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Am 28.1.2021 um 13:30 schrieb Shadow:
Kommentare
sind nur für zahlende Abonnenten einseh-/lesbar.
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vor 52 Minuten schrieb skipper:
Die Behörde wird den Erwerb ja wissen
Woher?
Der kaliberkleinere Einstecklauf für eine bereits vorhandene Grundwaffe ist weder erlaubnis- noch eintragungspflichtig.
Muss der Überlasser/Händler der Behörde das Überlassen anzeigen?
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vor 4 Stunden schrieb scotty600:
Bundesland
nördliches Hessen, angrenzend Nds., Thüringen u. NRW
Hier im Umkreis von 100 km seit Ende September/Anfang Oktober 2020 alles dicht, Ende nicht absehbar.
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Am 25.1.2021 um 23:11 schrieb Micha176:
So lange die Corona-Verordnung kein totales Schießverbot vorsieht, geht es halt im Single Modus weiter.
Wenn aber Kreise, Städte u. Gemeinden für ihren jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsbereich auf der Grundlage einer maximal restriktiven Auslegung der für das Bundesland geltenden Schutzverordnung die Schließung aller Sportstätten bis auf Widerruf verfügen, wozu natürlich auch die Schießsportanlagen gehören, und deren Nutzung ohne Ausnahmen unter Androhung fünfstelliger Bußgelder bei Verstößen verbieten, dann wird es äußerst schwierig einen Vereinsvorsitzenden oder Betreiber einer Schießanlage zu finden, der sich über ein solches Verbot einfach hinweg setzt.
Der sog. "zivile Ungehorsam" hat in diesem Land eine nur sehr geringe Ausprägung.
Leider.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ziviler_Ungehorsam
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vor 50 Minuten schrieb rwlturtle:
Da sollten auch 2 Euro langen ...
2,00 € p.a., die sollte man aber steuerlich als Spende absetzen können.
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Am 17.1.2021 um 11:32 schrieb Schorni:
... wollte die Behörde die ID´s von Waffe und ...
Wurde hier bei einem User bei Neuerwerb schon eine W-ID in die WBK eingetragen?
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Könnten wir bitte zum Thema Verwaltungsgerichte & Waffenrecht zurückkehren?
Danke!
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Am 16.1.2021 um 10:40 schrieb EkelAlfred:
Die Bestellung bei CH4D dauert Jahre und kostet mehr, als wenn man CH4D über Grauwolf bestellt.
Suchte vor kurzem einen Matrizensatz 6x70R, CH4D-Matrizensatz wurde vom Grauwolf angeboten, Lieferzeit unbestimmt.
Ein kurzes Telefonat mit Herrn Grau und der Matrizensatz war nach 3 Wochen da.
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vor 1 Stunde schrieb mrhurra:
Philippsburg hat wieder offen,
Das hilft dem Schützem aus dem Emsland oder aus Meck.-Pom. wenig.
Ich muss mal mit dem Zirkel einen 15km-Kreis um P-burg zeichnen ...
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... ist schon in den breaking news:
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vor 46 Minuten schrieb chapmen:
Die "P Nummer" ist nicht an einen erteilten und gelösten JS gebunden ...
Korrekt, das Jagdschein-Dokument hat auch keine eigene NWR-ID.
Das NWR-Stammdatenblatt weist bei den erfassten Waffen lediglich die jeweilige Erwerbsgrundlage Jäger/Sportschütze/Sammler/SV aus.
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vor 7 Minuten schrieb DX85:
... was ist eine Commmbääät Schusswaffe?
Alles, was täcktickuuhl aussieht.
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vor 2 Minuten schrieb Speedmark:
zeig mir mal ...
Ich schrub doch bereits, dass es mir am nötigen Intellekt mangelt, um die Begrifflichkeit "Durchbruch an der Parierstange" von "Loch im/in Griffstück/Griffschale" zu unterscheiden.
Dazu bin ich wohl einfach "zu schlicht im Geiste".
btw: Frohes Neues!
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vor 54 Minuten schrieb steven:
... den Durchbruch meinte ich nicht.
Sorry, hatte ich dann wohl falsch "interpretiert".
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vor einer Stunde schrieb steven:
Wofür ist der Durchbruch an der Parierstange?
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vor 15 Stunden schrieb Fussel_Dussel:
Immerhin hat man ja zum Besitz aktuell die 4/6 Regelung.
Nicht zu vergessen, dass für WBK-Inhaber, deren erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mehr als 10 Jahre zurückliegt, keine weitere Bedürfnisprüfung mehr durchgeführt wird.
Es genügt das Fortbestehen einer Vereinsmitgliedschaft.
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vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:
Was ist mit Läufen, die mit beiden (.223 Rem und 5,45x56 ) oder mit Wylde (Patronenlager)?
Ich berufe mich dann immer auf die Kaliberangebe auf der Waffe:
Komischerweise konnte meine Erlaubnisbehörde damit bei der Erwerbsanzeige nix anfangen, seltsam ...
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Am 11.12.2020 um 19:04 schrieb MAHRS:
... wer wählt solche Esel an die Spitze eines starken Landes?
Die Mehrheit der anderen Esel?
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Am 11.12.2020 um 15:27 schrieb LordKitchener:
... für das durchaus interessante Thema bitte einen neuen Thread aufmachen ...
Dafür gibt es Bibel-Foren!
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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:
Du sagst, man braucht so viele Waffen gar nicht, geht auch mit weniger.
Fake News à la Tagesschau, so macht man Propaganda und verfälscht Aussagen und Inhalte.
Der User @LordKitchener schrieb:
vor 23 Stunden schrieb LordKitchener:Vielleicht brauchst du ja noch eine mit Optik für eine Optik Disziplin?
Meine Antwort:
vor 20 Stunden schrieb cartridgemaster:Und?
Optik drauf, fertig.
Du unterstellst völlig aus dem Zusammenhang gerissene wilde Behauptungen, auf einen Beitrag des TE @BergKrähe habe ich bisher gar nicht geantwortet.
Wenn ich darstelle, dass ich durch einfachen Wechsel des Visiermittels in der Lage bin mehrere Disziplinen abzudecken, dann ist das nicht automatisch eine Aufforderung an den TE das Gleiche zu tun.
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vor 8 Stunden schrieb Fyodor:
Lass aber andere das anders machen.
Habe ich versucht irgend jemanden hinsichtlich seiner sportlichen Ausstattung zu limitieren?
NEIN!
Ich habe lediglich angemerkt, dass man für eine Wettkampfoption mit/ohne Optik nicht zwangsläufig auch eine zweite/dritte/vierte/... bau- u. kalibergleiche Waffe braucht.
Aber nein, schon geht die Anpisserei wieder los, weil bei einigen, wie üblich, der Abstand zwischen Lesen und Verstehen in Parsec gemessen werden muss.
Ich bin jetzt seit mehr als 20 Jahren aktiver User auf diesem Board, sollte es eigentlich besser wissen, aber manche Verhaltensweisen diverser Mitglieder ändern sich nie.
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vor 3 Stunden schrieb LordKitchener:
Vielleicht brauchst du ja noch eine mit Optik ...
Und?
Optik drauf, fertig.
Ich decke mit einer SL-Büchse 3 Disziplinen ab: offene Visierung, Optik ohne Vergrößerung (Holosight) u. SL m. ZF, Umbauzeit jeweils < 1 Min.
Und wenn man dann noch vernünftige Montagen verwendet ist auch kein neues Einschießen erforderlich.
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Wo sind die Verbände ?
in Allgemein
Geschrieben · Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
Wieder die übliche Falschdarstellung des tatsächlichen Sachverhalts.
Fakt:
Das hessische OVG hat in einem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren den durch den Betroffenen eingelegten Widerspruch gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse wg. fehlender/verweigerter Nachweise schießsportlicher Aktivitäten abgewiesen. Das war/ist kein Urteil im rechlichen Sinne und damit auch kein Präzedenzfall für verschärfende Bestimmungen im WaffG.
Die etwas wirren Ausführungen (die genannten 12/18 Trainingsnachweise p.a. für jede im Besitz befindliche Sportwaffe) in der Begründung des Gerichts zur Entscheidung haben keine allgemeinverbindlichen Auswirkungen.
Dass man die Entscheidung des Gerichts politisch als Steilvorlage für weitere Verschärfungsbestrebungen ausgenutzt hat, bleibt unwidersprochen.
Bei allem gebührenden Respekt vor Ihrer Person und Ihrem großen persönlichen Engagement gegenüber den Vertretern der Politik, so waren Sie doch nur der Rufer in der Wüste und als Verbandspräsident des BDS ziemlich allein auf weiter Flur, denn von allen anderen deutschen schießsporttreibenden Verbänden habe ich weder während der Anhörungen in Brüssel im Zusammenhang mit der EU-FWR noch im nationalen Diskurs zum 3. WaffGÄndG einen kompetenten und durchsetzungsfähigen Vertreter ausmachen können.
Insofern ist der Zorn und die Empörung einzelner Sportschützen, die sich subjektiv durch ihre "Verbandsfürsten" nicht oder zumindest nicht ausreichend in ihren sportlichen Interessen vertreten fühlen, durchaus verständlich.