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raze4711

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  1. Warte , ich helfe dir mit etwa Bildung nach https://de.m.wikipedia.org/wiki/68er-Bewegung#:~:text=Der Publizist Rainer Böhme definiert,waren mehrere Generationen daran beteiligt.
  2. Böser Fehler beim Rechnen . Die Studenten aus der 68er Bewegung sind heute Ende 70 oder schon tot. Also nix mit .... erklärt dir dann 😆
  3. Und zweifele ich daran , daß die Kinder diese hatten , als sie mit der Munition spielten .
  4. Und der Richter erklärt dir dann wie er das mit der " Bedürfnisumfassenden Verwendung " und Trockentraining von Menschen ohne Sachkundeprüfung versteht . Und der ist dann so nett , das er dann sogar schriftlich erklärt wie das wohl so ist . 😄
  5. Scheinbar ist es sehr schwer den Beitrag zu lesen und zu verstehen. Dann sollte man auch verstehen wie die ganze Geschichte abgelaufen ist . Aber wenn man dann so manchen Beitrag hier liest, dann klappt das nicht bei jedem User . Und nicht alles was hinkt , ist ein Vergleich .
  6. Und was hat dein Beitrag jetzt mit meiner Aussage zu tun ?
  7. Wieso ? Um Schusswaffen zu erwerben bedarf es eines Bedürfnis. Dann gibt es auch eine WBK . Und mit der Waffe für Internetfotos posen , gehört da nicht dazu . Oder hat sich das geändert ? Und Vertrauen erweckt das nicht , wenn der Nachbar seine Waffen und Munition einer unberechtigten Frau und Kinder zugänglich macht . Und Geld , Gold und Waffen weckt halt Begehrlichkeit . Wer vor seinen Goldbarren posiert , dazu Bilder macht , und erzählt das er die Zuhause lagert , wird mit Sicherheit eher Besuch bekommen , als andere Menschen.
  8. Die Bilder wurden aber bei Instagramm gepostet . Kinder die mit Patronen "spielen" und eine Frau die keine Waffenrechtliche Erlaubnis besitz , und mit deiner Pistole dazu Zielübungen macht . Was dann wohl kommt 😙
  9. Durch die Bilder im Internet bekam er dann wahrscheinlich Hausbesuch , bei dem das Luftgewehr und die Schreckschusswaffe gefunden wurden.
  10. Nicht komisch . Das Verfahren wurde eingestellt . Somit keine Meldung an die Behörde Jetzt hat sie eine WBK beantragt , und er eine weitere WBK und einen Voreintrag . Jetzt kommt die Überprüfung , und die Sache ist aufgefallen.
  11. Der Typ ist selbst schuld . Ein Verfahren wegen dem Waffengesetz hatte er schon . Wurde zum Glück für ihn eingestellt . Aufgefallen ist er je erst bei einem Neuantrag Wer dann so doof ist , das er seinen Kindern und seiner Frau den Zugang zu Waffen und Munition ermöglicht , das ganze filmt und ins Internet stellt, den kann ich nicht bedauern . Solche Aktionen schaden allen Legalwaffenbesitzern , und drängt sie in die Ecke "Waffennarren" . Wobei die Bezeichnung "Narr mit Waffen" bei ihm besser passt.
  12. Bei der Geschichte kann man mir noch den Kopf schütteln ...... über die Menschliche Dummheit https://www.waz.de/rhein-und-ruhr/article408812041/mit-gewehr-auf-insta-posiert-waffenentzug-fuer-eltern.html
  13. Dieses Jahr fängt das Sommerloch aber sehr früh an.......
  14. Augen auf bei der Versandwahl . Bei meinem Versender des Vertrauens rufe ich ei Fach an , das ich die Waffe bei ihnen abhole . Kein Problem . Muss nicht warten . Waffen bei denen es nicht möglich war sie zuzustellen , werden per Nacht in den Tresor gesperrt. Auch Waffen die versendet werden . Rechnung abbiegen ? Viel Spass auf dem Rechtsweg .
  15. Nee, kannst du bei WuH nachlesen . Der Unfall passierte auf dem Schießstand. Das ist dort zu lesen : "Hier wird ja immer noch wild spekuliert Nach Aussage meines Büchsenmachers welcher wohl wiederum bei Jakele nachgefragt hat lag es daran, dass die wiedergeladene Munition nicht gezündet hat, der Verschluss dann unmittelbar geöffnet/repetiert wurde und dann das Zündhütchen verzögert gezündet hat mit geöffnetem Verschluss." Wenn dem so ist wäre es ein tragischer Bedienfehler der mit jeder Büchse Verletzungen hervorgerufen hätte. Wäre es ein Material- , Bearbeitungs- oder Konstruktionsfehler, dann hätte es schon längst mehr Information dazu gegeben , und es hätte eine Rückrufaktion gegeben . Bei Personenschäden lässt sich da nichts mehr unter den Teppich kehren .
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