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clausi

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Alle Inhalte von clausi

  1. Natürlich hat jeder das Recht auf seine persönliche Meinung zu den Pflichten einer Aufsicht. Fakt ist jedoch, dass im Gesetz und der VO nirgendwo steht, WAS eine Aufsicht führende Person im Detail zu tun hat. Insbesondere steht dort nicht, dass die Aufsicht nicht auch schiessen darf. §11 Abs. 3 der VO ("Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.") zielt m.E. nur darauf ab, dass man sich nicht selbst beaufsichtigen darf, es sei denn, man ist zur Aufsicht befähigt und alleine auf dem Stand. Daraus geht nebenbei auch hervor, dass es eben durchaus möglich ist, gleichzeitig zu schiessen und Aufsicht zu führen. Befinden sich zwei zur Aufsicht befähigte Personen auf dem Stand, können diese sich gegenseitig beaufsichtigen. Und wo steht, dass sie dabei nicht schiessen dürfen? Nota bene: Ich nehme das Thema Sicherheit keineswegs auf die leichte Schulter. Hier geht es aber um die Regelungen des Gesetzes - nicht darum, was je nach Situation sinnvoll ist oder nicht.
  2. clausi

    Neue Vo

    In Antwort auf: Hallo, DWJ-online hat berichtet, dass die Verordnung durch ist. www.dwj.de/aktuell/nachrichten.php?id_nachrichten=145 viele Grüsse von reini Toller Bericht. Das DWJ schreibt: "Die nun verabschiedete Verordnung entspricht dem bereits bekannt gewordenen Entwurf vom 11. 6. 03. Lediglich die rechtliche Bemessung der Lauflängen wurde dahingehend geändert, dass sie der in der Waffentechnik gängigen Praxis entspricht." Da hat man wohl ein paar KLITZEKLEINE Änderungen übersehen ...
  3. clausi

    Neue Vo

    In Antwort auf: bitte entschulidgt meine sachunkenntnis - ich habe von ipsc keine ahnung. daher eine frage: wenn dort steht aus dem laufen "erfolgt", aber beim ipsc nicht aus dem laufen geschossen wird, wo ist dann das problem? der schütze muß doch stehenbleiben vor dem schießen - ist das ein problem? sorry, wenn die frage zu dämlich ist, aber ich denke, hier sind genügend tollerante ipsc-profis, die einem noob die problematik näherbringen können... Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten. Also: IPSC-Übungen bestehen in der Regel aus mehreren Schusspositionen, die der Schütze anläuft und von dort die Ziele beschiesst. Beim Durchlaufen eines IPSC-Parcours gibt es nun Situationen, wo man einzelne Scheiben im (langsamen) Laufen beschiessen KANN (wenn man gut genug schiesst, hüstel ...). Man kann aber ebenso stehenbleiben und die Scheiben im Stehen beschiessen. Kostet im Zweifelsfall etwas Zeit und drückt dementsprechend die Wertung. Ein Problem ist ausserdem die Abgrenzung zwischen: a) Schiessen im Laufen / Gehen und B) Laufen/Gehen mit zwischenzeitlichem Schiessen Beispiel: Schuss, ein Schritt vor, Schuss, ein Schritt vor. Hab ich im Laufen geschossen oder nicht? In jedem Fall ist es unterträglich, dass Politiker (respektive ein paar drittrangige Ministerialbeamte) sich Kompetenz in diesem Bereich anmaßen.
  4. clausi

    Neue Vo

    Sachma, Leute, habt ihr nen Knick in der Optik? Diese Fassung der Verordnung hebelt das IPSC-Schiessen in Deutschland de facto aus. In dem VO-Entwurf aus dem Juni sollten Übungen verboten werden, wo das Schiessen im Laufen GEFORDERT WIRD. Mit dieser Formulierung hätte man wohl leben können, da niemand zum Schiessen im Laufen gezwungen ist oder auch nur dazu aufgefordert wird. Jetzt heisst es, dass Übungen verboten sind, wo das Schiessen im Laufen ERFOLGT. Diese Formulierung zielt ganz klar darauf, IPSC in Deutschland den Gnadenschuss zu versetzen. ENTGEGEN allen Zusagen des BMI. Durch die Hintertür in letzter Minute. OHNE auch nur die Spur eines sinnvollen Grundes. Aus purer Dummheit und ideologischer Aversion gegen einen Sport, der einigen wenigen Sesselpupsern im BMI völlig grundlos suspekt ist. Den gleichen Herren, die am liebsten den ganzen Grosskaliber-Schiesssport gleich auf einmal "erlegt" hätten. Bleibt die Hoffnung, dass nur die Schlacht aber noch nicht der Krieg verloren ist. Noch ist mein Vertrauen in den BDS und das FWR ungebrochen ...
  5. clausi

    DM IPSC Philippsburg 2003

    In Antwort auf: wer hat denn diese endgeile stage mit den 36 poppern designt? Wenn das keine DM wäre, gäb's bestimmt den einen oder anderen Teilnehmer, der allein auf einer solchen Stage 100 Schuss verbraucht.
  6. Was mich noch viel mehr interessieren würde: Im Gesetz heisst es "in der Regel". Wo eine Regel, da eine Ausnahme. Bloss: Womit begründe ich die? Wenn ich analog zum Kontingent respektive zu dessen Überschreitung (= Bedarf für weitere Disziplinen oder Wettkampfsport) argumentiere, ist die ganze Begrenzung mehr oder minder hinfällig. Aber eine andere Unterscheidung zwischen Regel und Ausnahme kann ich aus dem Gesetz nicht herleiten ...
  7. In Antwort auf: Einige der bisher gelisteten Argumente / Antworten lassen nur einen Schluß zu: ALLE Schützen, und nicht nur die IPSC'ler, sollten UNBEDINGT eine Art SuRT - Prüfung machen; dann bräuchte man weder rote noch blaue Fähnchen (völliger Blödsinn), noch weiße Nelken im Lauf (find ich eine sympatische Vorstellung). Aber ob selbst diese Prüfung bei so manchem DSB'ler was nützen würde um eine sichere Waffenhandhabung an den Tag zu legen.... ich bezweifle dies stark. Wolle, das ist ein guter Punkt! Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich bisher die übelsten Verstösse gegen elementarste Sicherheitsregeln bei DSB-Wettkämpfen/Trainings gesehen habe. Ich möchte jetzt keineswegs gegen den DSB lästern, aber im IPSC-Bereich (und auch bei Waffenschein-Inhabern) ist das Sicherheitsbewusstein um ein Vielfaches höher als beim Gros der DSB-Schützen, die ich bisher getroffen habe. Insofern ist die Idee eines "allgemeinen SuRT" sicher nicht verkehrt. Es spricht ja nichts dagegen, das in den normalen Sachkunde-Lehrgang mit aufzunehmen (und dadurch unbürokratischer und kostengünstiger als den IPSC-SuRT zu halten), aber machen sollte man es auf jeden Fall! Da das neue Waffengesetz wohl ohnehin höhere Anforderungen an die Sachkunde stellen wird (u.U. mit Prüfung durch Behördenausschuss), wäre das eine gute Gelegenheit, diese sinnvolle Änderung gleich mit umzusetzen. (Wie man mit den "Alt-Schützen" verfährt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.)
  8. In Antwort auf: Aha, das ist ja was Anderes, dann ist es ja gut. Dann möchte ich Dir als Mitglied im sichersten Schützenverein der Welt gratulieren. Ähhh, ich WEISS, dass es Leute gibt, die Sicherheitsrichtlinien gelegentlich etwas locker handhaben. Aber das werden die gleichen Leute sein, die es mit der Pufferpatrone nicht so genau nehmen. Und was die genannten Regeln anbelangt: In allen Vereinen, die ich kenne, kassiert derjenige, der gegen derart rudimentäre Regeln verstösst, einen MÄCHTIGEN Anschiss. In Antwort auf: Ob die Tochter der getöteten Frau, die die Patrone in der Waffe vergessen hatte und der erfahrene Trainer, der das KK-Gewehr geschlossen und am nächsten Morgen am Campingplatz durch Abdrücken "entspannt" hat, jetzt dort eintreten wollen? (Anders formuliert: du berichtest von zwar richtiger, aber seehr grauer Theorie) Wenn DAS bereits graue Theorie ist, dann ist die rote Pufferpatrone noch viel grauer und viel theoretischer. In Antwort auf: Naja, wenn der DSB das Fähnchen so einführt, ist die Diskussion über Sinn un Unsinn sowieso müßig. Wir alle garantieren natürlich jederzeit, überall und überhaupt den sicheren Umgang mit Schußwaffen - die blöden sind immer die anderen (Polizisten und Militär eingeschlossen), bei denen sich dann mal ein Schuß löst. Und da ist mir so ein Plastikding schon lieber, das mir auf einen Blick signalisiert: in dieser Knarre kann nichts drin sein. Bei Field Target jedenfalls kommt man sonst nicht mehr auf die Wiese, und da geht's "nur" um Luftgewehre. Naja, der Witz ist doch der: Solange die Waffe eingepackt ist, sehe ich das rote Fähnchen nicht. Ist sie ausgepackt, muss sowieso als allererstes der Verschluss aufgemacht werden. Ob ich jetzt jemanden (ggf. mich selbst) ohne rotes Fähnchen ertappe oder beim Vergessen des Verschlussaufmachens, ist doch Jacke wie Hose. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich bin auch für ein Maximum an Sicherheit im Umgang mit Waffen. Aber so ein roter Nippel ist doch kaum mehr als ein Alibi ...
  9. In Antwort auf: Eine größere Sicherheit und weniger solche Unfallmeldungen in der Presse sollte uns eine solche Lösung schon wert sein, oder nicht? Versuch doch mal, mit einer geschlossenen Flinte über einen Wurfscheibenstand zu gehen... Mit Verlaub: Ich halte diese Regelung für einigermassen übertrieben. Wann immer mit der Waffe hantiert wird (Ein- und Auspacken ...), zeigt der Lauf in eine sichere Richtung. Sobald die Waffe aus der Tasche raus ist, wird der Verschluss geöffnet. Wo also soll das rote Fähnchen mehr Sicherheit bringen? Am Rande sei bemerkt, dass manche Hersteller (Hämmerli beispielsweise) diese roten Pufferpatronen mit Fähnchen serienmässig mitliefern (oder zumindest mal mitgeliefert haben).
  10. In Antwort auf: Völlig richtig, wäre auch meine Vorgehensweise. Kein unnötiges und gefährliches Heldentum, Deckung suchen (Verbarrikadieren im Keller oder wo man gerade ist, wenn die Zeit nicht mehr reicht). Bei der Deckung auf Position (Weg von der Tür) und Widerstandsgrad gegen Schusswaffen achten. Dazu - wie zu weiten Teilen des restlichen Beitrags - meine Zustimmung. Dennoch seien mir ein paar Anmerkungen erlaubt: In Antwort auf: Also Waffe besser von Munition getrennt sicher im Kellersafe aufbewahren. Der normale Sportschütze ist in einer derartigen Situation (Da nicht darauf vorbereitet oder speziell ausgebildet) ohnehin völlig überfordert, ... Da hast Du absolut Recht. Die meisten Sportschützen würden die Waffe in einer solchen Situation freiwillig im Keller lassen. Aber diejenigen, die - aus welchen Gründen auch immer - von ihrem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch machen würden, werden vom Gesetzgeber am Training entsprechender Situationen gehindert. Über die Sinnhaftigkeit dieser speziellen Eigenart des deutschen WaffG möchte mich nicht weiter auslassen ... In Antwort auf: ... denn Vorsicht, meist sind gut ausgerüstete (Kalaschnikow) Profis ohne Skrupel am Werk !! Widerstand ist daher äußerst gefährlich ... Das überrascht mich. Da Du zur "Trachtengruppe" gehörst, würden mich Deine diesbezüglichen Erfahrungen sehr interessieren - ggf. auch gerne per privater Mail. In Antwort auf: Sollte dennoch eine legale Waffe zum Einsatz kommen (legitimes Recht des Bürgers) folgender Rat, gute Schussposition mit ausreichender Deckung aufsuchen und absolut defensiv der Dinge harren welche da auch immer kommen mögen. (...) Ich würde Deine Vorschläge um ein paar vorbereitende Massnahmen ergänzen wollen: 1. Richtige Munition zur Hand haben. Klingt trivial, aber VM in geschlossenen Räumen (gerade bei Betonwänden/-decken) kann böse ausgehen. 2. Immer mind. zwei volle Magazine bereithalten. Selbst wenn man die Waffe im Tresor lagert, ist dieser immer noch schneller offen als ein Magazin geladen. 3. Auch und gerade wenn man ansonsten nur eher "gemütliche" Disziplinen schiesst: Wer auch nur in Erwägung zieht, die Waffe im Notwehrfall einzusetzen, sollte das schnelle Zielen, die schnelle Beseitigung von Störungen, das schnelle Wechseln von Magazinen etc. zumindest sporadisch üben. In Antwort auf: Wenn nicht, sollte insofern möglich (z.T. Sekundenbruchteile, Lichtverhältnisse etc.) abgewogen werden ob auch ein nicht tödlicher Schuss den Angriff wirkungsvoll stoppen kann. Heikles unterfangen, gebe ich zu, aber genau hier kommen die Kapazitäten des dafür ausgebildeten Spezialisten zum tragen, genau hier ist zumeist für den Normalverbraucher "Schluss" und er setzt aus diversen Gründen (Adrenalin, Unvermögen, FFF-Syndrom) zum (Vielleicht !!!) vermeidbaren tödlichen Schuss an. Ich denke, diese Abwägung ist illusorisch. Adrenalin, schlechtes Licht, ein bewegliches Ziel, mangelndes Training - da kann man froh sein, wenn man "center of mass" trifft. In der Praxis wird es wohl eher darauf hinauslaufen, dass man - wenn irgendwie möglich - gar nicht schiesst oder eben nur dann schiesst, wenn das eigene Leben unmittelbar massiv bedroht ist - und dann ist es juristisch und moralisch auch ziemlich wurscht, ob's den Angreifer erwischt oder nicht. In Antwort auf: Abschließendes Wort, lieber keinen Illusionen über die eigenen Fähigkeiten hingeben, weg mit der Waffe in den Safe (Es sei denn, man ist Profi), Schutz suchen, Hilfe rufen, Kontakt vermeiden, warten und überleben !! Der Rest ist versichert ... Recht hast Du! (Wie gesagt: Gilt m.E. alles nur, wenn es nur um Sachwerte geht. Wenn's um Leib und Leben geht, sieht die Sache anders aus. Schade, dass man dank WaffG in diesem Fall auf sein "Amateurwissen" angewiesen ist.)
  11. clausi

    Ist das normal??!

    Es gibt wohl nicht viele Vereine, die ihre Politik in der Aufnahme neuer Mitglieder und der Befürwortung von Waffenanträgen so deutlich ausdrücken. Aber: Die meisten Vereine haben gewisse (meistens ungeschrieben) Regeln - und das ist m.E. gut so. Auch wenn ich mich noch lebhaft daran erinnern kann, wie ich mich "damals" selbst durch gewisse Regelungen gegängelt fühlte, denke ich schon, dass die Verantwortlichen genau hingucken und überlegen sollten, wen sie aufnehmen und wem sie wann welche Waffe befürworten. Natürlich wissen wir alle, dass eine .22er genauso tödlich ist wie ein grösseres Kaliber. Ich halte auch nix davon, Neuschützen monatelang auf LuPi oder Kleinkaliber festzunageln (wiewohl das als Einstieg sinnvoll ist, um überhaupt mal die Scheibe treffen zu lernen). Aber als Test der Ernsthaftigkeit des Neumitglieds und zur Abschreckung von Leuten, die einfach nur "ne Kanone" haben wollen, taugt das allemal. Nota bene: Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, wenn jemand das Bedürnfis nach dem Besitz einer Waffe verspürt, ohne damit aktiv Schiessport betreiben zu wollen. Dafür allerdings aufgrund unseres besch****** Waffengesetzes die Schützenvereine als Hintertür zu missbrauchen, ist eine Variante, die wir Sportschützen im ureigensten Interesse nicht unterstützen dürfen.
  12. In Antwort auf: Waffe und Munition müssen ja getrennt aufbewahrt werden. Und das Magazin ist ein Teil der Waffe. Jedenfalls könnte ich mir vorstellen, daß irgendwelche Juristen, unter dem Einfluß der typisch deutsch-krankhaften Einstellung zu Waffen in der Hand ehrlicher Bürger, so argumentieren würden. Schwerer täten sie sich da wahrscheinlich schon bei einem gefüllten Speedloader für den Revolver, denn der ist ja kein Teil der Waffe. Zum einen bezweifle ich, dass geladene Magazine als gemeinsame Aufbewahrung von Munition und Waffe angesehen würden, zum anderen ist es im Zweifelsfall sowieso irrelevant: Wenn Du zuhause bist, bewahrst Du nicht auf. Dann kannst Du die Waffe sogar geladen im Holster rumtragen. Und der Einsatz der Waffe gegen einen Einbrecher setzt nun mal voraus, dass Du zuhause bist
  13. Ruhig Blut, allerseits! Zumindest "unter uns" sollten wir ein solches Thema doch ruhig und sachlich diskutieren können, oder? (Mit Politikern und Journalisten geht das kaum, das wissen wir ... ) Ein paar spontane Anmerkungen meinerseits: 1. Es ist schon witzig, dass wir eine solche Diskussion ÜBERHAUPT führen. Das Recht auf Notwehr ist gesetzlich verbrieft und steht somit juristisch nicht zur Debatte. Moralisch mag jeder seine eigenen Grenzen haben, aber spätestens beim Angriff auf das eigene Leben oder das Leben von Angehörigen wird wohl jeder Mensch, der auch nur halbwegs bei Sinnen ist, zur Selbstverteidigung greifen. 2. Dass die Waffe im Fall der Fälle nicht greifbar ist, stellt wohl kaum ein grundsätzliches/moralisches sondern eher ein praktisches Problem dar. Meine Waffen liegen gewöhnlich zwar ebenfalls im Tresor, ich könnte sie auf meinem privaten Grund und Boden jedoch jederzeit geladen und zugriffsbereit halten. Das gilt nicht mal als Führen und wird daher vom Gesetzgeber in keinster Art und Weise reglementiert. Bei entsprechender Gefahrenlage (z.B. freistehendes Haus in einer Gegend mit hoher Kriminalitätsrate) würde ich von diesem Recht möglicherweise auch Gebrauch machen. 3. Die Krux ist doch eigentlich die: NORMALERWEISE passiert nichts. Auch Waffenscheininhaber führen die Waffe 99.999% der Zeit, ohne sie einsetzen zu müssen (Gott sei Dank!). Was zählt, ist die Abschreckungswirkung (amerikanische Einbrecher haben mehr Angst, vom Bewohner eines Hauses erschossen zu werden, als vor der Polizei ...) und die Verfügbarkeit im (unwahrscheinlichen) Fall der Fälle. 4. Die Vorstellung, eine Schusswaffe gegen einen Menschen einsetzen zu müssen, ist nicht schön. Ich weiss auch nicht, wie ich damit im Nachhinein klarkäme. ABER: Ich weiss genau, dass ich mir mein Leben lang Vorwürfe machen würde, wenn ich durch Unterlassen eines möglichen Waffeneinsatzes das Leben eines Angehörigen auf dem Gewissen hätte. 5. Dass das Führen einer Waffe aggressives Verhalten fördert oder provoziert, ist durch einschlägige Studien widerlegt. Die Waffenscheininhaber, die ich kenne, sind sich alle sehr wohl ihrer Verantwortung bewusst. Gefährlich sind Waffen m.E. nur in der Hand von Leuten, die nichts zu verlieren haben -- wer eine Familie, einen Job und/oder (auch nur ein bescheidenes) Vermögen besitzt, wird sich allein aus diesen Gründen hüten, Unfug zu treiben, weil er im Zweifel mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen bis an sein Lebensende zu kämpfen hat.
  14. clausi

    Performance

    Fühlt sich auf jeden Fall deutlich schneller an! Konnte keine "Hänger" mehr beobachten -- Seiten kommen mit voller Breitseite, äh: Bandbreite. Objektive Messung scheitert derzeit an der vergeblichen Suche nach einer Stopuhr
  15. In Antwort auf: Es gibt nur einen einzigen Grund die Waffe auf einen Menschen zu richten, und das ist die Selbstverteidigung (Notwehr, Nothilfe). In den Augen des Staates/der Bundeswehr zählt auch die Verteidigung des Vaterlands dazu. Personen, die die amtliche Berechtigung zur Selbstverteidigung besitzten, dürfen auf "Mannscheiben" schießen, diese zum Training einsetzen und das ist gut so. Das ist zwar nur ein Randthema, ich möchte aber dennoch zumindest kurz auf die Absurdität hinweisen: Notwehr/Nothilfe steht in der entsprechenden Situation JEDERMANN zu. Vorbereiten darf man sich als Sportschütze auf solche Situationen nicht. Und als so unwahrscheinlich wird der eine oder andere Sportschütze, der in einem abgelegenen Haus lebt, eine Notwehrsituation mit Schusswaffe vielleicht dann doch nicht sehen ... In Antwort auf: Warum sollte ich als Sportschütze, und hier liegt die Betonung auf Sport, nicht mehr die Zehn treffen wollen, sondern Augen, Nase, Mund eines auf Papier gemalten Menschen? Und was ist mit der A-Zone einer IPSC-Scheibe? Du siehst, die Grenzen sind fliessend.
  16. In Antwort auf: Jedenfalls solange bei Kegeln und Bowling Pins niemand von "menschenähnlichen Zielen" spricht. Aber genau DAS ist doch das Problem. Kegel wurden hier und da schon als kinderähnliche (!) Figuren beschrieben, sogar bei IPSC-Scheiben unterstellt der eine oder andere Scharfmacher noch eine Ähnlichkeit zu menschlichen Konturen. Dabei wissen wir spätestens seit Erfurt, dass auch ein DSB-Präzisionsschütze, der auf politisch nun wirklich völlig korrekte Scheiben trainiert, zum "effizienten" Massenmörder werden kann.
  17. @Zwerg: Habe mich gerade durch das neue WaffG durchgewurstelt und kann nicht erkennen, was sich in diesem Punkt geändert haben soll. Das Verteidigungsschiessen ist (für Nicht-Waffenschein-Inhaber) genauso verboten wie früher, und auch beim Transport ins Ausland kann ich keine wesentliche Änderung erkennen. Übersehe ich da irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten, und wenn ja: welche?
  18. In Antwort auf: Rate mal, warum das Bundesverwaltungsamt Sportordnungen genehmigen soll? Und "sportliches Verteidungsschießen" dürfte kaum als Bedürfnisgrund auf WBK-Anträgen angegeben sein geschweige denn auch durchgehen... Das ist mir schon klar. Aber: Wenn ich eine Waffe für eine (in Deutschland genehmigte) Schiesssport-Disziplin beantrage, genehmigt bekomme und kaufe, kann ich damit schliesslich auch andere Disziplinen schiessen. Wenn es nun im Ausland Disziplinen gibt, die es in Deutschland nicht gibt, entspricht die Verwendung der Waffe noch immer dem ursprünglichen Bedürfnis, nämlich Sportschießen. Folglich ist auch der Transport rechtlich einwandfrei. QED ;-))
  19. In Antwort auf: Nach dem neuen WaffG ist es nicht verboten im Ausland Verteidigungsschießen zu praktizieren. Wenn man dies jedoch mit der eigenen Waffe tut, dann ist der Transport der Waffe von der Wohnung zum Grenzübertritt bzw. umgekehrt ein nunmehr waffenscheinpflichtiges Führen, da der Zweck des Transportes nicht vom Bedürfnis gedeckt ist. Nunja, wer sagt denn, dass es im Ausland keine Schiessport-Disziplinen gibt, die dem Verteidigungsschiessen entsprechen? Dann wäre der Transport doch wieder durch das Sportschützen-Bedürfnis gedeckt - oder müssen ausländische Schiesssport-Veranstaltungen etwa der deutschen Definition schiessportlicher Disziplinen genügen?
  20. Zitat: Original erstellt von swiss-shooter: Besitzen dürfen wir Lang und Kurzwaffen - ohne Bedürfnissnachweis - so viele wir wollen. Ausnahme Vollautomaten, Schalldämpfer, Laser etc. dafür braucht es eine Kantonale Sonderbewilligung (i. d. R einfach zu bekommen, wenigstens dort wo ich wohne). BUÄH! Die Welt ist so ungerecht! Können wir Sportschützen nicht in der Schweiz als politisch Verfolgte Asyl beantragen? ;-))
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