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Beiträge von webnotar
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Ich möchte es verstehen, um das Risiko und die Möglichkeit von Gegenmaßnahmen beurteilen zu können.
Ein Stand, wo sich Gäste/Kinder ohne Gehörschutz aufhalten?
Ein Vorbereitungsraum, wo mit Waffen hantiert wird?
Wie kommen die Waffen aus dem Vorbereitungsraum auf den Stand (die Schießposition)?
Gehört der Vorbereitungsraum zum Standbereich?
Gab es in dem Raum, wo der Schuss fiel, einen Offiziellen, der den Ablauf dort regelte und überwachte?
Wie muss man sich das räumlich vorstellen?
Wo sind auf dem Stand die vAPn?
Wie hat der Betreiber den Ablauf dort organisiert?
Beim letzten Thread mit "gelöstem Schuss" habe ich die Packung bekommen, weil ich die Position vertreten habe, dass das Ein- und Auspacken idealerweise nur an der Feuerlinie erfolgen sollte.
Ein Verbot eingesetzter Magazine beim Transport dürfte im vorliegenden Fall - anders als die Plastikschnur durch Lager und Lauf - keinen Schutz (vor dem ersten Schuss) bewirkt haben.
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Juristen beginnen immer mit einer Definition, die bei Strafvorschriften besonders gut sein sollte, um nicht dem Richter die Auslegung "unbestimmter Rechtsbegriffe" zuzumuten.
Bitte also die Vorfrage "was ist ein Magazin" nicht vergessen!
Beispiele für Fragen, die zu Grenzfällen führen
Ist ein geprägtes Blechteil mit Blumen drin eine Vase oder ein Magazin?
> Unterfall mit Feder und Follower oder ohne
Ist eine Sammlung loser, geprägte Blechteile und Federn in einer Tüte ein Magazin?
> Unterfälle: Teilzusammengebauter Zustand mit/ohne Feder drin
> Follower mit Holzstäben blockiert
Die Lösung des Problems wäre vielleicht ganz einfach, wenn man einfach die Strafe erst an einen Verstoß wie das "Unerlaubte Einsetzen oder Handhaben" knüpfen würde, der zweifelsfrei feststellbar wäre und dann die übliche waffenrechtliche Systematik abarbeitete. Das könnte vielleicht so oder ähnlich gehen:
1. typisches Erlaubniserfordernis schaffen
Wer ein funktionstaugliches Magazin mit einer Kapazität von mehr als 30/20/10 Patronen des Kalibers der dabei benutzten Waffe in eine Mehrladewaffe einsetzen oder eine Waffe, in die ein solches Magazin eingesetzt oder eingebaut ist, handhaben will, bedarf der Erlaubnis.
2. Voraussetzungen für die Erlaubnis regeln
- jäger, büma, sammler, Sportschütze unter Einhaltung der am Ort der Handlung geltenden Gesetze, insbes. Einhaltung genehmigter SpO,
3. Strafe bei Verstoß gegen 1, wenn nicht Erlaubnis vorhanden
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siehe oben im Eingangsposting:
"Die Schießstand-Ordnung verbietet auf dem Gelände der betreffenden Schießanlage weder das (bloße) Vorhandensein von Alkohol noch dessen Konsum."
Diese Ordnung ist vom Betreiber im Internet selbst veröffentlicht. Der - einzig ersichtliche - Alkohol betreffende Passus lautet wörtlich:
"Personen, welche unter Alkoholeinfluss stehen, heben keinerlei Möglichkeit einen Schießstand zu betreten".
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Mich interessiert Eure Meinung zu folgender Geschichte:
Event:
Weihnachtsschießen in der Form eines „geselligen Spaßschießens“ mit gestellter Waffe (5 Schuss KK-Revolver auf Westernziel für 1 Euro)
Gelände:
mehrere separate Stände, nur einer exklusiv für das Spaßschießen geöffnet, dort die (Leih)-Waffe, die alle benutzen müssen, an der Feuerlinie auf 15 Metern vor dem Kugelfang unter Aufsicht des Leiters (der auch selbst lud).
Teilnehmer:
ca. 40 volljährige sachkundige Personen
Teestand:
In Absprache mit dem verantwortlichen Schießleiter der Veranstaltung wird - in der Türöffnung zur Hütte von einem anderen, ca. 10 Meter entfernten, ungenutzten Schießstandes (ohne unmittelbare Verbindung mit dem Stand für das Spaßschießen aber über denselben Wiesenweg erreichbar) - in ca. 25 Meter Entfernung vom Schießgeschehen durch ein Vereinsmitglied kostenfrei heißer Tee für alle angeboten. Neben den Teekocher stellt der Sponsor - wie bereits bei einer Veranstaltung in einem der vorangegangenen Jahre - eine angebrochene Flasche Rum (40 Vol%). Die Schießstand-Ordnung verbietet auf dem Gelände der betreffenden Schießanlage weder das (bloße) Vorhandensein von Alkohol noch dessen Konsum.
Informationen:
Zu Beginn des Pokalschießens und auch später im Verlauf nochmal wird vor allen Teilnehmern auf die Einladung zum kostenlosen Teetrinken hingewiesen (weil zu weit weg, um gesehen und erkannt zu werden) und - nach den üblichen Wortspielen wie „ohne Rum geht nix“ - ausdrücklich hinzugefügt, dass es dort zwar tatsächlich Rum gäbe, der aber selbstverständlich, was jeder anwesende Teilnehmer wusste, nur und erst genossen werden dürfe, wenn man gar nicht oder jedenfalls danach nicht mehr schießen würde.
Wutanfall:
Der Schießstandbetreiber macht später seine Runde und kommt auf den Stand des Spaßschießens. Er sieht den Rum, tobt und sucht den „Schuldigen“, der den Schnaps hingestellt hat. Er identifiziert sich vor allen Teetrinkern und sonst Anwesenden als Standbetreiber und belehrt diese, dass bereits das „Hinstellen von Schnaps“ ein grober Verstoß gegen das Waffengesetz sei, da dieses Alkohol streng verbiete.
Weder der Hinweis, dass es im WaffG kein Verbot von Alkohol in (Glas)-Flaschen auf einer Schießanlage gibt, noch dass der Teestand mit der Rumflasche völlig abseits vom Schießbetrieb stand, fanden Beachtung. Der „Sünder“ musste auf Geheiß den kompletten Teestand sofort abbauen und wurde vor versammelter Mannschaft lautstark als "Rechtsbrecher" hingestellt. Beim "weihnachtsfeierlichen" Abschluss im Vereinsheim wurde dann Alkohol angeboten und Wein in Flaschen verschenkt.
Wie beurteilt Ihr das Verhalten und die geäußerte Rechtsauffassung des Standbetreibers?
Liegt ein Rechtsverstoß des Sponsors vor, wenn ja, wogegen?
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Glückwunsch und Hochachtung.
Nur der, der bereits am eigenen Leib den Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht kriegen" erfahren musste, kann wohl diesen Erfolg richtig einordnen. Schlau sein und "klugscheixxen" kann jeder, aber eine Sache taktisch klug vorbereiten, zielgerichtet bis zum Ende durchziehen, sich beraten lassen und qualifizierte Anwälte einsetzen - und auch mal abwarten können, das macht den Weg zum Erfolg frei.
Respekt!
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vor 41 Minuten schrieb nordwind:
1. Ich verstehe nicht, warum hier auf 13 Seiten diskutiert werden muss
2. Wer intellektuell nicht in der Lage ist, 4 einfache Regeln zu verinnerlichen, ist nicht geeignet, mit Waffen umzugehen.
1. um vielleicht verhindern zu können, dass das auf dem "eigenen Stand" auch passiert.
2. Es gibt solche Leute, die trotzdem mit Waffen umgehen; vor denen gilt es sich und andere zu schützen.
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Prima!
Ihr wisst also genau, wie und warum "Es" passiert ist. Der Täter ist "Schuld", weil er Jeff Cooper´s Regeln missachtet und abgedrückt hat - das ist ja einfach!
Lernen sollte man daraus, dass es sowas eben gibt.
Abtun sollte man das mit einem Hinweis auf die "eigentliche" Eigenverantwortlichkeit aber nicht.
Denn das reicht nicht, um etwas dafür zu tun, die Wiederholung im wirklichen Leben mit sich selbst als Trefferfläche oder im eigenen Verantwortungsbereich (schon mal was von Organisationsverschulden gehört?) zu vermeiden; denkt an den Vater des Winnenden-Attentäters, der wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, weil er einen Schrank nicht "richtig" verschlossen gehalten hat! Den Vorwürfen, die man dem Betreiber und seinen vielleicht ehrenamtlich (unentgeltlich) tätigen Hilfspersonen vielleicht machen kann/wird, sind kaum Grenzen gesetzt. Hier durften ja scheinbar Waffen im Gesellschaftsbereich herumstehen und es war möglich für "wenauchimmer" damit "wasauchimmer" zu machen, jedenfalls aber das zu tun, was am Ende zum Knall geführt hat.
Um das künftig zu verhindern muss man herausfinden, welche äußeren objektiv feststellbaren (und damit beherrschbaren und ggf. veränderbaren) Umstände dazu geführt haben, dass die Geschehnisse so abgelaufen sind, wie geschehen. Auch die Kripo macht derzeit dasselbe und versucht zu rekonstruieren, was vor der Schussabgabe rückwärts laufend passiert ist, denn nur bezüglich der Betätigung des Abzugs ist wirklich klar, wer das war.
Wie, wann und durch wen der Verschluss verriegelt wurde und zuvor die Patrone ins Patronenlager kam, ob bei der Schussabgabe ein Magazin in der Waffe war, ob die Patrone händisch oder aus einem Magazin geladen wurde und wenn ja durch wen, etc. ist - jedenfalls in der Öffentlichkeit - noch unbekannt. Vielleicht hat am Ende der "Große Unbekannte", hier ein angesoffener nicht selbst schießender Gast, Hand an die für einen Augenblick unbeobachtete Waffe gelegt und die Patrone geladen.......
An die innere Seite (Unkenntnis, Gleichgültigkeit, Irrtum, Leichtsinn, Dummheit) kommt man da trotzdem nicht ran, weshalb diesbezüglich - im Falle des Organisationsverschuldens eine rechtliche (nicht moralische) Exculpation bei überholender Kausalität möglich ist. Tatsache ist aber, dass es auch bei scheinbar idiotensicheren Sicherungssystemen immer irgendwann einen noch besseren Idioten gibt, der es schafft, sie zu unterlaufen.
Ich versuche zu begreifen, was genau und wirklich geschah (mal sehn, was bekannt wird, s.o.) und daraus zu lernen, soweit möglich.
Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass irgendwann - viellicht auch nie - mal einer von denen auf den Stand kommt, wo ich gerade bin, der zwar eine Waffe erlaubterweise besitzt, sich aber einen Dreck um Jeff Cooper schert und auch nicht den "sicheren Umgang in einem halben Tag" bei joker_ch gelernt und dauerhaft und fürs ganze Leben als Verhaltensweise verinnerlicht hat.
Und für alle, auch für die, die dann auch noch da sein werden, soll der Tag trotzdem ein schönes und sicheres Schießerlebnis bleiben und am Ende vielleicht sogar einen Erkenntniszuwachs bringen.
Vertrauen (auf die Einhaltung der Regeln von Jeff Cooper) ist gut, Kontrolle ist besser! Macht Euch ruhig lustig darüber, damit kann ich leben!
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Die konkrete Antwort findest du unter 4.In Deutschland gilt:1. Der Betreiber einer ortsfesten Schießstätte muss um die Sicherheit auf der Schießstätte zu gewähren genügend verantwortliche Aufsichtspersonen bestellen. Die Aufsichten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:* Zuverlässigkeit § 5 WaffG.* Persönliche Eignung § 6 WaffG.* körperlich und geistig, volljährig, keine Vorstrafen* Waffensachkunde § 7 WaffG.
2. Diese Aufsichten sind zu qualifizieren
Entsprechend§ 27 Waffengesetz
und der
Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) §10 und §11
3. Aufgaben der Aufsicht:
Ständige Beaufsichtigung auf dem Schießstand während des Schießbetriebs aber nicht selbst schießen!
4.Die aufsichtsfähige Person darf, wenn sie alleine auf dem Stand ist, ohne zusätzliche Aufsicht schießen.
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vor 3 Stunden schrieb ZaphodBeeblebrox:
ist das ..... ? Egal, wie man es dreht oder wendet, es geht mir nicht in'en Kopp.
Genau! Das ist der Punkt, wo das Nachdenken anfangen muss. Die richtige Frage ist: "Was kann man (realistisch) tun, um so - eigentlich unvorstellbare - eine Situation zu vermeiden?"
Wer meint, dies mit überheblichen Predigten erledigt zu haben, der muss bereit sein, mit dem unveränderten Risiko zu leben und dessen mögliche erneute Realisierung zu ertragen.
Wer bereit ist nachzudenken, kann vielleicht am Ende einen konstruktiven Beitrag leisten, dass man als Sportschütze auch auf Schießständen mit Gastraum und Gedränge, in Zukunft weiter seinem Hobby nachgehen kann.
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vor 2 Stunden schrieb German:
Welche Details zu einer geladenen Waffe geführt haben sind sicherlich interessant, um weiteres Fehlverhalten dieser Art zu reduzieren.
Da ich mich selbst zu schützen habe, ist mir genau das wichtig. Das Leben hat viel Phantasie und ich lerne täglich dazu. Sicher ist jedenfalls: Man kann sich auf NIEMANDEN verlassen! (Nicht mal auf den eigenen ArXXXX, denn der scheixxxt einem sogar auf die eigenen Hacken.) Es nützt einem Verletzten gar nichts, wenn ein anderer "SCHULD IST" und jeder hinterher weiss, was der "Täter" offensichtlich falsch gemacht" hat.
Auf dem Stand hat die vAP zu verhindern, dass Schaden entsteht, wenn einer die Regeln nicht kennt oder (warum auch immer) nicht einhält. Dazu muss man weder dort noch hier Predigten halten, was gut und sicher ist und welche Regeln man befolgen muss. Diese Pflicht der vAP endet notwendig, sobald der Schütze dessen Aufsichtsbereich verlässt. Bis zum Betreten des beaufsichtigten Bereiches des Schießstandes im eigentlichen Sinne und ab dem Verlassen hat (eigentlich) der Betreiber die Pflicht zur Organisation der Sicherheit. Dazu dienen Schießstandordnung und Hausrecht und - was eben "unter Kumpels" leider oft zu kurz kommt, eine klare Ansage, Kontrolle und Durchsetzung der Vorgaben. (wenn Du beliebt sein willst, verschenke Lollis, aber übernimm keine Position mit Verantwortung!)
Es gilt überall, also auch oder vor allem in Bereichen ohne vAP, das Prinzip der "Eigenverantwortlichkeit". In Wahrheit herrschen leider oft Gedankenlosigkeit, Ignoranz, Schaustellertum, Routine und Überheblichkeit. Hier setzen meine Gedanken zu "Passiven Sicherheitsmaßnahme" aufgrund der unvermeidlichen Gegenwart Anderer und damit "potentieller Gefährder" auf den Schießstand an.
Dazu gehört für mich auch beim Training das Ein- und Auspacken nur in der Schießposition oder in einer expliziten Sicherheitszone (mit "richtiger" Wand in der sicheren Richtung).
Ich plädiere nochmals dafür, nichts vorschnell und überheblich abzubügeln, was andere zum Zwecke der Sicherheit erdenken, sondern erst einmal zu versuchen zu verstehen, ob es praktikabel ist und nützen kann. Ich halte es deshalb auch für völlig daneben, etwas, was dem vielleicht dient, sofort ins Lächerliche ("Schießstandballett", "Aufsichtsfirlefanz") zu ziehen. Der konkrete Vorfall sollte die Ernsthaftigkeit der Betrachtung unterstützen.
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vor 7 Stunden schrieb Jacko5000:
...... Herstellung möglichst vieler Ebenen um vielfach Facetten von Entladung und Entspannung herzustellen, möglichst mit einer "Aufsichtsperson".
Ja! Darüber und dazu haben hier Viele Vieles geschrieben.
Aber:
Wie es scheint ist im konreten Fall die Waffe zunächst korrekt gehandhabt aber dann, vor der Schussabgabe im Aufenthaltsraum -wo keine Aufsicht das Hantieren überwachte - erneut geladen worden.
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vor 6 Stunden schrieb German:
... Kenntnisse vom Sachverhalt und der konkreten Situation .....
Das ist auch vollkommen irrelevant.
Und es ist mir nicht erklärlich, warum Du das hier erwähnst.
Unerklärlich, dass Tatsachenkenntnis nützt???
Weil das Entladen und Herstellen von Sicherheit auf dem Stand nach dem Schiessen (nach den mir vorliegenden Informationen) vor dem aktuell diskutierten Unfall korrekt und erfolgreich geschehen ist.
Die Patrone ist nach Lage der Dinge danach im Nebenraum vor dem Schuss (wohl aus einem Magazin) geladen worden.
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Das Ganze kann man mit weiter führenden Gedanken (- hier beispielhaft, nicht abschließend -) versuchen zu vervollständigen, um die Gefahren ausserhalb des Einwirkungsbereiches der verantwortlichen Aufsichtsperson "vAP" zu verringern, so wie es bereits teilweise als Konsequenz aus dem Vorfall praktiziert wird:
- Kann ein (in Ausschreibung/ Standordnung/ allg. Vereinsregeln enthaltenes) Verbot von eingesetzten Magazinen in Waffen - ausser an der Feuerlinie und in einer Sicherheitszone und insbesondere beim An- und Abtransport (Strafe ist DQ/Ausschluss vom Schießen am Tag des Verstoßes) einen Sicherheitsgewinn bringen?
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Und dann lasst uns vielleicht (uns selbst im Stillen) mal ein paar einfache Fragen stellen (Die Antwort müssen wir ja niemandem sagen):
- Was kann man auf dem jeweils konkreten Stand realistisch von der vAP an Leistung und Kontrollergebnissen erwarten?
- Wird von den vAPn die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen von ALLEN Anwesenden auf dem Stand konsequent eingefordert?
- Welche Handhabung der Waffe ist einem Schützen nach der abschließenden Sicherheitsüberprüfung durch die Aufsicht mit der Waffe ausserhalb des Einwirkungsbereiches der verantwortlichen Aufsichtsperson "vAP" überhaupt noch erlaubt?
- Wo darf es auf einer Schießanlage unverpackte Waffen geben, die (ohne gesonderte Aufsicht einer vAP) gehandhabt werden können?
- Kann die Einrichtung von geregelten Sicherheitszonen (wie bei IPSC / Steelshooting) einen Sicherheitsgewinn bringen?
- Darf die hintere Begrenzung einer sicheren Richtung, in die eine Waffe beim Abschlagen zeigen darf, für Geschosse durchdringbar sein?
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Hallo Foristi,
den Thread zu lesen, macht mir Sorgen!
Mehrere Menschen wurden verletzt, ein Schütze hat "lebenslang" Kopfkino und das Image der Sportschützen kann nachhaltig leiden!
Hier liest aber man Missionarisches über Waffentypen/arten/Gattungen und erlebt wechselseitige drastische Unwissenheitstestate und Selbstdarstellungen wie toll, vorschriftsmäßig, professionell und sicher die Einzelnen sich immer und überall verhalten.
So schlimm wie alles ist, erst einmal sein dem Herrgott Dank, dass der Getroffene überlebt hat!
Problem 1:
Es scheint eine Menge Leute hier zu geben, die glauben, selbst keine Fehler bei der Waffenhandhabung zu machen.
Ich denke, ein Fehler kann jedem unterlaufen.
Schießunfälle (nicht Vorsatztaten!) können aber nur passieren, wenn mehrere Fehler in ununterbrochener Reihenfolge gemacht werden.
Problem 2:
Scheinbar haben die wenigsten (oder niemand) hier mehr Informationen zum Sachverhalt, als die Polizeimeldung enthält.
Weder zum zeitlichen Ablauf des Geschehens noch über das Verhalten und die Erkenntnisse von Schütze, Aufsicht und anderen Personen gibt es Fakten, ebensowenig sind zu den Räumlichkeiten und die konkrete Position des Schützen beim Unfall hier belastbare Berichte vorhanden.
Problem 3:
Viele Posts zeugen davon, dass die Verfasser glauben, dass die Aufstellung von Regeln solche Unfälle vermeiden könnten.
Ich denke, hier wird verkannt, dass es hinreichend Regeln gibt. Es hapert aber an der Einhaltung und konsequenten Durchsetzung. Leider wird - so musste ich mir selbst oft genug erklären lassen - die Einhaltung viel zu oft aus (falsch verstandener) "Kameradschaft" oder Ehrfurcht vor vermeintlicher "Professionalität" nicht eingefordert und/oder durchgesetzt.
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Sidematch beim STEEL?
Eine Ausschreibung für CF-Rifle und Shotgun ist (s.o.) nicht geplant.
Die Organisation und Durchführung von Wettkämpfen in den Disziplinen "CF-Rifle" (Kennziffern 123xx) oder Shotgun (Kennziffern 124xx) als Sidematch kann aber sehr gern (auch von Euch, wenn Ihr einen "Draht" habt) den möglichen Sponsoren (z.B. Frankonia, Schmeisser, Hera, HK, Sig Sauer, Benelli) ans Herz gelegt werden. Ich werde das voll unterstützen, habe aber für Aufsicht und Orga keine eigenen Kapazitäten. STATS kann ich mit meinem PS-Team und PractiScore gerne mit übernehmen. -
2 Mal Steelshot in Philippsburg
Terminplanung für STEEL 2019 ist jetzt möglich!
Durch den GF des BDS wurde mir die Terminplanung "STEEL" (=Steelchallenge und SPEED STEEL®) für 2019 wie folgt bestätigt:
Termin 1: 13.6. Aufbau, Steel-Master-Match: 14-16.6.2019
Termin 2: 26.9. Aufbau, German Nationals: 27.-29.9.2019.
Ort: SAPB,
Stände 4,5,6,7,8,10,13,14Geplant ist, einen ganzen Tag (Donnerstag) aufzubauen.
Das STATS soll wieder komplett über PractiScore organisiert werden.
Als RM für die SC an beiden Terminen ist P. Nuber angefragt, der in 2018 zur DM-STEEL einen wirklich tollen Job gemacht hat. Über Helferzusagen - PS-Kenntnisse schaden nicht!!! - freuen wir uns beide ab sofort (siehe unten auch mit Buchungsanfragen für die Teilnahme)!
Eine Ausschreibung für CF-Rifle und Shotgun (Kennziffern 123xx oder Shotgun 124xx) ist nicht geplant. Die Organisation und Durchführung von Wettkämpfen in diesen Disziplinen als Sidematch kann aber sehr gern (auch von Euch, wenn Ihr einen "Draht" habt) den möglichen Sponsoren (z.B. Frankonia, Schmeisser, Hera, HK, Sig Sauer, Benelli) ans Herz gelegt werden. Ich werde das voll unterstützen, habe aber für Aufsicht und Orga keine eigenen Kapazitäten. STATS kann ich mit meinem PS-Team und PractiScore gerne mit übernehmen.
Die Helfer werden vorab bevorzugt buchen können und sind nicht aufs Prematch beschränkt oder auf die Inanspruchnahme von Speed-Tickets angewiesen. Damit steht vss. bereits der Freitagvormittag auch den - Urlaubern und nicht berufstätigen Schützen zur Verfügung.-
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vor 4 Stunden schrieb Speedmark:
Findet Rim Fire - Rifle, also Halbautomatische Büchse im Kaliber 22 lfb. statt?
klar, alles (auch Lang und Kurz mit Schaft und UHR) ausser "VollBöller"-Büchse, eben die "123xx"-Diziplinen
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Es gibt Planungssicherheit für 2019!!Terminplanung der Bundesveranstaltungen des BDS "STEEL" für 2019 lautet:Termin 1: 13.6. Aufbautag ab 09:00 Uhr, Steel-Master-Match: 14-16.6.2019 (Helferanreise für Aufbau ggf. schon Mittwoch)Termin 2: 26.9.Aufbautag ab 09:00 Uhr, German Nationals: 27.-29.9.2019 (Helferanreise für Aufbau ggf. schon Mittwoch).Ort: SAPB,Stände 4,5,6,7,8,10,13,14Eine Ausschreibung für CF-Rifle oder Shotgun (Kennziffern 123xx oder Shotgun 124xx) ist nicht geplant. (Sorry!)
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Practiscore
in IPSC
Practiscore auf der DM STEEL (jaja Hajo, nicht IPSC, sorry)
Als grandiosen Erfolg kann der Einsatz und die Anwendung von PractiScore bezeichnet werden.Wir haben fast 400 Starts in 2 parallel durchgeführten Steelmatches auf 8 Ständen mit insgesamt 10 Stages gescort und ausgewertet.
Es waren 3 (STATS-Tablets) plus 10 (Stagetablets) sowie 9 Router und 8 Bluetooth-Drucker im Einsatz, wobei aus Sicherheitsgründen zusätzlich auf Papier gescored wurde.
Die gesamte Technik hat - bis auf ein unspezifisches Verbindungsproblem von 2 Tablets und einem der Drucker - hervorragend funktioniert und alle Daten standen jederzeit bedarfsgerecht für die Matchorga und die Schützen zur Verfügung. Alle auftretende Schwierigkeiten konnten kurzfristig vom PSE-Team behoben werden. Es wurden wertvolle Erfahrungen gesammelt und diverse Möglichkeiten zur Verbesserung erkannt. (Man müsste es jetzt einfach nur umsetzen!!)
Die Evaluierung betrachte ich als erfolgreich abgeschlossen. Ich werde dem BDS die Anschaffung der Technik empfehlen.
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Practiscore
in IPSC
Bericht über den Einsatz von PractiScore beim SPEED STEEL® Sidematch zur DM Standard des BDS
1. Durchführung
Die Veranstaltung „SPEED STEEL® - Sidematch zur DM-Standard des BDS 2018" konnte auf dem Stand 9 in Philippsburg plangemäß durchgeführt werden.
Es wurden auf dem Stand 9 (knapp 100 qm Fläche) drei Stages aufgebaut, die von jeweils 3 Schützen (jeder 13 Runs) in 30 Minuten absolviert wurden.
Die erforderliche W-LAN Wolke wurde auf dem Stand selbst durch einen W-Lan-Router hergestellt.
Es wurden von mehr als 100 Starts und damit über 1300 Runs absolviert, es wurden auf diesem Stand in 2,5 Tagen mehr als 8000 Schuss abgefeuert und gewertet.
2. Vorbereitung, Scoring-Technik, Practiscore
Die beiden (nur zwei!) Helfer wurden vom Sportbeauftragten vorab durch selbst hergestellte Lehrvideos (Tutorials) informiert und am frühen Morgen vor Matchbeginn nochmals in der Anwendung (30 Minuten Kurzschulung) eingewiesen. Die restlichen Kenntnisse wurden im Matchverlauf (Learning by doing) vermittelt. Die sofortige Anwendung des Erlernten und die Einarbeitung in Feinheiten während des Matchverkaufes geschah völlig probemlos; der Sportbeauftragte selbst war auf der Stage vor Ort mit im Einsatz.
Das Scoring und die Auswertung erfolgte - als Test für die „DM STEEL 2018“ - planmäßig mit der Software PRACTISCORE auf Tablet-PCs, die mietweise (nebst dem eingesetzten Router und BT-Drucker) bereits 14 Tage vor dem Match im Vorfeld zur Verfügung standen und auf denen vom Sportbeauftragten selbst alle erforderlichen Programme installiert und Einstellungen vorgenommen werden konnten. Für jede Stage wird ein dediziertes Tablet (WLAN only) und für die allgemeine und konkrete STATS-Arbeit werden 3 Tablets (1 X Teilnehmerdaten, 1 X Backup und Teilnehmerinformation, 1 X Datentransfertablet) benötigt.
Für die Schützen wurde auf der Stage - nach dem Akzeptieren durch den Schützen - mit mobilen Druckern sofort das Ergebnis auf Thermostreifen gedruckt und der Ausdruck zum Verbleib beim Schützen auf den Durchschlag vom Scoresheet geklebt. Das Originalscoresheet mit Ergebnisausdruck blieb als Backup für die Daten auf den Tablets beim STATS-officer, wurde aber in keinem Fall benötigt. Der Ausdruck enthält neben dem im einzelnen aufgegliederten und zusammengerechneten Ergebnis auch Informationen zur Stage, Disziplin, Schütze und Uhrzeit. Damit gab es keine Fragen nach der Zuordnung der Ausdrucke, Bedeutung von Schriftzeichen und Rechenvorgängen.
Das Feedback der Schützen zu diesem innovativen Service war sehr positiv.
3. Teilnehmerinformation
Die PractiScore - APP steht für jedermann kostenlos zum Download (IOS und ANDROID) bereit. Die Teilnehmer können sich jederzeit selbst in Echtzeit über den Matchverlauf und alle aktuellen Ergebnisse informieren, ohne den Scorekeeper ansprechen oder vor - notwendig nicht aktuellen Ergebnislisten oder "Veryfiern" in Trauben anstehen zu müssen. Die kostenpflichtige App des Anbieters für den Schützen wurde bislang vom Berichterstatter nicht benutzt.
4. Bewertung
Der Test wurde erfolgreich bestanden.
Der Vorlauf mit den Tablets von mindestens 14 Tagen im Besitz des Verantwortlichen ist nötig, um alles vorbereiten und testen zu können. Für Reinigung und Rückgabe ist eine weitere Woche zu veranschlagen. Es werden - bei 3 Stages - 6 Tablets benötigt. Es wurden konkret 6 Stück aktiv eingesetzt sowie ein (siebtes) Reservetablet vorgehalten (aber nicht benötigt).
Die eingesetzten 10-Zoll-Tablets von Samsung haben die - als entscheidendes Kriterium angesetzte - sehr hohe Akkulaufzeit nachgewiesen; auf Speichergröße und Displayqualität kommt es nach unserer Erfahrung nicht an, sehr wohl aber auf die Größe des Displays.5. Resumee
Bei der DM STEEL wird die nochmalige Evaluierung bei 2 gleichzeitig stattfindenden Matches mit insgesamt mehr als 400 Starts durchgeführt.
Die erforderlichen (acht) W-LAN Wolken werden auf jedem Stand durch jeweils einen für den Stand dedizierten W-Lan-Router hergestellt.
Die (zehn) Stagetablets sind nur aber dauernd mit dieser speziellen Wolke für ihren Stand verbunden.
Der Stats-Officer mit dem "STATS_1_Abholetablet" verbindet sich während seiner Abhilerunden auf jedem Stand mit der dortigen Wolke und lädt sich die aktuellen Daten vom jeweiligen Stagetablet (evt. 2 pro Stand bei SPEED STEEL®) des Scorekeepers herunter, ohne diesen stören zu müssen.
Vom Stats_1_Abholetablet wird im STATS jeweils nach einer Abholerunde ein elektronisches Backup gemacht. Die Originalscoresheets mit Ergebnisausdrucken stehen als Backup dem STATS-Office im Notfall zur Verfügung. Von diesen könnte das Match nachträglich nochmal gescort und ausgewertet werden.
Es wird erwartet, dass die Ergebnisfeststellung innerhalb weniger Minuten nach dem letzten Schuss möglich ist und die Siegerehrung unmittelbar nach Abschluss des Stageabbaus erfolgen kann.
Als Nutzen und Vorteile von PractiScore wurde erkannt:
* Practiscore ermöglicht jedem Schützen eine jederzeit komplette Match-, Teilnehmer- und Ergebnisübersicht ohne Papieraushänge (Echtzeit in Abhängigkeit von den Standbedingungen möglich, jedenfalls aber zeitnah)
* Practiscore macht Datenübertragung von Papier in die EDV überflüssig.
* Practiscore lässt bei einem typischen SC-Match pro Teilnehmer die Eingabe von 29/39 Datensätzen pro Teilnehmer entfallen.
* Practiscore macht Eingabefehler bei der Datenübertragung vom Papier-Scoresheet in die EDV unmöglich.
* Practiscore macht Warteschlangen / Menschentrauben vor den Verifyern überflüssig
* Practiscore verhindert Zweifel an der Bedeutung handschriftlicher Ergebnisse
* Practiscore macht die Aushändigung gedruckter Scoresheets auf der Stage möglich
* Practiscore ermöglicht zeitnahe Siegerehrungen ohne langes Warten
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Practiscore
in IPSC
Practiscore-TEMPLATE für SPEED STEEL® (=Fix-und-Fertigdatei):Auf der Steelshooting-Webseite,habe ich für Euch, wenn Ihr ein Match selbst aufzusetzen wollt oder einfach mal zum Üben, ein Template für ein beispielhaftes SPEED STEEL® -Match zum Download als "*.PSC"-Datei bereitgestellt.Ihr findet dort alle denkbaren Divisionen (nicht Genutztes einfach löschen) und unter "Class" die zu verwendenden (anfangs kryptischen, später nützlichen) Abkürzungen. Ausserdem sind ein paar bereits erprobte Stages enthalten, die Ihr für Eure Zwecke einfach modifizieren könnt (und danach bitte mir das Stagediagramm und die Ablauf- und Wertungsbeschreibung zur Ergänzung in dem "Template für alle" per Email zur Verfügung stellt).Die Datei könnt Ihr einfach1. mit Eurem ANDROID-Device herunterladen und2. in "Downloads" speichern. Danach wird die Datei3. als "Matchimport" auf dem ANDROID-Device über den Menüpunkt Import/Export > Match Import/Export > Import Match eingelesen.Hinweis für Apple-User:Bei IOS -Devices kann es sein, dass nach "in PractiScore öffnen" die Datei nicht komplett da ist, ggf. die Stagediagramme nicht mit importiert werden. Das Problem löst man am einfachsten durch Installation des Matches auf einem ANDROID und anschließenden "syncen" von dem ANDROID auf das IOS-Device. Beim "bloßen Aktualisieren" des Matches des IOS-Devices über die Sync-Funktion werden die Standbilder allerdings nicht mit geladen. Abhilfe erfolgt durch Löschen auf dem IOS und "syncen" des Komplettmatches vom Android auf das IOS.Gern erhalte ich Euer Feedback! -
Ein "Hinterbänkler" mit einprägsamem Namen muss erst mal "Einen raushauen", um wenigstens ins Gespräch der Leute zu kommen. Blöd nur, wenn es offenbar komplett unüberlegt ist und statt Gespräch GESPÖTT draus wird.
Vermutlich hat er sich vor dem Gang an die Öffentlichkeit keinerlei Gedanken über die bereits vorhandenen Verbote und die daraus folgende Notwendigkeit der Definition der künftig zusätzlich relevanten Begriffe in diesem Zusammenhang gemacht.
1. Was ist ein "Messer" im Sinne des neuen geforderten Verbotes?
2. Was ist eine "Innenstadt" im Sinne des Verbotes?
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vor 8 Stunden schrieb Jack Weaver:
Hallo,
eigentlich....
...
...
Best Regards
Jack Weaver
Danke für Deine umfangreichen Gedanken (so ein Traktat könnte auch von mir ein....) .
So eine Mühe macht sich fast niemand, das heir zu schreiben. hoffentlich wird es auch gelesen.
Ich empfinde einige Anregungen für mich als wichtig. Danke!
Schuss löst sich unvermittelt
in Allgemein
Geschrieben
Es läuft leider wie im letzten Thread (s.o.).
Statt Antworten, konstruktiver Beiträge und einer Ideensammlung, wie man als Verantwortlicher vielleicht die Fehler anderer verhindern kann, bekomme ich wieder eine Belehrung was für die, die die Fehler machen, "eigentlich richtig" wäre. Das hilft aber nix, um das erste Ziel eines Veranstalters, nämlich die Sicherheit zu gewährleisten, zu erreichen.
Ich möchte die, die keine Fehler machen, vor Gefahren schützen, so gut ich es organisatorisch kann. Da ich nicht aktiv ALLE schulen kann, muss ich auch passive Maßnahmen für meine Teilnehmer ergreifen.