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Bounty

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    Wenn ich das verrate werden die anderen eifersüchtig und schießen schlecht!

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  1. Stefan hatte die letzen 3 Jahre extrem viel beruflich zu tun. Und würde vermutlich eine Maßnahme in Nordwestdeutschland oder Berlib bevorzugen...
  2. Kein weiterer Kommentar erforderlich. In was?
  3. Boah Chantale, heul leise. Blödsinn und natürlich falsch. Aber passt gut zum Rest Deines Beitrages. Ich stelle nix in Frage, ich will nur wissen, ob @MSS79 nach drei Stunden Schnuppertraining gleich zum SURT will. Und glaub mir, es ist nicht vergleichbar, spätestens wenn uprange gelaufen werden soll oder während des Laufens Magazinwechsel erfolgen soll Aber lass mich raten, Du hast noch nie IPSC geschossen, bist einer genau dieser "Ich schiesse seit Jahren Vefband XY, mir braucht keiner was zu erzählen"-Statik-Schützen, die nix lernen wollen und sich dann über DQ wundern. Aber das bekommt man ja nur, weil man nicht erwünscht ist, an einem selber kann das.nicht liegen...
  4. Natürlich sind die Marotten alle gleichzeitig Cooper Verstöße beim IPSC Weil mehr wie Cooper eigentlich kein Mensch braucht... Und ja, mir fällt jetzt adhoc nix ein, ausser vielleicht Safety angles oder Waffe im Couse of fire fallen lassen. Wobei man dabei wieder damit kommen kann, daß ersteres in der 2. Regel eingepreist ist, irgendwie, und zweiteres in der 1. Regel... Sweeping wäre noch ein Punkt, der selbst bei Berufswaffenträgern in Grenzen akzeptiert wird (z.B. Waffenwechsel lang auf kurz), beim IPSC nicht. Und nun sage mir, Du hast noch nie den "erfahrenen Schützen", mit jahrelanger DSB-"Sportgrrät nur auf Anweisung und strenger Aufsicht mit 5 Patronen laden" - Erfahrung (sorry allen DSB-Migliedern für das Stereotyp) auf der Bahn gehabt, der insbesondere die 2. und dritte Regel permanent mit Füssen getreten hat, besonders, wenn es hektisch wurde...
  5. Natürlich ist das keine Raketenwissenschaft. Man kann alles lernen und üben. Aber gerade bei "erfahrenen Schützen" haben wir eher das Problem, die teilweise skurrilen Marotten raus zu bekommen, als insbesondere Cooper 1 bis 4 rein zu bekommen...
  6. Das hört sich eher nach Jochen Schweizer-Erlebnis-Veranstaltung an. Imho bieten die meisten IPSC-Vereine keine solchen "Kurse" an, sondern Du schnupperst, nach Absprache mit den Vereinsverantwortlichen einfach mal bei einem der Trainings rein. Zu welchen anderen "Kursen" willst Du Dich anmelden? Dem SURT? Davon würde ich, nach drei bis vier Stunden "Schuppertraining" eher abraten. Oder meinst Du Wettkämpfe? Die darfst Du ohne SURT garnicht schießen... Was im Zusammenhang mit IPSC wenig Bedeutung hat, ja, die grundlegende Schießtechnik mag vorhanden sein, das sich mit der Waffe bewegen ist aber völliges Neuland und einige Marotten, die beim statischen Schießen ala DSB, DSU etc. ungesühnt bleiben und der Standaufsicht keine hochziehen der Augenbraue abfordert, führt bei IPSC ggf. direkt zum DQ durch den RO und der Fahrt nach Hause... Wie die anderen schon schrieben, die Nachfrage ist in den meisten Vereinen höher als die freien Plätze. Natürlich wäre bei einer 6-Personen Gruppe ein gesondertes Training, nicht gleichzeitig mit den erfahrenern Schützen, nur für diese Gruppe methodisch durchaus denkbar, die Frage bleibt, welcher Verein sucht Nachwuchs und bietet dieses Extra an. Ich empfehle, wie andere schon schrieben, die IPSC-Vereine in Deiner Nähe anzuschreiben...
  7. Tue es einfach. Dein Aufenthalt als DEU Staatsbürger im EU(!)-Ausland ist 0 Problem. Siehe Verwaltungsvorschrift...
  8. Lesen der Verwaltungsvorschrift hilft! https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Nach Maßgabe des § 26 Absatz 5 AWaffV ist § 4 Absatz 2 auf EU-Bürger nicht anwendbar; diese Privilegierung gilt auch für deutsche Staatsangehörige.
  9. Naja, aber Du siehst, selbst hier glauben einige, das wenn sie maximal eine Kreismeisterschaft mit dem .22 LR Gewehrchen schiessen, das dem Gesetzgeber doch reichen muss, als Begründung warum man ein Dutzend ARs und ganz viele Glock und HK Pistolen braucht...
  10. Ja nee klar, wenn man ab der 7 bis x-ten Überkontingentwaffe mit 50% der vorhandenen einen Wettkampf pro Jahr schiessen muss. Schlimm, sehr schlimm und völlig irre oberhalb des denkbaren. Was erlauben BdMP... Ich bin ruhig. Du heulst halt auffällig laut.
  11. Gut, und nun erklärst Du uns, wie Du daraus auf die Erkenntnis kommst, daß der BdMP bei seiner Befürwortung da mehr draus macht als das Gesetz vorsieht. Denn dessen Richtlinie regelt eben nur die Voraussetzungen zum Erwerb, nicht zum Besitz (so wie das Gesetz halt auch). Die vom VdB losgetretene Frage schneidet ja nur einen Teil des Paradoxes an. Wenn ich mit den vorhandenen Waffen regelmäßig Wettkämpfe schieße und dann eine weitere Waffe erwerbe, diese aber nicht im Wettkampfsport einsetze, sondern nur die vorher vorhandenen, könnte man das Bedürfnis für den weiteren Besitz natürlich verneinen wenn man die Sichtweise vertritt dass die weiteren Waffen ebenfalls zur Wettkampfteilnahme vorgesehen sind (und als übermotiviertes Amt die Besitzerlaubnis widerrufen und die Überlassung an einen Berechtigten anweisen). Ohne diese Sichtweise macht übrigens die ganze Grundkontingentsdiskussion auch keinen Sinn, denn dann kann man sich alles über 14 (3) hinausgehende beim Erwerb ja klemmen. Doof ist in dem Fall halt, dass der Bürger sofort wieder die Voraussetzungen für den erneuten Erwerb der Waffe erfüllt. Und doof ist es für als Sportschützen Waffensammelnde Bürger. Sprich die, welche über das Grundkontigent hinaus weitere Waffen horten und gleichzeitig mit der Teilnahme an Wettkämpfen vollumfänglich aufhören. Der Rest ist das hier rauf und runter geleierte Versprechen von Seehofer, daß man nach 10 Jahren die Waffen behalten dürfe, solange man noch im Schützenverein ist, und dies eben im Waffengesetz bei §14 (4) zum Besitz der § 14 (3) Waffen regelt, aber erst danach der §14 (5) Erwerb und Besitz von Überkontingentwaffen regelt.
  12. Nein, denn Du hast den Para 14. Und die VdB-Ausführungen entweder nur halb gelesen oder nicht verstanden. Der letzte Halbsatz des 14 (5) nach den zwei Aufzählungen lautet nämlich "und der Antragsteller regelmäßig an SchießsportWETTKÄMPFEN teilgenommen hat." Um über das Grundkontingent gehen zu können brauchst Du somit immer Wettkämpfe, und erst danach kommt die Frage, ob die Waffe für eine weitere Disziplin ist, in der Du noch keine geeignete Waffe hast (1. Aufzählung im 14 (5),, oder ob es eine Waffe sein soll, obwohl in der beantragten Disziplin bereits geeignete Waffen vorhanden sind. Die zweite Aufzählung adressiert somit Ersatz- bzw. Reservewaffen, damit Du bei einem technischen Ausfall im Wettkampf kompensieren kannst bzw. Wettkampf und Trainigswaffe in einer Disziplin einsetzen kannst.
  13. Hhm, da ist, wie zu erwarten, aber nix Hochleistung dran. Ne alte Militärpatrone in nem Jagdgewehr. Nix Magnum, nix Longrange Kaliber, nix Hightech Waffe...
  14. Schön, was mit der leichteren Waffe ja gleich wieder in Teilen konterkariert wird. Und es ist weniger die Magazinkapazität sondern vorallem die längere Visierlinie, die den Unterschied macht...
  15. Neben der ganzen "was steht in der Sportordnung" Diskussion, die sich jetzt ja offensichtlich klärt, allerdings nicht in Deinem Sinn. Warum will man ne 42 wenn die 48 doch aus vielen Gründen die besser geeignete Waffe wäre? Keine "Exoten"-Mun sondern 9mm Luger, mehr Visierlinie, mehr Magazinkapazität. Der Verband bescheinigt ein Bedürfnis mit Auflage gegenüber dem Amt und Du willst das ignorieren, weil man es im Voreintrag auf der WBK nicht sieht. Mutig, sehr mutig! Nein.
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