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??? Was will uns @PeterAUT mit seinem inhaltslosen Beitrag sagen?
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Ja vollkommen richtig, aber der DSB schießt halt nicht IPSC (und im Training wirst Du auch nicht des Standes verwiesen). Die Vorgaben der Sportordnung zielen da in eine ganz andere Richtung...
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Äh nein. Es sei denn diese Verbände machen auch Probleme bei der Kontrolle Deiner Unterhose. Könnte ja der Bundeswehr-Unterhose, dienstlich geliefert, sein.
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Stimmt. Im Prinzip die selben Anforderungen wie an einen guten Hallensportschuh. Wobei mir jetzt natürlich in den Sinn kommt, das in Indooranlagen naturgemäß kaum gelaufen wird (werden kann) und die Detail-Schuhwahl, vom rutschfesten Profil mal ab, noch nachrangig wird.
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Hhm, auf den klinisch sauberen deutschen Anlagen, mit feinen Sand outdoor oder Gummiböden indoor mag das toll sein. Aus eigener Erfahrung im Ausland würde ich eher zu "gröberem" tendieren. Sprich grobprofilige Outdoir/Geländelaufschuhe und auf manchen Schiessanlagen ggf. sogar leichte Stiefel, um die Gefahr eines umknickens zu reduzieren. Und am Ende ist es beim IPSC vermutlich die 25. nachrangige Sache die messbar Einfluß auf das Ergebnis hat...
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Landesmeisterschaften sind ein schlechter Maßstab. Wann war das? Ich hab vor vielen Jahrzehnten auch die Konkurrenz des Landesverbandes Hamburg auf 300m rasiert, mit nem Sako TRG. Vermutlich weil ich der einzige war der regelmäßig Zugang zu 300m Bahnen hatte und dessen Waffe bereits eingeschossen war. Und weil Custom damals ein sehr nachgeordnetes Thema war...
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Ja, und wenn Du seinerzeit mehr als 10 Was auch immer auf Gelb erworben und noch im Besitz hast bist Du aus Sicht des Gesetzgebers auch schon saturiert.
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Das ist die Gretchenfrage. Und neben der Frage nach der den besten Waffen ebenbürtigen haben wir ja noch überhaupt nicht über Munition bzw. am Ende Wiederladen gesprochen. Da kann man dann wieder fragen "welche Komponenten sind konkurrenzfähig, PPU, Lapua oder Berger? Lee, Redding oder Turban?
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Komm, wir wissen doch beide wie die 4/6 pro Kategorie Regelung ins Gesetz gekommen ist für das Fortbestehen des Besitz-Bedürfnisses, nachdem die ersten Gerichte bereits geurteilt hatten es gelte 12/18, aber mit jeder vorhandenen Waffe, auch denen des Grundkontingentes. Und wir können hier zum x-ten Mal die Diskussion aufmachen, warum der 14 (4) vor dem (5) steht und nicht dahinter...
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Nett, aber halt Sichtweise eines Sportschützen-Verbandes. Wir warten hier mal besser auf den Auftritt von @ASE der die kreative, aber meist weniger vorteilhafte Sichtweise von Gerichten gerne vorweg nimmt...
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Ja, das macht die Sache total skurril. Vielleicht bietet er ja aber Tourismusführungen durch seine Kammer an, Leute die dafür bezahlen, ein total verboten aussehendes Ruger Mini 14 an einer Wand hängend zu sehen. Man weiss es nicht, Leute haben skurrile Hobbies heuer...
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Ja, weil Du im BdMP vermutlich bei der zweiten Waffe ne Disziplinen angibst (angeben musst) wo die vorhandene, erste Waffe nicht für beantragt wurde und wofür sie auch nicht zugelassen ist. Oder weil Du zwar ne zweite Disziplin angeben hast, aber der Verband beim bescheinigen des Bedürfnissen bereits geschlafen hat, weil die erste Waffe ebenfalls dort zugelassen ist. Oder weil Du am Ende ne zweite Waffe erworben hast, die für die in der Verbandsbescheinigung angegebene Disziplin garnicht zugelassen ist, aber Dein Ordnungsamt sich nicht näher damit beschäftigt und deshalb auch keinen Widerruf der Erlaubnis durchführt auf Grund fehlenden Bedürfnisses. Wenn unsere Ordnungshüter irgendwann mal personell so fett aufgestellt sind oder nicht durch das Programmieren des NWR, Zuverlässigkeitsabfragen bei 1001 anderen Behörde, Registrierung von Salutwaffen oder Metall- oder Kunststoffkistchen aka Magazinen, oder unnützen Hausbesuchen auf Jahre überlastet sind und die sich dann mal die Zeit nehmen, abzugleichen welche Waffe eigentlich für welche Disziplin beantragt wurde und welches Modell dann tatsächlich gekauft wurde, dann werden einige hier echt ein böses Erwachen erleben. Und das tollste, die sind selber Schuld. Aber man kennt ja die übliche Fragen hier und in anderen SM-Gruppen (nee, das steht für Soziale Medien): "Will unbedingt Modell Ballermann Supertactical, welche Disziplin brauche ich gegenüber Amt und Verband als Alibi?".
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Ok, ich sehe Du hast es nicht verstanden. Als ob die Begründung "ist im selben Kaliber, hat aber ne andere Lauflänge" irgendwas mit der Bedürfnis-Begründung zu tun hätte, wenn man nicht beide Waffen Disziplinmässig gegeneinander auschliessen kann. Ach so, wenn es Dich nicht interessiert, warum es bei dem Kollegen ging, dann solltest Du auch nicht im Brustton der Überzeugung hier darüber schwadronieren, dass es bei Dir auch gehen muss, wir aber alle zu blöd sind Dich in Deiner Meinung uneingeschränkt zu bestätigen. Btw.: Ich hab 4 Kw in 9mm Luger. Das bedeutet jetzt für einen DSB-Schützen ohne Liste B gleich was?! Nö, Ausland braucht es nicht, da verwechselt Du was mit Standardmagazinen und BKA-Ausnahmegenehmigung.