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Gottfried Tabor

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Alle Inhalte von Gottfried Tabor

  1. Hallo Jörg,

     

    ich glaube, Dedinski baut das Staudenmayer auch.

    Solltest aber nicht über den Preis erschrecken !

     

    Gruß

    Wolfgang

  2. Erst mal: Andere Meinungen sind kein Freibrief zum Pöbeln, auch wenn sich daran offenbar nicht mal mehr alle Verantwortlichen und Betreiber zu erinnern scheinen - gell Fyodor ! Das diese Ansicht allgemein nicht gefällt ist mir auch klar, das hat sie mit dem Waffenrecht gemeinsam. Das sie im Kern aber dem Grundgedanken des Gesetzes entspricht, von manchen Behörden enger oder weiter gesehen wird, das ändern weder Deine Ausfälligkeiten noch des großen Carcano Spott. Welches Stuttgarter Urteil wurde z.B. gerade erst vor kurzer Zeit hier diskutiert im Zusammenhang mit Sammlerwaffen und Munitionserwerb ........................... Wenn einem Sportschützen der zwischenzeitlich auch Jäger wurde, von seiner Behörde mit Hinweis auf vorhandene Kurzwaffen die zusätzliche Fangschußwaffe verwehrt wird (was ich persönlich für falsch halte!) dann ist hier das Geschrei auch groß, dann werden die unterschiedlichen Bedürfnisgrundlagen plötzlich wieder wichtig. Jeder schnitzt sich eben seine Welt, wie sie ihm gefällt. Wer am Ende Recht behält entscheiden die Gerichte und dort gewinnen selbst die besten Anwälte nicht jeden Prozeß, oder es kommen noch strengere Einschneidungen in künftig anstehenden Änderungen des Waffenrechtes und dann ist das Geschrei auch wieder groß und keiner war`s. Das kann man alles so oder so sehen. Leute mit Umgangsformen können jedoch ihre unterschiedlichen Meinungen auch ohne beleidigende Kraftausdrücke artikulieren. Schade, daß Du das offenbar nicht gelernt hast.
  3. Diese Frage auch noch an die Behörde zu stellen, grenzt schon an Ignoranz der Grundlagen unseres Waffenrechts ! Bei uns herrscht und gilt das BEDÜRFNISPRINZIP ! Erwirbst Du eine Waffe auf JJ ist die für die Jagd ! Erwirbst Du eine Waffe auf Neue Gelbe ist die für Sportschießen ! Erwirbst Du eine Waffe auf die Rote, ist die für Sammlung ! JEDE anderweitige Verwendung ist vom Sinne des buchstabengetreuen Gesetzes somit NICHT gedeckt ! Also war deren Ansage letztlich nur gesetzeskonform : Das alles ist zwar noch nicht überall angekommen, besonders nicht bei Leuten, die immer wieder den Rat geben, man möge doch den Jagdschein machen um endlich diese lästigen Erwerbsbeschränkungen für HA umgehen zu können, das ändert aber nichts an den Tatsachen. Egal, ob diese nun gefallen oder nicht ! G.T.
  4. Hey, ist doch kein Streit ! Denke auch, daß Lukas das nicht so verstanden hat Mir ging es doch nur darum, daß es hier nicht verhindert werden soll, daß andere von günstigen Möglichkeiten erfahren und das man ganz leicht und möglicherweise ohne bösen Hintergedanken plötzlich selbst zum Werber werden könnte. @Lukas: Es sind vielleicht etwas harte Worte von Dir, aber auch ich finde, daß die Ertragsorientierung in diesem Forum schon sehr augenfällig ist. Würde es um einen Überlebenskampf gehen, könnte ich das ja noch verstehen, aber bei der immer wieder verkündeten gesicherten Finanzlage könnte man m.E. schon auch von Betreiberseite mal überdenken, ob z.B. eine Erweiterung der PN Funktion für Alle und ähnliche Kleinigkeiten wirklich so aufwändig wären, daß sie die Möglichkeiten eines angeblich finanziell gesicherten Forums überbeanspruchen ............................................. G.T.
  5. DU hast mit diesem Beitrag jetzt für DICH unerlaubte Werbung gemacht - so wird da ein Schuh daraus ! Der Hinweis auf Angebote anderer Anbieter ist immer noch regelkonform, der Hinweis auf EIGENE Tätigkeit eben gerade nicht - auch wenn er indirekt rüberkommt ! Also würde ich mich an Deiner Stelle nicht über Andere aufregen, sondern lieber froh darüber sein, somit kostenlose Eigenwerbung ohne Sanktion gehabt zu haben (Fettdruck von mir !). Leben und leben lassen G.T.
  6. Vor einiger Zeit (ca. 1-2 Monate) bekam ich den Hinweis, er würde nur noch abgewickelt. In so weit würde ich Sal-Peters Antwort zumindest teilweise hinterfragen. Mit dem Rest allerdings hat er Recht. eGun kann ein recht riskantes Spiel sein. Ich hatte bisher fast immer Glück, an anständige Partner zu kommen - toi,toi,toi - hoffe, es bleibt so ! G.T.
  7. Gut, daß wir auch darüber mal reden, aber ich bin der Meinung, wir sollten uns endlich mal ernsthaft mit dem Thema Full Auto Lasergewehre beschäftigen .............. Sorry, ich finde sowohl die Überlegung im Grundsätzlichen, als auch die Schlußfolgerungen daraus irgendwie ziemlich O.T. So ein Teil mag ja im Einzelfall tatsächlich Spaß machen und das man mit Luftdruck sinnvoll schießen und auch für andere Diszipline trainieren kann, sollte jeder scheuklappenfreie Schütze eigentlich einsehen. Aber Druckluft als Notnagel für den SuperGAU im Waffenrecht, also so weit es mich betrifft, NEIN DANKE. Dann lieber nur noch "Freie". Btw - wir haben damals im guten, alten "Waffenforum" bereits per Fernwettkampf festgestellt, daß ganz normale LuPis auf 25 Meter einwandfrei einsetzbar sind und ich habe heute noch meine Siegerurkunde mit 180 von 200 Möglichen an der Wand hängen und freue mich über den wohlgelungenen Versuch und den Spaß, den wir dabei hatten. Ich habe also wirklich nichts gegen Druckluft und auch Alternativen die durchaus über den engen Rahmen der DSB Diszipline hinausgehen, aber Deiner Idee kann ich nichts abgewinnen. G.T.
  8. Und ? Hat es schon jemand ? Mit einiger Verzögerung ist es heute bei mir eingetroffen - 14,99 und portofrei Dank Amazon. Natürlich war noch nicht Zeit genug für eine gründliche Lektüre, aber zwei Dinge sind mir schon mal beim ersten Durchblättern aufgefallen: Es liest sich für unsereinen sehr viel angenehmer, als Kopien oder Neuauflagen von sonstigen "alten Schinken" - weil der Herausgeber dankenswerter Weise auf aktuelle Schrift übertragen hat - WER hat heutzutage schon noch holperfrei Sütterlin u.ä. drauf ? Das Zweite, was ich beim ersten Überfliegen auch schon feststellen konnte : Das Büchlein hält eine Vielzahl von Informationen bereit, die nicht nur historisches Interesse befriedigen, nein, es sind ganz praktische Tips die man als Anregung gut gebrauchen kann, vieles davon mit einfachen Skizzen-Zeichnungen verständlich gemacht. Also MEIN erstes Fazit : Das Ding ist den Kaufpreis auf jeden Fall wert - zumal wir ja mit aussagekräftiger VL Literatur in Deutschland wirklich nicht verwöhnt sind ! Würde mich aber jetzt schon mal interessieren, ob ich hier der Einzige bin, der für diesen bezahlbaren Betrag sein historisches Wissen erweitert hat......... Gruß G.T.
  9. Aktuell leider nicht Aber das wird sich ja auch mal wieder ändern - bestellt ist jedenfalls ! Bin schon sehr gespannt ! Der Name des jedem VISIER Lesers wohlbekannten Herausgebers steht dem interessierten Leser schon mal dafür, daß dieses Buch garantiert unter dem Gesichtspunkt des praktischen Nutzens für den heutigen VL Schützen ausgesucht wurde, also nicht nur ein Reprint für historisch Interessierte ist. Leider ist man bei neuzeitlichen, deutschsprachigen Veröffentlichungen über den Bereich des VL Schießens auf schmale Diät gesetzt, daher ist es eine gute Idee, das damalige Wissen in aktueller und preiswerter Wiederauflage allgemein zugänglich zu machen. Schließlich hat nicht jeder VL Schütze Zugang zu alten Originalen, oder will und kann den Preis antiquarischer Raritäten bezahlen, obwohl ihn das vom Thema her interessiert. Deswegen sei, unabhängig vom bisher nicht bekannten Inhalt und praktischen Nutzen, über den erst nach Lieferung hier zu reden/schreiben sein wird, schon mal im Voraus dem Herausgeber für die gute Idee einer solchen Wiederveröffentlichung gedankt ! Das soll und wird hoffentlich kein einmaliges Unterfangen bleiben ! G.T.
  10. Keine Sorge. Du wirst es rechtzeitig merken, falls Grafes Beschwerde entsprochen wird. Die Waffenbehörde schreibt Dich dann an und teilt Dir mit, daß für alle Deine Waffen das Bedürfnis entfallen ist und wie lange Du Zeit hast, die Vernichtung bzw. die Abgabe an einen Berechtigten (wird es dann in Deutschland kaum noch welche geben) nachzuweisen B)
  11. Nein, vielleicht nur jemand der weiter denkt als Du ? Wenn ein NWR Waffenkategorien umfaßt, die bei uns gesetzlich keiner Registrierungspflicht unterliegen, dann ist das offenkundig nicht kompatibel. War das jetzt als Beispiel einfach genug ? Gerne kannst Du sogar stark belustigt sein, das interessiert mich nicht. Unsinnig ist hier in erster Linie einmal die Art der Fragestellung durch die Behörde. Es geht nicht um krampfhafte Versuche, es geht um passende Antworten auf unpassende Fragen, Deine Logik muß sich ja nicht jedermann zu eigen machen, man kann solche Dinge auch aus anderem Blickwinkel sehen, oder ? So lange es keine eindeutige Definition gibt, wie eine Kriegswaffe aussieht, sondern nur festgelegte Kriterien, was eine Waffe erfüllen muß, damit sie von Sportschützen erworben werden darf, so lange ist für mich eine Waffe, die auf sportliches oder jagdliches Bedürfnis erworben werden darf, keine Kriegswaffe und sieht somit auch nicht wie eine solche aus - hier wird nämlich völlig pauschaliert die persönliche Einschätzung des Befragten eingeholt und sonst gar nichts. Wer mich - und sei es per "amtlich selbstgestricktem Vordruck" mit schlicht-pauschalen Fragestellungen konfrontiert - der bekommt passend schlichte Antworten zurück. Ich vermag durchaus auf differenzierte Fragestellungen differenzierte Antworten zu geben - aber ich kann mich auch jederzeit dem einfachen Niveau eines Fragestellers mit meinen Antworten anpassen- nur darum geht es. G.T.
  12. Lass mich mal vermuten : Das dt. Waffenrecht wird so lange verschlimmbessert, bis es wunderbar paßt . Denn, wie das Leben so lehrt, Vereinheitlichung findet IMMER auf dem schlechtesten Niveau statt ! Also Leute, fangt schon mal an, z.B. die Seriennummern Eurer VL zu notieren - und rechnet hoch wie das sich ergeben wird : X VL mal WBK Gebühr = xy Euronen G.T.
  13. Ich sehe so etwas ganz einfach : Eine Waffe die "man" auf JS oder WBK erwerben kann, darf niemals eine Kriegswaffe sein und kann folglich auch nicht wie eine Kriegswaffe aussehen. Also lautet die Antwort in solchem Falle grundsätzlich "Nein". Was kann ich dafür, daß ich so ein klares, festgefügtes Weltbild habe G.T.
  14. Ob das nun tatsächlich realistische Markteinschätzung oder doch nur subjektive Überzeugung ist, sei mal dahingestellt, das wirklich Schönste am nicht bezahlt werden, bzw. niemanden verpflichtet zu sein, ist doch, sich mit seiner Meinung persönlich nicht verbiegen zu müssen
  15. Genau DAS ist es auf den Punkt gebracht eGun mag zwar diese oder jene Schwäche haben, wobei ich persönlich beim Support immer zeitnah und korrekt i.S. Problemlösungen behandelt wurde, aber rein von der Größe betrachtet : Ich geh als Verkäufer oder als Käufer dortin, "wo die Musik spielt" und das ist im Waffenbereich eGun und im sonstigen Bereich eBay. Anderes schau ich mir nicht mal mehr an, halte ich persönlich nur für verschwendete Zeit "Plagiate entzücken nicht" (der Gebildetere wird es in Lateinisch ausdrücken können, mir ist es gerade entfallen - steht aber im Asterix) G.T.
  16. Die Idee ist absolut gut ! Aber die Aktion würde es erforderlich machen, daß ALLE Mitglieder, Verbände, Waffenbesitzer, Jäger, Sammler an EINEM Strang ziehen. WER glaubt da an eine Realisierung ? Es ist eine super Idee, die, wie viele andere, gute und sinnvolle Ideen an der menschlichen Unzulänglichkeit und den Details scheitern wird (wer organisiert, kassiert, verwaltet etc.etc. stc.) Schade
  17. Aus (zum Glück nicht allzuschlimmer) Erfahrung kann ich nur nochmals mein persönliches eGun Modell, speziell bei nicht gewerblichen Anbietern empfehlen : Limitbetrag der verschmerzbar ist setzen - und für ALLES was darüber hinausgeht : Selbst abholen oder vergiss die Auktion ! Daran halte ich mich mit gutem Erfolg seit Jahren
  18. Meine Einstellung in solchem Fall hängt nicht von den Erfolgsaussichten, sondern von meinem Selbstverständnis ab ! Fällt mir irgend etwas Verdächtiges auf, dann mache ich mein Verhalten nicht davon abhängig, was andere tun oder versäumen - ich mache das, was ich für richtig und notwendig halte ! Was dann in dem Fall eventuell die Deutsche Justiz versäumt oder nicht, das habe ich nicht zu verantworten ! Wer bereits im Voraus die Sinnlosigkeit seines Tuns als gegeben ansieht - der hat für fast alles eine Ausrede- das ist zumindest meine Meinung dazu ! G.T.
  19. Wieso nicht ? Die B- Listen der Landesverbände sind vom BVA anerkannte Sportordnungen, die nur für den jeweiligen Landesverband und nicht für "den" DSB gelten. Mein Rückschluß (ich bin allerdings wirklich kein Vereinsrechtler): Landesverbände müssen somit per gesetzlicher Definition anerkannte Schießsportverbände sein- sonst würde ihnen das BVA keine Sportordnungen genehmigen die als Grundlage für Bedürfnisbescheinigungen gelten. Der DSB ist m.E. ein Dachverband dessen genehmigte Sportordnung grundsätzlich für alle LV gilt, zusätzlich von diesen aufgrund eigener Verbandsanerkennung erweitert werden kann. G.T.
  20. und, ich ergänze mal, in der Praxis auch zu (geschätzt) über 90 % zutreffend. Für die Praxis dadurch gelöst, daß Standeigner und -betreiber zu den geschätzen 90 + X % Anteil ein DSB Verein ist, der es sich mit seinem "es gelten die Regeln des DSB" einfach macht. Da muß man sich dann selten weiter kümmern, denn ich kenne z.B. in der weiteren Umgebung außer P`Burg keinen Stand, der nicht in "DSB-Hand" ist. Das logischerweise seitens der Verbände auch keine Chance zum Abgreifen von Gebühren ungenutzt gelassen wird, verwundert ebenfalls nicht - und der Gesetzgeber arbeitet denen doch in dieser Hinsicht seit 2003 gründlich zu, jede Bedürfnisbestätigung und Wiederbestätigung ein Gebührchen fürs Verbändchen
  21. Es ist doch eigentlich ganz einfach : Der Standbetreiber hat das Hausrecht - und ER sagt an, was Aufsichtsführende über bzw. zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen beizubringen haben. So ist es - und fertig.
  22. Mein Standaufsichtslehrgang vom BDS (war bei einem der ersten Lehrgänge des LV 7) wird von jedem meiner beiden DSB Vereine anerkannt- und, so weit mir bekannt, wenn auch noch nicht praktiziert, beinhaltet meine Zulassung als Sachkundelehrer beim DSB auch die Berechtigung, selbst innerhalb des DSB, Standaufsichtsunterweisungen durchführen zu dürfen. Also ist in dem Bereich durchaus "Verbandsübergreifendes" möglich. Muß mich da aber noch mal schlau machen.
  23. Dann sind wir uns also jetzt ALLE darüber einig, daß sich die Frage GELBE oder GRÜNE WBK tatsächlich NICHT stellt, weil diese Waffe nach dem Gesetz eindeutig für jeden Inhaber einer Neuen Gelben WBK auf diese zu erwerben ist. Diese Feststellung sollte auch Dr. Gorzawski glücklich stimmen - wird es doch dem Absatz erheblich dienlicher sein, als eine Pflicht zum Einzelbedürfnisnachweis und Kontingentsanrechnung bei der Grünen. Der Rest sind Marketing- und Verbandsprobleme und - überlegungen, durchaus wichtig für manches, aber waffenrechtlich bedeutungslos. Sieh es positiv - SO aufmerksam wird Euer Heft gelesen Gruß G.T.
  24. Das Problem der Tingle dürfte ein typisches "Gesetzschaffungsproblem" sein : Kein Gesetz kann jeden Einzelfall abdecken, ohne noch unübersichtlicher zu werden, als es meist schon ist. Aber wieso im Zusammenhang mit diesem Uberti und der bestehenden Gesetzesformulierung, die in jeder Neuen Gelben abgedruckt ist, ein Problem erkennbar sein soll, erschließt sich mir nicht, deshalb wollte ich es einfach hier mal zur Diskussion stellen. Es wird beim Lesen der Visier sicher so manchen aufmerksamen Leser verwundern. Gruß G.T.
  25. Leute, mal aufgemerkt, irgendwo steht irgend jemand auf dem "Schlauch" und wenn ich selbst es bin : Mit Interesse habe ich in der aktuellen Visier den Artikel über den neuen Uberti Perkussionsrevolver gelesen. Es handelt sich eindeutig um einen nicht auf Zentralfeuerzündung umrüstbaren Perkussionsrevolver ohne historisches Vorbild. Dann kommt der Passus auf Seite 57 (ich zitiere) : "Jedoch stand bei Redaktionsschluß laut Auskunft von Dr. Gorzawski noch nicht fest, ob der Kauf der nicht-authentischen Waffe eine gelbe oder eine grüne Waffenbesitzkarte voraussetzt - das soll sich aber demnächst klären." Da frage ich mal ganz auf bayrisch kurzgefaßt : Hä ???? Seit wann stellt sich bei mehrschüssigen Perkussionswaffen die Frage des authentischen Vorbildes ? Das ist doch bisher völlig belanglos - das geht auf Neugelb und fertig - wird mit dem Ruger Old Army seit Jahr und Tag so praktiziert. Andererseits kann ich kaum glauben, daß Profis wie Dr. Gorzawski oder den beteiligten Visier Readakteuren diese Selbstverständlichkeit des aktuellen Waffengesetzes nicht bekannt sein sollte. Also Frage : Hat sich was geändert und ich habe es verpennt ? Wer steht da ggf. wo auf dem Schlauch ? Mir ist das rätselhaft Gruß G.T.
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