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Habe gerade mit dem SB telefoniert! War auch überfragt. Ich soll ihm ein Bild mit einem Dreizeiler schicken und er will sich drum kümmern!
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Hintergrund meiner Frage ist: Was mache ich später mal mit den nicht veräußerbaren / - weitergabefähigen Magazinen? Ich könnte mir vorstellen diese später einmal gesetzeskonform abzuändern. Wenn dann irgendetwas dazu eingetragen und nicht mehr nachgebracht werden, kann könnte es.... Ein "blankes" Magazin dürfte dann die wenigsten Probleme bereiten! Auf keinen Fall bekommt unsere Obrigkeit irgendetwas kostenlos von mir!!!
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wegschleifen ist auch eine art des Entfernens 😙
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Frage: Muss ich oder kann ich "dauerhafte Beschriftungen (lt. dem Anmeldeformular)" angeben??? Ich könnte sie ja auch entfernen - dann haben sie eben keine!
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und da natürlich Altbesitz muss ich zumindest anmelden, oder? Ein Formular diesbezüglich habe ich jedenfalls nicht gefunden!
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darauf wollte ich hinaus! z.B: PPs43. Magazin ist klar, aber das Griffstück mit Abzugseinrichtung??? Zu der Waffenfachabteilung beim PP konnte man mich leider nicht durchstellen (alle weg, oder viel zu tun)😆
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Hallo zusammen, hat jemand schon Erfahrung wie das mit den Teilesätzen läuft?
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Bewaffnung und Ausrüstung der Schweizer Armee Band 2 Schwer zu bekommen u. teuer. Anfang des Jahres gab`s eins auf der Börse in Winterswijk
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NRW / extra Ids beim Waffenkauf ab Sept erforderlich
lemmi antwortete auf Wolfgang553's Thema in Waffenrecht
Gibt es denn für die einzelnen waffenrechtlich relevanten Teile einer Waffe dann auch eine "eigene" ID? Bei meiner letzten Überprüfung waren schon Daten bei der Behörde nicht korrekt, was soll das noch werden🥴 -
Ich habe die Stellungnahme vom DSB zum Grundsatzpapier mal unserer Kreisjägerschaft und dem Hegering geschickt. Auch dort vertreten immer noch einige die Meinung - uns wird es nicht treffen. Zuerst die Sportschützen, und wenn die propagierte Ökologie in den Wäldern wieder stimmt (Stichwort Wolf und andere Prädatoren) geht es den Jägern und Förstern irgendwann an den Kragen (kein Bedürfnis)! Hegeabschüsse nur noch durch die Polizei! Fazit somit gibt es keine bösen Waffen mehr und die Welt ist in Ordnung???
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...vor allem, wen soll man fragen? Der Sachbearbeiter vom BKA ist nicht zuständig (wie gesagt wurde) und die SA vor Ort haben oft gar keine Ahnung! Für die ist es neu, dass Waffen im EU-Ausland frei käuflich sind, für die es hier einer WBK bedarf! Ich bin mal gespannt was das noch gibt, wenn ich meine >Magazine anmelde und nach dem "aktuellen Stand" der Waffenkategorie für die dazugehörenden Waffe nachfrage.
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Hallo zusammen, hatte dies bereits schon mal gepostet: Antwort vom 26.02.20 auf meine Frage zur Kategorie nach dem neuen WaffG (bisher Kat: B)! > Sehr geehrter Herr ... nach Prüfung der neuen Rechtslage teilen wir auf ihre Fragen vom 20.02.20 folgendes mit: Da die die angefragte Schusswaffe „PPSh41SA“ Wechselmagazine besitzt, ist keine Ausnahmegenehmigung für die halbautomatische Schusswaffe notwendig. Die Regelungen zur Einstufung der Magazine größer einer bestimmten Kapazität tritt zum 01.09.20 in Kraft. Gemäß § 58 Absatz 17 wird das Verbot für ihre nach dem 13.06.2017 und vor dem 20.02.2020 erworbenen Magazine nicht wirksam, wenn sie bis zum 01.09.2021 das Magazin einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 WaffG (Ausnahmegenehmigung) stellen. Wie bereits ausgeführt, greift das Verbot der Magazine erst ab 01.09.2020. Bis dahin sind die Magazine noch nicht vom WaffG erfasst. Für den weiteren Umgang nach dem 01.09.2020 haben sie Zeit bis zum 01.09.21 einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Derzeit prüfen wir, ob ein solcher Antrag zur Verfügung gestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Martin Robert Mittelstädt Regierungsamtmann Bundeskriminalamt SO23 W3D 220 Telefon: +49 611 55 15452 Telefax: +49 611 55 45488 Telefax: +49 611 55 45244 E-Mail: feststellungsbescheide@bka.bund.de E-Mail: waffenrecht@bka.bund.de
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Großes Problem mit neuem Waffenrecht bei der Behörde
lemmi antwortete auf wumeise's Thema in Waffenrecht
Auf jedenfall hießt es erst mal "warten". Meine Grüne liegt seit vor Weihnachten bei der Kreispolizeibebörde. Habe mich bei meiner SB mal freundlich erkundigt, ob ich etwas falsch gemacht habe? Antwort: Ich müsste mich noch gedulden, da es behördliche Verfahrensprobleme wohl gibt, die noch zu lösen währen. Gut das ich eine Kopie habe.😣 -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
lemmi antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Wa soll ich explizit etwas anfragen, wenn ich die Sachlage schilder mit Verweiß auf den Gegenstand. Als zuständiger S. erwarte ich, dass er sein Aufgabenbereich beherrscht. Meine pers. Meinung ist, dass die selbst nicht mehr durchblicken. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
lemmi antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Verschluss ist umgebaut! Lauf ist mit der End-Nr. der Waffe gestempelt und Typ und Kennzeichnung des Umbauers. Schanierbolzen und Abzugseinheit verschweißt. Hier meine Frage ans BKA: >Guten Tag Her Mittelstädt, ich habe am 30.04.2018 eine Selbstladebüchse (Typ: PPSh41SA / Niedermeier) erworben. Diese Waffe wurde nur mit Magazinen ausgeliefert, deren Fassungsvolumen >10 Patronen ist. Meine Frage zur aktuellen Situation: 1. Muss / kann ich für diese Waffe eine Ausnahmegenehmigung beantragen? 2. Wie ist die rechtliche Handhabung der gekauften und sich in meinem Besitz befindlichen Magazine (s. Kaufdatum der Waffe) 3. Darf ich diese Magazine momentan noch verwenden / führen, ohne mich strafbar zu machen? Für eine kurzfristige Antwort, aufgrund der für mich unklaren Gesetzesregelung, wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
lemmi antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
> So sehe ich das auch! Ich denke mal weiter ... Evt. alle Mag`s schon vor dem Stichtag auf Vorrat gekauft, natürlich ohne Kaufbeleg??? Die Waffe wurde dann ohne Mag geliefert! Es scheint das unsere Obrigkeit das so will😳 > eine von Niedermeier! -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
lemmi antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Hier die Antwort auf meine Anfrage beim BKA mit heutigem Datum! Zügige Beantwortung, aber ??? Ein Spiegelbild dessen was uns die Politik einbrockt. >Sehr geehrter Herr ..., nach Prüfung der neuen Rechtslage teilen wir auf ihre Fragen vom 20.02.20 folgendes mit: Da die die angefragte Schusswaffe „PPSh41SA“ Wechselmagazine besitzt, ist keine Ausnahmegenehmigung für die halbautomatische Schusswaffe notwendig. Die Regelungen zur Einstufung der Magazine größer einer bestimmten Kapazität tritt zum 01.09.20 in Kraft. Gemäß § 58 Absatz 17 wird das Verbot für ihre nach dem 13.06.2017 und vor dem 20.02.2020 erworbenen Magazine nicht wirksam, wenn sie bis zum 01.09.2021 das Magazin einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 WaffG (Ausnahmegenehmigung) stellen. Wie bereits ausgeführt, greift das Verbot der Magazine erst ab 01.09.2020. Bis dahin sind die Magazine noch nicht vom WaffG erfasst. Für den weiteren Umgang nach dem 01.09.2020 haben sie Zeit bis zum 01.09.21 einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Derzeit prüfen wir, ob ein solcher Antrag zur Verfügung gestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Martin Robert Mittelstädt Regierungsamtmann Bundeskriminalamt SO23 W3D 220 Telefon: +49 611 55 15452 Telefax: +49 611 55 45488 Telefax: +49 611 55 45244 E-Mail: feststellungsbescheide@bka.bund.de E-Mail: waffenrecht@bka.bund.de -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
lemmi antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Ich sehe das genauso wie highlower. Wenn ich dann weis was "die" dann wollen, kann reagieren (Anzahl der Mag´s usw.)! -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
lemmi antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
War für mich klar, dass die noch nichts konkretes haben können bzw. an der Durchführung arbeiten. Aber die Damen und Herren sitzen doch nicht zum Vergnügen da. Sollen mir bitte mitteilen wie ich mit meinem im April 2018 gekauften SL nebst großen Magazinen umgehen soll! Dann kann ich jetzt schon mal anfangen zu sparen für einen evt. gerichtlichen Ernstfall.😡 -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
lemmi antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Gestern vom BKA eine Antwort erhalten zu Fragen bezüglich meiner PPSh41 und den Magazinen! Sehr geehrter Herr ... der Eingang ihrer Email wird bestätigt. Da wir uns auch noch in der sog. Feinabstimmung zur zukünftigen Verfahrensweise befinden, werden wir ihre Anfrage erst anschließend beantworten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Martin Robert Mittelstädt Regierungsamtmann Bundeskriminalamt SO23 W3D 220 Telefon: +49 611 55 15452 Telefax: +49 611 55 45488 Telefax: +49 611 55 45244 E-Mail: feststellungsbescheide@bka.bund.de E-Mail: waffenrecht@bka.bund.de -
An der Macht bleiben mit allen Mitteln. Nach rechts geht nicht, also holen wir uns die Stimmen von Gün und Co.
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In der Hoffnung, dass du einen Richter findest, mit gleicher Sichtweise.
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Für ganz abwägig halte ich das nicht! Wer weiß was den Schwachmaten jetzt noch alles einfällt😣
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Am besten gefiel mir der Hr. Hess von der AFD. Nur ist die Personaldecke mit guten Leuten bei denen recht dünn.
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gerade geschrieben: >Sehr geehrte Frau Dr. Mihalic, danke für Ihre Antwortschreiben. Ich habe mir erlaubt, da ich das Schreiben als öffentlich ansah, dies im Forum >Waffen-online< einzustellen, und möchte hierzu letztmalig Stellung beziehen. Leider kann ich Ihren Argumentationen und Statistiken nicht folgen und möchte dies nochmals kurz ansprechen ohne mich dabei wiederholen zu wollen. Vielleicht gut das Sie nicht für den diesen Gesetzentwurf mitgezeichnet haben. Sonst würde vermutlich der private Waffenbesitz und auch das Umfeld (z.B. Jagd, Brauchtum, Schießsport usw.) komplett abgeschafft werden. Gerade Ihrer Partei gingen die Auflagen nicht weit genug! Wir wollen eine einheitliche EU! Warum haben wir dann unterschiedlichste Gesetze und Auslegungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Was nützt es, wenn wir hier Verbote aussprechen und im benachbarten Ausland alles frei erwerbbar ist bzw. "lascher" gesehen wird (egal ob es sich um Teile für Waffen aus Osteuropa oder Unkrautvernichtungsmittel in den Niederlanden, Schadstoffeinbringungen irgendwo handelt, usw.). Warum wird geltendes Recht bei Verstößen nicht konsequent angewendet und evt. fehlende Rechtsklarheit geschaffen, was dann Zielführend wäre. Zur Beurteilung der Selbsteinschätzung sollten unsere Berufspolitiker nicht vergessen, dass der Bürger die Hauptlast dieses Staates trägt, darunter sind auch viele LWB´s. Darüber hinaus muss ich mir eingestehen, dass ich ihrer Rhetorik nichts entgegenzusetzen habe, aber ich in vielen "Grünen-Grundsetzen" weitaus grüner bin als so mancher der sich Grün nennt, nur umsetzbar muss es sein (z.B ist ein Bleiverbot bei Munition absoluter Nonsens). Handlungsbedarf sehe ich ehr beim Schutz der Menschen vor Uranmunition, wenn diese bei zukünftigen kriegerischen Auseinandersetzungen zum Gebrauch kommt! Jeder soll das Recht auf freie Meinungsäußerung haben (was ich manchmal auch bezweifle). Sie, ihre Partei und auch manch andere Politiker stellen mich unter Generalverdacht und sehen in mir eine Bedrohung für den Staat mit ggf. terroristischem Hintergrund und Waffennarr. Daraus folgt für mich, dass ich diesem Staat nicht mehr dienen darf und soll. Ich werde mich dementsprechend verhalten und meine ehrenamtlichen Tätigkeiten und Engagement einstellen, u.a. auch meine über 40-jährige Tätigkeit als Helfer im THW! Aufräumaktionen und Müllbeseitigung im Wald können ja die Erholungssuchenden selber gestalten. Für Sicherungs- und Begleitmaßnahmen gibt es sicherlich viele andere Freiwillige oder entgeldlich Tätige, nur einige Beispiele. Bei den Kommunen, Polizei oder sonstigen Behörden sind bestimmt noch kapazitäten frei. Mit freundlichen Grüßen<