Zum Inhalt springen

ASE

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.349
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

1 Benutzer folgt

Letzte Besucher des Profils

5.784 Profilaufrufe

Leistungen von ASE

Mitglied +3000

Mitglied +3000 (9/12)

  • Helpful Selten

Neueste Abzeichen

6,1Tsd

Reputation in der Community

  1. Das ist in erster Linie zentrale Aufgabe des Schießsportverbandes. Bei WSV gibt es: a) Sportversicherung WLSB: Pflicht b) Deckungslückenversicherung Schießsport: Pflicht, deckt auch Gastschützen ab. c) Erweiterungsversicherung: Optional Gerade letzter ist eigentlich auch Pflicht, sofern man bei Verstand ist, denn hier wird für 0.18€ pro Mitglied und Jahr unter anderem auch das Schießen außerhalb der Sportordnung abgedeckt
  2. Es gab redaktionelle Fehler im Waffengesetz, die durch Artikel 8 - des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (LuftSiPVG) korrigiert wurden. Es gab also Verweisungsfehler. Was das IM-BW behauptet, war nicht dabei. Pures Geschwurbel. ein nachfolgendes Urteil des VG Karlsruhe hat den Quatsch auch nicht übernommen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001598612 Aber: von 12/18 pro Waffe oder pro Kategorie - offensichtlich scheint man sich im IM BW dann doch nicht so sicher zu sein - keine Rede dort. Aus der Urteilsbegründung:
  3. Nenn da mal ein konkretes Beispiel. Nein.. Schlüssel ist es nicht. Das war halt schon immer ein juristischer Blödsinm. Das schon eher. Deshalb ist ein Wechselsystem auch ein Austauschlauf mit Wechselverschluss.....statt ein Wechsellauf mit Wechselverschlus etc.
  4. Auch das Hausrecht hat seine Grenzen, vor allem in öffentlichen Gebäuden.
  5. Im Grunde ja, aber der Feststellungsbescheid stellt auch darauf ab, das der Körper hier nicht gezielt verschossen werden könne, was bei dem Teil vermutlich tatsächlich nicht der Fall ist, anders als bei der Kletterhilfe, bei der ja ohnehin ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. Ausgenommen wäre so etwas kraft Gesetz nur, wenn es unter 0.16J/cm² bleibt. Ansonsten BKA-Bescheid, der bescheinigt, das die Nicht-Waffen-Zweckbestimmung nicht von der technischen Ausführung überschattet wird. Denn das ist der Kern des Problems: Technisch handelt es sich bei der Kletterhilfe eindeutig um eine Schusswaffe.
  6. Wenn... .dann
  7. Ach komm die alte Leier. Sag mir einen Fall in BW, wo die Vollzugshinweise gerichtlich Bestätigt wurden? Kannste nicht, wa... Da stimme ich zu. Mit einer einfachen formuliernung hätte der Drachenlord des WO sich was anderes zum auf die Pauke hauen suchen müssen.
  8. Die dann vor Gericht so oder so krachend scheitern würde
  9. Und wieder Äpfel mit Birnen. In dem von dir Zitierten Fall ging es um die Versagung der Eintragung einer HA-Büchse aufgrund Überlegungen die in der Sache durchaus nachvolziehbar waren. Überlegungen, welch aufgrund der dürftigen Begründung zum Gesetz berechtigt waren. Im Vorliegenden Vorgang hat der Gesetzgeber es auf 1.5 Seiten Gesetzesbegründung klargestellt. Lass mich raten, du hast sie natürlich nicht gelesen, weil das den Sturm im Wasserglas, der hier offenkundig von der @JoergS -Blase herbeigeschwurbelt werden soll im Keim erstickt. Ihr macht euch mittlerweile einfach nur lächerlich. Und zeigt, dass ihr das seid, was ihr anderen immer Gerne unterstellt: Laien. https://dserver.bundestag.de/btd/21/006/2100633.pdf
  10. Und er keinen BKA-Bescheid auf seine Homepage stellt.... Es gab mal den Rapid-Launcher als Aportierwerfer, der hat eine Zulassung erhalten, allerdings wurde hier der Aportierdummy nicht durch einen Lauf getrieben, sonder über den Lauf einer Kartuschenpistole geschoben https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SonstigeWaffe/041123FbZ040DummyLauncher.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hier ein Bild von dem Teil https://der-jagdhund.de/p/waidwerk-rapid-launcher-ii-dummy-abschussgeraet
  11. Wollen wir jetzt herumnerden oder vll einfach mal 1.5 Seiten ausführliche Begründung des Gesetzgebers lesen?
  12. Äpfel und Birnen.
  13. Er übersieht das "sofern" Erst prüft man: A: Ist es eine Luftdruckwaffe unter 7.5J B Hat es das Fünf im Fünfeck Nein: Erlaubnispflichtig Ja? das nach dem "Sofern" übeprüfen C: Kann es über 30 mm mehrschüssig verschießen und D hat es das Prüfzeichen erst nach dem 23.7.2025 erhalten? Dann Erlaubnispflichtig. Ist es nicht mehrschüssig über 30 mm oder hat das Prüfzeichen bis zum 23.7.2025 erhalten ist es weiterhin erlaubnisfrei. Zusammen mit dem ausdrücklichen Geserzgebereichen Willen, die mehrschüssigen Waffen <7.5 J aber mit Geschossen >30mm nicht freizustellen wird es eigentlich klar. Drucksache 21/633 Seite 11
  14. Das ist er auch. besser wäre es gewesen, wenn man geschrieben hätte:
  15. Hübscher Ragebait... Da steht: 1. Luftgewehre sind erlaubnisfrei wenn sie unter 7.5J haben und ein F im Fünfeck tragen 2. Nr. 1 gilt nicht, wenn sie mehrschüssig für Geschosse über 30mm sind und das F nach dem 23.7.2025 erteilt wurde Wenn man nun nicht gut in Aussagenlogik ist, könnte man annehmen, das neu zugelassene mehrschüssige Luftgewehre nicht mehr frei zu erwerben sind. Stimmt aber nicht.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.