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Absehen4

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  1. Aber nicht auf einer "öffentlichen Straße" im Revier. Hierzu ein Urteil: "Die Jagdausübung im Sinne von § 13 Abs. 6 1. HS WaffG erfasst nicht die Fahrt und das Mitsichführen einer geladenen Jagdwaffe mit dem Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Straße, und zwar auch dann nicht, wenn diese durch das Revier führt. " (Hierzu die Begründung im Urteil!) http://www.kreisjaegerschafthagen.de/files/urteil_waffenrecht.pdf Abs4
  2. Dir ist aber schon klar, dass es drei(!) normierte Varianten des Führens gibt? - nicht schuß- und zugriffsbereit (vulgo "transportieren") - zugriffsbereit, aber nicht schußbereit (im Zusammenhang mit Jagdausübung) - schuß- und zugriffsbereit (tatsächliche Jagdausübung und Waffenschein) Abs4
  3. .....weil hier eben das "Führen eines Kfz" mit dem Halten praktisch endet und zur "tatsächlichen Jagdausübung" übergegangen wird. --> Es gilt der Grundsatz, das die Tätigkeiten "Autofahren" und "tatsächliche Jagdausübung" nicht gleichzeitig ausgeübt werden können. Abs4
  4. Mir ging es in dem Zitat um die Sicht des Gerichts, dass unberechtigtes Führen durch einen LWB eine "gravierende Sicherheitsgefährdung" sei. Abs4
  5. Mal ein Auszug aus einer Urteilsbegründung, die die Denkweise der Gerichte gut verstehen lässt: "Der Kläger ist wegen vorsätzlichen Führens einer Schusswaffe ohne die erforderliche Erlaubnis rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hat damit der aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehenden Erlaubnispflicht zuwidergehandelt, obwohl ihm als Jäger bekannt sein musste, wann die Jagdwaffe geladen werden darf und unter welchen Voraussetzungen dies vom Jagdschein gedeckt ist. Das Führen einer geladenen Waffe außerhalb erlaubter Bereiche stellt eine gravierende Sicherheitsgefährdung dar. Der Kläger hat damit gegen elementare Obliegenheiten eines Jägers verstoßen." http://openjur.de/u/771264.html Abs4
  6. Im Grunde genommen kannst du machen was du willst, wenn da damit aber vor irgendeinem Gericht landest (z.B. um einen WBK-Entzug durch Verwaltungsakt) anzufechten, zählt das, was die Gerichte heute als "herrschende Meinung" bezeichnen und durch laufende Rechtsprechung verfestigen: --> Waffen dürfen im Zweifel NICHT geladen sein und du musst darlegen, weshalb es von deinem Bedürfnis ausnahmsweise doch gedeckt gewesen sein soll. Viel Spaß dabei. Abs4
  7. Waffengesetz (WaffG), § 5 Zuverlässigkeit, (1) 2 : "..mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen.." Vorsätzliche Verstöße gegen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften (hier: VSG 4.4 - 3.(1) ) sind solche die Zuverlässigkeit negierende Tatsachen. Abs4
  8. Bei einer Patrone im Lauf könnte man auch spekulieren, ob die Waffe schon vor dem Entsichern (bzw. Spannen) schussbereit ist. Wegen solcher Feinheiten hat man sich in der Rechtsprechung auf die Definition "Patrone in der Waffe = schussbereit" festgelegt. Abs4
  9. Im Revier darf die Waffe nur während der "tatsächlichen Jagdausübung" geladen sein., also nicht im Kfz, nicht beim Hochsitzaufstellen oder im Rahmen eines "Lernorts Natur" und auch nicht beim Frühstück in der Hütte. Gutes Beispiel: Wann darf eine Waffe bei einer Gesellschaftsjagd geladen werden und wann ist sie zwingend zu entladen? Abs4
  10. ....., wobei inzwischen immer dann, wenn sich eine Patrone IN der Waffe befindet (fast egal wo) von "schussbereit" ausgegangen wird. Abs4
  11. Das ist ebenso FALSCH wie der Satz "Der Jäger darf im Revier seine Waffen immer geladen führen". Jeder Richter wird inzwischen feststellen, dass eine Waffe immer erst UNMITTELBAR vor der vom Bedürfnis umfassten Verwendung geladen werden darf und das jedes unnötige Laden einer Waffe einen nicht sachgemäßen Umgang damit darstellt. Ausnahme: Laden einer Waffe in der eigenen Wohnung/befr. Grundstück um z.B. die Ladbarkeit einer Munition oder andere Funktionsprüfungen vorzunehmen. Abs4
  12. Hier ein Artikel über "Prepper" in Deutschland in RP-Online. Abs4
  13. Mein Nachbar ist bei der Schutzpolizei. Seine Frau hat mir mal erzählt, dass er nach Feierabend seine Waffe oft mit nach Hause nimmt und bis zum nächsten Dienst auf den Nachtschrank legt. Sie hat aber Angst vor dem Ding und fasst es deshalb auch nicht an. Alles wird gut. Abs4
  14. http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/militaer-verteidigung/id_73961060/beamter-soll-wegen-g36-maengeln-kaltgestellt-worden-sein.html Dafür kennt er offenbar was von Werkstoffen. Abs4
  15. http://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/g36/beamter-warnte-bereits-2006-vor-dem-gewehr-40891718,var=a,view=conversionToLogin.bild.html Irgendwie ein nettes Foto zu einer unnetten Geschichte. Abs4
  16. "Gründe für die mangelnde Präzision fänden sich in den Konstrukionswünschen der Bundeswehr." http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/streit-um-sturmgewehr-g36-wehrbeauftragter-nimmt-heckler-koch-in-schutz-13520087.html Abs4
  17. Jetzt ist es amtlich: "Nach monatelanger Untersuchung hat die Bundeswehr massive Probleme bei der Treffsicherheit ihres Standardgewehrs G36 festgestellt. "Das G36 hat offenbar ein Präzisionsproblem bei hohen Temperaturen, aber auch im heißgeschossenen Zustand", erklärte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen." http://www.tagesschau.de/inland/sturmgewehr-101.html Abs4
  18. Gift wäre auch passend. Da es eine Agenturmeldung ist, wird dieser Mist brav von allen zahlenden Blättern und Portalen übernommen und verbreitet: http://www.focus.de/politik/ausland/unruhen-neue-auseinandersetzungen-in-ferguson_id_4066458.html http://www.sueddeutsche.de/panorama/neue-unruhen-nach-der-toetung-eines-schwarzen-gouverneur-von-missouri-schickt-nationalgarde-nach-ferguson-1.2093018 http://www.stern.de/panorama/erschossener-michael-brown-gouverneur-beordert-nationalgarde-nach-ferguson-2131652.html tbc... So wird Deutschland manipuliert. Abs4
  19. Und auch unsere Nachrichtenagenturen (hier dpa/AFP) mischen bei der Bildung der "veröffentlichten Meinung" kräftig mit. Aus "Schwarzer Teenager von sechs Polizeikugeln durchsiebt": "Die Affäre Brown hat die landesweite Kontroverse um Rassismus und laxe Waffengesetze in den USA aufs Neue angefacht." http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/id_70666022/usa-schwarzer-teenager-von-sechs-polizeikugeln-durchsiebt.html Abs4
  20. Die Macher der britischen TV-Serie "Inspector Barnaby" haben dagegen offenbar eine gute Beratung oder selber Ahnung: In einer der letzten Folgen ging es u.a. um einen Mord an einer Jägerin, der eine 20er Schrotpatrone untergeschoben wurde, die dann auch prompt und unvermeitlich zusammen mit der nachgeschobenen 12er die schöne Seitenschloßflinte (korret gezeigt) samt der Lady (nicht gezeigt) zerlegte. Geht doch! Abs4
  21. .....leiden offenbar unter dem gleichen Problem: "Die Reporter hätten aber offenbar nur das Negative sehen wollen und in dem Bericht dann ihre Sätze aus dem Zusammenhang gerissen und mit weiteren, eigenen Erklärungen versehen: „Oft war das dann das Gegenteil von dem, was ich gesagt habe.“ http://kreisanzeiger...3/02/19/218419/ (Und dafür dann auch noch die "ARD-Demokratieabgabe" ) Abs4
  22. ....und die hier schreiben sogar sehr unterhaltsam: www.achgut.de Abs4
  23. In Antwort auf: Ansonst gibt es mal grob 3 Arten der Laufherstellung: Zwar uralt, aber immer noch nett: Frage des Feldwebels an den Rekruten: "Wie wird ein Kanonenrohr hergestellt?" Antwort: "Man nimmt ein langes Loch und macht Eisen drumrum.." Frage des Feldwebels: "Und woher kriegt man so ein langes Loch?" Antwort: "Man nimmt ein Ofenrohr und macht das Blech ab...."
  24. Zitat: Original erstellt von Whitewater: Genug des Scherzes, was versprechen die sich davon wenn die jetzt zurückrudern? Schadensbegrenzung? Die Sympathien für den DSB sind eh dahin !! Ich sehe das so: Die Leutchen sind mit Schwung auf sehr, sehr dünnes Eis gelaufen, es hat laut zu knacken angefangen und nun robben sie auf dem Bauch zurück zum Ufer. Was sollen sie denn sonst machen?
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