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Soll das heißen, das IPSC & Co. jetzt tatsächlich den Weg allen Fleisches gehen sollen??
In dem Paragrafenverhau kann ich nix entdecken, was den IPSC Sport abwürgt, oder
bin ich jetzt blind. Schlimmer finden ich diese Stelle
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Benutzung von Schießstätten
§ 9
Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
(1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition nur auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn
1. die Person, die zu schießen beabsichtigt die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann, und das Schießen mit Schusswaffen und Munition dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt, ...
Wie muß man das verstehen. Wer keine WBK darf gar nicht schiessen ? Kann nicht sein, oder ?