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Bounty

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    Wenn ich das verrate werden die anderen eifersüchtig und schießen schlecht!

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  1. Scheint eine sehr spezielle Umgebung zu sein. Wenn die Sportordnung nach Kalibern trennt (z.B. DSB oder BdMP Sportpistole) ist 2x 9mm nur die Verzweiflungswahl für den "ich komme nicht übers Grundkontingent"-Schützen oder den "ich will zwar kein KK, aber bei GK nur die billigste Munition"-Pfennig-Fuchser. Ansonsten ist ein .357 Mag Revolver wenn es um Preis/Leistung(umsetzbate Präzision, auch als Anfänger) geht imho den meisten 9mm Pistolen überlegen. Eine schöne 1911 in .45 ACP strahlt eine ähnliche Faszination aus wie eine 08 und braucht sich in der Eigenpräzision auch nicht hinter den modernen 9mm Pistolen verstecken, trotz ihres Alters... Am Ende isses mit den 9mm wie mit den AR15. Leute empfehlen was sie selber haben ohne sich über Stärken und Schwächen der eigenen Waffe bewusst zu sein (insbesondere wie die zum beabsichtigten Verwendungszweck/Disziplin passt) , Anfänger kaufen vorallem was viele andere Schützen haben, weil sie nicht zwischen den Schützen die Ahnung haben und den Schwätzern unterscheiden können...
  2. Scheinbar wird in Deinem Verein die Sachkunde-Bescheinigung aus Mitleid ausgegeben. Die haben alle keine Ahnung... Falsch. Richtig wäre innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einmal pro Monat oder 18 mal insgesamt Schießen mit einer erlaubnispflichtigen Waffe (das wäre auch Deine 9mm oder die (Vereinswaffe in?) in KK. Schon besser, aber wie oben schon geschrieben innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einmal pro Monat oder 18 mal insgesamt. Selbst wenn es die 3. oder 10. Kurzwaffe wäre, ist überhaupt nicht entscheidend ob man mit dem Kaliber oder der Disziplin in der man in der Zukunft eine weitere Waffe erwerben will regelmäßig trainiert hat, sondern mit den bereits im Besitz befindlichen. Ab der 3. Kw (oder 4. Lw) kommen dann hat die Wettkampfteilnahmen noch dazu....
  3. Anfänger die bereits den weiteren Besitz einer Überkontingent-Waffe über Wettkämpfe begründen sollen? Hier wird einiges vermischt um der eigenen Meinung dienlich zu sein. Niemand muss zur Meisterschaft für ne gelbe WBK oder eben die Grundkontingent-Waffen. Wer mehr will muss eben pro Jahr einen oder zwei Samstage opfern und mal zur (Bezirks-/Landes-)Meisterschaft fahren. Kann man blöd finden, will der Gesetzgeber aber so... Das erbärmliche Rumgehäule "ich will aber auf Sportschützen-WBK sammeln, das ich das nicht darf wegen der blöden Vereine ist ja Diktatur" zeugt halt von fehlendem Verständnis unseres Waffengesetzes und kommt subjektiv wahrgenommen immer von den Mitgliedern, die man am seltensten auf dem Stand trifft und die am Stammtisch gerne auch Formulierung wie "liegt nachts feuerbereit unterm Kopfkissen..." raushauen...
  4. Wer sich in den sozialen Medien fröhlich so wie Du äußert, ist davon nicht bedroht. Ok, die Zuverlässigkeit ist vermutlich aber auch bald weg...
  5. Von der dramatischen Wortwahl mal ab isses natürlich Blödsinn und das Stammtischgehabe der "wahren Waffenbesitzer". Und es läßt natürlich Schlüsse zu warum Du Jäger geworden bist... Formal kann das Mitglied mit Jagdwaffen auf Para. 13 WaffG garnicht Sportschiessen nach Para. 14 WaffG betreiben. Dafür hat der Jäger nämlich garkein Bedürfnis. Bei den Langwaffen kann man zwar unter dem JS-Alibi sammeln oder horten, bei den Kurzwaffen isses mal so richtig blöd. Wie lange der Krug bei den Jägern noch zum Brunnen gehen kann, bis auch dort die Anzahl der begründungsfrei zu erwerbenden Langwaffen gedeckelt oder komplett gestrichen wird oder eben der Fortbestand des Waffenbesitzes an den detaillierten Nachweis der regelmäßigen Jagdausübung gebunden wird bleibt ebenfalls abzuwarten...
  6. Wusste jetzt nicht dass das Wort lügen Kindersprache ist. https://www.duden.de/rechtschreibung/luegen Aber eine schöne Reaktion von Dir, weil Dir die sachlichen Antworten ausgehen. Würde auch so wie Du arbeiten, wenn man argumentativ mit dem Rücken zur Wand steht... Also, wo ist die Version der Sportordnung wo bei MiniRifle die "überholte" Abstandsregelung raus genommen wurde? Die auf der BVA-Seite und auf der BDS-Homepage ist es schonmal nicht...
  7. Nö, im Gegensatz zu unserem DSU Mann hier, schrieb ich eindeutig über Rifle! Muss ich mich halt selbst zitieren... https://www.bdsnet.de/ipsc/sporthandbuch.html Der BDS lügt also auf seiner Homepage? Wo versteckt er die nicht überholte Version des Sporthandbuches?
  8. Ich weine ja mit Dir. Es sollte auf WO viel mehr hilfreiche Idioten geben, die stundenweise Lebenszeit investieren, um die Rulebooks national und international vollständig durchzuarbeiten und um eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Antwort zu schreiben, natürlich mit Verweis auf die exakte Fundstelle im jeweiligen Dokument, und ergänzt um alle Ausnahmen, Einschränkungen oder sonstige relevante Information, nur damit Du nicht selber lesen und denken musst...
  9. Doch! Aber nur in einer Division.
  10. Bei einer Frage zu IPSC auf die DSU und deren Regelungen zu Holstern zu verweisen ist aber schon mutig. Imho ja, bei Rifle. Ausser dem max. Abstand zu Körper ist mir weiter nix im Sporthandbuch dazu bekannt. Nicht mit der Handgun Produktion Regelung (Hüftknochen etc.) zu verwechseln...
  11. Bounty

    Kurzwaffen DSU/BDS

    Nein, denn das wäre Deine 6. KW bzw. 3. oberhalb des gesetzlichen Grundkontingentes. Nur weil diese die erste Waffe über einen "neuen" Verband ist, reicht regelmäßiges Training mit den vorhandenen Kw nicht aus. Der BDS wird Nachweise der überregionalen Wettkämpfe der bereits vorhandenen Waffen fordern. Die Entscheidung ob die Art und Anzahl der durchgeführten Wettkämpfe ausreicht, wird den Anforderungen des BDS folgen, nicht denen der DSU.
  12. Das wird schlecht zum deutschen Verwaltungsrecht passen. Oder anders, klar kannst Du Ihn zurückziehen, wenn das BKA mit seiner Arbeit fertig ist, den Verwaltungsaufwand von 232 € zahlst Du trotzdem...
  13. Schießbuch. Schießbuch, wenn Zweifel Abgleich mit der Ergebnisliste. Nicht jeder kann lesen, manche können lesen aber nicht verstehen. WaffVwV 14.2.1 hilft. Wie sie es jetzt auch schon machen. Hhm, alle Leute mit Ahnung vom Waffenrecht rausschmeißen, kann man machen, wird dann aber scheiße... ...bzw. das sind dann die Schützen die hier laut heulen "mein Vereinsfürst hatte aber gesagt das geht..."
  14. Hatte die selbe Diskussion mit meinem Amt. Hängt von der Sichtweise der Verantwortlichen ab. Das Gesetz spricht sinngemäß davon, daß das Verbot nicht wirksam wird, wenn rechtzeitig der Besitz der Magazine angezeigt wurde. Ob das Magazin zu diesem Zeitpunkt durch den Besitz der LW schon verboten war oder erst nach dem später erfolgten Erwerb der LW wurde ist diskutabel bzw. nicht genau geregelt.
  15. Bounty

    Büchse für IPSC?

    ??? Was will uns @PeterAUT mit seinem inhaltslosen Beitrag sagen?
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