moin,
du schreibst STANDORDNUNG DURCHSETZEN. auch wenn ich dich damit nerve : ich habe noch nie eine standordnung gelesen, selber gelesen oder davon gehört, die vorschreibt, dass keine geladenen magazine mitgebracht und ausgepackt werden dürfen. dafür gibt es weder eine gesetzliche grundlage, noch eine verbandsbestimmung ( hier beim bds ) .
der transport und lagerzustand eines magazines ( ausserhalb der waffe ) hat NICHT mit dem bedürfnis des jeweiligen waffenbesitzer zu tun.
der lade- und transportzustand eines magazines ( NICHT in der waffe ! ) ist aus rechtlichen und sicherheitstechnischen belangen völlig uninteressant.
bitte stelle uns von der zitierten standordnung doch mal ein photo oder einen scan ein .........
und bei euch steht eine standaufsicht neben euch und kontrolliert, was ihr an magazinen auspackt ?
see you on stage !