide nur zwischen mehr, als schwarz und weiß - "privat" und "öffentlicher Raum".

    Nur DU weigerst Dich verbissen zu erkennen, dass ein Vereinsheim eben nicht "privat" im Sinne des Datenschutzes ist.

    Aber auch das werde ich nicht ändern ...

     

    Da können auch mehrere argumentieren, einer hat's sogar in etliche Punkte aufgedröselt - aber das ficht Dich ja alles nicht an - "Alle blöd, außer mich!"

     

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  3. vor 26 Minuten schrieb Kreppel:

    Was?

    Dass er keinen eigenen Stand besitzt und als verantwortlicher Erlaubnisinhaber betreibt und lieber bei Dritten einen mietet?

    Das hat er doch bereits im allerersten Beitrag so zur Kenntnis gegeben.

    Und wieder nicht begriffen!

     

    DU wirfst @steven vor er unterstelle ...

    DU selbst wirfst ihm aber vor er wolle keine Videoüberwachung, weil er unerlaubte Schießübungen schießen will.

    UND DU wirfst allen, die auf Wahrung ihrer Rechte bestehen unredliche Gründe vor.

     

    Das ist dann etwas anderes, weil DEINE "Erfahrung und Bauchgefühl ..."?

     

     

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  4. vor 25 Minuten schrieb Kreppel:

    Muss ich nicht.

    Ich bin auch nicht in einer verantwortlichen Position in einer zugelassenen Schießstätte, noch trage ich ständig eine mit mir herum.

    Du hast es offenbar nicht verstanden!

    DU meinst Du bräuchtest unbedingt eine Videoüberwachung, damit Du "im Zweifel" einen "einwandfreien Beweis" hast.

    Wenn Du das auf dem Stand unbedingt brauchst - warum dann nicht genau so in anderen Situationen?

     

  5. vor 24 Minuten schrieb Kreppel:

    Und GENAU darum geht es hier wahrscheinlich. Zumindest, wenn man die andere Seite der Geschichte kennen würde.

    Ich glaube, da hast Du mich falsch verstanden.

    Ich meinte nicht "KEINE Standaufsicht"!

    Ich meinte eine Standaufsicht, die "so etwas" nicht mitbekommt gehört nicht in diese Funktion.

    Da gehört jemand hin, der "mit allen Sinnen dabei ist", die entsprechenden "Vorgaben" (von WaffG bis Sportordnung usw.) kennt, "durchsetzungsfähig" ist UND dabei nicht zuletzt auch die "passenden Umgangsformen" hat.

     

  6. vor 25 Minuten schrieb Kreppel:

    Und ich finde das nicht nur legitim, das ist auch - entgegen den Behauptungen einiger hier - auch vollkommen legal umsetzbar.

    Und das kannst Du auch entsprechend der DSGVO belegen?

     

    vor 27 Minuten schrieb Kreppel:

    Dann könnte man den Vereinsfunktionären bei der Gelegenheit auch gleich mal zur Kenntnis geben, wie halböffentlich über sie geredet wird.

    Über wen wird denn hier "halböffentlich geredet"?

    Ich habe weder Ort, noch Verein oder gar Personennamen gelesen.

    Nur wer diesen Verein kennt wird erkennen können, über wen da geredet wird.

     

  7. Noch einer, der es nicht begreift ...

     

    vor 29 Minuten schrieb sonnyboy:

    Wir sind Grundbesitzer, das Schützenhaus ist unser Eigentum. Das Grundstück ist voll umschlossen (eingefriedet mit Mauern und Zaun) Zutritt nur mit

    Genehmigung. Gekennzeichnet als Schießanlage!

    Wer ist den WIR?

    Mehrere Privatpersonen, ein Verein, ...?

    Haben da nur Vereinsmitglieder Zutritt oder auch Gäste?

     

    Und Du meinst, dass das datenschutzrechtlich dasselbe ist, wie eine Wohnung oder ein privates Grundstück?

     

  8. vor 29 Minuten schrieb Kreppel:

    Nein, das hat hier keiner getan. Das unterstellst soweit ich das sehe nur Du.

    IHR behauptet doch ein Schießstand (-gelände) sei "privat".

     

    vor 30 Minuten schrieb Kreppel:

    Das wäre eher Dir anzuraten. Vielleicht kommst Du ja noch drauf.

    Du kommst offenbar nicht darauf!

    Es wurde doch hier schon mehrfach (nicht nur von mir) erklärt, dass ein Verein eben nicht "privat" (nicht nur) im Sinne des Datenschutzes ist.

     

  9. vor 44 Minuten schrieb Elo:

    oder daß mehr Kontrolle nicht schaden kann ("sich absichern").

    vor 40 Minuten schrieb Kreppel:

    Im hier gegebenen Fall bin ich sogar ziemlich sicher, dass das so ist.

    Offensichtlich hast Du nicht begriffen, was @Elo gesagt hat.

     

    WER soll denn entscheiden, in WELCHEM Fall "mehr Kontrolle nicht schaden kann"?

     

  10. vor 38 Minuten schrieb Kreppel:

    Und wenn die Standaufsicht Leute mit "einfacher körperlicher Gewalt" vom Stand entfernt, die ggf. im Auftrag des Standbetreibers dessen Aufsichtspflicht wahrnehmen, dann muss halt gefilmt werden.

    Mit derselben Argumentation müsstest Du außerhalb Deiner Wohnung ständig filmen, damit Du einen "Beweis" hast, dass Dir irgendwer irgendwas ...

     

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  11. vor 36 Minuten schrieb Kreppel:

    Aber es ist nunmal leider regelmäßig so, dass Schiessstände zerschossen werden, ohne dass es einer war und die Betreiber dann auf den Kosten sitzen bleiben (oft genug erlebt) und dass sich manche Leute meinen nicht an's Gesetz halten zu müssen (leider auch oft genug erlebt) und der verantwortliche Betreiber dann Probleme bekommt oder zumindest bekommen kann.

    Dann schmeiß' die Standaufsicht hochkantig raus!

    Wofür ist die da?!

    Wenn eine Standaufsicht so etwas nicht mitbekommt, dann taugt sie ja wohl nichts!

     

    Ich weiß gar nicht, wie das vor der "allgemeinen Einführung der Videoüberwachung" funktioniert hat ...

     

     

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  12. vor einer Stunde schrieb Kreppel:

    Üblicherweise "Dinge tun, die man eigentlich nicht tun darf".

    Ich schreibe "Wahrung eigener Rechte" und Du nennst das so?!

     

    Was bist Du denn für einer?

    JEDER Bürger, der auf seine Rechte besteht ist für Dich automatisch verdächtig?!

    Das lässt tief blicken!

     

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  13. vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Die Sache, die darauf zu sehen ist, nämlich, dass der A.B. an einem bestimmten Tag Schießübungen gemacht hat, wird vermutlich sowieso dokumentiert, so dass er diesbezüglich nichts an Privatsphäre verliert.

    Eine Notiz "war (von bis) anwesend" hat aber eine ganz andere Qualität, als eine durchgehende Videoaufzeichnung (ggf. mit "Nase bohren" o.ä.), die womöglich auch noch mit Ton ist und so alles speichert, was dort gesprochen wurde.

     

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  14. vor 13 Stunden schrieb knight:

    Ein Vereinsgelände ist kein Privatgelände.

     

    vor 13 Stunden schrieb Kreppel:

    Und da bist Du Dir sicher?

    Ein öffentlich zugänglicher Raum nach §4 BDSG ist ein gemieteter Schießstand sicherlich nicht. Er kann weder von jedermann betreten noch genutzt werden.

    vor 6 Stunden schrieb Handgunner:

    ein vereinsgelände ( in dem fall schiessanlage  ) ist KEIN öffentlicher raum !  oder läuft da bei euch jeder durch, der an der strasse vorbeikommt ?

    Wollt Ihr etwa behaupten, dass ein Vereinsgelände/-gebäude dasselbe ist, wie eine private Wohnung?

     

    Ihr beiden solltet Euch mal mit den Begriffen auseinandersetzen!

    Neben "rein privat" (z.B. privates Wohngrundstück) und "öffentlicher Raum" (also z.B. Straßen, Plätze, Bahnhöfe) gibt es noch andere Begriffe.

    Z.B. "Orte, an denen begrenzt öffentlicher Verkehr" stattfindet oder "halböffentlicher Raum" - und ratet mal, was dazu so alles gehört!

     

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  15. vor 16 Stunden schrieb Tatonka:

    Deine abwertende, fast schon beleidigende Beschreibung der zweiten Vorsitzenden (etwas korpulente Dame, Körperbehindert und wenig Leistung im Leben, ist doch für das eigentliche Problem völlig unerheblich und entwertet deine Schilderung der Sachlage. Würde dir eine hübsche, schlanke behinderte Vorsitzende mit Kamera besser gefallen? Oder dürfen Behinderte gar keine Funktionen im Verein haben? Oder nur gutaussehende Ken's und Barbie 's.

    Natürlich nicht "nur gutaussehende Kens und Barbies", aber Menschen, die "sonst nichts haben" - außer vielleicht auch noch Minderwertigkeitskomplexe wegen ihres Äußeren - neigen mglw. eher dazu "Macht" auszunutzen, wenn sie die dann irgendwo haben.

    In dem "Dicken, alten Buch" stehen so einige Weisheiten, wie z.B. "Hüte Dich vor den Gezeichneten!"

    Das kann man durchaus in o.g. Richtung interpretieren.

     

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  16. vor 13 Stunden schrieb SIG-Fan:

    der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Gelände sind dir bekannt?

     

    Vermutlich überfordert dich die Idee, dass man das Recht auf Video-Überwachung des eigen Grundstücks befürwortet, aber gleichzeitig "großflächige Videoüberwachung des öffentlichen Raums" ablehnt?

     

    Merke: nicht nur den Max Musculo trainieren, sondern auch mal mal das eigene Logikverständis.

    Wie weiter oben schon mal geschrieben: "PRIVAT" ist etwas anderes als "Geschäft mit Publikumsverkehr"!

    WER ist hier also "überfordert" und WER sollte "auch mal mal das eigene Logikverständis trainieren"?

     

  17. vor 14 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Also offen gesagt, in so einem Umfeld möchte ich weder meine Freizeit verbringen, noch möchte ich mich in einem solchen Umfeld aufhalten, in dem dann auch noch allerlei Leute mit potentiell gefährlichen Gegenständen spielen.

    Das letzte zuerst:

    Die "spielen mit potentiell gefährlichen Gegenständen", egal, ob videoüberwacht oder nicht.

    Die Standaufsicht gehört ja wohl immer auf den Stand, wo sie notfalls "körperlich" eingreifen kann.

    Wozu dann die erwähnte "Oberaufsicht" noch da sein muss UND das per Videoüberwachung, damit sie NICHT auf dem eigentlichen Stand sein muss hätte ich gerne mal erklärt.

     

    Was willst Du machen, wenn es in Deiner Nähe nur einen SOLCHEN Stand gibt?

    Doppelt oder dreimal so weit fahren?

    Mit dem Schießen aufhören?

    vor 14 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Wie soll man denn der Sicherheitskultur an einem Ort vertrauen, wo man sich "argumentierst Du wird Dir gekündigt" anhören muss? Der Satz alleine ist wohl eine wesentliche Ursache von allem zwischen Flugunfällen und militärischen Katastrophen und bestimmt auch bei Schusswaffenunfällen gut vertreten, zu denen es aber normal keine Untersuchungsberichte wie bei den anderen genannten Kategorien gibt.

    Das werden diese machtgeilen Blockwarte aber nie begreifen!

     

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  18. vor 15 Stunden schrieb EkelAlfred:

    Zeit, dass sich jemand wehrt - das geht durchaus auch anonym.

    Sehe ich genau so!

     

    vor 14 Stunden schrieb SIG-Fan:

    Komisch, unser Verein mit knapp 400 Mitgliedern ist vollständig videoüberwacht. Wir vermieten unsere Stände an Fremdvereine, Sicherheitsdienste und Bundesbehörden. Ferner veranstalten wir auch seit Jahren erfolgreich unser IPSC Match, siehe:

    ...

    Noch nie hat sich jemand an unserer umfangreichen Videoüberwachung gestört.

    Bloß, weil sich "Noch nie jemand an unserer umfangreichen Videoüberwachung gestört hat", bedeutet das noch lange nicht, dass das rechtskonform oder auch nur gerechtfertigt wäre!

    Jahrzehntelang "hat sich noch nie jemand" an der Feuerwehrabgabe in BaWü gestört, die jeder Mann zwischen 18 und 60 Jahren (und mit wenigen Ausnahmen für bestimmte Berufe) zahlen musste, der nicht in der Freiwilligen Feuerwehr war.

    Bis, ja bis "irgend so ein Drecksack" sich doch tatsächlich erdreistet hat dagegen zu klagen, weil ... Art. 3 GG

    "Entweder auch jede Frau zahlt oder ich zahle auch nicht!"

    Das Gericht stellte dann fest, dass die Feuerwehrabgabe von Beginn an verfassungswidrig war - und jahrzehntelang hatte das niemand gemerkt, wollte es nicht merken oder meinte (als "Eintreiber") sogar "Hoffentlich merkt das keiner!".

     

    vor 14 Stunden schrieb SIG-Fan:

    Vielleicht liegt das Problem ja woanders.

    Bestimmt!

    Es liegt an der Gleichgültigkeit der "großen Masse", die wie Rindviecher "dem vorne" hinterherlaufen, ohne zu fragen wohin das führt!

    Frag' doch mal, was sich diejenigen "in Sachen Privatsphäre" denken, die "jeden Scheiß" in die asozialen Medien plärren müssen ...

    Ein paar mal "Mann, war ich gestern wieder breit!" mit passendem Foto und sich hinterher wundern, warum am die Stelle nicht bekommen hat ...

     

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  19. vor 14 Stunden schrieb SIG-Fan:

    Nochmal BTT: Also, nun Butter bei die Fische: Warum ist Videoüberwachung auf Tankstellen-Privatgelände legal, aber deiner Meinung nach nicht legal auf (Schützen-)Vereinsgelände?

    Zuerst mal solltest Du den Unterschied zwischen "Privat-Gelände" und einer Tankstelle / einem Supermarkt / ... erkennen!

    (M)Ein Privatgrundstück (und das ist wohl in dem Artikel mit "Privat-Gelände" gemeint) ist etwas völlig anderes, als ein zwar in Privat-Besitz (sofern man bei den verschiedenen Rechtsformen, die es da gibt überhaupt von "Privat" sprechen kann) befindliches Gelände, auf dem aber "öffentlicher Verkehr" stattfindet.

     

      Und das ist ganz einfach:

    vor 15 Stunden schrieb Handgunner:

    ... kriminalitätsprognose für eine tankstelle, wertstoffhof, baumarkt,.......... ja klar - ist recht !

    Habt Ihr schon mal 'was von Ladendiebstahl und Tankbetrug gehört?

    "In den letzten Monaten - ohne Videoüberwachung - hatten wir .... Es steht zu erwarten, dass das ohne Videoüberwachung so bleibt. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass das nach Installation ... nur noch x % ..."

     

    Wobei ich mich bei dem Wertstoffhof frage, wie die dort argumentieren.

     

  20. vor 16 Stunden schrieb Kreppel:

    Keiner der Schützen wird gezwungen, sich auf diesem Stand aufzuhalten.

    Ja, genau!

    Weil ein paar "Übereifrige Überwachungsfanatiker" meinen sie müssten alles überwachen sollen andere (es trifft ja auch alle Mitglieder der dort schießenden Vereine) den Stand einfach nicht mehr nutzen.

    Wenn in DE die Grundrechte immer weiter ausgehöhlt werden, sagst Du dann auch "Keiner wird gezwungen, sich in diesem Land aufzuhalten."?

     

    vor 16 Stunden schrieb Kreppel:

    Da müssen sich dann auch Nutzer mit Gotteskomplex fügen.

    Mit dem scheinst Du ja auch ganz gut gesegnet zu sein - nur eben in die andere Richtung, wie der TE.

     

    vor 16 Stunden schrieb Kreppel:

    Die Herrschaften, die eine Videoüberwachung auf Schiessständen ablehnen, haben dazu meistens einen Grund.

    Wahrung ihrer Rechte?

     

    Vor Jahren hatte das Finanzamt mal so eine "tolle Art" an sich:

    "Geben Sie uns eine Vollmacht, dass wir jedes Ihrer Konten bei jeder Bank einsehen dürfen!"

    Eine Ablehnung wurde dann als "Begründeter Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung" gewertet.

    DAMALS wurde dem noch vom Gericht ein Riegel vorgeschoben, mittlerweile dürfen die das m.W. "anlasslos".

     

    vor 16 Stunden schrieb Kreppel:

    Oder es werden halt Mietverträge mit widerspenstigen freiheitsliebenden Nutzern oder Nutzergruppen gekündigt.

    Ja, GENAU!

    Jeden der solchen Maßnahmen, die ggf. rechtswidrig sind widerspricht so schurigeln, dass die anderen gar nicht erst auf die Idee kommen!

    Feind ist, wer anders denkt!

     

    vor 16 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Aber jemand, der bei einer Frage der Abwägung soweit berechtigter Interessen im Verein deshalb zum Staat rennen würde anstatt zu argumentieren, wäre bei uns unten durch.

    Und da fragst Du noch, WARUM jemand gleich (und anonym) zum Datenschutzbeauftragten geht?

     

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  21. vor 57 Minuten schrieb steven:

    Wenn ich die Aufsicht habe und es wird geschossen, bin ich der Liebe Gott.

    Auch, wenn Du das auf Grund Deiner früheren Tätigkeit glauben magst: Bei Weitem nicht!

     

    vor 58 Minuten schrieb steven:

    Ich trage die Verantwortung und ich bestimme, wer auf dem Stand ist.

    Ersteres: Ja!

    Letzteres: Eher nicht.

    Aber hatten wir diese Diskussion nicht erst kürzlich?

    IIRC war da das (wie üblich nicht von allen geteilte) Fazit: Der Standbetreiber bleibt in der Verantwortung, auch wenn er die StandNUTZUNG vermietet.

     

  22. Freundlicher Brief an den Landes-Datenschutzbeauftragten ...

     

    vor einer Stunde schrieb steven:

    Betonen muss ich noch, dass der Schießstand vor ca 30 Jahren von einer Vereinigung von Vereinen gebaut wurde. 

    Dies stellte sich so dar, dass diese Vereinigung kostenlos ein Gebäude von der Stadt zur Verfügung (nicht übertragen) bekommen hat, die Vereinigung alles auf eigene Kosten einbaute. Die Stadt trug und trägt alle Nebenkosten. Strom, Wasser, Müll etc. Die Vereinigung hält den stand in Ordnung, entsorgt das Blei etc.

    Ist der o.g. "Vorstand" der Vorstand dieser "Vereinigung von Vereinen" oder der Vorstand eines einzelnen Vereins?

    Was sagen die anderen Vereine dazu?

    Was sagt denn die Eigentümerin und Zahlerin der Nebenkosten zu diesem Verhalten?

     

    vor einer Stunde schrieb steven:

    Alle sind zufrieden.

    Du ja offensichtlich nicht. Vielleicht finden sich ja noch ein paar ...

     

    vor einer Stunde schrieb steven:

    Mit dem 1. Vorsitzenden komme ich klar, aber die Dame geht mir auf die Nüsse. Vom Schießen und Schießsport 0 Ahnung.

    Wieso ist die dann 2. Vorsitzende?

    Meinst Du "Vom Schießen und Schießsport 0 Ahnung" "umgangssprachlich" oder "formal" - also keine Sachkunde, keine waffenrechtlichen Erlaubnisse, ...?

     

    vor einer Stunde schrieb steven:

    Einmal kam während des Schießens ein Knabe auf den Stand, schaute hier, schaute da. Ich fragte ihn, was er möchte. Er murmelte etwas von: er will mal kontrollieren, wie hier geschossen wird.

    Wieso sollte das der Standbetreiber nicht dürfen?

    Was für ein "Knabe" war das denn - Alter, Qualifikation, ...?

     

    vor einer Stunde schrieb steven:

    Nachdem ich ihn bat, den Stand sofort zu verlassen und er nicht darauf reagierte, entfernte ich ihn mit einfacher körperlicher Gewalt und erklärte ihm, dass ohne mein OK kein Fremder Zutritt hat.

    Ob das ein "Mieter" einfach so darf (das ist je keine vom GG geschützte Wohnung o.ä.)?

     

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  23. Am 7.4.2023 um 14:14 schrieb joker_ch:

    ... und die WP meistens mit Nachtstrom laufen zu lassen.

    Ist das eine Erdwärme- o. Luft-Luft-Wärmepumpe?

     

    Bei Luft-Luft-WP würdest Du doch nachts (also bei niedrigeren Temperaturen) mit gleichem Stromverbrauch weniger Wärme aus der Umgebung bekommen.

    Oder mache ich da einen Denkfehler?

     

  24. vor 4 Stunden schrieb ASE:

    Vergleich dir mal nen alten B-Schrank, dem im Waffg2002 0er-Äquivalenz unterstellt wurde mit dem aus Chinesium gefertigten Trompentblechverschlag der letzten Produktion..
    Wer sich ernsthaft hinzustellt und behauptet, das in 0er/1er genauso schnell zu öffnen sei wie ein A-Schrank der letzten Generation war wohl bei dem hier in der Tresoröffnerlehre... 

    Und?

    Wie viele davon sind aufgebrochen worden?

     

    vor 4 Stunden schrieb ASE:

    Nicht erfassen von Daten ändert nichts daran, ...

    "Geringe Deliktrelevanz" ist aber etwas anderes, als "Nicht erfassen von Daten"!

    Wenn A- o. B-Schränke in nennenswertem Umfang aufgebrochen worden wären, dann würde

    • das bestimmt auch in Statistiken erfasst
    • es keine Altbestandsregelung geben, sondern man hätte (um dem "massenhaften" Entwenden von Waffen aus Waffenschränken entgegenzuwirken) die Aufbewahrung für alle Waffenbesitzer in mind. 0er-Tresoren zur Pflicht gemacht
    vor 4 Stunden schrieb ASE:

    Der ist jetzt Richtig gut. Aus dem Kompromiss zwischen öffentlicher Sicherheit

    Der ist wirklich richtig gut!:

    Offensichtlich gibt es doch gar kein Problem mit der öffentlichen Sicherheit!

    Zum soundsovielten male "auf Grund der geringen Deliktrelevanz ..."

     

    K.A., warum Du das "mit Zähnen und Klauen" verteidigst. Schaffst Du in der Branche oder verfasst Du irgendwelche Normen?

    Oder hast Du "im weitesten Sinn" beruflich mit dem WaffG zu tun?
     

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